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Rechtsfrage wer hat Schuld am Unfall

Themenstarteram 25. September 2013 um 13:01

Hallo zusammen,

ich habe Folgendes: Meine Mutter fuhr mit ihrem Auto auf einer Bundesstrasse,dort fuhr vor ihr ein LKW plötzlich zurück (warum auch immer). Hinter ihr war niemand,so setzte auch sie zum Rückwärtsfahren an. Plötzlich fuhr eine Frau von der Gegenspur kommend ihr seitlich hinten rein. Diese behauptete,sie wollte abbiegen und hätte die Einfahrt verwechselt,da es dort so gar nichts zum Reinfahren für die Linksabbiegerin gab. Nun fuhr sie also seitlich hinten rein,die Polizei kam..die Polizei gab meiner Mutter die Teilschuld,auf welche nun auch die Versicherung plädiert. Eine Polizistin wollte meiner Mutter sogar die alleinige Schuld zuweisen,weil sie rückwärts fuhr. Ich kann mich hier nicht überzeugen lassen,dass meine Mutter an dem Auffahrunfall schuld sein soll. Wie sieht es rechtlich aus,hat jemand eine Ahnung? Ich wäre dankbar wenn mir jemand mit kompetenten Ratschlägen hilft.

Vielen Dank im Voraus.

Viele Grüße

Beste Antwort im Thema

ach leute...

-ein lkw der plötzlich scheinbar mitten im nirgendwo rückwärts fährt... :confused:

-abbiegender gegenverkehr der abbiegen will, wo es garnix zum abbiegen gibt... :confused:

-ne polizisten die der eingekeilten rückwärtsfahrerin die alleinschuld zuweisen will... :confused:

...am sinnvollsten wäre es, den thread zu schließen, bis der te mal ne skizze oder noch besser ein google earth bild bringt - alles andere bringt doch eh nix!

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Zitat:

Original geschrieben von Leitwoelfin

Wenn dir ein rückwärtsfahrender LKW entgegen kommt,der nichtmal auf Hupen reagiert,möchte ich bezweifeln,dass du stehen bleibst.

Was man tun würde, steht hier aber leider nciht zur Diskussion. Natürlich würde jeder versuchen Abstand zum LKW zu gewinnen. Dennoch darf sie theoretisch nicht so ohne weiteres Rückwärts fahren, und dass muss sich deine Mutter leider ankreiden lassen (auch wenn es menschlich völlig nachvollziehbar ist).

ich muss mich nun sehr zusammenreißen um keine dummen Sprüche los zu lassen, von wegen Frauen sind die besseren Autofahrer etc.

Also, die Situation sollte klar sein: LKW setzt zurück OHNE auf den Verkehr zu achten. Logisch, setzt der hinter dem LKW fahrende auch zurück, soweit es die Verkehrssituation zu lässt. Kenne ich aus meiner eigene Fahrpraxis auch. Erst versucht man es mit hupen ... wenn das nicht hilft zurücksetzen um einem Auffahrunfall zu entgehen. Wie sollte man (auch frau) das auch später erklären? Ok!

Nun kommt eine Fahrerin (!) entgegen und will LINKS in eine virtuelle Einfahrt abbiegen. Auch klar und kann passieren.

Was allerdings absolut NICHT geht ist, einfach drauf los zu fahren. Da MUSS frau schon auf den fließenden Verkehr achten, was m.E. in DEM Fall nicht passiert ist.

Was ich schon bedenklich finde ist, dass die ... (ACHTUNG) Polizistin sich hinreißen lässt eine Schuldzuweisung auszusprechen OHNE den eigentlichen Verursacher, in dem Falle den LKW Fahrer mit Einzubeziehen. Denn DER kann nicht einfach mal so zurück setzen und erwarten, das alles was hinter ihm fährt sich in Luft auflöst.

Nach meiner Erfahrung als Fahrer eines Kundendienstwagen OHNE Fenster nach hinten, weiß ich, wenn ich Verkehrsbedingt (!) zurück setzen wollte und hinter mir stand jemand der noch genug Abstand hatte, wird erst mal wild gehupt. Warum derjenige nicht vorbei fahren konnte, ist mir jedoch schleierhaft, war die Straße doch frei. Jedenfalls hatte ich IMMER dann die Warnblinkanlage an um auch nach hinten zu signalisieren, dass etwas anders ist.

