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Rechtsfahrgebot

Warum denken 80 % aller Fahrer, dass es innerorts auch ein Rechtsfahrgebot gibt?
Jeden Tag fahre ich auf der B17 durch Augsburg. Wir befinden uns hier innerhalb geschlossener Ortschaften. Ich darf mein Fahrstreifen also frei wählen. Ich übertreibe nicht wenn ich sage, dass auch jeden Tag von hinten mit Lichthupe, normaler Hupe oder sehr dichtes Auffahren gedrängelt wird, anstatt einfach rechts vorbei zufahren.

Beste Antwort im Thema

Ich sage es mal so wie ich es denke ohne Gewähr auf Richtigkeit.
Für viele heißt es Schwäche zeigen wenn man artig rechts fährt. Rechts fahren nur die Loser, Schleicher und Unfähigen. Links fahren die Könner, die Fähigen, die Chreme de la Chrome also.
So und wenn die Creme de la Chrome jemanden vor sich hat der langsamer fährt als sie selbst möchte, wird halt gedrängelt, das stellt eine primitive Art der Kommunikation dar, der Unfähige hat sich gefälligst nach rechts zu trollen, schließlich wurde die rechte Spur extra für ihn errichtet.
Anders kann ich mir diese Linksspurgeilheit auch in der Stadt nicht erklären.
Eine Ausnahme gibt es, da fahre ich auch nicht rechts, und zwar dann wenn alle 100 Meter ein zweite Reihe Parker steht, das nervt ständig hin und her zu springen.

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Zitat:

@Enterich2003 schrieb am 9. März 2016 um 21:27:33 Uhr:



Zitat:

@Marbi13 schrieb am 9. März 2016 um 14:38:31 Uhr:


Ich halte zwar nichts vom ständigen Spurwechsel, muss aber auch dazu sagen, dass ich durchaus so nett sein kann und rechts rüber fahre, wenn der neben mir mit der gleichen Geschwindigkeit fährt und so keiner vorbeikommt. Allerdings hängt das davon ab, wie sich das Auto hinter mir verhält. Kommt der schon mit Zappelfinger an der Lichthupe an, naja ganz ehrlich dann bleib ich links.

...und blockiere die ganze Straße.
Kennst du denn den Grund warum es der Fahrer hinter dir so eilig hat? Vielleicht ein Arzt der zum Patienten muß, oder ein kollabierender Beifahrer der schnell ins Krankenhaus muß? Auch wenn es "nur" jemand ist der vielleicht zu spät zum Vorstellungstermin kommt, er wird schon seinen Grund haben. Was brichst du dir den für einen Zacken aus der Krone wenn du ihm das Überholen ermöglichst? "Ich könnte durchaus nett sein und rechts rüber fahren..." Macht man aber nicht, da lässt man lieber den Oberlehrer raushängen. Die Macht des kleinen Mannes. Armselig!
NT

ich bin zwar prinzipiell Deiner Meinung, einfach nach rechts fahren und gut ist, oder besser einfach gleich rechts fahren, aber Deine Gründe von wegen warum sich das ganze Patiententum links rumdrücken könnte halte ich für an den Haaren herbei gezogen. Die Regel ist einfach nur Dummheit gepaart mit Egoismus !

Zitat:

@Enterich2003 schrieb am 9. März 2016 um 21:27:33 Uhr:



Zitat:

@Marbi13 schrieb am 9. März 2016 um 14:38:31 Uhr:


Ich halte zwar nichts vom ständigen Spurwechsel, muss aber auch dazu sagen, dass ich durchaus so nett sein kann und rechts rüber fahre, wenn der neben mir mit der gleichen Geschwindigkeit fährt und so keiner vorbeikommt. Allerdings hängt das davon ab, wie sich das Auto hinter mir verhält. Kommt der schon mit Zappelfinger an der Lichthupe an, naja ganz ehrlich dann bleib ich links.

