Rechtsfahrgebot

Warum denken 80 % aller Fahrer, dass es innerorts auch ein Rechtsfahrgebot gibt?
Jeden Tag fahre ich auf der B17 durch Augsburg. Wir befinden uns hier innerhalb geschlossener Ortschaften. Ich darf mein Fahrstreifen also frei wählen. Ich übertreibe nicht wenn ich sage, dass auch jeden Tag von hinten mit Lichthupe, normaler Hupe oder sehr dichtes Auffahren gedrängelt wird, anstatt einfach rechts vorbei zufahren.

Beste Antwort im Thema

Ich sage es mal so wie ich es denke ohne Gewähr auf Richtigkeit.

Für viele heißt es Schwäche zeigen wenn man artig rechts fährt. Rechts fahren nur die Loser, Schleicher und Unfähigen. Links fahren die Könner, die Fähigen, die Chreme de la Chrome also.
So und wenn die Creme de la Chrome jemanden vor sich hat der langsamer fährt als sie selbst möchte, wird halt gedrängelt, das stellt eine primitive Art der Kommunikation dar, der Unfähige hat sich gefälligst nach rechts zu trollen, schließlich wurde die rechte Spur extra für ihn errichtet.

Anders kann ich mir diese Linksspurgeilheit auch in der Stadt nicht erklären.

Eine Ausnahme gibt es, da fahre ich auch nicht rechts, und zwar dann wenn alle 100 Meter ein zweite Reihe Parker steht, das nervt ständig hin und her zu springen.

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§ 7
(1) Auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung dürfen Kraftfahrzeuge von dem Gebot möglichst weit rechts zu fahren (§ 2 Absatz 2) abweichen, wenn die Verkehrsdichte das rechtfertigt. Fahrstreifen ist der Teil einer Fahrbahn, den ein mehrspuriges Fahrzeug zum ungehinderten Fahren im Verlauf der Fahrbahn benötigt.

Das heißt (bei mehrspuriger Richtungsfahrbahn):
Nur wenn keine ungehinderte Fahrt auf der rechten Spur möglicht ist, dann darf auch "durchgehend" auf einer anderen Spur gefahren werden.

3) Innerhalb geschlossener Ortschaften – ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330.1) – dürfen Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen, auch wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 nicht vorliegen. Dann darf rechts schneller als links gefahren werden.

Das heißt (bei mehrspuriger Richtungsfahrbahn):
Auch bei freier rechter Spur, darf durchgegend eine andere Spur genutzt werden.

Somit ist das Rechtsfahrgebot innerhalb von Ortschaften, auf mehrspurigen Richtungsfahrbahnen (AB ausgeschlossen) aufgehoben.

Ist jetzt nicht wahr oder????

Es gibt also tatsächlich noch Schnarchnasen, die das nicht einmal am heimischen Rechner mit Google und WIKI Unterstützung nicht raffen, daß das Rechtsfahrgebot NICHT innerhalb gelschlossener Ortschaften gilt und was der Unterschied zwischen "möglichst rechts Fahren" und "den rechten Fahrstreifen benutzen" ist....

Traurig und erschreckend so was... Was wird den eigentlich in den Fahrschulen gelehrt? Oder wird nur noch abkassiert und den Lappen schnell gelasert?

HTC

Zitat:

Ist jetzt nicht wahr oder????

Es gibt also tatsächlich noch Schnarchnasen, die das nicht einmal am heimischen Rechner mit Google und WIKI Unterstützung nicht raffen, daß das Rechtsfahrgebot NICHT innerhalb gelschlossener Ortschaften gilt und was der Unterschied zwischen "möglichst rechts Fahren" und "den rechten Fahrstreifen benutzen" ist....

Traurig und erschreckend so was... Was wird den eigentlich in den Fahrschulen gelehrt? Oder wird nur noch abkassiert und den Lappen schnell gelasert?

HTC

Offensichtlich ist das so! Und wer im Glashaus sitzt.....

Leider darf jeder im Internet seine Meinung kundtun und vielmals wird einfach Blödsinn geschrieben. Das "Rechtsfahrgebot" wird hier vielfach einfach mit dem "Recht auf freie Fahrstreifenwahl innerhalb geschlossener Ortschaften" gleichgesetzt - was aber falsch ist! Zeigt mir aber auch wieder, dass ihr nicht wirklich im Thema steckt und nur die Falschmeldungen aus dem Internet wiedergebt.

Für alle Nerds, die es einfach nicht wahrhaben wollen, empfehle ich folgende Gerichtsurteile, die sich mit Verstößen gegen das "Rechtsfahrgebot innerhalb geschlossener Ortschaften" befassen.

http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Rspr5112.php

http://www.verkehrslexikon.de/Module/RechtsFahrgebot.php

Hier nochmals ein Arbeitsmittel der Bayerischen Polizei, in welchem die Verstöße gegen das Rechtsfahrgebot aufgeführt sind. Es wird nicht explizit auf "innerorts" hingewiesen, aber ich denke doch, dass daraus hervorgeht, dass die Kennzahlen auch innerorts gültig sind.

https://www.polizei.bayern.de/.../1318?...

