ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Rechtsfrage: Radfahrer gegen KfZ

Rechtsfrage: Radfahrer gegen KfZ

Themenstarteram 15. April 2011 um 22:41

Hidiho.

Ich hatte heute ein "lustiges" Erlebnis, zu dem ich mal gerne wüsste, wie die Rechtslage wäre, wenn es zum Aufprall gekommen wäre.

Also folgende Verkehrssituation:

Eine Hauptstraße geht aus der Stadt raus, auf der ich fahre (mäßiger Verkehr). Nach ca. 3km kommt eine T-Kreuzung, an der ich nach links in Richtung unseres Dorfes abbiegen wollte. Dort musste ich anhalten, weil Verkehr von vorne kam. Als es dann kurzzeitig frei wurde, habe ich etwas kräftiger Gas gegeben (kein Burnout!) um die Lücke zu nutzen und abzubiegen. Auf der Straße, in die ich einbiegen wollte, stand schon eine lange Schlange an Fahrzeugen die auf die Hauptstraße raus wollten.

An der Hauptstraße geht auch ein Radweg lang, der die Straße Richtung Dorf überquert. An diesem Radweg stehen auf jeder Seite zur Kreuzung Vorfahrt-Achten-Schilder. Nun hat sich ein Mädel auf ihrem Fahrrad durch die Schlange an wartenden Autos geschlängelt und wollte gerade über die Kreuzung drüber (scheinbar ohne absteigen, weder vor dem Überqueren, noch dabei), wobei sie mir beinahe vor das Auto wäre. Allerdings konnte sie gerade noch bremsen, was ich definitiv nicht mehr geschafft hätte.

So, die Situation hatte ich dann zur Kenntnis genommen und abgehakt.

Und nun die Frage dazu:

Wie wäre meine rechtliche Lage gewesen, wenn ich das Mädel erwischt hätte?

Man sollte noch dazu sagen, dass die Autoschlange so dicht war, dass ich sie vorher nicht sehen konnte. Außerdem verläuft der Radweg durch Baum-bewachsenes Gebiet (sehr dicht) neben der Hauptstraße, in ca. 10m Entfernung zu dieser und der Wald geht bis direkt an die Straße zum Dorf heran (also keine Chance das Mädel früher zu sehen).

Im Anhang mal ein Bildchen dazu.

Unbenannt
Beste Antwort im Thema

Aufgrund der höheren Verkehrsgefährdung bekommt man auch bei scheinbar eindeutigen Fällen im allg. als Autofahrer immer eine Mitschuld, weil man als stärkerer Verkehrsteilnehmer eben eine besondere Obachtspflicht hat, andere weder zu behindern noch zu gefährden noch zu schädigen!

Insofern finde ich, als derzeit den ÖPNV nutzender Fußgänger, in HH immer das Verhalten der Fahrradfahrer besonders charmant.

a) Sie fahren wie gesengte Säue auf allen Rad-, Fuß- und sonstigen Wegen in alle Fahrtrichtungen und halten sich an keinerlei Verkehrsregeln, Ampeln etc.

b) Sie meinen, als ggü. Autofahrern schwächerer Verkehrsteilnehmer grundsätzlich immer im Recht zu sein und immer und überall Vorfahrt zu haben

c) Komischerweise begreifen sie aber nicht, dass die ggü. einem Fußgänger (wie beispielsweise mir) die höhere Verkehrsgefährdung besitzen. Stattdessen wird man im Nahbereich des Radweges aggressiv weggeklingelt (der Radweg liegt sehr eng und schmal im direkten Einstiegsbereich einer Bushaltestation!), sie fahren natürlich auch über die Fußwege und zwischen den Ein- oder Aussteigenden hindurch und sind der komischen und völlig irrigen Annahme, dass hier alle Fußgänger auf SIE Rücksicht nehmen müssten und nicht umgekehrt.

Ich bin selbst Radfahrer (und Fußgänger und Autofahrer), verhalte mich aber niemals so und kann daher einfach nur bestürzt den Kopf darüber schütteln.

