Rechtsfahrgebot. Übertriebene Auslegung?

Hallo V&S-Forenten.

Gestern hatten wir auf der A9 einen interessanten Verkehrsteilnehmer vor uns.
Wir fuhren links hinter einem Audi. Mittig war teilweise frei. Ganz rechts z.T. auch.
Geschwindigkeit >200. Ich bin auf die mittlere gewechselt wenn frei, da ganz rechts doch mehr langsame Fahrzeuge unterwegs waren.
Der Audi-Fahrer hingegen zog vor mir immer über alle Spuren nach ganz rechts, um dann kurz darauf wieder über alle Spuren vor mich auf die Linke zu ziehen.
Ein hin und her als hätte der Spaß da dran.

Also Rechtsfahrgebot o.k. Aber das fand ich dann doch übertrieben. Vor allem wg. der Geschwindigkeit und weil der nahezu jede Lücke auf der rechten Spur nutzte um dann gleich wieder zurück zu ziehen.

Was meint Ihr?
Gruß Andy

Beste Antwort im Thema

Hallo, AndyW211320,

Zitat:

@AndyW211320 schrieb am 4. September 2016 um 16:09:17 Uhr:


Was meint Ihr?

so, wie Du es beschreibst, wollte der Audifahrer anderen zeigen, dass man auch bei höheren Geschwindigkeiten den rechten Fahrstreifen nutzen kann und hat sich somit vorbildlich verhalten.

Würden andere Fahrer, insbesondere dauerhafte Mittelspurfahrer, sich davon eine Scheibe abschneiden, müsste jemand wie der Audifahrer nicht mehr immer ganz nach rechts wechseln, denn da wären ja schon die anderen.

Viele Grüße,

Uhu110

364 weitere Antworten
364 Antworten

Zitat:

@warnkb schrieb am 9. September 2016 um 18:49:49 Uhr:


Ein jeder Spurwechsel trägt das Potential von Übersehen anderer VT und Abstandsverstößen in sich, speziell auf den besonders frequentierten dreispurigen Autobahnen, weil hier das Fehlerpotential beim Spurwechsel auf der mittleren Spur naturgemäß am höchsten ist (Fahrzeuge können von beiden Seiten kommen und ggf. übersehen bzw. deren Geschwindigkeit falsch eingeschätzt werden).

Daher ist eine sehr weitreichende Einschränkung des Rechtsfahrgebots für speziell diese dreispurigen Autobahnen formuliert worden.

Es ist doch total sinnbefreit sich über rappelvolle Autobahnen zu unterhalten, wenn voll dann voll.

Es gibt aber auch genug VTs die schaffen einen Spurwechseln nicht auf einer fast leeren Autobahn, bzw. verbeißen sich an der Formulierung "wenn hin und wieder", wenn sie hinter dem Horizont ein Fahrzeug auf der rechten Spur vermuten.

Wäre schön wenn ihr mal langsam zu einer deutschlandweiten Lösung kommen würdet. Ihr schreibt und schreibt und schreibt und rausgekommen ist noch nichts dabei.

Zitat:

@zille1976 schrieb am 10. September 2016 um 12:12:02 Uhr:


Wäre schön wenn ihr mal langsam zu einer deutschlandweiten Lösung kommen würdet. Ihr schreibt und schreibt und schreibt und rausgekommen ist noch nichts dabei.

Die Lösung ist doch da, warnkb erklärt ja immer schön, warum die leider nicht umgesetzt wird und Diskussionen mit Ihm zeigen ja wie schwer es ist diese Denkweise zu ändern.