Und abschließend nochmals, das "RECHTSFAHRGEBOT" hat nichts mit dem "Recht auf freie Fahrstreifenwahl" nach § 7 StVO zu tun!

N.T.

Wie gesagt einfach nur traurig...

HTC

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Dem kann ich mich nur anschließen. Bei einigen Kommentaren kann man den Kopf garnicht so schnell schütteln, wie es an "Weisheiten" hagelt.

verkehrslexikon.de/Module/RechtsFahrgebot.php

Ich zitiere mal aus deinem Link.

Grundsätzlich gilt, dass stets und unter allen Umständen möglichst weit rechts gefahren werden soll.

Jedoch gibt es hiervon auch Ausnahmen wie beispielsweise die sog. freie Fahrstreifenwahl innerhalb geschlossener Ortschaften, wenn Fahrbahnmarkierungen vorhanden sind.

Und von den "Unter allen Umständen" ist ja hier auch nur eine Ausmahme als Beispiel dargestellt.
Diese beiden fehlen noch:

Auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung dürfen Kraftfahrzeuge von dem Gebot möglichst weit rechts zu fahren abweichen, wenn die Verkehrsdichte das rechtfertigt.

Sind außerhalb geschlossener Ortschaften für eine Richtung drei Fahrstreifen mit Zeichen 340 gekennzeichnet, dürfen Kraftfahrzeuge abweichend von dem Gebot möglichst weit rechts zu fahren, den mittleren Fahrstreifen dort durchgängig befahren, wo – auch nur hin und wieder – rechts davon ein Fahrzeug hält oder fährt. Dasselbe gilt auf Fahrbahnen mit mehr als drei so markierten Fahrstreifen für eine Richtung.

Womit dieses "Unter allen Umständem" aus dem Verkehrslexikon im Grunde genommen, ziehmlich daneben ist, denn die drei Umstände (Ausnahmen), unter denen nach §7 davon abgewichen werden kann, sind sehr häufig auftretende Umstände (Ausnahmen).

Und dein erster Link des Verkehrslexikons befasst sich mit Fahrbahnen, die nur eine Spur je Richtung aufweisen. Nämlich das auch innerhalb dieser Spur möglichst weit rechts zu fahren ist.
Das gilt natürlich auch innerorts und sollte wohl selbstverständlich sein.
Aber daheraus auch innerorts ein Rechtsfahrgebot für mehrspurige Richtungsfahrbahnen abzuleiten, ist einzig deine ganz persönliche Interpretation, die es juristisch so nicht gibt.

Nachdem ich einige Beiträge gelesen habe, habe ich beschlossen mir die 5 Seiten Thread nicht anzutun. 😁

Gruß Frank,
Hirn braucht man seit Google und Wikipedia zum Glück nicht mehr. 😁

Zitat:

@Rainer_EHST schrieb am 11. März 2016 um 18:45:00 Uhr:


verkehrslexikon.de/Module/RechtsFahrgebot.php
[...] Und dein erster Link des Verkehrslexikons befasst sich mit Fahrbahnen, die nur eine Spur je Richtung aufweisen. Nämlich das auch innerhalb dieser Spur möglichst weit rechts zu fahren ist.
Das gilt natürlich auch innerorts und sollte wohl selbstverständlich sein. [...]

Ja, "sollte". Die Realität in der Egoistengesellschaft sieht aber dann so aus:

https://www.google.de/.../...LxR69-fh3pSWYZB4epPX7g!2e0!7i13312!8i6656

https://www.google.de/.../...HylOxHGHCDfCZm3Z71VwDw!2e0!7i13312!8i6656

Immer schön mittig fahren, sonst könnte ja Jemand überholen...

Das Rechtsfahrgebot ist ein Schreibfehler in §2 Abs. 2 der StVO. Richtig müßte es "Rechtsfahrverbot" heißen.
Da das immer mehr Autofahrer merken, fahren die richtigerweise immer und überall Links.

@Mischkolino

Würdest du, wenn rechts alles zugeparkt ist, weit rechts fahren??? 😉

Ich kenne übrigens beide Ecken. Bin da 14 Jahre lang fast jede Woche einmal mit nem Kleinstranporter oder 8t LKW langgefahren.
Und zum Überholen innerhalb der Spur, sind sie definitiv zu schmal, ergo ist das in beiden Fällen ok. Kann mich auch nicht daran erinnern, das da irgendwie großartig gedrängelt und geschupst wurde. Die eine Straße in Pankow hab ich jetzt noch hin und wieder auf der Tour.

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 11. März 2016 um 20:34:08 Uhr:



Ja, "sollte". Die Realität in der Egoistengesellschaft sieht aber dann so aus:

https://www.google.de/.../...LxR69-fh3pSWYZB4epPX7g!2e0!7i13312!8i6656

https://www.google.de/.../...HylOxHGHCDfCZm3Z71VwDw!2e0!7i13312!8i6656

Immer schön mittig fahren, sonst könnte ja Jemand überholen...

