Rechtsfahrgebot
Warum denken 80 % aller Fahrer, dass es innerorts auch ein Rechtsfahrgebot gibt?
Jeden Tag fahre ich auf der B17 durch Augsburg. Wir befinden uns hier innerhalb geschlossener Ortschaften. Ich darf mein Fahrstreifen also frei wählen. Ich übertreibe nicht wenn ich sage, dass auch jeden Tag von hinten mit Lichthupe, normaler Hupe oder sehr dichtes Auffahren gedrängelt wird, anstatt einfach rechts vorbei zufahren.
Beste Antwort im Thema
Ich sage es mal so wie ich es denke ohne Gewähr auf Richtigkeit.
Für viele heißt es Schwäche zeigen wenn man artig rechts fährt. Rechts fahren nur die Loser, Schleicher und Unfähigen. Links fahren die Könner, die Fähigen, die Chreme de la Chrome also.
So und wenn die Creme de la Chrome jemanden vor sich hat der langsamer fährt als sie selbst möchte, wird halt gedrängelt, das stellt eine primitive Art der Kommunikation dar, der Unfähige hat sich gefälligst nach rechts zu trollen, schließlich wurde die rechte Spur extra für ihn errichtet.
Anders kann ich mir diese Linksspurgeilheit auch in der Stadt nicht erklären.
Eine Ausnahme gibt es, da fahre ich auch nicht rechts, und zwar dann wenn alle 100 Meter ein zweite Reihe Parker steht, das nervt ständig hin und her zu springen.
168 Antworten
Zitat:
@Drahkke schrieb am 20. März 2016 um 22:02:36 Uhr:
Zur freien Fahrstreifenwahl innerorts steht dort allerdings, wie bereits angemerkt, nichts... 😉
Eben. In den Textstellen geht es um das Rechtsfahrgebot auf der Fahrbahn und nicht um die Benutzung von Fahrstreifen. Das wurde und wird leider immer wieder durcheinandergeworfen.
Zitat:
@Drahkke schrieb am 20. März 2016 um 22:02:36 Uhr:
Zur freien Fahrstreifenwahl innerorts steht dort allerdings, wie bereits angemerkt, nichts... 😉
Doppelpost...
Zitat:
@dermondeoreiter schrieb am 20. März 2016 um 22:47:58 Uhr:
Zitat:
@Drahkke schrieb am 20. März 2016 um 22:02:36 Uhr:
Zur freien Fahrstreifenwahl innerorts steht dort allerdings, wie bereits angemerkt, nichts... 😉
Falsch, einfach mal lesen...
Bzw. es geht um Fahrstreifenwahl, ob inner- oder außerorts ist egal, da die Streiterei in diesem Thread hauptsächlich um die Defintion des Rechtsfahrgebotes ging. Und da steht sehr etwas dazu.
Zitat:
@dermondeoreiter schrieb am 20. März 2016 um 22:50:10 Uhr:
Zitat:
@dermondeoreiter schrieb am 20. März 2016 um 22:47:58 Uhr:
Zitat:
@dermondeoreiter schrieb am 20. März 2016 um 22:50:10 Uhr:
Zitat:
@Drahkke schrieb am 20. März 2016 um 22:02:36 Uhr:
Zur freien Fahrstreifenwahl innerorts steht dort allerdings, wie bereits angemerkt, nichts... 😉Falsch, einfach mal lesen...
Bzw. es geht um Fahrstreifenwahl, ob inner- oder außerorts ist egal, da die Streiterei in diesem Thread hauptsächlich um die Defintion des Rechtsfahrgebotes ging. Und da steht sehr etwas dazu.
Das war der Ausgangsthread:
Zitat:
Warum denken 80 % aller Fahrer, dass es innerorts auch ein Rechtsfahrgebot gibt?
Jeden Tag fahre ich auf der B17 durch Augsburg. Wir befinden uns hier innerhalb geschlossener Ortschaften. Ich darf mein Fahrstreifen also frei wählen. Ich übertreibe nicht wenn ich sage, dass auch jeden Tag von hinten mit Lichthupe, normaler Hupe oder sehr dichtes Auffahren gedrängelt wird, anstatt einfach rechts vorbei zufahren.
Und sonst nix....
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Ihr habt aber schon die letzten 10 Seiten dieses Threads gelesen? Ich habe nicht vom Ausgangsbeitrag gesprochen, sondern davon was hier die letzten Seiten heiß diskutiert wird. Und da geht es fast ausschließlich um die Definition des Rechtsfahrgebotes.
