Rechtsfahrgebot. Übertriebene Auslegung?
Hallo V&S-Forenten.
Gestern hatten wir auf der A9 einen interessanten Verkehrsteilnehmer vor uns.
Wir fuhren links hinter einem Audi. Mittig war teilweise frei. Ganz rechts z.T. auch.
Geschwindigkeit >200. Ich bin auf die mittlere gewechselt wenn frei, da ganz rechts doch mehr langsame Fahrzeuge unterwegs waren.
Der Audi-Fahrer hingegen zog vor mir immer über alle Spuren nach ganz rechts, um dann kurz darauf wieder über alle Spuren vor mich auf die Linke zu ziehen.
Ein hin und her als hätte der Spaß da dran.
Also Rechtsfahrgebot o.k. Aber das fand ich dann doch übertrieben. Vor allem wg. der Geschwindigkeit und weil der nahezu jede Lücke auf der rechten Spur nutzte um dann gleich wieder zurück zu ziehen.
Was meint Ihr?
Gruß Andy
Beste Antwort im Thema
Hallo, AndyW211320,
Zitat:
@AndyW211320 schrieb am 4. September 2016 um 16:09:17 Uhr:
Was meint Ihr?
so, wie Du es beschreibst, wollte der Audifahrer anderen zeigen, dass man auch bei höheren Geschwindigkeiten den rechten Fahrstreifen nutzen kann und hat sich somit vorbildlich verhalten.
Würden andere Fahrer, insbesondere dauerhafte Mittelspurfahrer, sich davon eine Scheibe abschneiden, müsste jemand wie der Audifahrer nicht mehr immer ganz nach rechts wechseln, denn da wären ja schon die anderen.
Viele Grüße,
Uhu110
364 Antworten
Zitat:
@alex.miamorsch schrieb am 7. September 2016 um 11:18:37 Uhr:
@Bikerleo66 schrieb am 7. September 2016 um 07:53:29 Uhr:
Wie oft werden hier denn noch die zitierten Zitate zitiert. Dieser Thread verkommt zum Stammtischgezeter bei 2,5 Promille und könnte eigentlich in "Was mich im Straßenverkehr Aufregt" integriert werden!1. Die richtige Integration obliegt nicht uns Nutzern, sondern allenfalls der Administration und Moderation.
2. Wer sich an längeren Beiträgen und ordentlichen Zitaten stört, der kann doch gerne diese Passagen überspringen. Oder nötigt dich jemand diese zu lesen?
3. Zuletzt stellt sich auch die Frage, woher du weißt, wie sich Stammtischgezeter bei 2,5 Promille anhört.
Zu 1. - Das weiß ich, werde es aber wohl noch feststellen dürfen!
Zu 2. - Diese "Kettenbriefe" ignoriere ich grundsätzlich!
Zu 3. - Tut mir leid, wenn Du Dir nicht vorstellen kannst, woher man Erfahrungen beziehen kann. Du scheinst alles selbst machen zu müssen oder googelst den lieben langen Tag! Wenn das eine klägliche Anspielung sein soll, so muss ich Dich enttäuschen. Ich gehöre nicht zu diesen betüterten Zeterern, jedoch nehme ich meine Umwelt noch bewusst wahr.
Du weißt doch z.B. sicher auch, wie sich Vogelgezwitscher anhört, ohne selbst ein Vogel zu sein...oder?😕
Dieses wieder und wieder zitierte Gezänk ähnelt eben stark den Diskussionen von halb benommenen Besserwissern an diversen Stammtischen. 😉
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 7. September 2016 um 12:03:13 Uhr:
Du wirst einfach nicht verstehen, was hier der Grundgedanke war.
Nein, du verstehst nicht wie absurd deine Argumentation eigentlich ist!
Einen letzten Versuch starte ich, auch wenn ich jetzt schon an sich weiß, dass du ihn immer noch nicht verstehen wirst - ganz gleich wie plakativ es dir auch vor Augen geführt wird. Aber vielleicht kann mich dann der ein oder andere besser verstehen.
