Rechtsfahrgebot. Übertriebene Auslegung?
Hallo V&S-Forenten.
Gestern hatten wir auf der A9 einen interessanten Verkehrsteilnehmer vor uns.
Wir fuhren links hinter einem Audi. Mittig war teilweise frei. Ganz rechts z.T. auch.
Geschwindigkeit >200. Ich bin auf die mittlere gewechselt wenn frei, da ganz rechts doch mehr langsame Fahrzeuge unterwegs waren.
Der Audi-Fahrer hingegen zog vor mir immer über alle Spuren nach ganz rechts, um dann kurz darauf wieder über alle Spuren vor mich auf die Linke zu ziehen.
Ein hin und her als hätte der Spaß da dran.
Also Rechtsfahrgebot o.k. Aber das fand ich dann doch übertrieben. Vor allem wg. der Geschwindigkeit und weil der nahezu jede Lücke auf der rechten Spur nutzte um dann gleich wieder zurück zu ziehen.
Was meint Ihr?
Gruß Andy
Beste Antwort im Thema
Hallo, AndyW211320,
Zitat:
@AndyW211320 schrieb am 4. September 2016 um 16:09:17 Uhr:
Was meint Ihr?
so, wie Du es beschreibst, wollte der Audifahrer anderen zeigen, dass man auch bei höheren Geschwindigkeiten den rechten Fahrstreifen nutzen kann und hat sich somit vorbildlich verhalten.
Würden andere Fahrer, insbesondere dauerhafte Mittelspurfahrer, sich davon eine Scheibe abschneiden, müsste jemand wie der Audifahrer nicht mehr immer ganz nach rechts wechseln, denn da wären ja schon die anderen.
Viele Grüße,
Uhu110
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Zitat:
@tazio1935 schrieb am 11. Sep. 2016 um 17:2:08 Uhr:
Überhole ich mit 90 km/h Differenzgeschwindigkeit, dann beträgt die erlaubte Lücke bei 20 Sekunden immerhin 500 m. Veranschlagt man für dreispurige Autobahnen stattdessen eine erlaubte Lücke von dreißig Sekunden ("erheblich größer"😉, dann bedeutet es, dass der Audifahrer erst ab einer Lücke von 750 m wieder auf die rechte Spur gemusst hätte.
Bingo.
Zudem hat man die Fahrspuren nicht auf einmal zu wechseln, sondern nacheinander. Sprich Rückspiegel, Blinker, wechseln, Rückspiegel, Blinker, wechseln. Und dafür braucht man auch mal seine 5-10 Sekunden. Pro Spur.
Der Audi hat vermutlich den Blinker gesetzt (wenn überhaupt) und ist in einem einzigen Schlenker komplett rüber gerast (mit 250!!).
Sowas sieht man auch gerne bei Auffahrten. Zwei kommen hintereinander drauf, der hintere zieht erstmal 2 Spuren nach Links weil der vordere nur 80 drauf hat. Der Hintermann also nicht viel mehr. Wenn dann einer mit 250 auf der Mittelspur dazu kommt wirds knapp.
Ja, knapp wird es aber nur, wenn der 250-Fahrer verbotenerweise auf der Mittelspur fährt. Wenn man dem hier weit verbreiteten Bekenntnis zum Rechtsfahrgebot folgt, hat er natürlich rechts zu fahren. Dann können die Auffahrenden rasch auf die mittlere und die linke Spur wechseln und alles ist gut...
Äh..? Verwirrend.
Ja, der 250er fährt rechts. Erkennt, dass da wer auf die AB auffährt und wechselt netterweise zur Mitte. Hein Blöd macht ne schöne Schwachsinnsaktion und fährt plötzlich unerwartet auch in der Mitte. Mit deutlich geringerem Tempo als 250...
War auch nicht unbedingt ernst gemeint.
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Zitat:
@tazio1935 schrieb am 11. September 2016 um 17:02:08 Uhr:
[...]