Über kurz oder lang rechne ich angesichts der div. Beinahzusammenstöße mit einer Kollision. Habe mich jetzt schon mal vorab informiert, denn in so einem Fall werde ich diese Kamikaze-Radfahrer vor Gericht zerren, kann einfach nicht sein, dass man sich so rücksichtslos im Verkehr verhält und meint, alle anderen müssten sich einem anpassen etc.

z.B. kommt man hinter einer (durchgehend verglasten und also einsehbaren) Bushaltestelle hervor, achtet schon von selbst auf den Radweg und wird dann von Radfahrern mit weit überhöhter Geschwindigkeit aus beiden Richtungen !!! so gut wie über den Haufen gefahren, obwohl die ja genau gesehen haben, dass da Fußgänger aus dem Bus strömen und zwangsweise an dieser Stelle den Radweg queren müssen. Angepasste Geschwindigkeit, korrekte Fahrtrichtung, Bremsbereitschaft, Rücksichtnahme als stärkerer Verkehrsteilnehmer? Alles null-komma-null!

25 weitere Antworten
Ähnliche Themen
25 Antworten
am 16. April 2011 um 16:54

Zitat:

Original geschrieben von bigLBA

Das Gegenteil ist leider der Fall. Statistisch kommt es an Kreuzungen mit dazu kreuzendem Radwegen öfters zu Unfällen Auto<->Radfahrer als an 'normalen' Kreuzungen ohne Radweg.

Was aber meiner Meinung nach zu einem großen Teil daran liegt, wie die Radwege angelegt sind und wo sie verlaufen (siehe Beispiel in diesem Thread).

Gibt es im Gegenzug auch eine Statistik darüber, wie viel seltener es zu Unfällen zwischen Autos und Radfahrern auf Straßen mit und ohne Radweg kommt?

Viele Grüße

Verdinand.

Das Problem von 'Statistiken' die man so in Zeitungen liesst ;)

Ich hatte mich da auch gefragt: Wenn an einer 'normalen' Kreuzung kein Radweg ist, dann gibt es da w'lich auch weniger Radfahrer als an einer Kreuzung mit Radweg. Deswegen kann man diese Statistiken w'lich auch mal wieder gleich ins Altpapier werfen.

Aber die gefolgerten Ursachen waren nachvollziehbar: Keine direkte Einsicht des Autofahrers zum Geschehniss auf dem Radweg und umgekehrt.

Als Radfahrer bin ich bei solchen Übergängen meist doppelt vorsichtig, weil man damit rechnen sollte, daß der abbiegende Autofahrer (besonders der Rechtsabbieger) hier an der Stelle nicht aufpasst.

Der Artikel war auch mehr als 'Warnung' und als 'Apell' an die Radfahrer zu verstehen.

am 17. April 2011 um 6:28

Hallo!

Zitat:

Original geschrieben von Roter-Baron

Zitat:

Original geschrieben von bigLBA

Und genau deswegen ist besondere Obacht geboten, oder fährst Du öfters irgendwo hin oder rein obwohl Du keine Chance hast irgendetwas 'wichtiges' zu sehen?

Und genau deshalb stehen da sicher nicht umsonst die "Vorfahrt achten" Schilder für den Radweg !

Zitat:

Original geschrieben von Roter-Baron

Zitat:

Original geschrieben von bigLBA

Und man sollte immer mit VT rechnen, die die Verkehrsregeln in voller Absicht verletzten, oder es nicht wissen, abgelenkt, Kinder, Oberlehrer, eingeschlafen oder berauscht sind.

Sorry, aber ich stehe nicht für anderer Leute Fehler gerade. Als Radfahrer muss ich wissen, dass ich keine Knautschzone habe. Diese Fehler mache ich als Radler nur einmal.

Unter diesen Gesichtspunkten, die Du da aufgelistet hast würde ich auch auf mein Recht kämpfen, dass dort der Radfahrer die volle Schuld bekommt.

