Rechtsfahrgebot. Übertriebene Auslegung?
Hallo V&S-Forenten.
Gestern hatten wir auf der A9 einen interessanten Verkehrsteilnehmer vor uns.
Wir fuhren links hinter einem Audi. Mittig war teilweise frei. Ganz rechts z.T. auch.
Geschwindigkeit >200. Ich bin auf die mittlere gewechselt wenn frei, da ganz rechts doch mehr langsame Fahrzeuge unterwegs waren.
Der Audi-Fahrer hingegen zog vor mir immer über alle Spuren nach ganz rechts, um dann kurz darauf wieder über alle Spuren vor mich auf die Linke zu ziehen.
Ein hin und her als hätte der Spaß da dran.
Also Rechtsfahrgebot o.k. Aber das fand ich dann doch übertrieben. Vor allem wg. der Geschwindigkeit und weil der nahezu jede Lücke auf der rechten Spur nutzte um dann gleich wieder zurück zu ziehen.
Was meint Ihr?
Gruß Andy
Beste Antwort im Thema
Hallo, AndyW211320,
Zitat:
@AndyW211320 schrieb am 4. September 2016 um 16:09:17 Uhr:
Was meint Ihr?
so, wie Du es beschreibst, wollte der Audifahrer anderen zeigen, dass man auch bei höheren Geschwindigkeiten den rechten Fahrstreifen nutzen kann und hat sich somit vorbildlich verhalten.
Würden andere Fahrer, insbesondere dauerhafte Mittelspurfahrer, sich davon eine Scheibe abschneiden, müsste jemand wie der Audifahrer nicht mehr immer ganz nach rechts wechseln, denn da wären ja schon die anderen.
Viele Grüße,
Uhu110
364 Antworten
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 8. September 2016 um 23:12:20 Uhr:
Zitat:
@warnkb schrieb am 8. September 2016 um 22:06:58 Uhr:
"...den mittleren Fahrstreifen dort durchgängig befahren, wo – auch nur hin und wieder – rechts davon ein Fahrzeug ... fährt."Das "hin und wieder" bezieht sich nicht auf das Verweilen, sondern auf Fahrzeuge die rechts fahren. Es ist von "durchgängig zu befahren" die Rede, nicht als Ausnahme, sondern als Normalfall in dieser Situation. Dieser Normalfall wird so präzisiert, dass er immer dann gilt, sobald sich irgendwelche Fahrzeuge in irgendwelchen Abständen auf der rechten Spur befinden.
Also ist nur dann nach rechts zu fahren, wenn sich keine Fahrzeuge mehr auf der rechten Spur befinden, sonst macht die ganze Ausnahmeregel überhaupt keinen Sinn.
So ist es, also kann man auf der mittleren Spur auch langsamer fahren als auf der rechten, denn wenn Fahrzeuge rechts sind, braucht man ja nicht auf die rechte Spur wechseln. Es ist durchaus vom Gesetzgeber so gewollt, dass dann alle zum Überholen über zwei Spuren nach links und dann wieder zwei Spuren nach rechts wechseln müssen um dem Mittelspurschleicher ein ungestörtes entspanntes Fahren auf der mittleren Spur zu ermöglicht.Habe ich das richtig verstanden oder kann es vielleicht nicht doch sein, dass @warnkb Auslegung der StVO nicht ganz korrekt ist?
Tja so ist das eben, wenn man als gesetzestreuer Bürger keinesfalls Gesetze übertritt, Dann legt man die Gesetze eben einfach nach dem eigenen Gutdünken aus und hat somit ein reines Gewissen.
Gruß
Uwe
Eben nicht!
In der Regel handelt es sich hier um Überholspuren, sollte man nicht verwechseln mit markierten Fahrspuren in Ortschaften, auf denen rechts auch schneller gefahren werden darf als links! (StVO §7 Abs. 3) Fährt man nur aus Langeweile zu langsam, nötigt man die gesamte rechte Spur zum Gesetzesverstoß, da diese ja immerhin dann alle rechts überholen würden! Ausgenommen ist hier nur die Beschleunigungsspur an Auffahrten oder ein Stau, beides ist hier natürlich eine andere Sache und nicht das Thema.