Auch in der jüngsten Vergangenheit als Fahrer eines Kleinbusses (Behindertentransport) ist mir da soft passiert. Ich setze zurück und es wird gehupt ... oder einfach noch schnell durch die Lücke gefahren, wie heute Morgen erst.

Es tut mir leid für die Mama, wahrscheinlich waren alle Verkehrsteilnehmer einschließlich Polizistin etwas überfordert von der Situation. Nur, der Mama die Alleinschuld zu geben ... ist wohl ein wenig weit hergeholt. Wenn jemand Schuld hatte ist es die "Linksabbiegerin" die einfach nicht aufgepasst hat und blind gefahren ist ohne die Situation richtig zu begreifen. Bevor ich mich doch noch zu einem Kommentar zu den Protagonistinnen hinreißen lasse, überlasse ich den Experten das Feld. Für MICH ist die Situation klar und auch der Schuldige. Ohne Anwalt (die Kosten kann man von der Gegnerin zurück fordern) geht da wohl nix ... oder zahlen!

Themenstarteram 25. September 2013 um 15:01

Schlittert in ein Auto ist hier umgangssprachlich,sie ist rübergefahren und hat die Heckstoßstange+Rücklicht kaputt gefahren von der Seite aus. Falls es zum besseren Verständnis mancher führt,sie ist nicht auf die Fahrbahn gefahren und meine Mutter weiter zurück,sie ist also seitlich hinten rein-sie hat einfach rübergezogen und eben nicht geschaut,was sie eigentlich tut bzw. was die anderen machen,da die Einfahrt in die sie fahren wollte auch weiter vorne lag, sie hätte von Unfallort aus einen Halbkreis fahren müssen um in diese Einfahrt zu kommen. Sie hat sie also verpasst und wollte dann schnell rüber. Und nochmal zur Skizze,sollte es so sein,dann muss die wohl meine Mutter anfertigen,ich kann ja schlecht etwas aufzeichnen,was ich nicht gesehen habe. Ich kann nur das wiedergeben,was ich weiss-weil es mir erzählt wurde,mehr nicht.

Mögliche weitere Szenarien die zum Unfall führten: Die Fahrerin des anderen Autos war abgelenkt durch mitfahrende Kinder, das Handy, durch eine Telefonat mit Freisprecheinrichtung, in Gedanken bei einem (ERNST gemeint) Date, hatte Streit mit ihrem Liebsten ... usw. usf.

Egal warum und weshalb, SIE kann NICHT einfach Links rüber und schräg schon gar nie nicht. Keine Ahnung ob wir noch weiter darüber spinnen (diskutieren, laut nachdenken)WER nun mehr Schuld hat. Für MICH ist die Schuldfrage geklärt. Nur ICH bin kein Kläger und auch kein Richter und kann nur meine unmaßgebliche Meinung wiedergeben.

Nächstes Problem ist, dass die TE nur die subjektive Aussage ihrer Mutter wiedergeben kann. Da schleichen sich ja erfahrungsgemäß die ersten Fehler ein, ohne nun irgendwem an die Karre pinkeln zu wollen, weil menschlich!

Bei genauer und sachlicher Betrachtung ist der Fall ganz klar.

Aber, jeder wie er mag :D

... bevor es jemand falsch versteht. Den Spruch der Polizistin habe ich selbst schon von Polizisten gehört z.B. nachdem meine Frau einen Unfall gebaut hatte. Abfällig: "Frau am Steuer ..." Den LKW Fahrer der ihr entgegen kam und den Unfall mitverschuldete ... ließ man unbehelligt. Manche Polizisten können sich offensichtlich nicht verkneifen am Unfallort ihre eigene Sicht der Dinge los zu werden.

Ok, vielleicht erfahren wir noch, wie die Sache ausging?!

Zitat:

Original geschrieben von HTC

Das Rückwärtsfahren stellt ein erhöhtes Risiko dar und wenn es auch noch durch eine Aussage zugegeben wird, dann hat man schlechte Karten.