1. Aspekt:
Wir haben jemanden, der sich an Recht und Gesetz hält. Vielleicht lieber etwas genauer als zu nachlässig, aber er hält sich daran. So wie im Eingangsfall der Audi-Fahrer es handhabt.
Ein anderer meint dagegen, dass das vollkommen unnötig ist sich (penibel) an das Gesetz zu halten. So wie du es hier wiederholt darzustellen versuchst.
Doch wäre das nicht schon grotesk genug, kommt noch etwas hinzu.
2. Aspekt:
Ein weiterer Teilnehmer sagt, dass ihm das Gesetz vollkommen egal ist, dass er ausnahmslos (vorsätzlich!) dagegen verstößt. Vielleicht unter der Annahme, solange es keinen stört. (Thema ich fahre IMMER links.)
Dieser Teilnehmer wird darauf hingewiesen, dass man so nicht agieren kann. Und dann kommt einer, so wie du, und fragt allen Ernstes, wo denn das Problem sei. 😠
Wenden wir das 1:1 auf eine andere Konstellation an:
Derjenige meint halt nicht nur dauerhaft links fahren zu müssen, sondern beraubt stattdessen Leute (auch vorsätzlich und rechtswidrig). Ein andere verweist darauf, dass man so nicht handeln sollte und es kommt irgendein Scherzkeks daher und fragt den Hinweisenden, wo denn das Problem sei.
Und nun stell dir vor, dass du derjenige mit dem Messer an der Kehle bist. Dann ist dir das auf einmal nicht mehr egal, dass einer meint dauerhaft gegen Gesetze verstoßen zu müssen.
Spätestens jetzt solltest doch auch du erkennen, dass deine "Argumentation" vollkommen daneben ist. Es ist und bleibt ein rechtswidriges Verhalten, was nicht zu begrüßen ist - ganz gleich wie belanglos es letztlich auch erscheinen mag. (Als Nicht-Betroffenere kann es einem doch schließlich auch egal sein, ob jemand dir ein Messer an die Kehle drückt.)
Wenn dich das Gesetz stört, dann gibt es andere Wege dieses Problem anzugehen. Aber zu sagen, wo ist das Problem wenn jemand nach eigener Fasson vorsätzlich Gesetze missachtet und dieses damit (indirekt) zu begrüßen, ist einfach nur töricht!
Und allein das ist der Grundgedanke dieser Diskussion. Rechtmäßiges Verhalten wird für unnötig erachtet und rechtswidriges Verhalten stattdessen begrüßt. Um nichts anderes ging es von Anfang an.
Spätestens jetzt sollte jeder den Grundgedanken der Problematik hinreichend verstanden haben.
Zitat:
@Bikerleo66 schrieb am 7. September 2016 um 12:47:22 Uhr:
[...]...
Zu 2. - Diese "Kettenbriefe" ignoriere ich grundsätzlich!Zu 3. - Tut mir leid, wenn Du Dir nicht vorstellen kannst, woher man Erfahrungen beziehen kann. Du scheinst alles selbst machen zu müssen oder googelst den lieben langen Tag! Wenn das eine klägliche Anspielung sein soll, so muss ich Dich enttäuschen. Ich gehöre nicht zu diesen betüterten Zeterern, jedoch nehme ich meine Umwelt noch bewusst wahr.
Du weißt doch z.B. sicher auch, wie sich Vogelgezwitscher anhört, ohne selbst ein Vogel zu sein...oder?😕Dieses wieder und wieder zitierte Gezänk ähnelt eben stark den Diskussionen von halb benommenen Besserwissern an diversen Stammtischen. 😉
Zu 2.
Dann solltest du es aber auch konsequent durchziehen. 😉
Zu 3.
Was ist daran so schlimm, wenn man lieber versucht eigene Erfahrungen zu machen statt sich blind auf die "Erfahrungen" anderer zu verlassen. Oder hast du immer darauf gehört, was deine Eltern dir geraten haben (heiße Herdplatte, etc.)? Ich denke nicht.
