Rechtsfahrgebot
Hallöchen an Alle,
hab hier nun ein paar Tage gestöbert und Beiträge gelesen und stoße immer wieder auf die Aussage, dass man den mittleren Fahrstreifen einer Autobahn nicht längere Zeit benutzen darf. Von "Mittelspurpennern" ist dort die Rede und jeder pocht immer auf das Rechtsfahrgebot in Deutschland und verlangt, dass nach jedem Überholvorgang wieder auf die rechte Spur gewechselt werden müsse.
Klar gibt es ein Rechtsfahrgebot in Deutschland, aber wie es bei Vorschriften in Deutschland so ist, gibt es Ausnahmen:
Vom Rechtsfahrgebot kann bei Fahrbahnen mit mehreren Fahrspuren gemäß § 7 und § 42 Abs. 6 Nr. 1 Buchstabe d StVO abgewichen werden, wenn dies durch die Verkehrsdichte gerechtfertigt ist.
Und was steht nun in §42 Abs.6 Nr1 Buchstabe d ?
„sind außerhalb geschlossener Ortschaften für eine Richtung 3 Fahrstreifen so markiert (Leitlinie, Zeichen 340), dann darf der mittlere Fahrstreifen dort durchgängig befahren werden, wo - auch nur hin und wieder - rechts davon ein Fahrzeug hält oder fährt. Dasselbe gilt auf Fahrbahnen mit mehr als drei so markierten Fahrstreifen für eine Richtung für den zweiten Fahrstreifen von rechts“
"Die Länge der Strecke, auf der kein Fahrzeug den rechten Fahrstreifen befährt, ist dabei allein nicht entscheidend; vielmehr kommt es auf die Dauer des möglichen Fahrens auf dem rechten Fahrstreifen an, die von den gefahrenen Geschwindigkeiten abhängt, OLG Celle VRS 64 382 = StVE § 2 StVO Nr. 21." (Quelle: Verkehrsportal.de)
"Erlaubt die Benutzung des rechten Fahrstreifens trotz vorausfahrender Fahrzeuge die Beibehaltung der Geschwindigkeit auf längere Zeit (deutlich mehr als 20 Sek.), so gilt das Rechtsfahrgebot, OLG Düsseldorf NZV 90 39." (Quelle: Verkehrsportal.de)
Ich hoffe dies kann dazu beitragen, dass in Zukunft weniger Leute die armen Mittelspurfahrer mit ihrer Lichthupe nötigen. Und wem es zu langsam geht, der kann ja auf die linke Spur und überholen.
Uns allen ein weniger egoistisches Miteinander-Umgehen im Straßenverker wünscht zille1976
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von zille1976
180km/h? Da musst du aber gute Augen haben.Bei 180km/h ergeben sich in 20 Sekunden eine Strecke von 1km. Und das Urteil spricht von deutlich mehr als 20 Sekunden. Also auch deutlich mehr als 1km, die die Lücken auf der rechten Spur haben müssen damit das Rechtsfahrgebot greift.
MfG Zille1976
Was rechnest du dir denn da zurecht ? 🙄
Wird rechts 90 km/h gefahren und man selbst fährt 180 km/h auf der mittleren Spur, reicht eine 600 m Lücke aus um nach rechts zu fahren.
Fährt man selbst 120 km/h und rechts wird erneut 90 km/h gefahren, reicht schon eine 250 m Lücke aus (nach deiner Rechnung wären es diesmal 666 m).
Entscheidend ist die Geschwindigkeitsdifferenz zwischen den beiden Spuren ! 😎
Fahr einmal hinter einem Bus hinterher... ein riesen Gefährt, fährt in etwa 110 bis 120 km/h, aber blockiert seltsamer Weise nicht generell die mittlere Spur. Wie macht der das nur, kann man da vielleicht etwas lernen ?
PS:
Nicht, dass ich mich auf die Seite der Raser und Drängler schlagen will, aber diese 120 oder 130 km/h Mittelspurblockierer, die a) meinen sie würden alles richtig machen und b) völlig lernresistent sind, sind wirklich schlimm.
