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Rechtsfrage wer hat Schuld am Unfall

Hallo zusammen,
ich habe Folgendes: Meine Mutter fuhr mit ihrem Auto auf einer Bundesstrasse,dort fuhr vor ihr ein LKW plötzlich zurück (warum auch immer). Hinter ihr war niemand,so setzte auch sie zum Rückwärtsfahren an. Plötzlich fuhr eine Frau von der Gegenspur kommend ihr seitlich hinten rein. Diese behauptete,sie wollte abbiegen und hätte die Einfahrt verwechselt,da es dort so gar nichts zum Reinfahren für die Linksabbiegerin gab. Nun fuhr sie also seitlich hinten rein,die Polizei kam..die Polizei gab meiner Mutter die Teilschuld,auf welche nun auch die Versicherung plädiert. Eine Polizistin wollte meiner Mutter sogar die alleinige Schuld zuweisen,weil sie rückwärts fuhr. Ich kann mich hier nicht überzeugen lassen,dass meine Mutter an dem Auffahrunfall schuld sein soll. Wie sieht es rechtlich aus,hat jemand eine Ahnung? Ich wäre dankbar wenn mir jemand mit kompetenten Ratschlägen hilft.
Vielen Dank im Voraus.
Viele Grüße

Beste Antwort im Thema

ach leute...

-ein lkw der plötzlich scheinbar mitten im nirgendwo rückwärts fährt... 😕
-abbiegender gegenverkehr der abbiegen will, wo es garnix zum abbiegen gibt... 😕
-ne polizisten die der eingekeilten rückwärtsfahrerin die alleinschuld zuweisen will... 😕

...am sinnvollsten wäre es, den thread zu schließen, bis der te mal ne skizze oder noch besser ein google earth bild bringt - alles andere bringt doch eh nix!

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Das ist eine wirklich interessante Differenz im Regelwerk.

Ganz andere Situation, aber ich will mal was illustrieren: Gerade hatten wir einen Thread, wo es darum ging, daß jemand beim Einbiegen in eine Vorfahrtstraße mit einem Benutzer derselben zusammenstößt, der gerade am Überholen ist, d. h. nicht "normal" auf seiner Fahrbahnseite fährt. Hier wurde klar: Der abbiegende Nebenstraßenbenutzer ist grundsätzlich schuld, denn er hat dem Verkehr auf der Hauptstraße Vorfahrt zu gewähren, egal auf welcher Seite dieser sich bewegt - und das würde sogar gelten, wenn das Fahrzeug auf der Hauptstraße rückwärts fährt!

So, jetzt unsere Situation: Jemand biegt links ab und kollidiert mit dem Gegenverkehr, aber mit einem Fahrzeug im Gegenverkehr, das rückwärts fährt. Und hier greift § 9 StVO eben nicht. Es gilt lediglich:

Abs. (3) "Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen [...]"

Und das trifft ja nicht zu, die Unfallgegnerin gehörte zwar zum Gegenverkehr, ist der Linksabbiegerin aber eben nicht entgegengekommen.

Aber lesen wir weiter:

Abs. (5) "Wer ein Fahrzeug führt, muss sich beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren darüber hinaus so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen."

Die Linksabbiegerin wollte nach Aussage in ein (angenommenes) Grundstück abbiegen. Das ist eine prima Sache, denn jetzt können wir das Fazit ziehen:

Beide Unfallbeteiligten haben jeweils gegen § 9 (5) StVO verstoßen, hier sollte also grundsätzlich eine Schuldteilung stattfinden. Den Teiler könnten die näheren Umstände (die wir nicht kennen) definieren.

Ich bleibe bei meiner Empfehlung, zum RA zu gehen.

... und wo bliebt der LKW Fahrer der einfach so zurück setzte und das ganze Szenario eigentlich verursachte? Da müsste der ja auch eine Teilschuld haben, oder sehe ich das falsch?
Mal ganz davon abgesehen, wenn ich überhole und aus einer Seitenstraße biegt jemand auf die Hauptstraße ab, auf der ich gerade überhole, glaubst du im Ernst, das würde jemanden interessieren? Die Realität spricht eine andere Sprache, die ich so oft genug erlebt habe, dass der Einbieger keinesfalls stehen bleibt. Ist aber schon mal gut zu wissen, dass derjenige dann ein großes Problem hat.

Zitat:

Original geschrieben von Leitwoelfin


Meine Mutter fuhr mit ihrem Auto auf einer Bundesstrasse,dort fuhr vor ihr ein LKW plötzlich zurück (warum auch immer). Hinter ihr war niemand,so setzte auch sie zum Rückwärtsfahren an. Plötzlich fuhr eine Frau von der Gegenspur kommend ihr seitlich hinten rein.

Der LKW fährt zurück

Der PKW hinter dem LKW fährt auch zurück (um einen Zusammenstoß zu vermeiden).

Plötzlich

fuhr eine Frau von der Gegenspur kommend fuhr ihr seitlich hinten rein.

Da wir nicht dabei waren gibt es 2 Möglichkeiten.

Die Linksabbiegerin war schon so nahe, dass sie nicht mehr bremsen konnte als der PKW rückwärtsfahren ihre Fahrspur kreuzte oder die

Linksabbiegerin hat den PKW übersehen.

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