Wenn das vorbildlch ist, welchen Sinn hätte dann die schon mehrfach zitierte Ausnahmeregelung vom Rechtsfahrgebot auf dreispurigen BAB? Gar keinen. Es gibt aber diese Ausnahmeregelung, damit niemand sich zu so einem "vorbildlichen" Verhalten (Lückenspringen und Wechseln über alle drei Spuren bei Tempo >200) gezwungen sieht. Wirklich vorbildlich vom Audi-Fahrer wäre gewesen, wenn er völlig rechtskonform mit Tempo >200 die Mittelspur und zum Überholen die linke Spur befahren hätte, bis sich rechts eine AUSREICHEND große Lücke auftut. Welche Lückengröße sieht die Rechtssprechung vor?Auf zweispurigen Autobahnen kann man links bleiben, wenn die Lücke bei gleichbleibender Geschwindigkeit auf der rechten Spur maximal 20 Sekunden beträgt. Auf dreispurigen Autobahnen, also unserem Fall, gilt diese 20-Sekunden-Regel aber nicht. Bei drei Spuren ist "die Dauer des möglichen Weiterfahrens mit gleicher Geschwindigkeit (...) erheblich größer zu bemessen", so das OLG Düsseldorf. ( Az. 2 Ss (OWi) 318/89 – (OWi) 93/89 II )
Was bedeutet das in Metern? Überhole ich mit 90 km/h Differenzgeschwindigkeit, dann beträgt die erlaubte Lücke bei 20 Sekunden immerhin 500 m. Veranschlagt man für dreispurige Autobahnen stattdessen eine erlaubte Lücke von dreißig Sekunden ("erheblich größer"😉, dann bedeutet es, dass der Audifahrer erst ab einer Lücke von 750 m wieder auf die rechte Spur gemusst hätte.
Dann lege doch bitte einmal, bevor du etwas in Zweifel ziehst, dar, wie groß die Lücke im geschilderten Fall war. Auf 10m genau würde mir ausreichen. Ich will schließlich nicht kleinlich sein.
Ach Mist...vergessen, dass dazu rein gar nicht geschrieben steht, sondern allein eine vollkommen subjektive Einzelansicht gegeben ist. Der Audi-Fahrer hat dagegen ganz offensichtlich festgestellt, dass die von ihm genutzte Lücke mehr als ausreichend groß ist um diesen Fahrstreifen zu benutzen.
Inwiefern hier nun der wiederholte Verweis auf diese Ausnahme, zumal in diesem konkreten Anwendungsbeispiel des Audi-Fahrers vollkommen deplatziert, etwas daran ändern soll, erschließt sich schlichtweg nicht.
Von der Ausnahme kann man Gebrauch machen, man muss es aber nicht! Anderenfalls stünde in der StVO an gegebener Stelle keine Ausnahme, sondern vielmehr ein explizites Rechtsfahrverbot. Dergleichen kann man aber selbst mit den hier teils sehr abstrusen Auslegungen beim besten Willen nicht vertreten.
So bleibt es aber allein dabei, dass jemand eine für ihn hinreichend große Lücke rechtsseitig gesehen und folgerichtig benutzt hat. Es ist und bleibt eine vorbildliche Wahrnehmung des Rechtsfahrgebotes. Denn Ausnahmen muss man nicht in Anspruch nehmen, sondern man kann es machen, solange keine Gefährdung damit einhergeht. Dies war aber gerade nicht der Fall.
Zitat:
@tazio1935 schrieb am 11. September 2016 um 17:02:08 Uhr:
Zitat:
@alex.miamorsch schrieb am 6. September 2016 um 22:04:53 Uhr:
Und wenn es nun einmal Lücken gibt, wo man getrost 30 Sekunden mit unverminderter Geschwindigkeit verweilen kann, dann überholt man niemanden mehr, sondern ist schlichtweg zu faul (oder noch schlimmer überfordert) für einen Spurwechsel.Leider falsch. Aus §7 Abs. 3c StVO und dem Urteil des OLG Düsseldorf kann sich in der Praxis ein durchgängiges und erlaubtes Befahren der Mittelspur über einen langen Streckenabschnitt ergeben. Im hier diskutierten Fall wären die von Dir bemühten 30 Sekunden völlig okay, da im Einklang mit dem geltenden Recht. ...