Dazu hatte ich einen Link gepostet, Und Drahke bezog sich doch wohl auf den Link, den ich angegeben hatte. Und da steht halt sehr wohl etwas über das Rechtsfahrgebot, in Bezug zur Fahrstreifenwahl.
Wozu muss hier immer und ständig...ach was frage ich, ist ja das V&S Forum, das Forum für viele Menschen, deren Lebensinhalt das Studieren von VwV, BKat ist und das gewinnen des intellektuellen Schwanzvergleiches....
Würde ja manchen hier gerne mal in Natura erleben, ganz kurz, zum Abgleich meiner Vorurteile...
Das kann so nicht stimmen: die B17 heißt ja wohl so, weil es eine BUNDESstraße ist, also der Gebietskörperschaft Bundesrepublik gehört und von dieser unterhalten wird. Das kann nicht innerorts sein, denn dann wäre es eine Kreisstraße, Gemeindestraße oder so.
Sehr oft sieht man an solchen Bundesstraßen, dass an allen Ein- und Ausfahrten gelbe Ortsschilder stehen und fragt sich was der Quatsch soll, muss aber so sein -auch in Augsburg - und dann liegt der TE leider falsch.
Aber natürlich gehen Bundesstraßen, als ganz normaler Verkehrsweg innerorts, durch Ortschaften hindurch.
Und dann gelten auf ihr die selben Regelungen, wie für jede andere Straße innerhalb einer Ortschaft.
Zitat:
@dermondeoreiter schrieb am 21. März 2016 um 22:45:07 Uhr:
Ihr habt aber schon die letzten 10 Seiten dieses Threads gelesen? Ich habe nicht vom Ausgangsbeitrag gesprochen, sondern davon was hier die letzten Seiten heiß diskutiert wird. Und da geht es fast ausschließlich um die Definition des Rechtsfahrgebotes.
Dazu hatte ich einen Link gepostet, Und Drahke bezog sich doch wohl auf den Link, den ich angegeben hatte. Und da steht halt sehr wohl etwas über das Rechtsfahrgebot, in Bezug zur Fahrstreifenwahl.
Wozu muss hier immer und ständig...ach was frage ich, ist ja das V&S Forum, das Forum für viele Menschen, deren Lebensinhalt das Studieren von VwV, BKat ist und das gewinnen des intellektuellen Schwanzvergleiches....
Würde ja manchen hier gerne mal in Natura erleben, ganz kurz, zum Abgleich meiner Vorurteile...
Die Definition des Rechtsfahrgebotes wurde von einigen hier eingebracht, wobei ich mich sehr darüber gewundert habe, daß man sich über Selbstverständlichkeiten so den Kopf heiß reden kann. Wer solche grundlegenden Dinge nicht weiß bzw. Gesetzestexte bemühen muss, verdient in meinen Augen eine Nachschulung. Damit ist der Thread für mich beendet.
Zitat:
@d118bmw schrieb am 22. März 2016 um 17:22:50 Uhr:
Wer solche grundlegenden Dinge nicht weiß bzw. Gesetzestexte bemühen muss, verdient in meinen Augen eine Nachschulung. Damit ist der Thread für mich beendet.
Musst schnell zur Nachschulung, gell? 🙂
Zitat:
@ChrisCRI schrieb am 22. März 2016 um 10:28:25 Uhr:
Das kann so nicht stimmen: die B17 heißt ja wohl so, weil es eine BUNDESstraße ist, also der Gebietskörperschaft Bundesrepublik gehört und von dieser unterhalten wird. Das kann nicht innerorts sein, denn dann wäre es eine Kreisstraße, Gemeindestraße oder so.
Hallo,
das stimmt so überhaupt nicht.
Ich kenne so gut wie keine Bundesstraße, die nicht auch durch geschlossene Ortschaften führt. Ob eine oder mehrere Fahrspuren pro Richtung.
Grüße,
diezge
Zitat:
@ChrisCRI schrieb am 22. März 2016 um 10:28:25 Uhr:
Das kann so nicht stimmen: die B17 heißt ja wohl so, weil es eine BUNDESstraße ist, also der Gebietskörperschaft Bundesrepublik gehört und von dieser unterhalten wird. Das kann nicht innerorts sein, denn dann wäre es eine Kreisstraße, Gemeindestraße oder so.
...
Kommst du aus Österreich?