...und blockiere die ganze Straße.
Kennst du denn den Grund warum es der Fahrer hinter dir so eilig hat? Vielleicht ein Arzt der zum Patienten muß, oder ein kollabierender Beifahrer der schnell ins Krankenhaus muß? Auch wenn es "nur" jemand ist der vielleicht zu spät zum Vorstellungstermin kommt, er wird schon seinen Grund haben. Was brichst du dir den für einen Zacken aus der Krone wenn du ihm das Überholen ermöglichst? "Ich könnte durchaus nett sein und rechts rüber fahren..." Macht man aber nicht, da lässt man lieber den Oberlehrer raushängen. Die Macht des kleinen Mannes. Armselig!
NT

Und wie armselig bist du? Lasse ich auch den Oberlehrer raushängen, wenn ich rechts fahre und mich da keiner überholen kann, weil ich nicht links rüber fahre? Wann kapiert ihr es endlich mal, dass es innerorts völlig egal ist, wenn er es so eilig hat soll er rechts überholen. Und wie hier schon richtig erwähnt wurde bringt das rein gar nicht, man kommt da auch nicht schneller voran und auf der B17 schon gar nicht.

Und wenn rechts kein Platz zum Überholen ist, kann ich auch nicht rechts rüber.

Thema: Es geht ja hier um die Tatsache, wenn rechts natürlich frei ist und ich grade auf der linken Spur bin. Anstatt rechts zu überholen, wird man von hinten genötigt. Dass ich das nochmal erklären muss, sollte ja eigentlich logisch sein. Und wenn es es so eilig hat, könnte er, wie oben schon erwähnt rechts vorbei. Das Problem hier ist, dass 80% aller Autofahrer von einem Rechtsfahrgebot auch innerorts ausgehen und dann deinen sogenannten Oberlehrer raushängen lassen und dich unbedingt auf die rechte Spur jagen wollen.

Man muss einfach mal auf die Eigenheiten der B17 im genannten Bereich eingehen. Natürlich innerorts als Verlauf, aber sehr gut zweispurig ausgebaut mit einem hohen Anteil Ortsunkundiger. Die könnten also schon durchaus ein gewisses Klientel mit Scheu vor "Rechtsüberholung" haben, die die B17 wie eine normale Bundesstraße außerorts wirkt. Ortskundige, die ein wenig schneller als die erlaubten 60 oder 70 fahren wollen - die haben das Problem der reichlichen Ausfahrten und Auffahrten. Wir hier im Forum können die Beweggründe der uns Unbekannten und hier völlig Unbeteiligten nicht kennen und diskutieren.
Was ich persönlich aber nicht nachvollziehen kann - und aufgrund seiner Threadserstellung den TE auch gern fragen möchte - was hält Dich davon ab, einfach rechts zu fahren? Mit der erlaubten zHG kann man dort aber sowas von prima und tiefenentspannt seinem Ziel entgegencruisen. Aber nein, man muss ja die linkes Spur in Anspruch nehmen und kann sich dann herrlich über das Unverständnis echauffieren, die dieses kritikwürdige Verhalten hervorruft. Einach nach eineem Überholvorgang - von dem hier noch nicht einmal berichtet wurde - rechts einordnen - das tut gar nicht weh!
Aber ICH habe recht, ICH fahre links und ICH bin der Weltennabel und IHR seid ja so inkompetent und Nix-Blicker :rolleyes:.
Sorry - da fehlt mir jegliches Verständnis - probier es mal mit der eigenen Nase, die ist da echt in Reichweite!

Für mich gilt berufsbedingt das rechtsfahrgebot.
Nur viele Lkw Kollegen halten sich nicht dran ganz schlimm ist das dann an der B1 durch Dortmund.

