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Rechtsfrage omega gekauft-problem!!

Themenstarteram 30. September 2008 um 20:21

Moin hab mir vor ner woche einen mv6 zugelegt.

Habe das fahrzeug privat gekauft vom rentner wie gesagt top geflegt und jede schraube bei opel

mit rechnungen machen lassen.

Nun zu meinem problem laut aufkleber wurde der zahnriemen bei 120tkm gewechselt das auto hat jetzt 214tkm auf der uhr.

Das hab ich natürlich beim kauf gleich gesehen und der herr versicherte mir das der zahnriemen

bei 195tkm gewechselt wurde.

Das hab ich mir natürlich schriftlich im kaufvertrag vermerken lassen mit dem hinweis das die rechnung dafür

nachgereicht wird.

Heute war ich da um diese rechnung abzuholen und er sagte mir er hätte sie nicht mehr habe aber bei opel nachgefragt , woraufhin die im sagten das das mitgemacht worden sei bei irgendeiner inspektion bei 196tkm

das das aber nicht gesondert aufgeführt sei.

er wolle morgen da nochmal anrufen um irgendwas schriftliches für mich zu bekommen.

Angenommen er bekommt den nachweis von opel nicht, was kann ich tun?

Hab ich irgendeine handhabe.?

Beste Antwort im Thema

Ich persönlich liebe es, wenn sich eine technische Niete zum Oberchecker aufspielt und dann jämmerlich abgewatscht wird.

Jetzt weiß wenigstens jeder wer hier nicht mehr alle Glocken im Turm hat!

Bei mir steht es wenigstens im Footer! :D :D

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Wenn Opel das in einer Inspektion gemacht hat ist dieser Posten auch einzel auf der Rechnung vermerkt, schon alleine weil sich der Zahnriemen über min. 3 Posten ziehen würde, z.B. Zahnriemen montieren 4 AW, Umlenkrolle 5 AW + Materialkosten usw.

Sollte er dir die Rechnung nicht Nachreichen (können) hast du keine rechtliche handhabe es sei denn er hat die eine Private gewährleistung gegeben, ansonsten erfolgt der Verkauf von Privat an Privat unter Ausschluss jeglicher Garantie oder Gewährleistung.

Moment, er hat es dir auf der Rechnung bestätigt, wenn du den ADAC Rechtschutz (oder eine andere) hast frag doch mal unverbindlich nach.

Themenstarteram 30. September 2008 um 21:09

Ja steht im vertrag drin!

zum einen das es bei ca 195tkm gemacht wurde und das entsprechende unterlagen nachgereicht werden

Hallo,

ich weiß nicht wie lange das geht, aber der FOH hat die Rechnungen normalerweise noch im Computer. Wie gesagt, über welchen Zeitraum er die gespeichert lässt, weiß ich nicht. Ich konnte mir eine Rechnung, die ich nicht mehr gefunden habe ca. ein Jahr später nochmal ausdrucken lassen.

Bei einem anderen FOH, bei dem ich mir einen Gebrauchten angesehen habe, konnte ich mir die komplette Werkstattgeschichte des Wagens in seinem Computer ansehen, da das FZG ab dem Kauf bei diesem FOH betreut wurde.

Ich meine also die Rechnung sollte es noch geben, bei dem FOH, der die Reparatur ausgeführt hat. Und wie schon erwähnt, ein Zahnriemenwechsel wird nicht mal so nebenbei gemacht und schon gar nicht bei einem V6. Der sollte wirklich auf der Rechnung auftauchen. Zumindest das Material.

Nochwas: wenn immer alles bei Opel gemacht wurde, warum gibts dann kein Serviceheft?

Mein Tipp: Wenn du keine aussagekräftigen Unterlagen mehr bekommst, und der MV6 hoffentlich wenigstens billig genug war, dann nimm nochmal 400€ in die Hand, lass den dämlichen Riemen wechseln und Du weißt was Sache ist.

Ansonsten viel Glück und Spaß mit deinem neuen Auto.

Grüße

Andi

Themenstarteram 1. Oktober 2008 um 7:48

Leider hatte er kein ab ca 100tkm kein wert mehr auf die stempel im serviceheft gelegt.

Ansonsten konnte ich die rechnungen lückenlos einsehen vom kauf ab an.

Was kostet denn so ein zahnriemenwechsel im schnitt bei opel?

Gut das auto war günstig-aber das war eines meiner hauptkriterien warum ich das auto gekauft habe,in der annahme das der zahnriemen vor kurzem gewechselt wurde.

Hallo,

wie ich schon geschrieben habe. der Zahriemenwechsel für den V6 beim FOH ist ab ca. 400 - 450€ zu bekommen, je FOH und Verhandlungsgeschick.

Das kann aber auch bis zu 700€ kosten, wenn man nicht vergleicht, nicht verhandelt und blind beauftragt.

Aber das Geldausgeben sollte einem bei einem V6 sowieso leicht von der Hand gehen, sonst ist es eh das falsche Auto :D .