Und gerade weil ich versuche die, ja meine Umwelt bewusst wahrzunehmen, mache ich mir hier die Mühe und weise auf etwaige (gedankliche) Fehler hin. Denn ich möchte nicht, dass Gesetze nicht einmal mehr das Papier wert sind, auf welches sie gedruckt wurden. Daher kann ich es nicht gutheißen, wenn Leute hier "bedankt" werden, die freimütig zugeben, dass ihnen das Gesetz (salopp) scheißegal ist und diejenigen, die das missbilligen auch noch hinterfragt werden.
Wie gesagt...es mag vielleicht für den einen oder anderen nur um "Kleinigkeiten" gehen, aber aller Anfang ist klein. Siehe auch mein Beispiel oben mit dem Raub. Letztlich betrifft es auch nur einen Einzigen und es bräuchte sich kein anderer daran stören. Nur ist das kein Grund die Missachtung von Gesetzen zu rechtfertigen.
Die Analogie ist ganz gut. Meine Erfahrung ist, dass es eine gar nicht so kleine Gruppe von Menschen gibt, die das Einhalten von Regeln vorrangig vom Verfolgungsrisiko abhängig machen. Ungefähr wie der vierjährige Rabauke im Sandkasten, der den Zweijährigen neben ihm nur dann haut und mit Sand bewirft, wenn kein Großer guckt.
Das Lächerliche ist, dass die diese Denk- und Handlungsweise dann gern mit Freiheit verwechseln. (Und natürlich nicht verstehen, warum das lächerlich ist.)
Zitat:
@Erwachsener schrieb am 7. September 2016 um 16:27:04 Uhr:
(...)Das Lächerliche ist, dass die diese Denk- und Handlungsweise dann gern mit Freiheit verwechseln. (Und natürlich nicht verstehen, warum das lächerlich ist.)
Nun, dann müssten sie ja vom Wesen der Freiheit als solcher eine zumindest vage Vorstellung haben.
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Sicher kann man auch 3 Uhr in der Nacht auf das Rechtsfahrgebot bestehen. Interessieren tut das dann aber niemanden. Meckern sollte man erst, wenn es dadurch einen Mehrwert gibt.
Zitat:
@downforze84 schrieb am 7. September 2016 um 18:55:26 Uhr:
Sicher kann man auch 3 Uhr in der Nacht auf das Rechtsfahrgebot bestehen. Interessieren tut das dann aber niemanden. Meckern sollte man erst, wenn es dadurch einen Mehrwert gibt.
Ich bestehe auf das Rechtsfahrgebot sowie jemand durch die Nichteinhaltung behindert wird, egal ob nun nachts um 3 oder 12 Uhr mittags.
Und ich selber fahre auch so !
Nehmt doch einfach mal zur Kenntnis, dass euer heiliges Rechtsfahrgebot bei dreispurigen Autobahnen für die mittlere Fahrspur de facto außer Kraft gesetzt ist, hier noch mal zum nachlesen:
"(3c) Sind außerhalb geschlossener Ortschaften für eine Richtung drei Fahrstreifen mit Zeichen 340 gekennzeichnet, dürfen Kraftfahrzeuge abweichend von dem Gebot möglichst weit rechts zu fahren, den mittleren Fahrstreifen dort durchgängig befahren, wo – auch nur hin und wieder – rechts davon ein Fahrzeug hält oder fährt."
Bitte beachten: es wird nicht nur erwähnt, dass die Abweichung vom sonst üblichen Rechtsfahrgebot klar erlaubt ist, es wird sogar noch die Situation näher erläutert: das "hin und wieder" ist eine Bekräftigung der Aufhebung des Rechtsfahrgebots, und nicht als Einschränkung der Aufhebung gedacht. Man hätte es weglassen können, dann wäre die Aufhebung ebenso eindeutig gewesen. Man hat es aber noch verdeutlich, um die gesetzgeberische Absicht zu verdeutlichen (ständige Spurwechsel von über der Hälfte aller die dreispurige Autobahn befahrenden Fahrzeuge mit dem damit verbundenen höheren Risikopotential von Abstandsverstößen oder seitlichen Kollisionen zu vermeiden).
