Rechtsfahrgebot

Warum denken 80 % aller Fahrer, dass es innerorts auch ein Rechtsfahrgebot gibt?
Jeden Tag fahre ich auf der B17 durch Augsburg. Wir befinden uns hier innerhalb geschlossener Ortschaften. Ich darf mein Fahrstreifen also frei wählen. Ich übertreibe nicht wenn ich sage, dass auch jeden Tag von hinten mit Lichthupe, normaler Hupe oder sehr dichtes Auffahren gedrängelt wird, anstatt einfach rechts vorbei zufahren.

Beste Antwort im Thema

Ich sage es mal so wie ich es denke ohne Gewähr auf Richtigkeit.

Für viele heißt es Schwäche zeigen wenn man artig rechts fährt. Rechts fahren nur die Loser, Schleicher und Unfähigen. Links fahren die Könner, die Fähigen, die Chreme de la Chrome also.
So und wenn die Creme de la Chrome jemanden vor sich hat der langsamer fährt als sie selbst möchte, wird halt gedrängelt, das stellt eine primitive Art der Kommunikation dar, der Unfähige hat sich gefälligst nach rechts zu trollen, schließlich wurde die rechte Spur extra für ihn errichtet.

Anders kann ich mir diese Linksspurgeilheit auch in der Stadt nicht erklären.

Eine Ausnahme gibt es, da fahre ich auch nicht rechts, und zwar dann wenn alle 100 Meter ein zweite Reihe Parker steht, das nervt ständig hin und her zu springen.

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Zitat:

@Drahkke schrieb am 18. März 2016 um 18:54:43 Uhr:


Ich kann auch nicht wirklich nachvollziehen, wie man 9 (!) Seiten lang über eine tägliche Allerweltssituation diskutieren kann, mit der 99,9 % aller Fahrerlaubnisinhaber keine Probleme haben... 🙄

Ich kann das sehr gut nachvollziehen.

Dieser Thread zeigt doch sehr deutlich, dass anscheinend mind. 50% der Verkehrsteilnehmer in D NICHT WISSEN, dass innerorts eine freie Fahrstreifenwahl gilt und mind. 50% auch NICHT WISSEN, ob ggf. trotzdem innerorts ein (das) Rechtsfahrgebot gilt.

Und deshalb muss man sich auch NICHT WUNDERN, dass dann, wenn innerorts bei zwei Fahrstreifen für eine Richtung jemand rechts schneller als links fahren will, der links Fahrende plötzlich anfängt, wie wild Gas zu geben, um den Nebenmann nur bloß nicht vorbei zu lassen, oder ein links Fahrender plötzlich von hinten gelichthupt wird, wenn er nicht rechts rüber geht, oder ein Geradeausfahrender mit Rechts-Einbiegern aus dem Gegenverkehr zusammenstößt, obwohl er dies auch einfach hätte verhindern können, wenn er nur weiter rechts gefahren wäre.

Zitat:

@Enterich2003 schrieb am 19. März 2016 um 17:04:41 Uhr:



Zitat:

@d118bmw schrieb am 19. März 2016 um 12:00:15 Uhr:


Was willst du bei dem Thema noch dazulernen? 😕

...ich nicht, aber bei dir sehe ich noch große Defizite im Verkehrsrecht und denke daher, dass du hier noch einiges lernen kannst.

N.T.

Nicht dein Ernst oder? 😁😁

Zitat:

@Elk_EN schrieb am 19. März 2016 um 20:14:31 Uhr:



Zitat:

@Drahkke schrieb am 18. März 2016 um 18:54:43 Uhr:


Ich kann auch nicht wirklich nachvollziehen, wie man 9 (!) Seiten lang über eine tägliche Allerweltssituation diskutieren kann, mit der 99,9 % aller Fahrerlaubnisinhaber keine Probleme haben... 🙄

Ich kann das sehr gut nachvollziehen.

Dieser Thread zeigt doch sehr deutlich, dass anscheinend mind. 50% der Verkehrsteilnehmer in D NICHT WISSEN, dass innerorts eine freie Fahrstreifenwahl gilt und mind. 50% auch NICHT WISSEN, ob ggf. trotzdem innerorts ein (das) Rechtsfahrgebot gilt.

Und deshalb muss man sich auch NICHT WUNDERN, dass dann, wenn innerorts bei zwei Fahrstreifen für eine Richtung jemand rechts schneller als links fahren will, der links Fahrende plötzlich anfängt, wie wild Gas zu geben, um den Nebenmann nur bloß nicht vorbei zu lassen, oder ein links Fahrender plötzlich von hinten gelichthupt wird, wenn er nicht rechts rüber geht, oder ein Geradeausfahrender mit Rechts-Einbiegern aus dem Gegenverkehr zusammenstößt, obwohl er dies auch einfach hätte verhindern können, wenn er nur weiter rechts gefahren wäre.