Wieso tust du etwas als "leider falsch" ab, wenn scheinbar noch nicht einmal das von mir Dargelegte richtig aufgenommen zu sein scheint? 😕
Die Verweildauer ist allein das Befahren einer Fahrspur exkl. jeweiligen Spurwechseln. Die Lücken wären demnach min. 30s Verweildauer zzgl. Spurwechseldauer (meinetwegen jeweils zehn Sekunden) groß. Dann entsprächen die die Lücken bereits 50s.
Damit wird diese Ansicht der Auffassung des OLG Düsseldorf mehr als hinreichend gerecht.
Wer solche Lücken nicht nutzt, dem geht es allein um "hier bin ich und hier bleibe ich"-Fahrerei, also ein rein egoistisches und mithin deplatziertes Fahrverhalten - wie es hier stattdessen wiederholt angeblichen Schnellfahrern am Thema vorbei vorgeworfen wird - anstatt der optimalen, gefahrlosen Platznutzung, wie es die StVO beabsichtigt.
Aber nun denn. Da offensichtlich jeder meint, er macht, was ihm beliebt und was er will, so wird dies ohnehin zu nichts führen. Ich jedenfalls "freue" mich auf das stetig weiter wachsende Aggressionspotenzial im Straßenverkehr, weil Fehler ohnehin stets bei den anderen Verkehrsteilnehmer liegen können.
Daher ist es durchaus mal interessant zu erfahren, was nun passiert, wenn jeder sein eigen proklamiertes Recht wahrnimmt. Der eine fährt halt stur in der Mitte oder links, der andere hält stur bei >200 drauf. Wer ausweicht oder bremst, der verliert...und die Gewinner gewinnen die "Erlösung".
Das wird ein Spaß. Da lohnt sich das TV-Modul im Fahrzeug wenigstens endlich mal, wenn mal wieder der hoffentliche Live-Stream der Bergungsarbeiten an die im Stau Stehenden übertragen wird. 😎
In diesem Sinne:
Waidmanns Heil und man trifft sich. 🙄
[Und du brauchst dir auch keine allzu große Mühe bereiten, das zu erwidern. Für mich ist das hier allein - inzwischen relativ sinnfreie - Bespaßung, da keine wirkliche Ernsthaftigkeit der Diskussion mehr zu erkennen ist.]
Zitat:
@alex.miamorsch schrieb am 12. Sep. 2016 um 11:39:10 Uhr:
also ein rein egoistisches und mithin deplatziertes Fahrverhalten
Ganz ehrlich? Lieber egoistisch als agressiv.
"Der pendelte hin und her als würd's ihm Spaß machen" ist keine Ausnutzung von Lücken (wie groß auch immer) sondern einfach fahrlässig. Ich weiss ja nicht wie viel AB du so fährst, aber ich zB sehe leider viel zu oft solche Actionhelden (im Berufsverkehr!) bei denen es jederzeit krachen kann wenn mal einer nicht 100%ig bei der Sache ist oder unvorhergesehen bremst. Und dann gibts übrigens nen richtigen Stau und alle kommen sehr viel später heim. Soviel zum Thema "sinnvoll ausnutzen".
Zitat:
@Bobber07 schrieb am 12. September 2016 um 12:36:57 Uhr:
[...]Ganz ehrlich? Lieber egoistisch als agressiv.
"Der pendelte hin und her als würd's ihm Spaß machen" ist keine Ausnutzung von Lücken (wie groß auch immer) sondern einfach fahrlässig. Ich weiss ja nicht wie viel AB du so fährst, aber ich zB sehe leider viel zu oft solche Actionhelden (im Berufsverkehr!) bei denen es jederzeit krachen kann wenn mal einer nicht 100%ig bei der Sache ist oder unvorhergesehen bremst. Und dann gibts übrigens nen richtigen Stau und alle kommen sehr viel später heim. Soviel zum Thema "sinnvoll ausnutzen".
Noch einmal: eine subjektive Einzelauffassung ist doch noch lange keine objektive Bewertung einer Situation.
Was also, wenn der Audi-Fahrer gar keinen Spaß daran hatte? Schließlich ist auch das eine bloße Mutmaßung. Von Berufsverkehr steht da auch bloß nichts. Auch steht nirgends, nicht einmal als subjektive Einschätzung, dass daran auch nur irgendetwas riskant war! Es wird allenfalls als - subjektiv! - unnötig erachtet.
