Rechtsfahrgebot. Übertriebene Auslegung?

Hallo V&S-Forenten.

Gestern hatten wir auf der A9 einen interessanten Verkehrsteilnehmer vor uns.
Wir fuhren links hinter einem Audi. Mittig war teilweise frei. Ganz rechts z.T. auch.
Geschwindigkeit >200. Ich bin auf die mittlere gewechselt wenn frei, da ganz rechts doch mehr langsame Fahrzeuge unterwegs waren.
Der Audi-Fahrer hingegen zog vor mir immer über alle Spuren nach ganz rechts, um dann kurz darauf wieder über alle Spuren vor mich auf die Linke zu ziehen.
Ein hin und her als hätte der Spaß da dran.

Also Rechtsfahrgebot o.k. Aber das fand ich dann doch übertrieben. Vor allem wg. der Geschwindigkeit und weil der nahezu jede Lücke auf der rechten Spur nutzte um dann gleich wieder zurück zu ziehen.

Was meint Ihr?
Gruß Andy

Beste Antwort im Thema

Hallo, AndyW211320,

Zitat:

@AndyW211320 schrieb am 4. September 2016 um 16:09:17 Uhr:


Was meint Ihr?

so, wie Du es beschreibst, wollte der Audifahrer anderen zeigen, dass man auch bei höheren Geschwindigkeiten den rechten Fahrstreifen nutzen kann und hat sich somit vorbildlich verhalten.

Würden andere Fahrer, insbesondere dauerhafte Mittelspurfahrer, sich davon eine Scheibe abschneiden, müsste jemand wie der Audifahrer nicht mehr immer ganz nach rechts wechseln, denn da wären ja schon die anderen.

Viele Grüße,

Uhu110

364 weitere Antworten
364 Antworten

Bezieht sich auf den letzten Beitrag von @alex.miamorsch:Klick mich

Zum Thema Sicht nach hinten:
Was soll ich denn sonst annehmen, als dass deine Weitsicht nach hinten eingeschränkt ist, wenn du ständig behauptest, dass man nur soweit sehen kann, dass wenn man ein Fahrzeug wahrnimmt, dieses auch schon seine Geschwindigkeit reduzieren muss. Das nicht persönlich gemeint.

Zum Thema Kurven:
Wenn man 200+ gut fahren kann, so sind die Kurven langezogen und zum Thema Kurven habe ich mich bereits geäußert. Abgesehen davon, gibt es auch viele Strecken (wohl die meisten) bei denen es keine Sichtbehinderung nach hinten gibt, also optimale Sicht. Und nu?

Zum Thema mittlere und linke Spur frei, rechte Spur wird mit LKWs und PKWs befahren:
Gehen wir einen Schritt weiter. Du fährst 250 km/h und vor dir jemand links mit 200 km/h, macht dir rechtzeitig Platz oder er fährt bereits auf der mittleren Spur, so dass du ihn mit 250 km/h überholen kannst. Da du dich ja penibel an das Rechtsfahrgebot hältst, müsstest du nach dem Überholen selbstverständlich auf die mittlere Spur wechseln und mit einer Differenzgeschwindigkeit von 150 km/h oder gar mehr an den Fahrzeugen auf der rechten Spur vorbei brettern
Fährst du wirklich so? Wenn du nicht so schnell unterwegs bist, dann denke dir eine andere Person an deiner Stelle, wie soll der sich verhalten, soll der wirklich mit 250 km/h auf der mittleren Spur fahren?

Wenn er aber auf der mittleren Spur seine Geschwindigkeit reduziert, um die Gefährdung zu reduzieren, dann ist doch wieder dem 200 km/h Fahrer im Weg. Wie ist das richtige Verhalten hier?