Wenn die StVo dem schneller Fahrenden einen Vorrang vor Langsameren einräumen wollte hätte man diesen Satz nicht formuliert, sondern einzig und allein das Rechtsfahrgebot bei allen Autobahnen gleich wie vieler Spuren stehen lassen. Dann hätten die Schnellsten den höchsten Anspruch auf Freiräumung der linken und mittleren Spur. Hat man aber nicht, sondern eben das Rechtsfahrgebot aufgehoben und sogar mit der oben genannten Formulierung noch bekräftigt und verdeutlicht.
Mit dem hier klar und eindeutig formulierten Satz kann kein normaler Mensch mehr auf den Gedanken kommen, die Fahrweise des eingangs erwähnten Audifahrers als normal oder gar vorbildlich zu bezeichnen.
Es ist der Schilderung nach ein klar erkennbarer Erziehungsversuch, beruhend auf offenbarer Arroganz und eklatanter Unkenntnis geltender Regeln.
@warnkb
Und nun belege das doch mal bitte mit Rechtsquellen. Die obergerichtliche Rechtsprechung, und diese ist maßgeblich bei der konkreten Auslegung nicht näher spezifizierter Gesetzesregelungen, sieht das nämlich anders.
Daher sei so gut und bring doch bitte Belege.
Ansonsten bleibt es schlichtweg dabei, dass das "hin und wieder" lediglich eine erweiterte Zeitspanne zum Verweilen anstelle der ansonsten unverzüglich einzuhaltenden Grundsatzregelung ist.
Allerdings hat es keinen Sinn das hier noch einmal auszuführen. Es wird sowieso ignoriert. Freuen wir uns einfach darüber, dass zukünftig alle machen, was sie für richtig halten und gerade wollen. Dann können wir die "Empfehlungen" auch entsprechend außer Acht lassen.
(Denk daran, wenn du dich über den nächsten Parkrempler an deinem Auto ohne Hinweis ärgerst.)
EDIT wollte noch mitteilen, dass deine Schlussfolgerung ohnehin nicht stringent ist und auch gar nicht sein kann. Wäre es eine Ausnahme des Rechtsfahrgebotes, wie du es annimmst, dann hätte der Audi-Fahrer noch immer nicht das geringste falsch gemacht, wenn er rechts fährt. Dies wäre allein dann der Fall, wenn es ein Rechtsfahrverbot in dieser Situation gäbe. Ein solches anzunehmen, ist jedoch mehr als absurd!
Zumal deine herangezogene "Ausnahme" auch allenfalls die (rechte) mittlere Spur beträfe, jedoch keinesfalls die Überholspur(en).
Deine Argumentation ist somit nicht wirklich schlüssig. 🙄
Vielleicht solltet ihr euch noch "Rechtsfahrgebot? Nein, danke!"-Aufkleber ans Auto kleben. Das würde anderen Verkehrsteilnehmern helfen euch aufzuzeigen, was ihr selbst begrüßt. Dafür würde ich dann auch gerne ein paar Minuten meiner Zeit opfern.
Ich gehe mal jetzt nur auf zwei Punkte ein
Zitat:
@alex.miamorsch schrieb am 7. September 2016 um 11:18:37 Uhr:
Wenn jemand über 250 fährt und jemanden auf der linken Spur vor sich sieht, dann lupft er das Gas, nimmt den Tempomat raus oder bremst bereits. Ansonsten würde er statt "langsam" auszurollen später heftig bremsen müssen. Denn weiter nach links ausweichen geht schließlich nicht.
Das haben wir doch schon durchgekaut und nicht nur wir beide. Zur Erinnerung, der vordere Fahrer fährt mit 200+. Die Sicht nach hinten beträgt mindestens 1 km, wenn nicht sogar deutlich weiter. Also, wenn der Fahrer alle 10 Sekunden schaut, ist der 250 km/h Fahrer beim zweiten Blicken immer noch mindestens 850 m entfernt. Da ist es noch nicht notwendig vom Gas zu gehen.