Es gibt also keinen Actionheld, keinen Berufsverkehr, keine Gefährdung oder sonstige Risiken, keine nachweislich zu kleine Lücke (wenn, dann wäre doch wohl eher das Gegenteil anzunehmen), keine Fahrlässigkeit, keinen Spaß an der Freude, keinen Erziehungsversuch... eigentlich gibt es nichts, außer dem unstreitigen Umstand, dass jemand rechts eine Lücke zum Fahren genutzt hat, was grds. seine Pflicht ist und sehr, sehr viele Mutmaßungen, Spekulationen und teils abstruse "Interpretationen" vom Recht.
Was ist an egoistischen Verhalten im öffentlichen Straßenverkehr nun besser? Letztlich schürt derartiges Verhalten überwiegend Aggressionen bei anderen Verkehrsteilnehmern. Hier kann es kein "lieber" oder "besser" geben. Beides ist deplatziert, nimmt aber gerade deswegen zu, weil sowieso jeder nur sein Ding machen will. Sieht man doch hier, wie inbrünstig hier Verstöße gegen Recht zu rechtfertigen versucht werden.
Und ja, auch ich bin schon ein, zwei Kilometer auf der "German Autobahn" gefahren. Ich war sogar so dreist und habe dabei alle vorhandenen Fahrspuren benutzt. 😰
Vielleicht traue ich mich demnächst doch noch mal drauf. Dann will ich aber mal nur mein Ding zusammengurken. Hab ja schließlich Vollkasko. 😎
Egoistisch? Subjektiv.
Vielleicht hat jeder andere VT ja PKW mit Anhänger gefahren und dadurch war keine Lücke für diese Fahrzeuge frei.
Unprovozierte und deplatzierte Verbalentgleisung entfernt - bitte mal die NUB und Beitragsregeln lesen - diese sind sogar ganz objektiv niedergeschrieben - twindance/MT-Moderation
ICH habe häufig solche Actionhelden auf der AB gesehen und dort verhielt es sich genau so wie ich es beschrieben habe. Nur ist es nicht immer ein Audi.
Subjektiv. So ein sinnloses Argument, sorry...
Zitat:
@Bobber07 schrieb am 12. September 2016 um 18:11:44 Uhr:
Egoistisch? Subjektiv.
Vielleicht hat jeder andere VT ja PKW mit Anhänger gefahren und dadurch war keine Lücke für diese Fahrzeuge frei.
Der Troll erzählt mal wieder nur Schwachsinn...
ICH habe häufig solche Actionhelden auf der AB gesehen und dort verhielt es sich genau so wie ich es beschrieben habe. Nur ist es nicht immer ein Audi.Subjektiv. So ein sinnloses Argument, sorry...
Danke für die Bestätigung meiner Annahme. Wenn es an Argumenten mangelt, muss man halt persönlich werden. Oder es zumindest mal versuchen. 🙄
Glaubst du wirklich, dass du der einzige bist, der regelmäßig unterwegs ist und die typischen Verkehrslagen auf den Autobahnen kennt?
Dann bring doch bitte endlich mal (einer) Fakten statt bloße Mutmaßungen.
Wie groß war nun die Lücke genau? Wie schnell war der Audi-Fahrer eigentlich? Welchen riskanten Lenkwinkel hatte er denn nun? Und bei einem Audi höchstwahrscheinlich nicht zu vergessen: War die Vorspurkurve auch richtig eingestellt? 😰
Dann leg mal los und untermauere mal deine Behauptungen statt wild zu spekulieren. Substanz kann nicht schaden, sonst wirst du wohl sehr schnell feststellen müssen, dass der "Troll, welcher mal wieder Schwachsinn erzählt" womöglich ein ganz anderer ist als es dir beliebt. 😉
Allerdings drängt sich immer mehr die Erkenntnis auf, dass man dieses Forum hier wirklich nicht ernst nehmen kann. So sehr man sich auch bemühen mag, aber es wird wohl nicht mehr gelingen. Jeder spekuliert sich hier seine eigene Traumwelt zusammen und wehe jemand hinterfragt diese Vorgehensweise mal. Dies sind dann immer diese bösen Trolle, welche die ach so schöne Scheinwelt so mancher rein sachlich und stets auf objektive Beurteilung bemühten Foristen stört. 🙄
EDIT, damit das wunderschöne Zitat nicht womöglich noch verloren geht. 🙄
Zitat:
@alex.miamorsch schrieb am 12. Sep. 2016 um 18:31:20 Uhr:
Allerdings drängt sich immer mehr die Erkenntnis auf, dass man dieses Forum hier wirklich nicht ernst nehmen kann. So sehr man sich auch bemühen mag, aber es wird wohl nicht mehr gelingen.