Als Kleinwagenfahrer darf man denen erst ewig hinterherfahren, weil man nicht überholen kann... und wenn man doch überholen will, klemmt einem plötzlich ein deutsches Mittelklassefabrikat am Koferraum und / oder der Penner hat nichts besseres zu tun als selbst auch zu beschleunigen...
Kann schließlich nicht angehen, dass ein Kleinwagen überholt.
370 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
ein mittelspurschleicher fährt selten mehr wie 120kmh!
Zumindest die, auf welche man aufläuft 😎
Mittelspurfahrer mit z.B über 180 km/h seh ich gar nicht, wenn ich selbst 180 km/h fahre 😁
Aber das schließt ja keine Mittelspurfahrer bei diesen Geschwindigkeiten aus, ich denke die gibt es genausoviel wie bei niederen Geschwindigkeiten, nur bei höheren fallen die nicht so auf.
Negativ auffallen tun nur die Mittelspurfahrer welche langamer als du selber unterwegs sind, alle die schneller sind bekommst du gar nicht als Mittelspurfahrer mit.
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
wenn ich anschließend die spur wechsle und überhole ists doch vollkommen i.o.
Das streitet ja niemand ab. Ich meinte aber diejenigen, die meinen sie müssten demjenigen auf der Mittelspur mehrere 100 Meter hinterherfahren und immer wieder zeigen das ihre Lichthupe noch funktioniert. War im ersten Post wohl undeutlich ausgedrückt.
MfG Zille1976
Zitat:
Original geschrieben von Kai70
Mittelspurfahrer mit z.B über 180 km/h seh ich gar nicht, wenn ich selbst 180 km/h fahre
die leute, die mit 180 oder mehr unterwegs sind halten sich auch grundsätzlich besser an das rechtsfahrgebot, als langsame fahrer. so zumindest meine erfahrung. wenn man jemanden einsam und allein auf der mittelspur rumdümpeln sieht, ist er selten schneller als 130.
Zitat:
Original geschrieben von zille1976
Für ne Mittelspur ganz ok find ich.
die richtgeschwindigkeiten sind prinzipiell einzuhalten.....
für dich ist das "ganz ok" dem nächsten sind 119kmh "ganz ok" dem übernäcshten 115kmh usw........
wenn du dann nochn auto hast mit 10-15kmh tachoabweichung (trifft bei opel ziemlich oft zu) geht das so aus, das du dann mit 105-110kmh auf der mittleren spur rumdümpelst und die lkw auf der rechten spur fast noch an dir vorbeifahren.....
Zitat:
Original geschrieben von zille1976
Wer´s schneller braucht fährt dann nach links und überholt.
womit wir dann beim problem wären, wenn dann einer mit 130kmh überholt, hängt im der nächste (gerade bei 130 RICHTgeschw.) ziemlich bald im kofferraum...
Zitat:
Original geschrieben von Bucklew2
die leute, die mit 180 oder mehr unterwegs sind halten sich auch grundsätzlich besser an das rechtsfahrgebot, als langsame fahrer. so zumindest meine erfahrung.
kann ich uneingeschränkt so unterschreiben!
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Wenn einer bei einer mehr oder weniger dicht befahrenen rechten Spur den Mittelstreifen mit ca. Richtgeschwindigkeit befährt, darf er das von mir aus so lange wie er es will machen.
ABER wenn, wie heute mal wieder gesehen, so ein fauler Merkbefreiter oder eine überforderte Naturblondine oder wer auch immer, von der Ausfahrt direkt mit der unglaublichen Geschwindigkeit von 81,234 km/h auf die Mittelspur zieht, obwohl rechts alles frei ist und damit aufgrund der nötigen Brems- und Ausweichmanöver gleich den gesamten nachfolgenden Verkehr auf allen drei Spuren ausbremst. dann müsste da echt der Führerschein ein paar Wochen Urlaub haben!