Wie einfach wäre das Leben, wenn man einfach auf der linken Spur weiter fahren kann. Ein unachtsamer Spurwechsler von rechts zur Mitte ist völlig unproblematisch, denn alle können trotzdem mit ihrer Geschwindigkeit weiterfahren. Leider geht das nicht, es gibt die StVO mit ihrem strikten Rechtsfahrgebot und daran hat man sich strikt zu halten. 😉

Gruß

Uwe

Ich weiß, dass hier Gesetze inzwischen eher einen Empfehlungscharakter zu haben scheinen. Es hat keinen Sinn weiter darüber zu debattieren. Aber bitte jammert später nicht herum, wenn auch andere Gesetze fortan nur noch empfehlenden und nicht verbindlichen Charakter zumessen.
Denkt bitte immer daran, wenn euch wieder mal jemand heftig ausbremst/schneidet, ihr den nächsten Parkrempler ohne Hinweis hinnehmen müsst, euch jemand beklaut oder in sonstiger Weise das Gesetz missachtet. Er wollte der Empfehlung halt einfach nicht folgen, weil es ihm anders gerade besser passte. 😉

EDIT wegen Überschneidung:

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 8. September 2016 um 13:04:13 Uhr:


Bezieht sich auf den letzten Beitrag von @alex.miamorsch:Klick mich

Zum Thema Sicht nach hinten:...

Ja, es muss allein an mir liegen. Die gelbe Binde mit den drei schwarzen Punkten ermöglicht mir leider keine gute Sicht nach hinten. 🙄

Ich kenne genug Streckenabschnitte, da hat man keine 500m Sicht und es sind trotzdem freigegebene Kurven. Es tut aber offensichtlich nichts mehr zur Sache.

Zitat:

Zum Thema mittlere und linke Spur frei, rechte Spur wird mit LKWs und PKWs befahren:
Gehen wir einen Schritt weiter. Du fährst 250 km/h und vor dir jemand links mit 200 km/h, macht dir rechtzeitig Platz oder er fährt bereits auf der mittleren Spur, so dass du ihn mit 250 km/h überholen kannst. Da du dich ja penibel an das Rechtsfahrgebot hältst, müsstest du nach dem Überholen selbstverständlich auf die mittlere Spur wechseln und mit einer Differenzgeschwindigkeit von 150 km/h oder gar mehr an den Fahrzeugen auf der rechten Spur vorbei brettern
Fährst du wirklich so? Wenn du nicht so schnell unterwegs bist, dann denke dir eine andere Person an deiner Stelle, wie soll der sich verhalten, soll der wirklich mit 250 km/h auf der mittleren Spur fahren?

Wenn er aber auf der mittleren Spur seine Geschwindigkeit reduziert, um die Gefährdung zu reduzieren, dann ist doch wieder dem 200 km/h Fahrer im Weg. Wie ist das richtige Verhalten hier?

Ja, ich fahre dann auch soweit wie es mir möglich ist rechts. Denn es spricht schlichtweg nichts dagegen in der Mitte oder rechts zu fahren nachdem ich meinen Überholvorgang abgeschlossen habe.

Da ich auch auf zweispurigen Streckenabschnitte teils deutlich über 200 fahre und demnach entsprechende Differenzgeschwindigkeiten bestehen, habe ich kein Problem es auf Streckenabschnitten mit weiteren Spuren nicht ebenso zu handhaben. Ich sehe doch weiterhin den vorderen Verkehr. Und falls jemand rausziehen sollte, so kann ich entgegen der zweispurigen Strecke noch immer nach links ausweichen.
Wer dauerhaftes Linksfahren damit begründen oder eher rechtfertigen möchte, der darf aus seiner eigenen Logik heraus auf zweispurigen Streckenabschnitten gar nicht auch nur ansatzweise 200 fahren. Ähnlich konsequent müsste man dann auch sein, wenn vereinzelter Verkehr auf der mittleren Spur auftaucht. Bremst du dann auch ab um keine derart hohe Geschwindigkeitsdifferenz mehr zu haben?

Einen Grund meine Geschwindigkeit zu reduzieren, bloß weil ich das Rechtsfahrgebot berücksichtigte, gibt es somit nicht. Diesen gäbe es allein dann, wenn die Verkehrsdichte zu hoch ist. Dann habe ich die Geschwindigkeit aber allein deswegen anzupassen.

Es gibt also schlichtweg keinen Grund dauerhaft links zu fahren. Ferner kann der Aspekt der Sicherheit keine Rechtfertigung sein, auch wenn es noch so gerne angeführt wird. Man handelt noch immer falsch.
Wer sich dauerhaft unsicher fühlt, sollte daher wohl eher über seine eigene gewählte Geschwindigkeit nachdenken und diese reduzieren statt dauerhaft gegen das Gesetz zu verstoßen.
(Allerdings das führt wieder zu weit und ich werde ohnehin nicht mehr darauf eingehen; siehe oben.)