Definition Bunbdesstraße nach wiki:
Zitat:
Als Bundesstraßen werden bezeichnet:
In Deutschland Fernstraßen (Überlandstraßen), die in erster Linie dem überregionalen Verkehr dienen. Im Unterschied zur Autobahn dienen Bundesstraßen (sofern sie nicht als Kraftfahrstraße beschildert sind) nicht ausschließlich dem Schnellverkehr mit Kraftfahrzeugen.
In Österreich:
historisch die länderüberspannenden Fernstraßen in Verwaltung des Bundes. Der Straßentyp existiert nicht mehr, die früher Bundesstraße genannten Straßen heißen heute Straße mit Vorrang, die Kennzeichnung «B» hat sich erhalten.
heute allgemein Straßen, deren Erhalt dem Bund obliegt („Straßen des Bundes“), also meist Straßen von überragender Bedeutung für den nationalen Verkehr.
Zitat:
@d118bmw schrieb am 22. März 2016 um 17:22:50 Uhr:
...Die Definition des Rechtsfahrgebotes wurde von einigen hier eingebracht, wobei ich mich sehr darüber gewundert habe, daß man sich über Selbstverständlichkeiten so den Kopf heiß reden kann. Wer solche grundlegenden Dinge nicht weiß bzw. Gesetzestexte bemühen muss, verdient in meinen Augen eine Nachschulung. Damit ist der Thread für mich beendet.
Da ist sie wieder, die intellektuelle Keule. Bevor man andere der Blödheit bezichtigt, wäre es angebracht gewesen sich mit dem von mir verlinkten Text auseinander zu setzen.
Ob man dann zu einem anderen Schluß kommen kann ist ein anderes Thema, aber die Art der Auseinandersetzung ist wohl einfach zuviel verlangt...
Für mich ist dieses Thema jetzt auch durch. Ist doch Schei@egal, wie man das Kind nennt...
Zitat:
@dermondeoreiter schrieb am 21. März 2016 um 22:45:07 Uhr:
...bezog sich doch wohl auf den Link, den ich angegeben hatte. Und da steht halt sehr wohl etwas über das Rechtsfahrgebot, in Bezug zur Fahrstreifenwahl.
Aber durch das Rechtsfahrgebot wird die frei Fahrstreifenwahl innerorts
nichteingeschränkt.
Mir hat vor einiger Zeit die Obrigkeit beigebracht, das links fahren billiger ist. Ich hab einen auf der linken Spur mit doch rasanten 70km/h fahrenden Wagen rechts - ich würde nicht einmal sagen überholt. Nur vorbei gefahren, da ich nicht wieder vor ihm rüber gezogen habe -wozu auch, die Bundesstraße war nahezu leer -ausser der Zivilstreife hinter mir.
Das finanzielle und punktemäßige Ergebnis für mich kann man sich denken, der andere Fahrer wurde nicht einmal angehalten - trotz des eindeutigen Verstoßes gg das Rechstfahrgebot.
Lernerfolg für mich - zum Leidwesen Anderer - links fahren ist billiger, und ich praktiziere es seit dem eigentlich kostenfrei.
Aber die Staatsgewalt wollte es so - sorry.
Zitat:
@MrFleetwood schrieb am 26. März 2016 um 00:34:09 Uhr:
Mir hat vor einiger Zeit die Obrigkeit beigebracht, das links fahren billiger ist. Ich hab einen auf der linken Spur mit doch rasanten 70km/h fahrenden Wagen rechts - ich würde nicht einmal sagen überholt. Nur vorbei gefahren, da ich nicht wieder vor ihm rüber gezogen habe -wozu auch, die Bundesstraße war nahezu leer -ausser der Zivilstreife hinter mir.
Das finanzielle und punktemäßige Ergebnis für mich kann man sich denken, der andere Fahrer wurde nicht einmal angehalten - trotz des eindeutigen Verstoßes gg das Rechstfahrgebot.
Lernerfolg für mich - zum Leidwesen Anderer - links fahren ist billiger, und ich praktiziere es seit dem eigentlich kostenfrei.
Aber die Staatsgewalt wollte es so - sorry.
Deine Zeilen sind hier falsch platziert, hier geht es um das Verhalten im Ort.
Aber verstehen kann ich deinen Ärger. Wenn man meine Vergehen des rechts "vorbei fahren" zusammenrechnen würde, würde ich auch schon im Knast sitzen, für Jahre. Aber manchmal kann man rechts nicht so langsam fahren wie links blockiert wird.