Zitat:
Original geschrieben von zille1976
Das streitet ja niemand ab. Ich meinte aber diejenigen, die meinen sie müssten demjenigen auf der Mittelspur mehrere 100 Meter hinterherfahren und immer wieder zeigen das ihre Lichthupe noch funktioniert. War im ersten Post wohl undeutlich ausgedrückt.Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
wenn ich anschließend die spur wechsle und überhole ists doch vollkommen i.o.MfG Zille1976
Habe ich noch nicht gesehen, dass einer einem Mittelspurfahrer derart auf die Nerven geht. Der ist doch längst über die linke Spur vorbei. Es sei denn, links sind ständig Tiefflieger unterwegs, man hat keine Chance, dort zu überholen und die rechte Spur hat ausreichend Platz zum reinwechseln. Dann MUSS allerding der Mittelspurfahrer in die rechte Spur wechseln.
Was die Lichthupe betrifft, so kann nur die wiederholte Nutzung unter Umständen eine Nötigung sein. Ein einmaliges Aufblenden definitiv nicht.
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
bingo!Zitat:
Original geschrieben von patti106
Wenn ich mit 180 rechts vorbei fahre, wurde vom Rechtsüberholten definitiv das Rechtsfahrgebot missachtet.
und wenn sich dann ein rechtsüberholter den spaß draus macht und den überholer anzeigt haut er sich gleich mit in die pfanne......spätestens wenn man dann die frage stellt "wieso konnte ich den überhaupt rechts überholen" wird es interessant....deshalb schreib ich beim rechtsüberholen immer schön kennzeichen, autofarbe/marke und uhrzeit auf ^^ damit gleich die gegenanzeige fertig gemacht werden kann ^^
Also langeweile hab ich dabei nun nicht. Vor allem hab ich (meistens) beide Hände am Lenkrad.
Mir ists nämlich Wurst, ob da ein Rechtsüberholter Anzeigen will.
Schon die Polizei wird bei Erstattung der Anzeige fragen, warum er denn rechts überholt werden konnte. Also schön 😎 bleiben.
Zitat:
Original geschrieben von zille1976
Da liegst du richtig. Aber die Nutzung der Lichthupe wird hier genutzt um den Vorrausfahrenden dazu zu bewegen, die Fahrspur zu wechseln und nicht um die eigene Überholabsicht anzukündigen. Daher in diesem Fall kein legitimes Mittel.Zitat:
Original geschrieben von Bucklew2
Lichthupe ist keine Nötigung, sondern ein legitimes Mittel um außerorts eine Überholabsicht anzukündigen. Wer schon klugscheisst, sollte das wissen 😛MfG zille1976
Wer sagt das?
Zitat:
Original geschrieben von Bucklew2
Nein, man kündigt damit nur seine Überholabsicht an. Wenn der Mittelspurschleicher das als Nötigung im Sinne von "Wechsel die Spur" versteht, zeigt das doch nur, dass diese Spur frei ist und der Mittelspurschleicher sollte im Sinne eines friedlichen Miteinanders die mittlere Spur räumen, damit der Verkehr besser fließen kann 🙂Zitat:
Original geschrieben von zille1976
Da liegst du richtig. Aber die Nutzung der Lichthupe wird hier genutzt um den Vorrausfahrenden dazu zu bewegen, die Fahrspur zu wechseln und nicht um die eigene Überholabsicht anzukündigen. Daher in diesem Fall kein legitimes Mittel.
Sollte ich mit meinem bevorzugten Reisetempo von 180 ankommen, zeige ich auch bei belegter rechter/mittlerer Spur manchmal an, dass ich überholen/schneller fahren will, als mein Vordermann.
Kann ja sein, dass der 150 fährt und nach meinem Anzeigen dann mal bis zum Ende seines Überholvorganges auch auf 180 beschleunigt.
Zumindest trete ich durch, wenn einer bei meinen 180 aufläuft.
Zitat:
Original geschrieben von tiberius16
......oder eine überforderte Naturblondine oder ...
In einer Studie wurde festgestellt, dass Naturblondinen sich intelligenter geben. Die gefärbten denken, sie müssten sich doof stellen um dem Klischee zu entsprechen.