Dann kann ich mich ja endlich zurücklehnen.
Ich war übrigens bei besagter Situation anwesend, von daher weiss ich wohl besser was abging als du. Beweis nun mal das Gegenteil 🙂.
Bin fertig, danke.
Edit, für Fakten gerne PM an mich
Alex, du hast ja ne Ausdauer. Du kannst die Mitte und Linksspurfahrer hier nicht bekehren.
Für die ist ein Spurwechsel etwas sehr gefährliches, was unbedingt zu vermeiden ist. Es könnten dabei ja andere gefährdet werden.
@Bobber07
Was wird denn das jetzt für eine Nummer? Du warst mutmaßlich dabei, weißt es also besser und kannst dann hier nicht einmal diese "Fakten" bringen. 😕
Dann bring' diese doch mal zur Aufklärung aller. Denn aus dem Eingangsbeitrag ergibt sich schlichtweg nichts an Fakten, außer das ein Audi rechts fuhr.
Also, auf geht's.
@pido
Nein, Worte bringen wahrlich nichts. Ich versuche es fortan mit draufhalten oder einfach mal von recht vor die Nase ziehen und auch mal mittig fahren. Rechte Spur ist gerade nicht so "in". 🙄
Wofür gibt es schließlich Vollkasko, Rechtsschutz, ADAC und Payback-Karte? 😁
Zitat:
@alex.miamorsch schrieb am 12. September 2016 um 11:39:10 Uhr:
Denn Ausnahmen muss man nicht in Anspruch nehmen, sondern man kann es machen, solange keine Gefährdung damit einhergeht. Dies war aber gerade nicht der Fall.
Es gab keine Gefährdung? Du warst dabei?
Immerhin fand der TE das Fahrverhalten so negativ auffällig, dass er diesen Thread gestartet hat. Seine Worte:
"Vor allem wg. der Geschwindigkeit und weil der nahezu jede Lücke auf der rechten Spur nutzte um dann gleich wieder zurück zu ziehen."
Seine Schilderung ist natürlich kein Beweis, aber immerhin ein Indiz dafür, dass die Fahrweise des Audifahrers alles andere als "vorbildlich" war. Bis keine Beweise des Gegenteils vorliegen, sehe ich keinen Grund, die Schilderung des TE anzuzweifeln. Sie ist die einzige Quelle, die wir haben. Alles andere reimst Du Dir subjektiv zusammen, um den Audifahrer als ein Vorbild hinzustellen, das er sicher nicht ist.
Zitat:
@alex.miamorsch schrieb am 12. September 2016 um 11:39:10 Uhr:
Der Audi-Fahrer hat dagegen ganz offensichtlich festgestellt, dass die von ihm genutzte Lücke mehr als ausreichend groß ist um diesen Fahrstreifen zu benutzen.
Das schließt eine Fehleinschätzung des Audi-Fahrers keineswegs aus.
Zitat:
@alex.miamorsch schrieb am 12. September 2016 um 11:39:10 Uhr:
Auch steht nirgends, nicht einmal als subjektive Einschätzung, dass daran auch nur irgendetwas riskant war!
Wenn Du das Gefahrenpotenzial eines Schlangenlinienfahrens und Lückenspringens über drei Fahrspuren bei mehr als 200 km/h nicht zu erkennen vermagst, dann kannst Du natürlich auch nicht begreifen, warum es eine Ausnahmeregelung überhaupt gibt und in welchen Fällen man davon besser Gebrauch machen sollte, um das Risiko für sich und andere zu minimieren.
