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Rechtsfrage wer hat Schuld am Unfall

Themenstarteram 25. September 2013 um 13:01

Hallo zusammen,

ich habe Folgendes: Meine Mutter fuhr mit ihrem Auto auf einer Bundesstrasse,dort fuhr vor ihr ein LKW plötzlich zurück (warum auch immer). Hinter ihr war niemand,so setzte auch sie zum Rückwärtsfahren an. Plötzlich fuhr eine Frau von der Gegenspur kommend ihr seitlich hinten rein. Diese behauptete,sie wollte abbiegen und hätte die Einfahrt verwechselt,da es dort so gar nichts zum Reinfahren für die Linksabbiegerin gab. Nun fuhr sie also seitlich hinten rein,die Polizei kam..die Polizei gab meiner Mutter die Teilschuld,auf welche nun auch die Versicherung plädiert. Eine Polizistin wollte meiner Mutter sogar die alleinige Schuld zuweisen,weil sie rückwärts fuhr. Ich kann mich hier nicht überzeugen lassen,dass meine Mutter an dem Auffahrunfall schuld sein soll. Wie sieht es rechtlich aus,hat jemand eine Ahnung? Ich wäre dankbar wenn mir jemand mit kompetenten Ratschlägen hilft.

Vielen Dank im Voraus.

Viele Grüße

Beste Antwort im Thema

ach leute...

-ein lkw der plötzlich scheinbar mitten im nirgendwo rückwärts fährt... :confused:

-abbiegender gegenverkehr der abbiegen will, wo es garnix zum abbiegen gibt... :confused:

-ne polizisten die der eingekeilten rückwärtsfahrerin die alleinschuld zuweisen will... :confused:

...am sinnvollsten wäre es, den thread zu schließen, bis der te mal ne skizze oder noch besser ein google earth bild bringt - alles andere bringt doch eh nix!

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Ganz simpel: Die Polizei hat die Schuldfrage garnicht zu klären.

Wenn die Versicherung stur stellt hoffe ich dass es einen Rechtsschutz gibt, weil dann muss das Gericht die Schuldfrage klären. Dass die Versicherungen gerne möglichst wenig zahlen sollte bekannt sein...

Für Rechtsfragen gibt es Rechtsfragenbeantworter (Anwälte).

Hier im Forum bekommst Du nur Meinungen, basierend auf dem eigenen Rechtsempfinden (muss sich nicht unbedingt mit der Meinung dem Urteil eines Richters decken).

Wenn das ganze ohnehin von der Polzei aufgenommen wurde und die Abbiegerin angab, dass dort, wo sie hinfuhr, keine Möglichkeit zum Abbiegen war, sollte ein Richter eigentlich zum richtigen Schluss kommen.

Auch würde es helfen die Spuren an den Fahrzeugen genau untersuchen zu lassen. Ein seitlicher Zusammenstoß und ein rückwärtiges Anecken sollten schon unterschieden werden können.

Letztlich steht beides in § 9 StVO: Sowohl beim Abbiegen wie auch beim Rückwärtsfahren, muss man ganz besonders gut aufpassen, um es laienhaft zu umschreiben.

Die Versicherungen sind da freilich fein raus mit Teilschuld.

Themenstarteram 25. September 2013 um 13:37

Schon klar,aber evtl. gibt es hier auch jemanden der sich auskennt oder ähnliches erlebt hat. Das die Polizei das nicht zu entscheiden hat ist mir sehr wohl klar,ich empfinde es als Frechheit dass diese sich sowas herausnimmt,anstatt ihrer eigentlichen Aufgabe nachzukommen (Beweise sichern und Tatbestände&Personalien aufnehmen). Einen Rechtschutz hat meine Mutter nicht und so müsste sie dann für diese Kosten auch noch aufkommen. Mir geht es darum zu erfahren,wer hier wirklich Schuld hat,so kann man ggf. auch weitere Schritte einleiten. Deshalb schrieb ich ja mit dr Bitte um kompetente Ratschläge und nicht um Meinungen des persönlichen Empfindens. :-)

Zitat:

Original geschrieben von Leitwoelfin

...anstatt ihrer eigentlichen Aufgabe nachzukommen (Beweise sichern und Tatbestände&Personalien aufnehmen).

hier liegt ein denkfehler deinerseits vor!

es ist NICHT die aufgabe der polizei für irgendwen da irgendwelche 'beweise zu sichern' etc.!

es reicht vollkommen aus, wenn die polizei anrückt - fragt, ob die personalien geklärt bzw. ausgetauscht worden sind und dann wieder fährt!

Zitat:

Mir geht es darum zu erfahren,wer hier wirklich Schuld hat

mach mal eine skizze, ggf. google-earth!

reinfahren, linksabbiegen, seitlich etc. da blickt doch keiner wirklich durch...

Und was ist mit dem LKW?

Hat der nichts mitbekommen?

Der kann ja nicht weggefahren sein, da er ja rückwärts fuhr.