Zitat:
Original geschrieben von zille1976
180km/h? Da musst du aber gute Augen haben.Bei 180km/h ergeben sich in 20 Sekunden eine Strecke von 1km. Und das Urteil spricht von deutlich mehr als 20 Sekunden. Also auch deutlich mehr als 1km, die die Lücken auf der rechten Spur haben müssen damit das Rechtsfahrgebot greift.
MfG Zille1976
Was rechnest du dir denn da zurecht ? 🙄
Wird rechts 90 km/h gefahren und man selbst fährt 180 km/h auf der mittleren Spur, reicht eine 600 m Lücke aus um nach rechts zu fahren.
Fährt man selbst 120 km/h und rechts wird erneut 90 km/h gefahren, reicht schon eine 250 m Lücke aus (nach deiner Rechnung wären es diesmal 666 m).
Entscheidend ist die Geschwindigkeitsdifferenz zwischen den beiden Spuren ! 😎
Fahr einmal hinter einem Bus hinterher... ein riesen Gefährt, fährt in etwa 110 bis 120 km/h, aber blockiert seltsamer Weise nicht generell die mittlere Spur. Wie macht der das nur, kann man da vielleicht etwas lernen ?
PS:
Nicht, dass ich mich auf die Seite der Raser und Drängler schlagen will, aber diese 120 oder 130 km/h Mittelspurblockierer, die a) meinen sie würden alles richtig machen und b) völlig lernresistent sind, sind wirklich schlimm.
Als Kleinwagenfahrer darf man denen erst ewig hinterherfahren, weil man nicht überholen kann... und wenn man doch überholen will, klemmt einem plötzlich ein deutsches Mittelklassefabrikat am Koferraum und / oder der Penner hat nichts besseres zu tun als selbst auch zu beschleunigen...
Kann schließlich nicht angehen, dass ein Kleinwagen überholt.
Stellt sich die Frage - was findest Du an der mittleren Spur so fesselnd? Oder überfordert dich ein Spurwechsel psychisch, körperlich oder wie auch immer? Lang dir mal an deine Nase .... 😉
Mal dahingestellt, dass die 20 sec "Regel" eben keine Regel sondern "nur" ein Urteil ist... denken wir doch mal fertig 🙂
Bei 180 legst Du also 1km in 20 sec zurück, ok. Also brauchst eine Lücke von 1km, so so. Parkt denn das Fahrzeug auf der rechten Spur? Nein? Gut... es bewegt sich also auch... was eine Relativgeschwindigkeit ergibt. 😉
Da dies eher selten ein 180kmh Problem sein wird... gehen wir von deinen 120 und einem LKW mit 80 aus? Schön... somit fährst quasi 40... 20sec... macht keine 250m. Da guggsch gell? 😁
Nun, evtl. kannst Du das ja mal mit einer Providabesatzung und dann mit einem Richter diskutieren - ich könnte mir vorstellen, dass die mittlere Spur dann an erotischem Flair verliert 😛
Es ist gut, dass die Jungs jetzt mehr drauf achten... sollten sie noch viel energischer, bringt nämlich mehr als ne dusslige Radarkiste um 4 in der Früh auf einer leeren Bundesstraße 😉
Zitat:
Original geschrieben von zille1976
Da liegst du richtig. Aber die Nutzung der Lichthupe wird hier genutzt um den Vorrausfahrenden dazu zu bewegen, die Fahrspur zu wechseln und nicht um die eigene Überholabsicht anzukündigen. Daher in diesem Fall kein legitimes Mittel.Zitat:
Original geschrieben von Bucklew2
Lichthupe ist keine Nötigung, sondern ein legitimes Mittel um außerorts eine Überholabsicht anzukündigen. Wer schon klugscheisst, sollte das wissen 😛MfG zille1976
Da wird die Lichthupe betätigt um den Schleicher auf seinen Fehler aufmerksam zu machen, Ihn auf deutsch aufzuwecken, so dass er nicht erschrickt wenn er als langsamer mit 180 überholt wird.