Zum Thema überholen ist in der StVO u.a. auch festgelegt, dass das Überholen mit wesentlich höherer Geschwindigkeit zu erfolgen hat. Somit sind selbst die verhassten Elefantenrennen eindeutig verboten aber eben geduldet.
(§ 5
Überholen
(1) Es ist links zu überholen.
(2)....Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.)
Zitat:
@Bikerleo66 schrieb am 9. September 2016 um 06:52:06 Uhr:
Eben nicht!
Da bin ich voll bei dir.
Ich hatte in meinem Beitrag nur aufzeigen wollen, wenn man die StVO so auslegt wie @warnkb, welche extreme Fahrweise dann möglich wäre.
Gruß
Uwe
Kuckt ihr beim Autofahren eigentlich ab und zu mal aus dem vorderen Fenster?
In der Realität wird doch so gefahren wie ich es beschrieben habe. Das ist der Normalfall, und völlig rechtens.
Extrembeispiele helfen da nicht weiter. Die extrem strenge Auslegung des Rechtsfahrgebots wird offensichtlich gern von ausgerechnet denen propagiert die selbst damit wenig zu tun haben, da immer links und stets dem nächsten Vordermann im Nacken.
Aber argumentativ probieren kann man es ja mal. Vielleicht glaubt es ja jemand und man hat dadurch freiere Fahrt auf Kosten anderer.
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Zitat:
Kuckt ihr beim Autofahren eigentlich ab und zu mal aus dem vorderen Fenster?
In der Realität wird doch so gefahren wie ich es beschrieben habe. Das ist der Normalfall, und völlig rechtens.
In der Realität könnte ich manchmal viele Autos am Stück rechts überholen, ohne selber die Spur zu wechseln. Alleine diese Möglichkeit zeigt doch, dass es nicht rechtens sein kann.
Und von einem Extrembeispiel kann hier nicht die Rede sein, das passiert regelmäßig wenn ich dort lang fahre.
Auch muss ich mehrfach über 2 spuren überholen und kann wieder einige Zeit rechts fahren. Auch hier ist immer sofort klar, das Rechtsfahrgebot, auch mit weicherer Auslegung, ist nicht eingehalten.
@warnkb
Ja, wir schauen auch aus dem Frontfenster und ja es gibt viele Schnarchnasen auf der mittleren Spur. Das heißt aber nicht, dass sie sich richtig verhalten. Die gerade eben verlinkten Fotos zeigen das doch auch, denn sowas wird (wenn auch selten) sanktioniert und sogar mit Punkten.
Wenn durch das Mittelspurschleichen keiner behindert wird, der überholen möchten, das fahre doch einfach in der Mitte. Ich persönlich sehe da kein Problem. Wenn es aber zu Behinderungen führt, weil z.B. einer von der mittleren Spur zum Überholen erst nach links fahren muss oder noch schlimmer, von der rechten Spur auf die linke Spur fahren muss und vor dir ist alles frei, so dass du auch rechts fahren könntest, so musst du nach rechts wechseln.
Daher ist das Fahren auf der mittleren Spur somit nicht am bequemsten, sondern es ist ein stressiges Fahren, weil man ständig den rückwärtigen Verkehr aller Spuren beobachten muss.
Wenn vor mir ein Mittelspurschleicher fährt, der mich behindert, so erlaube ich mir schon mal seinen Wohlfühlbereich zu verletzt, indem ich legal die Lichthupe betätige.
Gruß
Uwe
Zitat:
Wenn vor mir ein Mittelspurschleicher fährt, der mich behindert, so erlaube ich mir schon mal seinen Wohlfühlbereich zu verletzt, indem ich legal die Lichthupe betätige.
Mach ich auch so, manche werden tatsächlich so aus Ihrer Unaufmerksamkeit geweckt und wechseln die Spur. Andere schlafen weiter.