Themenstarteram 25. September 2013 um 14:03

Ich war nicht dabei und deshalb fällt eine Skizze aus. Auch weiss ich nicht,was daran unklar sein sollte. Eine Frau mit einem Pkw will abbiegen und fährt links auf die Gegenfahrbahn,so schlittert sie in das Auto meiner Mutter,da diese ja rückwärts fährt...es macht nen Knall und gegessen ist die Sache.

Themenstarteram 25. September 2013 um 14:06

Der LkW durfte anscheinend zurück fahren. Gegen den Fahrer des LKW´s wurden keine Vorwürfe erhoben. Er war auch vor Ort als die Polizei kam.

Zitat:

Original geschrieben von Leitwoelfin

Ich war nicht dabei und deshalb fällt eine Skizze aus. Auch weiss ich nicht,was daran unklar sein sollte. Eine Frau mit einem Pkw will abbiegen und fährt links auf die Gegenfahrbahn,so schlittert sie in das Auto meiner Mutter,da diese ja rückwärts fährt...es macht nen Knall und gegessen ist die Sache.

Wer Rückwärts fährt, hat steht mit besonderer Vorsicht auf den anderen Verkehr zu handeln.

Da es hier eine Teilschuld offensichtlich gab, sind doch beide Parteien gut bedient.

Deine mutter hätte ganz streng genommen nicht rückwärts fahren dürfen, die andere Dame hätte nicht abbiegen dürfen.

Themenstarteram 25. September 2013 um 14:21

Wenn dir ein rückwärtsfahrender LKW entgegen kommt,der nichtmal auf Hupen reagiert,möchte ich bezweifeln,dass du stehen bleibst. :) Wie gesagt,es gab dort keine Einfahrt für den Gegenverkehr und sie kam einfach rüber,sowas kannst du doch nicht vorhersehen. Ich finde nicht,dass man damit gut bedient ist,wenn es ne Einfahrt gegeben hätte und ein blinkendes Auto,das erkenntlich ist ok,aber so??

Üblicherweise wird es eine Teilschuld in Höhe von 25 % (+/- 10%, je nach dem wie gut dein Anwalt ist, den du oder deine Mutter hoffentlich schon eingeschaltet habt) geben.

Das Rückwärtsfahren stellt ein erhöhtes Risiko dar und wenn es auch noch durch eine Aussage zugegeben wird, dann hat man schlechte Karten.

Hatte es bei einem Arbeitskollegen vor fast einem Jahr. Es wurde nun auf Teilschuld entschieden, obwohl er zum Zeitpunkt des Unfalls nich fuhr, sondern nur den Rückwärtsgang drin hatte...

HTC

Zitat:

Original geschrieben von Leitwoelfin

Ich war nicht dabei und deshalb fällt eine Skizze aus. Auch weiss ich nicht,was daran unklar sein sollte. Eine Frau mit einem Pkw will abbiegen und fährt links auf die Gegenfahrbahn,so schlittert sie in das Auto meiner Mutter,da diese ja rückwärts fährt...es macht nen Knall und gegessen ist die Sache.

Ach, jetzt ist die Unfallgegnerin bei Abbiegen sogar ins "Schliddern" gekommen?

War sie zu schnell?

Für mich sieht es so aus, als habe die beim Abbiegen zwar vielleicht mit entgegen kommendem Verkehr gerechnet, nicht aber damit, dass ihr jemand rückwärts in den Weg stößt. Für die Bestimmung der Schuldfrage reicht dieser Erklärungsansatz aber imho nicht.

Liest sich eher so, als ob die Linksabbiegerin abgelenkt gewesen wäre und dadurch auf die andere Seite rüberkam. Theoretisch kann aber auch deine Mutter beim Rückwärtsfahren zu viel Gas gegeben haben (aus Panik wegen des LKW) oder aber das Lenkrad verrissen.

Soll heißen: Wir wissen es nicht.

Wenn du schon keine Skizze anfertigen kannst (weil du nciht dabei warst) und auch nicht willst, wie willst du dann bei der Versicherung oder einem Anwalt irgendwas erreichen?

Da gehört eine ordentliche Skizze her und dann damit ab zum Anwalt zur Erstberatung.

Bieten Automobilclubs kostenlos an, vielleicht kann man da auch noch was drehen, wenn sich deine Mutter jetzt anmeldet und sogleich beim Anwalt vorstellig wird. Die wittern dann nämlich vielleicht einen lohnenden Fall und sagen nicht nein.

Falls das nicht geht, eventuell bei einem anderen Anwalt vorstellig werden und die paar € für die Erstberatung berappen.

Um eine ordentliche Schilderung und eine Skizze kommst du aber nicht rum.

Hier eine kleine Hilfestellung:

http://www.motor-talk.de/exklusiv?promo=unfallzeitung

Und im Anhang so wie es sich nach deiner Beschriebung liest...

Der Unfallhergang und eine Skizze sollten sich eigentlich über die Schadensbilder ergeben.

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