Wenn deine Sehleistung nicht ausreicht, um ein rückwärtiges Fahrzeug in weiter Entfernung wahrzunehmen, sondern dies erst wahrnimmst, wenn das Fahrzeug hinter dir vom Gas gehen muss, so ist das eine Sache, aber du musst akzeptieren, dass andere Menschen in diesem Punkt dir gegenüber im Vorteil sind und wesentlich weiter schauen können.Zitat:
Aber all das geschieht bereits bevor überhaupt ein zweiter Kontrollblick des Vorausfahrenden erfolgt.
Im Übrigen stört mich es wenig, wenn ich nur vom Gas gehen muss und mein Vordermann dann schon Platz macht. Ich beschleunige dann halt wieder auf meine Wunschgeschwindigkeit.
Es ist doch nur für die Fahrer ein echtes Problem, die eine Geschwindigkeit an der Leistungsgrenze ihres Fahrzeugs fahren, denn dann erreichen sie nach der Geschwindigkeitsreduktion ihre Wunschgeschwindigkeit halt nicht mehr so einfach.
Ich persönlich fahre so gut wie nie Geschwindigkeiten an der Leistungsgrenze eines Fahrzeugs sondern mindestens 20 km/h darunter. So kann ich bei Bedarf immer mit einer ausreichenden Differenzgeschwindigkeit überholen. Ärgerlich, wenn zwei ein Babyhochgeschwindigkeitselefantenrennen durchführen und somit auf längere Zeit kein Überholen mehr möglich ist, weil zwei Spuren minutenlang blockiert sind.
Außerdem kann man vor dem Gaswegnehmen ja auch StVO konform die Lichthupe betätigen. Spätestens dann sollte der Vordermann einen bemerkt haben. Wenn der dann immer noch auf der linken Spur bleibt, ja dann, ist deine Kritik vollends berechtigt.
Zitat:
Du fährst also auf einer zweispurigen Richtungsfahrbahn auch 200, obwohl auf der rechten Spur andere Verkehrsteilnehmer sind? Denn nur darum ging es, das rechts auch hin und wieder Fahrzeuge in mehr oder minder losen Abständen sind.
Wenn du in dieser Situation zügiger fährst, dann geht das auch erst recht auf mindestens dreispurigen Richtungsfahrbahnen in der Mitte problemlos. 😉
Ist dir der Unterschied zwischen einer dreispurigen Autobahn mit einer völlig leeren mittleren und linken Spur und einer völlig leeren zweispurigen Autobahn immer noch nicht klar?
Dann fahr meinetwegen mit 200+ auf der mittleren Spur, wenn LKWs und PKWs hintereinander auf der rechten Spur sind. Ich hoffe für dich, dass dann kein unachtsamer Spurwechsler knapp vor deine Nase zieht (sei es weil er überholen möchte oder weil er einem auf die Autobahn auffahrenden Fahrzeug Platz machen möchte).
Gruß
Uwe
Zitat:
@alex.miamorsch schrieb am 7. September 2016 um 22:19:27 Uhr:
@warnkb
Und nun belege das doch mal bitte mit Rechtsquellen. Die obergerichtliche Rechtsprechung, und diese ist maßgeblich bei der konkreten Auslegung nicht näher spezifizierter Gesetzesregelungen, sieht das nämlich anders.Daher sei so gut und bring doch bitte Belege.
Ansonsten bleibt es schlichtweg dabei, dass das "hin und wieder" lediglich eine erweiterte Zeitspanne zum Verweilen anstelle der ansonsten unverzüglich einzuhaltenden Grundsatzregelung ist.
Hier gebe ich dir völlig recht, bei einer dreispurigen Autobahn ist das Rechtsfahrgebot bezüglich der mittleren Fahrspur aufgeweicht aber
nichtaufgehoben, also kein Freifahrtschein, für längere Zeit oder gar dauerhaft die mittlere Spur zu blockieren und andere Fahrzeuge nicht durchzulassen.