Gestern fuhr ein VT, in einer hier nicht genannten Automarke die mit A anfängt, vor mir nach der Baustelle, wo es wieder 2 spurig wurde, sofort auf die linke Spur von zwei Spuren, beschleunigte gefühlt von 70 auf 130 in zwei Minuten, da war ich natürlich lange rechts an ihm vorbei. Nach ca. 3 Kilometern hatte er mich wieder und überholte mit ca. einem KMh schneller, schaute dabei 😠ganz böse😠 zu mir rüber, fuhr natürlich weiter stur links.
Ja das sind die Helden auf der Autobahn, nix in der Hose, und viel schlimmer, nix im Kopf.
@warnkb, ich nehme mir mal zwei typische Zitate von dir:
Zitat:
@warnkb schrieb am 9. September 2016 um 00:02:33 Uhr:
Ist das je sanktioniert worden?
= du richtest dein Verhalten am Sanktionierungsdruck aus
Zitat:
@warnkb schrieb am 9. September 2016 um 09:29:19 Uhr:
In der Realität wird doch so gefahren wie ich es beschrieben habe. Das ist der Normalfall, und völlig rechtens.
= was andere machen, muss richtig sein, du machst es also auch
Weißt du, welches Bild gerade bei mir entsteht? - Also, nimm's jetzt nicht persönlich. Es gibt viele solche wie dich. Keine Panik.
Ich verstehe die ganze, typisch deutsche Aufregung nicht. Einfach mal in Frankreich auf der Autobahn schauen, da läuft so was vollkommen problemlos. Da wird das Rechtsfahrgebot entweder beachtet oder auch nicht. Wenn nicht, beachtet der Schnellere das Rechtsfahrgebot und überholt rechts. Und kein Mensch regt sich darüber auf, so mit Hupe, Lichthupe oder so.
Woher weißt du, dass unter französischen Autofahrern darüber nicht diskutiert wird?
Bei Aussagen, in denen "typisch deutsch" vorkommt, wäre ich sehr, sehr vorsichtig.
Zitat:
@Erwachsener schrieb am 9. September 2016 um 18:15:36 Uhr:
@warnkb, ich nehme mir mal zwei typische Zitate von dir:
Zitat:
@Erwachsener schrieb am 9. September 2016 um 18:15:36 Uhr:
Zitat:
@warnkb schrieb am 9. September 2016 um 00:02:33 Uhr:
Ist das je sanktioniert worden?
= du richtest dein Verhalten am Sanktionierungsdruck aus
Zitat:
@Erwachsener schrieb am 9. September 2016 um 18:15:36 Uhr:
Zitat:
@warnkb schrieb am 9. September 2016 um 09:29:19 Uhr:
In der Realität wird doch so gefahren wie ich es beschrieben habe. Das ist der Normalfall, und völlig rechtens.
= was andere machen, muss richtig sein, du machst es also auchWeißt du, welches Bild gerade bei mir entsteht? - Also, nimm's jetzt nicht persönlich. Es gibt viele solche wie dich. Keine Panik.
Ich richte mein Verhalten an den Buchstaben der StVo aus, zusätzlich mache ich mir so meine eigenen Gedanken was damit wohl gemeint sein könnte, zusätzlich beobachte ich das Verhalten anderer Leute in vergleichbarer Situation.
Wenn es eine explizite Ausnahme von bestimmten Regeln gibt, steckt eine gesetzgeberische Absicht dahinter. Die hier meiner Meinung nach klar erkennbare Absicht ist der unkomplizierte Verkehrsfluss auf stark befahrenen Autobahnen (und das trifft eigentlich immer bei dreispurig in einer Richtung befahrbaren Autobahnen zu, sogar nachts und an Wochenenden). Hier will man verhindern, dass häufige, für den allgemeinen Verkehrsfluss unnötige (weil kurz darauf wieder zu revidierende) Spurwechsel stattfinden.