Keine Chance, der Autofahrer hat gegenüber schwächeren Verkehrsteilnehmer immer eine besondere Rücksichtspflicht.

Die Schuld würde in einem solchen Fall wohl geteilt, das Teilungsverhältnis würde individuell von einem Richter festgelegt werden.

Gruß,

Mr. D.

P.S.: jeder einigermassen vernünftige und erfahrene Autofahrer kennt doch mittlerweile die typischen Radlspinner. Da muss man als Kraftfahrer eben die Augen aufsperren und bremsbereit sein, gerade wenn es beim Abbiegen etwas unüberischtlicher ist.

Der Radler muss seinerseits natürlich auch bremsbereit sein und mit angemessener Geschwindigkeit fahren.

Wenn es dann kracht, sind eben beide schuld. Wenn jemand schwer verletzt wird, dürfte (zumindest bei anständigen Menschen) die juristische Schuldfrage ohnehin in den Hintergrund treten.

Daher sollte man beim Fahren, egal womit, die Augen aufsperren, mit vernünftiger Geschwindigkeit fahren und bremsbereit sein. Reicht die Reaktionsfähigkeit nicht mehr aus um Verletzungen anderer weitgehend auszuschließen, gibt´s auch noch den ÖPNV.

am 17. April 2011 um 6:43

Zitat:

Original geschrieben von Mr. Driveyanuts

Keine Chance, der Autofahrer hat gegenüber schwächeren Verkehrsteilnehmer immer eine besondere Rücksichtspflicht.

Die Schuld würde in einem solchen Fall wohl geteilt, das Teilungsverhältnis würde individuell von einem Richter festgelegt werden.

Nach der Zeichnung des TE hat der Radfahrer die Vorfahrt zu gewähren, tut er dies nicht, dann trägt er ganz alleine die Schuld am Unfall und zwar zu 100%. Völlig unabhängig davon ist die Regulierung des Schadens, d.h. die anteilige Haftung für die Unfallfolgen. Hier ist der Autofahrer aufgrund der Betriebsgefahr seines Fahrzeuges angemessen zu beteiligen - in welcher Höhe ist dann gegebenenfalls Gegenstand eines Rechtsstreits.

am 18. April 2011 um 5:03

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian

Zitat:

Original geschrieben von Mr. Driveyanuts

Keine Chance, der Autofahrer hat gegenüber schwächeren Verkehrsteilnehmer immer eine besondere Rücksichtspflicht.

Die Schuld würde in einem solchen Fall wohl geteilt, das Teilungsverhältnis würde individuell von einem Richter festgelegt werden.

Nach der Zeichnung des TE hat der Radfahrer die Vorfahrt zu gewähren, tut er dies nicht, dann trägt er ganz alleine die Schuld am Unfall und zwar zu 100%. Völlig unabhängig davon ist die Regulierung des Schadens, d.h. die anteilige Haftung für die Unfallfolgen. Hier ist der Autofahrer aufgrund der Betriebsgefahr seines Fahrzeuges angemessen zu beteiligen - in welcher Höhe ist dann gegebenenfalls Gegenstand eines Rechtsstreits.

Danke Dir für die Präzisierung!

Gruß,

Mr. D.

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian

Nach der Zeichnung des TE hat der Radfahrer die Vorfahrt zu gewähren, tut er dies nicht, dann trägt er ganz alleine die Schuld am Unfall und zwar zu 100%.

Unsinn. Wo stehen die Schilder die dem Autofahrer Vorfahrt gewähren? Formal haben BEIDE Vorfahrt zu gewähren, der Autofahrer als Linksabbieger und der Radfahrer aufgrund der Beschilderung. Eine eindeutige Schuld wird man daher nicht zuordnen können. Die Haftungsfrage ist dann eine ganz andere.