Zitat:

@twindance schrieb am 10. März 2016 um 06:17:24 Uhr:


Man muss einfach mal auf die Eigenheiten der B17 im genannten Bereich eingehen. Natürlich innerorts als Verlauf, aber sehr gut zweispurig ausgebaut mit einem hohen Anteil Ortsunkundiger. Die könnten also schon durchaus ein gewisses Klientel mit Scheu vor "Rechtsüberholung" haben, die die B17 wie eine normale Bundesstraße außerorts wirkt. Ortskundige, die ein wenig schneller als die erlaubten 60 oder 70 fahren wollen - die haben das Problem der reichlichen Ausfahrten und Auffahrten. Wir hier im Forum können die Beweggründe der uns Unbekannten und hier völlig Unbeteiligten nicht kennen und diskutieren.
Was ich persönlich aber nicht nachvollziehen kann - und aufgrund seiner Threadserstellung den TE auch gern fragen möchte - was hält Dich davon ab, einfach rechts zu fahren? Mit der erlaubten zHG kann man dort aber sowas von prima und tiefenentspannt seinem Ziel entgegencruisen. Aber nein, man muss ja die linkes Spur in Anspruch nehmen und kann sich dann herrlich über das Unverständnis echauffieren, die dieses kritikwürdige Verhalten hervorruft. Einach nach eineem Überholvorgang - von dem hier noch nicht einmal berichtet wurde - rechts einordnen - das tut gar nicht weh!
Aber ICH habe recht, ICH fahre links und ICH bin der Weltennabel und IHR seid ja so inkompetent und Nix-Blicker :rolleyes:.
Sorry - da fehlt mir jegliches Verständnis - probier es mal mit der eigenen Nase, die ist da echt in Reichweite!

Ich kann nicht ganz nachvollziehen, warum jetzt angenommen wird, das ich nur auf der linken Spur fahre. Das ist nicht der Fall. Ich fahre nicht auf die B17 und gleich auf die linke rüber. Je nach Situation. Irgendwann ist man mal auf der linken. Und wenn ich mich links einordne tut das auch nicht weh. Links oder rechts - kein Unterschied innerorts. Eure ganzen Argumente sind schon sehr merkwürdig.nIhr habt immer noch dieses angebliche Rechtsfahrgebot im Kopf, sonst würdet ihr so nicht argumentieren.

Also bei der B17 kommt noch was dazu, was für Linksfahren spricht: Viele Einmündungen/Ausfahrten, wo sich die Fahrer gegenseitig behindern und es meist auf einen Schwanz äh PS-Vergleich hinausläuft. Da war ich gut beraten erstmal links zu fahren bis sich einige wieder beruhigten.
Zum Thema Patienten oder kollabierende Beifahrer:
Ich habe einmal so eine Fahrt machen müssen, weil die Nachbarin einen Bruch erlitten hatte und ich diese schnellstmöglich in die Notaufnahme bringen wollte, weil der Kreislauf langsam schlapp machte. Ich bin durchschnittlich 100-150 Km/h gefahren und habe rechts und links überholt, sowohl in der Stadt als auch auf der AB. Habe die Strecke in der hälfte der Zeit geschafft ohne Hupe und Fernlicht und kein Mensch hat sich aufgeregt...
Ich vermute fahrerisches Unvermögen hinter der Aktion des "Dränglers".
HTC

Das fatale ist, das der Mensch ein Gewohnheitstier ist. Also dann nicht nur in der Stadt links fährt. Nix anderes wie das Telefonieren ohne FSE, nicht anschnallen, die zHG regelmäßig zu überschreiten, dicht auffahren und drängeln. Als wenn diese Gewohnheiten nur in Ortschaften stattfinden......:rolleyes:
In der Fahrschule hat man mal gelernt nach dem Überholen, wieder auf die rechte Spur zurück zu wechseln......
Ich erlebe es immer wieder, wir haben eine Landstraße die gut 2 km vor Ortsbeginn schon 2 spurig ist. Kurz vorm Ortsschild ist noch eine Ampel. Sonst ist rechts keine Abfahrt, etc. Man wird erst mal mit mehr als zHG überholt (links) und nicht selten bleiben die dann links. Erst agO dann igO, denn die Straße geht noch locker 5 km so weiter.
Wie hat mir mal ein Lehrer gesagt: "Gewohnheiten sind anfangs Spinnweben, später Drahtseile.;)

Zitat:

In der Fahrschule hat man mal gelernt nach dem Überholen, wieder auf die rechte Spur zurück zu wechseln.

