Rechtsfrage

VW Golf 4 (1J)

Hallo.Bin neu im Golf4 Forum und habe gleich ein Problem.Habe mir vor einer Woche Golf4 GTI Bj.1999 gekauft.Bei der Probefahrt habe ich gesehen dass der Golf Sitzheizung hat(ist glaube serie bei Recaro Sportsitzen).Heute nachmittag abgeholt und auf dem Weg gesehen dass die Schalter für Sitzheizung weg sind und nur die Blindstopfen drin sind.Gleich beim Verkäufer angerufen und zur Rede gestellt.Seine Aussage war:Wir haben das Auto(also das Autohaus selbst) mit nicht funktionierender Sitzheizung gekauft und auf dem Verkaufsprospekt stand angeblich nicht,dass er Sitzheizung hat.Dass kann doch nicht sein dass die einfach was ausbauen und mir nichts davon sagen oder?Im Vertrag steht nichts davon dass das Auto keine oder kaputte Sitzheizung hat.Was kann man da jetzt unternehmen?Bin für jeden Rat dankbar.

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Relativ einfach zu beantworten, was steht im Vertrag?
Steht dort ausdrücklich, ohne Sitzheizung oder nicht? Im Grunde geht es um die Frage "Was wurde vereinbart im Vertrag"? Wenn die Blindstopfen bereits vor Vertragschluß drin waren und die Serienausstattung des GTI keine Sitzheizung vorsah, sieht es schlecht aus. Wenn aber vor Vertragschluß Schalter für eine Sitzheizung drin waren und im Vertrag die Sitzheizung nicht explizit wieder herausgenommen ist, hast Du einen Anspruch auf die SH. Wenn die SH Serienausstattung war und diese im Vertrag nicht explizit herausgenommen wurde, besteht der Anspruch ebenfalls.

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hi,

habt ihr einen kaufvertrag aufgesetzt?

wenn ja, wäre der genaue wortlaut interessant.

ansonsten gilt beim privaten autokauf "gekauft wie gesehen".
das ist leider das risiko.

hat der verkäufer allerdings "mit sitzheizung" angegeben, nennt man das arglistige täuschung, und man muss auf kulanz des verkäufers hoffen.

ich würde einfach am ball bleiben, vielleicht erklärt sich der verkäufer bereit, auf einen geringen teil des kaufpreises zu erstatten.

sonst hat man leider keine "rechte, die man geltend machen kann"...

Das war kein Privatkauf,es war schon ein Händler.Und bei solchen sachen greift ja die Händlergewährleistung,zumindest in den ersten 6 Monaten.Bloß das war kein VW Händler und ich denke er kennt sich beim Golf nicht so toll aus und erzählt mir nur Mist damit er Geld sparen kann.

hallo.. also das mit dem türen über zv abschließen und nicht blicken.. habe ich auch abundzu mal.. und zwar ist dann irgendeine tür nicht richtig zu.. bzw die steuerung bekommt den tür zu kontakt nicht.. probiere mal alle türen zu zuknallen .. bei mir hats geholfen ^^

es kann aber nicht die fahrer tür sein .. wenn die nicht zu ist geht die zv garnicht..

und zu dem rest... sei froh das es über einen händler läuft.. bei privat wärst du auf dem kram sitzengeblieben.
auch wenn es kein vertragshändler ist.. sollte er sich mit autos auskennen.. vw hat das auto ja nicht neu erfunden ^^

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