Typisches Beispiel warum Radfahrer häufig Radwege meiden. Solche gefährlichen Verkehrsführungen gehören verboten und der Radweg direkt an die Straße wo sich die vorfahrtbeachtenden Verkehrsteilnehmer auch einander sehen können. Die A... Karte hat mangels Knautschzone dann immer der Radfahrer der den Pfusch der Verkehrsplaner ausbaden darf. :(

am 18. April 2011 um 7:39

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er

Formal haben BEIDE Vorfahrt zu gewähren, der Autofahrer als Linksabbieger und der Radfahrer aufgrund der Beschilderung.

Na klar, beide haben die Vorfahrt zu gewähren...:D Und wenn sie nicht gestorben sind, dann stehen sie noch heute und gewähren sich die Vorfahrt...:rolleyes:

Sorry, aber einen solchen Unsinn liest man selbst hier selten. Als Linksabbieger hat man dann die Vorfahrt zu gewähren, wenn der Radweg direkt an der Straße verläuft und nicht wenn der irgendwann später, so wie hier, die Straße kreuzt. Und durch die Beschilderung mit dem Zeichen 205 ist die Vorfahrtslage so eindeutig klar, daß sie sich eigentlich jeder Diskussion entziehen sollte - selbst für unsere Berufsquerulanten und Dauerbesserwisser.

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian

Sorry, aber einen solchen Unsinn liest man selbst hier selten.

Stimmt, dann hör auf zu Posten :D

Dann definiere doch bitte mal wann ein Radweg straßenbegleitend ist. Andererseits schön wenn er es nicht ist, dann ist er ja auch nicht benutzungspflichtig ;)

Kannst du bitte mal einen Link zur der Kreuzung auf Google Maps reinstellen?

am 19. April 2011 um 8:19

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian

Zitat:

Original geschrieben von Mr. Driveyanuts

Keine Chance, der Autofahrer hat gegenüber schwächeren Verkehrsteilnehmer immer eine besondere Rücksichtspflicht.

Die Schuld würde in einem solchen Fall wohl geteilt, das Teilungsverhältnis würde individuell von einem Richter festgelegt werden.

Nach der Zeichnung des TE hat der Radfahrer die Vorfahrt zu gewähren, tut er dies nicht, dann trägt er ganz alleine die Schuld am Unfall und zwar zu 100%. Völlig unabhängig davon ist die Regulierung des Schadens, d.h. die anteilige Haftung für die Unfallfolgen. Hier ist der Autofahrer aufgrund der Betriebsgefahr seines Fahrzeuges angemessen zu beteiligen - in welcher Höhe ist dann gegebenenfalls Gegenstand eines Rechtsstreits.

Wenn der Autofahrer aber noch nicht abgebogen ist hat der Radfahrer auch noch keine Vorfahrt zu gewähren, insofern hätte der Radfahrer sich durchaus korrekt verhalten wenn er schon vor dem Abbiegevorgang des Kfz mit dem Überqueren der Straße begonnen hat.

am 19. April 2011 um 10:09

Zitat:

Original geschrieben von Linus66

Wenn der Autofahrer aber noch nicht abgebogen ist hat der Radfahrer auch noch keine Vorfahrt zu gewähren, insofern hätte der Radfahrer sich durchaus korrekt verhalten wenn er schon vor dem Abbiegevorgang des Kfz mit dem Überqueren der Straße begonnen hat.

In dieser Situation, wie im Ausgangsbeitrag geschildert, gibt es für die Radfahrerin nicht allzu viele Möglichkeiten, sich korrekt zu verhalten. Da jedoch nicht klar ist, in wie weit der Radfahrerin durch die wartenden Fahrzeuge die Sicht versperrt war, hätte sie im ungünstigsten Fall (nämlich wenn sie den Straßenverlauf nicht so weit einsehen konnte, dass sie die Straße überqueren konnte, ohne einem anderen die Vorfahrt zu nehmen) warten müssen, bis die Sicht für sie wieder frei war.

Viele Grüße

Verdinand.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Rechtsfrage: Radfahrer gegen KfZ