Gruß
Uwe
Zitat:
@warnkb schrieb am 7. September 2016 um 22:05:34 Uhr:
Nehmt doch einfach mal zur Kenntnis, dass euer heiliges Rechtsfahrgebot bei dreispurigen Autobahnen für die mittlere Fahrspur de facto außer Kraft gesetzt ist, hier noch mal zum nachlesen:"(3c) Sind außerhalb geschlossener Ortschaften für eine Richtung drei Fahrstreifen mit Zeichen 340 gekennzeichnet, dürfen Kraftfahrzeuge abweichend von dem Gebot möglichst weit rechts zu fahren, den mittleren Fahrstreifen dort durchgängig befahren, wo – auch nur hin und wieder – rechts davon ein Fahrzeug hält oder fährt. "
.......................... ..
Es ist der Schilderung nach ein klar erkennbarer Erziehungsversuch, beruhend auf offenbarer Arroganz und eklatanter Unkenntnis geltender Regeln.
Zur Kenntnis genommen ! Ist aber auch nix neues, ein Gummiparagraph halt.
Deinen letzten Nachsatz ignorier ich mal, das merkst du daran das ich nicht zurück schieße.
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 8. September 2016 um 00:05:07 Uhr:
[...]Das haben wir doch schon durchgekaut und nicht nur wir beide. Zur Erinnerung, der vordere Fahrer fährt mit 200+. Die Sicht nach hinten beträgt mindestens 1 km, wenn nicht sogar deutlich weiter. Also, wenn der Fahrer alle 10 Sekunden schaut, ist der 250 km/h Fahrer beim zweiten Blicken immer noch mindestens 850 m entfernt. Da ist es noch nicht notwendig vom Gas zu gehen.
Du verkennst dabei aber noch immer den Umstand, dass des bauartbedingt sein kann, dass du gar kein freies Sichtfeld nach hinten (und auch vorne) in dem genannten Ausmaß haben kannst. Denn auch du kannst, wie kein anderer, nicht durch Betonfahrbahntrennungen oder Leitplanken schauen. Es geht schlichtweg nicht. Und schon hast du situativ keinen Kilometer, auch keine 850m, sondern vielleicht noch allenfalls 500m max. Sichtweite.
Und es können auch zeitnah Fahrzeuge von hinten erscheinen, die vorher von dir nicht als potenzielle Überholer erkannt wurden. Sei es durch Auffahren oder einfach nur beschleunigen.
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 8. September 2016 um 00:05:07 Uhr:
[...]Wenn deine Sehleistung nicht ausreicht, um ein rückwärtiges Fahrzeug in weiter Entfernung wahrzunehmen, sondern dies erst wahrnimmst, wenn das Fahrzeug hinter dir vom Gas gehen muss, so ist das eine Sache, aber du musst akzeptieren, dass andere Menschen in diesem Punkt dir gegenüber im Vorteil sind und wesentlich weiter schauen können.
Es gab keinerlei Anlass persönlich zu werden. Wir kennen uns persönlich, soweit ich weiß, nicht. Insofern ist das eine bloße Anmaßung, die jeder sachlichen Diskussionsgrundlage entbehrt.
Allerdings kann ich dich beruhigen, da ich im Gegensatz zum Gros der Verkehrsteilnehmer äußerst regelmäßige Kontrollen (und da geht es nicht nur um bloßes Buchstaben raten) wahrnehme(n muss).
Ich bilde mir halt nur nicht ein, dass ich alles stets und ständig im Blick habe und auf Anhieb richtig beurteilen kann. Denn das kann auch tatsächlich niemand - ob man es wahrhaben will oder auch nicht. 😉
Zitat:
Es ist doch nur für die Fahrer ein echtes Problem, die eine Geschwindigkeit an der Leistungsgrenze ihres Fahrzeugs fahren, denn dann erreichen sie nach der Geschwindigkeitsreduktion ihre Wunschgeschwindigkeit halt nicht mehr so einfach. ...
Wie viel Leistungsreserve ein Fahrzeug noch zur Verfügung hat, ist doch aber für die Einhaltung des Rechtsfahrgebotes vollkommen belanglos. Und es ging auch nicht um die hin und wieder vorkommenden "Diesel-Vertreter-Kombi-Rennen".
Zitat:
Außerdem kann man vor dem Gaswegnehmen ja auch StVO konform die Lichthupe betätigen. Spätestens dann sollte der Vordermann einen bemerkt haben. Wenn der dann immer noch auf der linken Spur bleibt, ja dann, ist deine Kritik vollends berechtigt.