Aber sicherlich nicht, wenn sich herausstellen sollte, daß das Rückwärtsfahren des Pkw nötig wurde, weil der Lkw vor diesem rückwärts fuhr.

Und übrigens: ist nicht ein rückwärts fahrendes Fahrzeug dadurch zu erkennen, daß die Rückfahrleuchten angehen? Wenn "Ja", hätte diese nicht die Fahrerin des abbiegenden Kfz sehen sollen bzw. müssen? Mir erklärt niemand, daß man die nicht sieht, wo am Heck eines Fahrzeuges üblicherweise neben den Blinkern nur rotes Licht zu sehen ist.

Man könnte aber künftig gesetzgeberisch veranlassen, daß neben den Rückfahrleuchten unabwählbar auch die Warnblinkanlage angeht; bei Pkw wie bei Lkw.

Zitat:

Original geschrieben von Wauhoo

[Und übrigens: ist nicht ein rückwärts fahrendes Fahrzeug dadurch zu erkennen, daß die Rückfahrleuchten angehen? Wenn "Ja", hätte diese nicht die Fahrerin des abbiegenden Kfz sehen sollen bzw. müssen? Mir erklärt niemand, daß man die nicht sieht, wo am Heck eines Fahrzeuges üblicherweise neben den Blinkern nur rotes Licht zu sehen ist.

Ähem,

da die Linksabbiegerin auf der Gegenspur angefahren kam, hat sie naturgemäß nur die Rückfahrleuchtenfreie Vorderfront sehen können...

Wahrscheinlich hatte der Kollege überlesen, dass die Kollegin auf der Gegenspur fuhr? Übrigens ... Hannes, du warst schneller mit der Antwort! Na juut ... man kann nicht immer erster sein, nööösch? :D

Fangen wir doch mal anders an:

Was hat den die entgegenkommende Linksabbiegein falsch gemacht?

- nehmen wir mal den § 1 StVO (den ich eh hier nicht treffend finde) raus, bliebt nicht viel übrig

- gegen ihre Pflichten beim Linksabbiegen hat sie m.M.n. nicht verstossen: "wer links abbiegen will hat den entgegen kommenden Verkehr passieren zu lassen" = die Mutter der Te´in war ja schon an der Abbiegestelle vorbei und fährt rückwärts zu dieser zurück

-> muss ich als Linksabbieger damit rechnen, dass ein bereits von mir passiertes Fzg. rückwärts in meinen Abbiegevorgang fährt? Nach meinem Empfinden wohl eher nicht = kein Verstoss gegen Abbiegevorschriften

-> natürlich könnte man jetzt hineindeuten, dass die Abbiegerin hätte sehen müssen, dass die Fzg. (Lkw + Mutter der TE´in) rückwärts fahren nur kann man ihr das auch beweisen? Eher nicht

Und nun die Frage: Was hat die Mutte der TE´in beim Rückwärtsfahren falsch gemacht?

- Sie hat nicht damit gerechnet, dass hinte ihr bzw. von schräg hinter ihr jemand in ihr Fahrmanöver einfahren / -laufen könnte = sie hat ihre Sorgfaltspflicht nach § 9 StVO n.m.M. erheblihc verletzt.

Zur Schuldquote sag ich nichts, gehe jedoch von einer erheblichen Quotierung in Richtung der Mutter der TE´in aus.

Zitat:

Original geschrieben von Leitwoelfin

Ich kann nur das wiedergeben,was ich weiss-weil es mir erzählt wurde,mehr nicht.

Wenn Du nicht selbst dabei warst und den Unfallhergang nur erzählt bekommen hast, erübrigt sich jede weitere Diskussion, denn es gibt immer mindestens zwei Versionen.

Selbst wenn Du selbst dabei gewesen wärst, würdest Du hier keine verwertbaren Aussagen erhalten, lediglich Mutmaßungen oder Spekulationen.

Spar' dir die Zeit - die Diskussion hier wird dich absolut nicht weiter bringen.

Guter Rat an die TEin: Deine Mutter soll bitte einen Rechtsanwalt aufsuchen.

Der Fall ist interessant und nicht alltäglich, aber wie sehr viel weiter oben schon jemand anmerkte: Wir können hier auf der Basis dessen, was wir aus zweiter(!) Hand zu lesen bekommen, vielleicht Meinungen äußern. Helfen können wir nicht.