Die Beispiele finde ich ebenfalls schlecht gewählt. Besonders beim Zweiten würde wohl niemand ganz Rechts fahren. Zu gross ist die Gefahr das sich dort mal eine Tür öffnet, jemand ohne Rücksicht und Blinken ausparkt, oder eine Person ungesehen auf die Fahrbahn tritt.
Das Problem an solchen Strassen ist meiner Meinung nach eher das Parken. Das Ganze Dilemma begann wohl irgendwann einmal mit dem wilden Zuparken der rechten Spur. Später wurde es dann legalisiert und die Fahrbahnmarkierung entfernt. So werden einst breite und gut zu befahrende Strassen immer mehr zu "verkehrsberuhigten" Zonen. Ist nicht schön für uns Kraftfahrer aber wohl politisch so gewollt.

Zitat:

@Rainer_EHST schrieb am 11. März 2016 um 21:35:51 Uhr:


[...] Würdest du, wenn rechts alles zugeparkt ist, weit rechts fahren??? 😉 [...] Und zum Überholen innerhalb der Spur, sind sie definitiv zu schmal, ergo ist das in beiden Fällen ok. Kann mich auch nicht daran erinnern, das da irgendwie großartig gedrängelt und geschupst wurde. [...]

Ich weiß zwar nicht, was zugeparkt heißt, aber ich fahre in beiden Fällen immer so weit wie möglich rechts. Und komischerweise werde ich dann auch noch locker überholt (ich fahre nur 60 innerorts). Im Falle der Romain-Rolland-Straße (Beispiel 1) könnte man aus der einen Spur auch zwei machen. In der Hauptstraße Buchholz (Beispiel 2) ist es etwas enger, aber der Smart würde auch problemlos am Fiesta vorbeikommen.

Und richtig, es wird nicht gedrängelt und geschubst, dafür wird aber oft eine ganze Kolonne von einem mittig schleichenden Oberlehrer behindert.

Zitat:

@heros29 schrieb am 11. März 2016 um 22:08:08 Uhr:


[...] Besonders beim Zweiten würde wohl niemand ganz Rechts fahren. Zu gross ist die Gefahr das sich dort mal eine Tür öffnet, jemand ohne Rücksicht und Blinken ausparkt, oder eine Person ungesehen auf die Fahrbahn tritt. [...]

Wenn das so ist, schiebe ich mein Auto demnächst durch die Stadt.

Ich kann auf beiden Bildchen keine getrennten Fahrspuren pro Richtung erkennen.

Wenn man da nicht rechts fährt ist es oft auch Selbstschutz weil dann trotz Gegenverkehr überholt wird ohne genügenden Seitenabstand. In den letzten tagen mussten da 2 Radfahrer in Berlin dran glauben, weil sich sie Autos zu dicht dran vorbeigequetscht haben und die Radler zu Fall gekommen sind.
Klick

Das erste Beispiel ist zwar die Rennbahnstraße in Weißensee, auf der ich halt die 14 Jahre lang öfters nach Buchholz gefahren bin, aber was solls.
Und lange Kolonnen bilden sich in der nicht wegen angeblicher "Oberlehrer" sondern, weil da meistens reichlich Betrieb auf der Straße ist und auch hier und da Fahrzeuge aus Nebenstraßen, bzw Betriebs- und Verkaufsgeländen auf sie auffahren und diesen im gewissen Umfang auch der nötige Platz eingeräumt wird.
Sollen die da alle nebeneinander fahren? Das dürfte wohl erst recht Chaos ergeben.
Das Einzige ist, wo es von der Berliner Alle mittels zwei Linksabbiegerspuren auf die Rennbahnstraße rauf geht, das da einige immer die ersten sein wollen, bevor es dann ein Stück weiter etwas enger wird.

In der Romain Rolland Straße gibt es übrigens in eine Richtung zwei Spuren. Die rechte ist allerdings eine Busspur. Ansonsten ist bei der die Straßenmitte für Linksabbieger in beiden Richtungen reserviert, bzw beide Richtungen mit einer Sperrfläche getrennt. Und hier geht's etwas zähflüssig vorwärts, weil in Richtung Bucholz die beiden Ampeln Tino Schwerziner Straße und Blankenburger Straße den Verkehr aufhalten.

Auch auf der Rennbahnstraße sind einige Breiche für Linksabbieger makiert. Wozu soll man da die ~200m dazwischen soweit rechts fahren, das ein anderer eventuell überholen kann, wenn fast alle halbwegs zügig unterwegs sind, bzw. das Verkehrsaufkommen hoch ist.


Also ich kann in beiden Straßen kein allgemein ungesittetes Fahren resümieren. Nur für Ungeduldige geht es dort nicht schnell genug vorwärts. 😉

Da haste dir wohl mit deinen Beispielen das falsche "Dummerchen" ausgesucht. Dieses "Dummerchen" kennt diese Straßen nämlich sehr gut. 😁

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