Zitat:

...
Wie einfach wäre das Leben, wenn man einfach auf der linken Spur weiter fahren kann. Ein unachtsamer Spurwechsler von rechts zur Mitte ist völlig unproblematisch, denn alle können trotzdem mit ihrer Geschwindigkeit weiterfahren. Leider geht das nicht, es gibt die StVO mit ihrem strikten Rechtsfahrgebot und daran hat man sich strikt zu halten. 😉

Das Leben wäre in vielen Dingen einfacher, schöner, besser, sicherer oder einfach nur anders, wenn es so manche gesetzliche Vorgabe nicht gäbe. Mir passt es auch nicht alles. Aber so ist es nun einmal. Es rechtfertigt dennoch nicht sich über das Gesetz zu erheben. Macht man es doch, so darf man sich nicht darüber beschweren, wenn es andere ebenso handhaben.

Das Erschreckende hierbei ist doch eigentlich nur, wie wenig Unrechtsbewusstsein hier vorhanden ist. Auf biegen und brechen wird hier argumentiert, warum man sich dauerhaft über Gesetze erhebt. Kann man doch machen. Niemand ist zu 100% immer rechtskonform unterwegs. Nur sollte man das dann kleinlaut machen. 😉

Du verstehst die geltenden Verkehrsvorschriften eben falsch, reine Auslegungssache. Es gibt kein Vorfahrtsrecht auf der linken Spur, und auch keins auf der mittleren Spur, falls diese vorhanden ist.
Wer vorne fährt entscheidet, so lange er rechtzeitig entscheidet ist das auch völlig ok. Das hat nicht das geringste mit Fehleinschätzung oder mangelnder Wahrnehmung zu tun, wenn du nicht so schnell fahren kannst wie gewünscht.
Wer als schnellerer auffährt, muss sich der neuen Situation anpassen und warten, bis sich die Situation so entwickelt hat, das schnelleres Fahren wieder möglich ist.

Und die mittlere Spur muss auch nicht für diejenigen freigehalten werden, die gern 200 fahren wollen und den 250-Fahrern nicht im Weg sein wollen.

Zitat:

@warnkb schrieb am 8. September 2016 um 13:45:36 Uhr:


Du verstehst die geltenden Verkehrsvorschriften eben falsch, reine Auslegungssache. Es gibt kein Vorfahrtsrecht auf der linken Spur, und auch keins auf der mittleren Spur, falls diese vorhanden ist.
Wer vorne fährt entscheidet, so lange er rechtzeitig entscheidet ist das auch völlig ok. Das hat nicht das geringste mit Fehleinschätzung oder mangelnder Wahrnehmung zu tun, wenn du nicht so schnell fahren kannst wie gewünscht.
Wer als schnellerer auffährt, muss sich der neuen Situation anpassen und warten, bis sich die Situation so entwickelt hat, das schnelleres Fahren wieder möglich ist.

Und die mittlere Spur muss auch nicht für diejenigen freigehalten werden, die gern 200 fahren wollen und den 250-Fahrern nicht im Weg zu sein.

Lesen, verstehen und danach antworten, würde dir nicht schaden! Das erspart, dass du wiederholt am Thema vorbei "argumentierst".

Bitte zitiere die Stellen, an denen ich ein Vorfahrtsrecht für schnellere Verkehrsteilnehmer proklamiere. Du wirst nichts dergleichen finden, weil ich es so nie geschrieben habe. Du willst es nur, weil es so schon für dich passt. Passt aber nicht wirklich zu den Begebenheiten. 🙄

Und bring doch bitte endlich mal Substanz, dass die deine Auslegung der Gesetze etwas Substanz verleiht. Hätte der Gesetzgeber das Rechtsfahrgebot in dieser Situation außer Kraft setzen wollen, dann hätte er das genauso auch niedergelegt. Hat er aber nicht! Also bring bitte Belege.