Klar ist alles Spekulation, aber man darf doch der TE Anregungen geben?

Bspw.

Gibt es am Ort des Abbiegevorganges des abbiegenden Pkw eine durchgezogene weiße Mittellinie? Im unmittelbaren Einzugsbereich von Kreuzungen ist das doch meist der Fall, um bspw. ein Wendemanöver neben der Kreuzung zu verhindern?

Im Kreuzungsbereich ist doch immer damit zu rechnen, daß Fahrzeuge auch mal rückwärts fahren, wenn sonst für ein größeres Fahrzeug der Platz zum Abbiegen nicht ausreicht? Nicht ohne Grund ist die eine weiße Haltelinie der einen Abbiegspur zur weißen Haltelinie der benachbarten Abbiegespur tlw. räumlich versetzt.

Zitat:

Original geschrieben von posting24

Letztlich steht beides in § 9 StVO: Sowohl beim Abbiegen wie auch beim Rückwärtsfahren, muss man ganz besonders gut aufpassen, um es laienhaft zu umschreiben.

Das ist doch hier genau der Punkt. In dem Falle betrifft das alle DREI Beteiligten, zwei sind Rückwärts gefahren, eine Abgebogen. Somit ist keinem auf den ersten Blick eine Alleinschuld zu geben sondern es wird vermutlich auf eine Aufteilung auf alle Drei hinauslaufen. Wie und in welcher Höhe klären die Versicherer, ggf. plus Rechtsanwälte und Gericht.

Das Ganze also auch so bei der eigenen Haftpflicht melden, die hat auch die Aufgabe ungerechtfertigte Ansprüche abzuwehren. Auch in deren eigenem Interesse, die wollen ja auch nicht für Schäden aufkommen die sie eigentlich nicht hätten begleichen müssen. Erst nach Rücksprache mit denen und je nach Schadenhöhe würde ich mir das mit dem Rechtsanwalt überlegen. Oder man hat eine Rechtschutzversicherung. Ansonsten bleibt man ggf. bei Schuldteilung noch auf Rechtsanwaltskosten sitzen.

Ein interessanter Fall, wie schon gesagt wurde. Unfälle sind manchmal echt die Verkettung ziemlich blöder Umstände.

 

Natürlich muß ich beim Rückwärtsfahren besondere Vorsicht walten lassen, aber ich habe mal gelernt, daß dadurch nicht die Verkehrsregeln außer Kraft gesetzt werden. Und dann sieht es so aus, als ob jemand eine andere Fahrbahn gekreuzt hat. Und bevor ich das tue, muß ich sicher sein, das daß gefahrenlos geht. Anders herum: Wenn ich links abbiege und ein anderer VT bewegt sich noch auf der zu kreuzenden Spur kann ich mich zum Zeitpunkt des Abbiegens auch nicht darauf verlassen, daß "er wohl schon weiterfahren wird", sondern muß warten, bis tatsächlich frei ist. Und bei angemessener, langsamer Fahrweise zum Abbiegezeitpunkt sehe ich dann als Abbieger auch, ob jemnd ggf. rückwärts fährt - auch wenn das ungewöhnlich ist.

 

Ich möchte mal wissen, wer von Euch Schlaumeiern ;) sich in der Praxis von einem rückwärtsfahrenden LKW ins Auto fahren lässt, weil ja jemand als Abbieger kommen könnte :rolleyes:. Man kennt das Theater mit der Beweispflicht bei Unfällen mit rückwärtsfahrenden Fahrzeugen, die später behaupten, man sei ihnen aufgefahren.

 

Aber, das ist alles nur meine persönliche Meinung, mal wieder ein Fall für den Fachanwalt :(.

ach leute...

-ein lkw der plötzlich scheinbar mitten im nirgendwo rückwärts fährt... :confused:

-abbiegender gegenverkehr der abbiegen will, wo es garnix zum abbiegen gibt... :confused:

-ne polizisten die der eingekeilten rückwärtsfahrerin die alleinschuld zuweisen will... :confused:

...am sinnvollsten wäre es, den thread zu schließen, bis der te mal ne skizze oder noch besser ein google earth bild bringt - alles andere bringt doch eh nix!

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