Die deutschlandweite Lösung, die ich in der alltäglichen Praxis auf deutschen mehrspurigen Schnellstraßen sehe, besteht doch darin, dass sich jeder für seinen Gusto und Zweck die StVO so auslegt, wie er meint, dass es noch oder am ehesten dem Sinn der Vorschriften entspricht. Entsprechend reflektiert sich hier das Meinungsbild einiger Kommentatoren. Das Resultat, wenn 2 solcher Interpretationen nicht conform gehen ist im schlimmsten Fall der Vollcrash auf der BAB .......... und wenn der Unfall gerade vermieden werden konnte, die Schnappatmung und gestiegener Puls, Fluchen, Wutausbruch etc. bei den beteiligten Interpreten

Warum kann man nicht einfach so fahren, wie es § 1 StVO vorsieht:

I. - Allgemeine Verkehrsregeln (§§ 1 - 35)

.

§ 1
Grundregeln
.

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Statt dessen Egoismus pur:

- Platz da, jetzt komm ich mit 250 km/h
- Mittelspur frei machen, auch wenn rechts die nächsten 500 m keener fährt ist doch unpraktisch
- Rechtsfahrgebot gilt auf 3-spurigen BAB für mich nicht
- Bevor ich bremsen muss, überlass ich das lieber dem herannahenden Schnellfahrer
- Erst bei Unterschreitung des Sicherheitsabstand und Lichthupe sehen einige, dass ich es noch eiliger habe als sie
- ..................

Na denn Gute Fahrt

wünscht das Luder

Ähnliche Themen

Zitat:

@Diabolomk schrieb am 10. September 2016 um 12:58:01 Uhr:



Zitat:

@zille1976 schrieb am 10. September 2016 um 12:12:02 Uhr:


Wäre schön wenn ihr mal langsam zu einer deutschlandweiten Lösung kommen würdet. Ihr schreibt und schreibt und schreibt und rausgekommen ist noch nichts dabei.

Die Lösung ist doch da, warnkb erklärt ja immer schön, warum die leider nicht umgesetzt wird und Diskussionen mit Ihm zeigen ja wie schwer es ist diese Denkweise zu ändern.

Ein Fazit, dem ich mich vollinhaltlich anschließen kann.

Und, lieber Forist zille1976, eine deutschlandweite Lösung gibt der Gesetzgeber vor und ganz gewiss nicht ein paar Freizeitdiskutanten in einem Unterhaltungsforum. (Ich bin recht froh, dass das so ist, ehrlich gesagt.)

Liebster Erwachsener,

schön das du das mal angesprochen hast. Mein Post war auch eher als versteckter Hinweis gedacht, dass es keinen Sinn macht, dass sich hier 2/3 Leute die Köpfe heiß reden und ihre festgefahrenen Positionen verteidigen, weil sie dadurch eh nichts ändern werden.

😉

Zitat:

@zille1976 schrieb am 10. September 2016 um 20:40:38 Uhr:


Liebster Erwachsener,

<dahinschmelz>

Bitte eine Armlänge Abstand einhalten 🙂

Zitat:

@PHIRAOS schrieb am 8. September 2016 um 23:48:48 Uhr:


Es darf der mittlere Stteifen durchgängig befahren werden wenn sich rechts Fahrzeuge befinden, die man auf dem mittleren Fahrstreifen überholt.

Ist die rechte Spur wieder frei oder eine ausreichend große Lücke borhanden, muss man wieder nach rechts.

Wie groß muss eine "ausreichend große" Lücke sein, damit das Rechtsfahrgebot wieder uneingeschränkt gilt? Vor allem, wenn man sich das Tempo und Verhalten des Audifahrers aus dem Ausgangsbeitrag nochmal vergegenwärtigt:

Zitat:

@AndyW211320 schrieb am 4. September 2016 um 16:09:17 Uhr:


Geschwindigkeit >200. Ich bin auf die mittlere gewechselt wenn frei, da ganz rechts doch mehr langsame Fahrzeuge unterwegs waren.
Der Audi-Fahrer hingegen zog vor mir immer über alle Spuren nach ganz rechts, um dann kurz darauf wieder über alle Spuren vor mich auf die Linke zu ziehen.
Ein hin und her als hätte der Spaß da dran.