Ich bleib dabei. Es wundert mich nicht im Geringsten, dass statt gegenseitiger Rücksichtnahme immer mehr Rücksichtslosigkeit vorherrscht und immer weiter zunehmen wird. Jeder macht halt, was er will. Ein äußerst erfolgsversprechendes Modell für den Straßenverkehr. 😎

Euch weiterhin viel Spaß und gute Fahrt! Die werden wir schließlich alle haben, wenn alle nur noch selbst entscheiden, welches Gesetz sie beachten oder halt auch nicht. 🙄

Ähnliche Themen

Zitat:

@alex.miamorsch schrieb am 8. September 2016 um 13:07:25 Uhr:


Ich weiß, dass hier Gesetze inzwischen eher einen Empfehlungscharakter zu haben scheinen. Es hat keinen Sinn weiter darüber zu debattieren.

Nein, sie haben nicht nur Empfehlungscharakter. Gerade die StVO ist ein recht durchdachtes Gesetz. Das Problem ist nun aber, dass in einem Gesetz nicht alle möglichen Situationen penibelste erfasst werden können. Daher ist es immer sehr sinnvoll, den Hintergrund der einzelnen Paragraphen sich zu erarbeiten und wenn man diesen Verstanden hat danach zu handeln. Das kann dann auch mal dazu führen, dass man nicht akribisch nach der StVO handelt.

Zitat:

@alex.miamorsch schrieb am 8. September 2016 um 13:07:25 Uhr:


Ähnlich konsequent müsste man dann auch sein, wenn vereinzelter Verkehr auf der mittleren Spur auftaucht. Bremst du dann auch ab um keine derart hohe Geschwindigkeitsdifferenz mehr zu haben?

Ja, aber selbstverständlich doch. Bei einem Fahrzeug auf der mittleren Spur nicht, bei zwei Fahrzeugen, die dicht hintereinander fahren und deutlich langsamer sind als ich natürlich.

Das ist auch gut so, denn ich hatte Anfang des Jahres einen Auffahrunfall, weil mir jemand direkt vor die Nase gezogen ist. Der Unfall wäre ganz anders ausgegangen, wenn ich nicht weit im Vorfeld die Geschwindigkeit reduziert hätte und stattdessen weiter mit 200 vorbei gebrettert wäre. So war zwar das Auto Schrott, aber ich im Prinzip unverletzt.

Gruß

Uwe

Zitat:

@alex.miamorsch schrieb am 7. September 2016 um 22:19:27 Uhr:


Ansonsten bleibt es schlichtweg dabei, dass das "hin und wieder" lediglich eine erweiterte Zeitspanne zum Verweilen anstelle der ansonsten unverzüglich einzuhaltenden Grundsatzregelung ist.

Das wäre auch meine Interpretation der StVO an dieser Stelle.

"...den mittleren Fahrstreifen dort durchgängig befahren, wo – auch nur hin und wieder – rechts davon ein Fahrzeug ... fährt."

Das "hin und wieder" bezieht sich nicht auf das Verweilen, sondern auf Fahrzeuge die rechts fahren. Es ist von "durchgängig zu befahren" die Rede, nicht als Ausnahme, sondern als Normalfall in dieser Situation. Dieser Normalfall wird so präzisiert, dass er immer dann gilt, sobald sich irgendwelche Fahrzeuge in irgendwelchen Abständen auf der rechten Spur befinden.
Also ist nur dann nach rechts zu fahren, wenn sich keine Fahrzeuge mehr auf der rechten Spur befinden, sonst macht die ganze Ausnahmeregel überhaupt keinen Sinn.

Der Sinn der Ausnahmeregel dürfte im Vermeiden von Spurwechseln für einen Großteil der Autobahnnutzer liegen. Wenn der Fokus der StVo darauf läge, möglichst schnelles Vorankommen zu ermöglichen, wäre es beim Rechtsfahrgebot auch für dreispurige Autobahnen geblieben. Das ist aber nicht der Fall.

Nehmt doch einfach mal zur Kenntnis, dass die Regeln nicht für die Schnellfahrer gemacht worden sind. Es gibt kein Vorfahrtrecht auf der linken Spur.

Zitat:

@warnkb schrieb am 8. September 2016 um 22:06:58 Uhr:


"...den mittleren Fahrstreifen dort durchgängig befahren, wo – auch nur hin und wieder – rechts davon ein Fahrzeug ... fährt."