Machen wir uns doch nichts vor. Sobald man die Lichthupe, vielleicht sogar noch nachts, betätigt, setzt es doch bei etlichen Autofahrern komplett aus. Diese dann genötigte, ja gerade Todesängsten ausgesetzte Spezies...lassen wir das lieber. Denn das ist eine andere Thematik.
Es gibt auch tatsächlich viele, die dann die Spur wechseln. Aber viele halten es so, dass sie lieber erst vom Gas gehen, die Situation im Vorderfeld beobachten und erst dann auf sich aufmerksam machen. Kann doch schließlich genauso gut sein, dass der Vordermann gerade selbst jemanden (sehr, sehr dicht) vor sich hat. Was sollte ich so jemanden "anblinken"?
Zumal da das Gas schon längst gelupft oder der Tempomat deaktiviert ist.
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 8. September 2016 um 00:05:07 Uhr:
[...]Ist dir der Unterschied zwischen einer dreispurigen Autobahn mit einer völlig leeren mittleren und linken Spur und einer völlig leeren zweispurigen Autobahn immer noch nicht klar?Dann fahr meinetwegen mit 200+ auf der mittleren Spur, wenn LKWs und PKWs hintereinander auf der rechten Spur sind. Ich hoffe für dich, dass dann kein unachtsamer Spurwechsler knapp vor deine Nase zieht (sei es weil er überholen möchte oder weil er einem auf die Autobahn auffahrenden Fahrzeug Platz machen möchte).
In diesem Fall gibt es faktisch keinen Unterschied. Alles was du als mögliches Szenario aufführst, kann genauso gut auch auf einer zweispurigen Richtungsfahrbahn geschehen. Bei darüber hinausgehenden Spuren habe ich halt nur Platz zum Ausweichen/Überholen. Es ist doch aber noch lange kein Grund diese dauerhaft zu befahren. Mache ich doch bei zweispuriger Streckenführung mangels linker Spur auch bloß nicht.
Und jeder der regelmäßig zügig fährt, weiß auch, dass man hin und wieder auch mal bremsen muss, weil jemand dies Situation hinter sich falsch eingeschätzt oder gar nicht erst wahrgenommen hat. Das ist doch aber auch kein sonderliches Problem, sondern allenfalls ärgerlich. Eine Rechtfertigung deswegen dauerhaft links zu fahren, ist es jedenfalls noch immer nicht.
Allerdings denke ich, dass ich es jetzt dabei belassen werde. Stattdessen werde ich meine eigene Fahrweise überdenken und wohl an die neuen Begebenheiten und Einstellungen der Verkehrsteilnehmer anpassen müssen. Ganz offensichtlich mache ich ja etwas (gehörig) falsch, wenn ich mich darum bemühe, mich an die geltenden Verkehrsvorschriften zu halten.
Zitat:
Bei darüber hinausgehenden Spuren habe ich halt nur Platz zum Ausweichen/Überholen. Es ist doch aber noch lange kein Grund diese dauerhaft zu befahren. Mache ich doch bei zweispuriger Streckenführung mangels linker Spur auch bloß nicht.
Ich sehe keine vernünftigen Grund in der Mitte zu fahren, und die Wahrscheinlichkeit, dass eine gefährliche Situation entsteht, künstlich zu erhöhen. Was hab ich davon, wenn mich einer von Rechts - der mich übersieht - rauszieht und mich über die Bahn kegelt? Kann ich mir dann "Aber ich hielt mich an das Rechtsfahrgebot" auf den Stein meißeln lassen? Wenn ich die Gefahren einer 2spurigen Autobahn auf einer 3spurigen minimieren kann, dann tue ich das.
Und zu deinen 500m Sicht statt 1km:
Selbst wenn. Bei 200 zu 250 macht der Hintermann 138m in 10 Sekunden Boden gut. Das heißt nach spätestens 200 Metern hat man die Situation im Blick und dann ist der Hintermann immer noch 300m bzw. 22 Sekunden hintern mir. Also ewig Zeit Platz zu machen.