Zitat:
@alex.miamorsch schrieb am 12. September 2016 um 11:39:10 Uhr:
Inwiefern hier nun der wiederholte Verweis auf diese Ausnahme, zumal in diesem konkreten Anwendungsbeispiel des Audi-Fahrers vollkommen deplatziert, etwas daran ändern soll, erschließt sich schlichtweg nicht.
Dann denk nochmal scharf drüber nach. Genau für solche Anwendungsfälle wurde diese Ausnahmeregelung nämlich geschaffen. Eigentlich ist völlig klar, dass wiederholtes unnötiges Wechseln über drei Spuren bei 200 km/h vermieden werden sollte, wenn die StVO es erlaubt. Und sie erlaubt es. Der Audifahrer müsste sich ggf. fragen lassen, warum er von StVO §7 Abs. 3c keinen Gebrauch gemacht hat, damit "kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird." (§ 1 Abs. 2 StVO) Lege doch mal dar, für welche Anwendungsfälle es diese Regelung gibt, wenn nicht für solche wie diesen hier. Bin mächtig gespannt.
Zitat:
@alex.miamorsch schrieb am 12. September 2016 um 11:39:10 Uhr:
Daher ist es durchaus mal interessant zu erfahren, was nun passiert, wenn jeder sein eigen proklamiertes Recht wahrnimmt.
Wie kommst Du auf "eigen proklamiertes Recht"? Der §7 Abs. 3c der StVO ist kein eigen proklamiertes Recht, sondern gültiges Recht dieses Staates. Gerne nochmal zur Vergewisserung:
Zitat:
Sind außerhalb geschlossener Ortschaften für eine Richtung drei oder mehr Fahrstreifen mit Zeichen 340 gekennzeichnet, dürfen Kraftfahrzeuge abweichend von dem Gebot, möglichst weit rechts zu fahren, den mittleren Fahrstreifen dort durchgängig befahren, wo – auch nur hin und wieder – rechts davon ein Fahrzeug hält oder fährt.
Der mittlere Fahrstreifen darf also unter den genannten Umständen durchgängig befahren werden. Wenn der Audi-Fahrer mit 230 km/h fuhr und rechts waren ein paar Lkw und besonders Vorsichtige mit 90 km/h unterwegs, dann hätte die größte Lücke zwischen diesen langsamen Fahrzeugen rund 1,2 Kilometer betragen dürfen, ohne dass der Audi-Fahrer wegen des Rechtsfahrgebotes auf die rechte Spur gemusst hätte. Eine rechte Spur mit Lücken von 1,2 km sehe ich leider viel zu selten. Die Wahrscheinlichkeit und die Schilderung des TE sprechen dagegen, dass in diesem Fall tatsächlich so große Lücken vorhanden waren. Dann hätte der Audifahrer dieses Fahrverhalten ebensogut lassen können. Er hätte streng nach StVO gehandelt und wäre damit gut beraten gewesen.
MfG, Tazio1935
Zitat:
@alex.miamorsch schrieb am 12. September 2016 um 20:04:11 Uhr:
@Bobber07
Was wird denn das jetzt für eine Nummer? Du warst mutmaßlich dabei, weißt es also besser und kannst dann hier nicht einmal diese "Fakten" bringen. 😕Dann bring' diese doch mal zur Aufklärung aller. Denn aus dem Eingangsbeitrag ergibt sich schlichtweg nichts an Fakten, außer das ein Audi rechts fuhr.
Also, auf geht's.
@pido
Nein, Worte bringen wahrlich nichts. Ich versuche es fortan mit draufhalten oder einfach mal von recht vor die Nase ziehen und auch mal mittig fahren. Rechte Spur ist gerade nicht so "in". 🙄
Wofür gibt es schließlich Vollkasko, Rechtsschutz, ADAC und Payback-Karte? 😁
Das bringt doch auch nix, außer Ärger.
Ich machs dann hier und da mal wie der Audifahrer. Obwohl ich mich dann wieder wie der von mir gehasste Oberlehrer fühle. Meistens wundere ich mich nur noch. Nach 1.8 Mio. Km lernt man Gelassenheit.