Klingt für mich nach einer unnötig riskanten Fahrweise. Andere sehen das anders:

Zitat:

@alex.miamorsch schrieb am 7. September 2016 um 11:25:36 Uhr:


Wenn der Audi-Fahrer der Auffassung ist, dass ihm der vorhandene Platz zum Fahren auf der rechten Spur genügt und er damit niemanden behindert oder gefährdet, dann ist das so. Da kannst du es für dich noch 100x als unnötig auffassen, es ändert jedoch nichts daran, dass jemand das geltende Recht vorbildlich berücksichtigt hat.

Wenn das vorbildlch ist, welchen Sinn hätte dann die schon mehrfach zitierte Ausnahmeregelung vom Rechtsfahrgebot auf dreispurigen BAB? Gar keinen. Es gibt aber diese Ausnahmeregelung, damit niemand sich zu so einem "vorbildlichen" Verhalten (Lückenspringen und Wechseln über alle drei Spuren bei Tempo >200) gezwungen sieht. Wirklich vorbildlich vom Audi-Fahrer wäre gewesen, wenn er völlig rechtskonform mit Tempo >200 die Mittelspur und zum Überholen die linke Spur befahren hätte, bis sich rechts eine AUSREICHEND große Lücke auftut. Welche Lückengröße sieht die Rechtssprechung vor?

Auf zweispurigen Autobahnen kann man links bleiben, wenn die Lücke bei gleichbleibender Geschwindigkeit auf der rechten Spur maximal 20 Sekunden beträgt. Auf dreispurigen Autobahnen, also unserem Fall, gilt diese 20-Sekunden-Regel aber nicht. Bei drei Spuren ist "die Dauer des möglichen Weiterfahrens mit gleicher Geschwindigkeit (...) erheblich größer zu bemessen", so das OLG Düsseldorf. ( Az. 2 Ss (OWi) 318/89 – (OWi) 93/89 II )

Was bedeutet das in Metern? Überhole ich mit 90 km/h Differenzgeschwindigkeit, dann beträgt die erlaubte Lücke bei 20 Sekunden immerhin 500 m. Veranschlagt man für dreispurige Autobahnen stattdessen eine erlaubte Lücke von dreißig Sekunden ("erheblich größer"😉, dann bedeutet es, dass der Audifahrer erst ab einer Lücke von 750 m wieder auf die rechte Spur gemusst hätte.

Zitat:

@alex.miamorsch schrieb am 6. September 2016 um 22:04:53 Uhr:


Und wenn es nun einmal Lücken gibt, wo man getrost 30 Sekunden mit unverminderter Geschwindigkeit verweilen kann, dann überholt man niemanden mehr, sondern ist schlichtweg zu faul (oder noch schlimmer überfordert) für einen Spurwechsel.

Leider falsch. Aus §7 Abs. 3c StVO und dem Urteil des OLG Düsseldorf kann sich in der Praxis ein durchgängiges und erlaubtes Befahren der Mittelspur über einen langen Streckenabschnitt ergeben. Im hier diskutierten Fall wären die von Dir bemühten 30 Sekunden völlig okay, da im Einklang mit dem geltenden Recht.

MfG, Tazio1935

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 10. September 2016 um 21:35:05 Uhr:


Bitte eine Armlänge Abstand einhalten 🙂

Och schade! Er hat mir doch so einen schönen Antrag gemacht ...

Eine unerwartete Entwicklung ... 😁

Aber womöglich meint er es gar nicht ernst ...? Zweifel, zweifel.

Nirgends wird mehr gelogen als vor dem Altar und vor Gericht. MT zählt sprichwörtlich also erstmal nicht dazu. Aber das Internet ist ja historisch gesehen noch nicht so alt wie dieser Spruch. 🙂

Tatata...ich meine alles ernst was ich schreibe. Es sei denn ich schreibe dazu, dass es nicht ernst gemeint war.

Also ich will dem jungen Glück wirklich nicht im Weg stehen. Alle Abstandsgebote sind hiermit aufgehoben 🙂

Deine Antwort
Ähnliche Themen