Grüße

Andi

Themenstarteram 1. Oktober 2008 um 8:11

ja darum geht es mir nicht, es geht mir hier um nachverhandlungen mit dem verkäufer!

Das war eines meiner kriterien beim kauf das der zahnriemen gemacht wurde.

Es geht mir darum ob ich ne rechtliche handhabe habe .

Ich versteh Dich schon. Ich würde mich aber auf keinen Rechtsstrit einlassen (habe aber auch keine Ahnung, wie Deine Chancen so stünden). Ich würde eben, wenn dann preislich alles noch im Rahmen bleibt, den Riemen wechseln lassen und gut.

Vielleicht ließe sich der Verkäufer ja auch darauf ein, da er den Wechsel ja nicht belegen kann, dir beim Kaufpreis nochmal entgegen zu kommen. Ich denke da so an die Hälfte der Kosten für den ZR-Wechsel. Ein Argument dafür wäre ja auch, daß Dein Tacho ja schließlich auch nicht ganz so will, wie er soll.

Sprich doch mal mit ihm, zu verlieren hast Du ja nix. Und immer dran denken: sachlich und freundlich.

Grüße

Andi

am 1. Oktober 2008 um 8:25

Moin,

kurz und bündig:

Das Fahrzeug erfüllt eine im Kaufvertrag zugesicherte Eigenschaft nicht. Alles weitere wäre eine Rechstberatung die im Forum nicht zulässig ist. Damit solltest Du einen Anwalt beauftragen.

Warst Du selbst schon mal bei dem Händler wo der ZR gemacht wurde? Soll manchmal Wunder wirken dort direkt nachzufragen....

Ansonsten stell ich jetzt mal vorsichtig eine Frage und hoffe das Du es nicht sofort falsch verstehst.

Suchsat Du krampfhaft einen Grund vom Vertrag zurückzutreten? Oder willst Du nachträglich noch Geld zurückhaben?

In Deinem alten Thread schreibst Du das das Auto lückenlos SH gepflegt beim FOH ist und nun auf einmal ist der Nachweis nur noch bis 100 tkm vorhanden?

Irgendwie wirkt das ganze reichlich eigenartig... :confused:

Wie gesagt, nimm mir meine deutlichen Worte nicht übel, aber heutzutage ist es leider bei vielen priavten Käufern Usus nach vetragsabschluss zu versuchen noch nachträglich Geld vom Verkäufer zurückzuholen....

Gruss

Marcus

Themenstarteram 1. Oktober 2008 um 8:31

Also ich ging davon aus das er lückenlos sh ist weil der verkäufer mir das sagte, und ich gestern erst die restlichen papiere bekommen habe.

Ok das es nicht alles im sh eingetragen ist stellt kein problem da weil die laufleistung aufgrund der rechnungen

nachvollziebar sind.(Alle ausnahmslos beim FOH)

Klar will ich noch geld rausschlagen da ich den zahnriemen jetzt sicherhaltshalber machen will, der kann mir ja viel erzählen!

 

 

am 1. Oktober 2008 um 9:10

Hast du bei deinem VK mal explizit nachgefragt ob der Zahnriemen oder der Zahnrippenriemen gemacht wurde ??

Viele verwechseln das ganz einfach und ne Zahnriemenwechsel ist so ganz einfach bei ner Inspektion auch nicht gemacht . Und der FOH wird nen Teufel tun und den Zahnriemenwechsel nicht ins Scheckheft eintragen . Oder zumindest den Aufkleber in den Motorraum machen . Wenn beides fehlt , wurde auch kein ZR gewechselt sondern nur einer der Keilriemen .

Themenstarteram 1. Oktober 2008 um 9:14

Das hat er unter der hand machen lassen, und deshalb keine rechnung dafür.

Ich verstehe Deine Aufregung nicht, Dein Auto war preiswert und ist mit nun schon 10 Jahren ja auch kein Neuwagen mehr. 

Du hast bisher auch nicht nur das Fahrrad benutzt und weißt somit um die Unwägbarkeiten der älteren Gebrauchtwagen.

 

Mach Deinen Frieden damit,

wechsele den Riemen und den Rest und gut ist !

 

Sowas gibt es auch nur in Deutschland,

Recht soll Recht bleiben, aber das artet aber schon in Erbsenzählerei aus.

 

Schau beim nächsten mal vorher genauer, und verzichte auf den Kauf, dann brauchst Du hinterher nicht zu jammern.....

 

 

Themenstarteram 1. Oktober 2008 um 9:23

Klar das auto war günstig.

Aber das ist ja nicht der punkt.

Fakt ist das er es mir schriftlich zugesichert hat und ich aufgrund dessen das auto gekauft habe.

 

am 1. Oktober 2008 um 9:53

Zitat:

Original geschrieben von pacoHB

Das hat er unter der hand machen lassen, und deshalb keine rechnung dafür.

Moin,

ja was denn nu? SH bei Opel? Oder doch nicht?

Erst erzählst Du hier alles beim FOH gemacht und nun auf einmal unter der Hand?

Geh zum Anwalt wenn Du Dir diese Peinlichkeit geben willst....

 

Gruss

Marcus

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