Das "hin und wieder" bezieht sich nicht auf das Verweilen, sondern auf Fahrzeuge die rechts fahren. Es ist von "durchgängig zu befahren" die Rede, nicht als Ausnahme, sondern als Normalfall in dieser Situation. Dieser Normalfall wird so präzisiert, dass er immer dann gilt, sobald sich irgendwelche Fahrzeuge in irgendwelchen Abständen auf der rechten Spur befinden.
Also ist nur dann nach rechts zu fahren, wenn sich keine Fahrzeuge mehr auf der rechten Spur befinden, sonst macht die ganze Ausnahmeregel überhaupt keinen Sinn.

So ist es, also kann man auf der mittleren Spur auch langsamer fahren als auf der rechten, denn wenn Fahrzeuge rechts sind, braucht man ja nicht auf die rechte Spur wechseln. Es ist durchaus vom Gesetzgeber so gewollt, dass dann alle zum Überholen über zwei Spuren nach links und dann wieder zwei Spuren nach rechts wechseln müssen um dem Mittelspurschleicher ein ungestörtes entspanntes Fahren auf der mittleren Spur zu ermöglicht.

Habe ich das richtig verstanden oder kann es vielleicht nicht doch sein, dass @warnkb Auslegung der StVO nicht ganz korrekt ist?

Tja so ist das eben, wenn man als gesetzestreuer Bürger keinesfalls Gesetze übertritt, Dann legt man die Gesetze eben einfach nach dem eigenen Gutdünken aus und hat somit ein reines Gewissen.

Gruß

Uwe

Es darf der mittlere Stteifen durchgängig befahren werden wenn sich rechts Fahrzeuge befinden, die man auf dem mittleren Fahrstreifen überholt.

Ist die rechte Spur wieder frei oder eine ausreichend große Lücke borhanden, muss man wieder nach rechts.

Ein dauerhaftes Verweilrecht auf der mittleren Spur gibt es nicht.

Ist das je sanktioniert worden?

Wäre mir nicht bekannt.

@PHIRAOS
Genau, so sehe ich das auch.

Gruß

Uwe

Zitat:

@warnkb schrieb am 9. September 2016 um 00:02:33 Uhr:


Ist das je sanktioniert worden?

Wäre mir nicht bekannt.

Was hat das damit zu tun, ob es sanktioniert wird oder nicht. Auch Dinge, die nicht sanktioniert werden, können gegen Gesetze verstoßen. Ein Beispiel sind Linksspurschleicher, obwohl die rechte Spur absolut frei ist. Also klarer Fall gegen das Rechtsfahrgebot. Kennst du einen Fall, in dem das sanktioniert wurde?

Gruß

Uwe

Wer viel links fährt, muss niemals die Vorfahrt beachten, weil er selbst immer im Vorrecht ist. Das ist der einzige Grund, warum alle links hocken. Warum soll ich mir als Rechtsspurfahrer das Leben unnötig schwer machen? Das ist eine Suggestivfrage.

Zitat:

@warnkb schrieb am 9. September 2016 um 00:02:33 Uhr:


Ist das je sanktioniert worden?

Wäre mir nicht bekannt.

Es wird geahndet, wie man auf dem nachfolgend verlinkten Video ab 3:30 m verfolgen kann.

https://www.youtube.com/watch?v=7rpDyJ9qS4E

Es gilt auch auf deutschen Autobahnen, die mehr als 2 Spuren pro Fahrtrichtung haben das Rechtsfahrgebot, welches nur durch die oben bereits mehrfach zitierte Ausnahmebestimmung gelockert, aber nicht aufgehoben wird. Ob man als langsamerer Fahrer auf die ganz rechte Fahrspur wechseln muss, hängt, wie oben bereits von mehreren zutreffend ausgeführt, von der Größe der Lücke ab. Im Prinzip gilt, wenn man ohne weiteres auf der rechten Spur weiter fahren kann, um nicht nach 20 - 30 Sekunden wieder zum Überholen ausscheren zu müssen, fährt man wohl nur dann gemäß den Vorgaben der StVO, wenn man auf die rechte Spur wechselt.

Und auch hier waren auf der 3-spurigen BAB Verwarnungsgelder wegen Nichtbeachtung des Rechtsfahrgebots durch penetrantes Fahren auf der Mittelspur fällig. Auch erklärt der Verkehrspolizist sehr verständlich, warum das Rechtsfahrgebot auf den deutschen BAB Sinn macht

https://www.youtube.com/watch?v=0HhcXeOMWQw

Deine Antwort
Ähnliche Themen