Ein jeder Spurwechsel trägt das Potential von Übersehen anderer VT und Abstandsverstößen in sich, speziell auf den besonders frequentierten dreispurigen Autobahnen, weil hier das Fehlerpotential beim Spurwechsel auf der mittleren Spur naturgemäß am höchsten ist (Fahrzeuge können von beiden Seiten kommen und ggf. übersehen bzw. deren Geschwindigkeit falsch eingeschätzt werden).
Daher ist eine sehr weitreichende Einschränkung des Rechtsfahrgebots für speziell diese dreispurigen Autobahnen formuliert worden.
Daher ist mangelnder Sanktionsdruck für VT, die die Absicht des Gesetzgebers erfüllen, eben nicht in mangelnder Kontrolldichte begründet, sondern im völligen Fehlen eines Sanktionsgrundes. Die VT verhalten sich in der weit überwiegenden Anzahl der Fälle völlig gesetzeskonform und erfüllen eben die gesetzgeberische Absicht, die hinter der klar formulierten, expliziten Ausnahme vom Rechtsfahrgebot deutlich erkennbar ist.
Tja, und wenn es viele andere machen, ist es in den meisten Fällen auch richtig. So einfach kann das Leben manchmal sein.
Zitat:
@Erwachsener schrieb am 9. September 2016 um 18:37:48 Uhr:
Woher weißt du, dass unter französischen Autofahrern darüber nicht diskutiert wird?Bei Aussagen, in denen "typisch deutsch" vorkommt, wäre ich sehr, sehr vorsichtig.
So mit Hupe, Lichthupe oder so.
Beides bekomme ich hoffentlich noch mit, trotz altersbedingter Schwächen.Vom diskutieren schrieb ich nichts. Ich war oft in Frankreich, mit Auto und Motorrad - da ist der Fahrstil deutlich lockerer.
Zitat:
@warnkb schrieb am 9. September 2016 um 18:49:49 Uhr:
Ein jeder Spurwechsel trägt das Potential von Übersehen anderer VT und Abstandsverstößen in sich, speziell auf den besonders frequentierten dreispurigen Autobahnen, weil hier das Fehlerpotential beim Spurwechsel auf der mittleren Spur naturgemäß am höchsten ist (Fahrzeuge können von beiden Seiten kommen und ggf. übersehen bzw. deren Geschwindigkeit falsch eingeschätzt werden).
Schon klar, aber wer damit überfordert ist, hat auf den Straßen auch nichts zu suchen. Mich ärgert es auch, wenn ich rechts mit z.B. 120 nach ganz links wechseln muss, um einen in der Mitte mit 100 zu überholen. Wenn ich ganz rechts fahren kann, wieso der in der Mitte nicht?
Zitat:
Daher ist eine sehr weitreichende Einschränkung des Rechtsfahrgebots für speziell diese dreispurigen Autobahnen formuliert worden.
Damit lässt sich aber auch nicht ableiten, daß sich der Mittefahrer so gut wie nie rechts einordnen muss.
Zitat:
Daher ist mangelnder Sanktionsdruck für VT, die die Absicht des Gesetzgebers erfüllen, eben nicht in mangelnder Kontrolldichte begründet, sondern im völligen Fehlen eines Sanktionsgrundes. Die VT verhalten sich in der weit überwiegenden Anzahl der Fälle völlig gesetzeskonform und erfüllen eben die gesetzgeberische Absicht, die hinter der klar formulierten, expliziten Ausnahme vom Rechtsfahrgebot deutlich erkennbar ist.
Trotzdem liegt auch das Augenmerk, wie im verlinkten Video mit der Zivilstreife zu sehen, auf den Blockierern in der Mitte und zu Recht, weil dieses Verhalten andere VT zu riskanten Fahrmanövern provozieren kann.
Zitat:
Tja, und wenn es viele andere machen, ist es in den meisten Fällen auch richtig. So einfach kann das Leben manchmal sein.
Na ja, ich könnte auch sagen: Fresst mehr Scheixxe, 100 Milliarden Fliegen können sich nicht irren...