Und mir wurde mal beigebracht, das innerorts auf mehrspuriger Richtungsfahrbahn nicht überholt, sondern vorbeigefahren wird. Und das macht den Unterschied zum Rechtsfahrgebot aus.

Zitat:

@Rainer_EHST schrieb am 10. März 2016 um 16:53:37 Uhr:



Und mir wurde mal beigebracht, das innerorts auf mehrspuriger Richtungsfahrbahn nicht überholt, sondern vorbeigefahren wird. Und das macht den Unterschied zum Rechtsfahrgebot aus.

...vorbeifahren ist nur an einem parkendem Fahrzeug/Hinderniss § 6 StVO. Alles andere ist überholen, § 5 StVO, das hat nichts mit geschlossener Ortschaft oder gar mit dem Rechtsfahrgebot zu tun

:rolleyes:

N.T.

Zitat:

@Marbi13 schrieb am 10. März 2016 um 06:32:04 Uhr:


. Eure ganzen Argumente sind schon sehr merkwürdig.nIhr habt immer noch dieses angebliche Rechtsfahrgebot im Kopf, sonst würdet ihr so nicht argumentieren.

Nur blöd, wenn man sich nicht so richtig auskennt, denn auch innerhalb geschlossener Ortschaften gilt das Rechtsfahrgebot, §2/II StVO. Das Rechtsfahrgebot hat nichts mit der freien Fahrstreifenwahl nach § 7/III StVO zu tun bzw. dass man rechts schneller wie links fahren darf, ebenfalls § 7/III StVO. Also wenn schon Wichtigtuerisch, dann auch richtig informieren!

N.T.

Zitat:

@Enterich2003 schrieb am 10. März 2016 um 17:52:29 Uhr:



Zitat:

@Marbi13 schrieb am 10. März 2016 um 06:32:04 Uhr:


. Eure ganzen Argumente sind schon sehr merkwürdig.nIhr habt immer noch dieses angebliche Rechtsfahrgebot im Kopf, sonst würdet ihr so nicht argumentieren.

Nur blöd, wenn man sich nicht so richtig auskennt, denn auch innerhalb geschlossener Ortschaften gilt das Rechtsfahrgebot, §2/II StVO. Das Rechtsfahrgebot hat nichts mit der freien Fahrstreifenwahl nach § 7/III StVO zu tun bzw. dass man rechts schneller wie links fahren darf, ebenfalls § 7/III StVO. Also wenn schon Wichtigtuerisch, dann auch richtig informieren!
N.T.

Das ist also für dich das Rechtsfahrgebot:

Zitat:

§ 2
Straßenbenutzung durch Fahrzeuge
(2) Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit.

Alles klar, keine Fragen mehr

:D

Ich glaube kaum, das sich §2 (2) auf mehrspurige Richtungsfahrbahnen bezieht.
Und §7 (3)
...den Fahrstreifen frei wählen, auch wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 nicht vorliegen.

Zitat:

@Enterich2003 schrieb am 10. März 2016 um 17:52:29 Uhr:



Zitat:

@Marbi13 schrieb am 10. März 2016 um 06:32:04 Uhr:


. Eure ganzen Argumente sind schon sehr merkwürdig.nIhr habt immer noch dieses angebliche Rechtsfahrgebot im Kopf, sonst würdet ihr so nicht argumentieren.

Nur blöd, wenn man sich nicht so richtig auskennt, denn auch innerhalb geschlossener Ortschaften gilt das Rechtsfahrgebot, §2/II StVO. Das Rechtsfahrgebot hat nichts mit der freien Fahrstreifenwahl nach § 7/III StVO zu tun bzw. dass man rechts schneller wie links fahren darf, ebenfalls § 7/III StVO. Also wenn schon Wichtigtuerisch, dann auch richtig informieren!
N.T.