So verfuhr, verfahr und werd auch weiter so verfahren. Ich sehe nicht ein wegen einer Schlafmütze auf meine Sicherheit zu verzichten, bzw. denke ich für die Sicherheit des anderen mit
Also ich halte mich Persönlich generell daran und ich könnte mich über jeden Mittelspur Schleicher aufregen.
Es gibt Situationen wie z.B. Rechte Fahrbahn ist total verschneit usw. da Fahre ich dann doch lieber auf der Mittleren spur.
Könnte die Lichthupe nicht evtl. als Nötigung durch gehen? ^^
Zitat:
Original geschrieben von DelaJamal
Könnte die Lichthupe nicht evtl. als Nötigung durch gehen? ^^
Sie könnte wenn es denn der Schleicher so sehen möchte. Vor Gericht jedoch hat dies keine ausschlagskraft wenn du den Schleicher darauf aufmerksam machen wolltest das du mit mehr km/h unterwegs bist als er.
Da gibt das Gericht an sich mit Sicherheit jedem "raser" recht, vorrausgesetzt du hängst nicht dem Vordermann im Kofferraum, suchst darin nach Schmuggelware und blendest nebenbei noch extrem auf.
Zitat:
Original geschrieben von DelaJamal
Also ich halte mich Persönlich generell daran und ich könnte mich über jeden Mittelspur Schleicher aufregen.Es gibt Situationen wie z.B. Rechte Fahrbahn ist total verschneit usw. da Fahre ich dann doch lieber auf der Mittleren spur.
Könnte die Lichthupe nicht evtl. als Nötigung durch gehen? ^^
Einmal kurz Lichthup ist noch weit weg von ner Nötigung. Drängeln + Lichthupe geht schon viel eher in die Richtung. 🙂
Ich persönlich finde Mittelspurschleicher super... Auf der A9 Ingolstadt-München sind die häufig anzutreffen. Wir Spielen dann immer das "Mittelspurschleicher-Spiel". Links überholen, dann ganz nach rechts, runter vom Gas, den Mittelspurschleicher überholen lassen, dann wieder nach links und wieder vorbei 🙂 Und dann muss man nur guggen wie oft man es schafft bis es dem MSS zu blöd wird 😉
Funktioniert in 90% der Fälle. Die restlichen 10% registrieren nicht mal dass man sie zum 15. mal überholt.
Zitat:
Original geschrieben von DelaJamal
Es gibt Situationen wie z.B. Rechte Fahrbahn ist total verschneit
Da fragt sich, warum is die rechte Fahrbahn total verschneit, wenn doch ein Rechtsfahrgebot gilt... da dürfte eine verschneite rechte Spur kaum möglich sein außer nachts wenn kaum verkehr is und ein Räumfahrzeug nicht in der Lage war entsprechend seiner Tätigkeit nachzugehen.
Das schlimmste ist, wenn mehrere Mittelspurschleicher aufeinander treffen, dann entstehen regelrechte "Schleicherkolonnen"...
Und irgendwann kommt dann einer auf die Idee er könnte doch mal überholen, aber das nicht zügig und unter Beachtung des rückwärtigen Verkehrs auf der linken Spur, sondern stur mit der im Tempomaten eingestellten Geschwindigkeit und sei die nur 5 oder 10 km/h höher... und Spiegel Benutzen wozu..., er fährt ja schließlich schon "Richtgeschwindigkeit, jeder der schneller fährt ist eh ein "Raser" und gehört (im schlimmsten Falle vorsätzlich) eingebremst...🙄
Somit geht vom MSS eine nicht unerhebliche Gefahr auch für Fahrzeuge auf der linken Spur aus!
Ich kann auch nicht nachvollziehen, was am "bräsig" auf der mittleren Spur vor sich hindämmern so toll sein soll, ich habe kein Problem auch mit 200+ noch die rechte Spur zu nutzen und die Spur wechseln bringt manchmal sogar Freude🙂
Nachvollziehbar ist die Nutzung der mittleren Spur über einen längeren Zeitraum, lediglich bei absolut "unterirdischem" Zustand der rechten Fahrbahn.