Ich wette, fast aussnamslos jeder kennt die freie Fahrstreifenwahl innerorts, sofern er einen Führerschein hat. Falls nicht, ist einiges schiefgelaufen und erklärt einiges hier.😛

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Mir hat man jedenfalls die freie Fahrstreifenwahl innerorts in der Fahrschule vermittelt und ich praktiziere sie seit 37 Jahren, ohne damit jemals Probleme bekommen zu haben.

Zitat:

@Drahkke schrieb am 19. März 2016 um 20:52:05 Uhr:


Mir hat man jedenfalls die freie Fahrstreifenwahl innerorts in der Fahrschule vermittelt und ich praktiziere sie seit 37 Jahren, ohne damit jemals Probleme bekommen zu haben.

Ach so.

Wenn selbst DU das kannst, dann können natürlich 99,9 aller Verkehrsteilnehmer damit auch keine Probleme haben - ich verstehe. 😛😁

Zitat:

@d118bmw schrieb am 19. März 2016 um 20:37:02 Uhr:


Ich wette, fast aussnamslos jeder kennt die freie Fahrstreifenwahl innerorts, sofern er einen Führerschein hat.

Nie und nimmer. 😉

Das erklärt einiges von dir. Nachschulung schon ins Auge gefasst? 😛

Noch mal "back to the roots":

Zitat:

@Marbi13 schrieb am 9. März 2016 um 13:58:50 Uhr:


Warum denken 80 % aller Fahrer, dass es innerorts auch ein Rechtsfahrgebot gibt? [...]

Der TE verwechselt schon in seiner Ausgangsfrage das überall geltende Rechtsfahrgebot mit der freien Fahrstreifenwahl innerorts, das hat hier zu massiven Verwirrungen geführt.

Mit dem, was er meint, hat er völlig recht. Aber so wie er es schreibt, ist es nicht richtig. Es ist eine Suggestivfrage, mit der eine bestimmte Grundhaltung für die Antwort vorausgesetzt bzw. Einfluß auf die zu gebende Antwort genommen wird. Aber ich möchte dem TE keine böse Absicht unterstellen.

Mischkolino

Wie auch immer - was einige von sich geben, wirkt, weil allzu banal, schon sehr erheitend. 😛

Zitat:

@d118bmw schrieb am 19. März 2016 um 22:12:24 Uhr:


Wie auch immer - was einige von sich geben, wirkt, weil allzu banal, schon sehr erheitend. 😛

Kannst du auch mal was konstruktives beitragen? Deine dauernden unqualifizierten Stammtischparolen langweilen. Über 1000 Beiträge in 15 Monaten.....

N.T.

Wie man Grundwissen mit Stammtischparolen gleichsetzen kann, ist mir ein Rätsel. Aber es entspringt wohl einem Mangel an grundsätzlichen Fertigkeiten rund ums Automobil. Viel Spass weiterhin auf der Suche nach Grundwissen. 😉

Das alles ist doch sehr verwirrend. Nachdem mich die Verweise auf VwV und BKat bezüglich Rechtsfahrgebot doch letztendlich davon überzeugt haben, dass das Rechtsfahrgebot sich auf das Rechtshalten auf dem Fahrstreifen bezieht, scheint der Gesetzgeber aber doch allgemein für den Gebrauch der Fahrbahn zu meinen.
Es gibt unzählige Seiten im Netz, vom Focus, Stern und sonstigen Zeitungen, in denen beim Rechtsfahrgebot immer wieder auch die Fahrstreifenwahl eingebunden wird.

Habe dazu noch folgenden Link gefunden:
http://...i-verkehrsrecht-hamburg.de/.../

Wenn man hier ziemlich weit runter scrollt bis "Ausnahmen vom Rechtsfahrgebot" wird plötzlich wieder vom Befahren des mittleren Fahrstreifens geredet. Vorher unter Abweichen vom Rechtsfahrgebot ging es dagegen nur um Kurvenschneiden und Kollisionen mit dem Gegenverkehr.

Dies ist immerhin die Seite einer Rechtsanwaltskanzlei für Verkehrsrecht, die sollten wissen was sie schreiben.
Es scheint also so, als hätte man hier 10 Seiten über etwas gestritten, wo alle Recht hatten.

Man braucht sich doch nur einmal die tägliche Praxis auf innerstädtischen Straßen anschauen und sie anschließend mit der Zahl der sanktionierten Verstöße hinsichtlich des Rechtsfahrgebotes vergleichen. Schon hat man die Lösung.

Zitat:

@dermondeoreiter schrieb am 20. März 2016 um 15:21:58 Uhr:


[...] Habe dazu noch folgenden Link gefunden:
http://...i-verkehrsrecht-hamburg.de/.../ [...]

Danke für den Link. Sollten sich auch die Mitte/Links-Fahrer mal zu Gemüte führen...

Zur freien Fahrstreifenwahl innerorts steht dort allerdings, wie bereits angemerkt, nichts... 😉

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