Das Rechtsfahrgebot bezieht sich auf den Fahrstreifen, nicht darauf, dass man auf jedem Fahrstreifen möglichst weit rechts fährt.

Was ist hieran

Zitat:

(3) Innerhalb geschlossener Ortschaften – ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330.1) – dürfen Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen, auch wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 nicht vorliegen. Dann darf rechts schneller als links gefahren werden.

so schwer zu verstehen?

Das Rechtsfahrgebot gilt NICHT innerhalb geschlossener Ortschaften!

Zitat:

@Enterich2003 schrieb am 10. März 2016 um 17:52:29 Uhr:



Zitat:

@Marbi13 schrieb am 10. März 2016 um 06:32:04 Uhr:


. Eure ganzen Argumente sind schon sehr merkwürdig.nIhr habt immer noch dieses angebliche Rechtsfahrgebot im Kopf, sonst würdet ihr so nicht argumentieren.

Nur blöd, wenn man sich nicht so richtig auskennt, denn auch innerhalb geschlossener Ortschaften gilt das Rechtsfahrgebot, §2/II StVO. Das Rechtsfahrgebot hat nichts mit der freien Fahrstreifenwahl nach § 7/III StVO zu tun bzw. dass man rechts schneller wie links fahren darf, ebenfalls § 7/III StVO. Also wenn schon Wichtigtuerisch, dann auch richtig informieren!
N.T.

Tja das nen ich mal ein Eigentor

:D

. (3) Innerhalb geschlossener Ortschaften - ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330.1) - dürfen Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen,

auch wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 nicht vorliegen. Dann darf rechts schneller als links gefahren werden.

Ja, ich merke schon, ihr kommt mit der StVO nicht so richtig zurecht. Ist verständlicherweise auch etwas schwierig wenn man in rechtlicher Hinsicht nur Tante Google als Expertise hat.

Ich versuche es nochmal zu erklären:

Der Eingangsthread

Zitat:

Wir befinden uns hier innerhalb geschlossener Ortschaften. Ich darf mein Fahrstreifen also frei wählen.

stimmt soweit, was den frei wählbaren Fahrstreifen betrifft. Dies bezieht sich auf § 7 StVO. Der TE kann also auf der B 17 auf der linken Spur fahren. In § 7 StVO ist auch geregelt, dass rechts schneller als links gefahren werden darf, umgangssprachlich auch "überholen" genannt.

In späteren Aussagen wird von euch folgendes wiedergegeben:

Zitat:

Eure ganzen Argumente sind schon sehr merkwürdig.nIhr habt immer noch dieses angebliche Rechtsfahrgebot im Kopf, sonst würdet ihr so nicht argumentieren.

Zitat:

Das Rechtsfahrgebot gilt NICHT innerhalb geschlossener Ortschaften!

was leider falsch ist.

Das

Rechtsfahrgebot

ist in § 2/II StVO geregelt. Ich zitiere:

Zitat:

Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit.

Das, und nur dieser Absatz regelt das Rechtsfahrgebot und das ist auch in geschlossenen Ortschaften gültig!

Bestes Beispiel sind hier immer die Unfälle im Begegnungsverkehr wenn gegenseitig die Fahrerspiegel abgefahren werden weil jeder in der Mitte der Straße fährt. Hier hat dann einer, oder auch alle beide Fahrer, gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen.

Ich fasse nochmals für Euch zusammen:

§ 2/I StVO regelt die Fahrbahnbenutzung - es muss bei zwei Fahrbahnen die rechte benutzt werden.

§ 7/III StVO regelt kurz gesagt die Ausnahme von § 2/I StVO - freie Fahrstreifenwahl innerhalb geschl. Ortschaften

§ 2/II StVO Hier wird das

Rechtsfahrgebot

geregelt - siehe oben, auch innerhalb geschlossener Ortschaften gültig.

N.T.

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