Rechtsfahrgebot heute noch zeitgemäß?
Ich wollte jetzt nicht im Aufreger thread darüber diskutieren.
Ich habe ein wenig das Gefühl, dass das Gesetz mit dem Rechtsfahrgebot aus einer Zeit stammt, als die Straßen noch wesentlich leerer waren. Da war es auch noch wesentlich leichter umsetzbar, schön rechts fahren, für schnellere mal kurz nach rechts gehen und dann gleich wieder nach links...
Mittlerweile habe ich eher das Gefühl man sollte ab einer gewissen Verkehrsdichte mehr auf die gleichmäßige Auslastung aller Fahrspuren achten anstatt die linke(n) Spuren nur für Überholvorgänge freizugeben.
Wäre es nicht besser den Verkehr auf zwei oder drei Spuren mit gleichmäßiger Geschwindigkeit durvhzubringen als das heute übliche immer mal wieder ein paar überholen weil man meint auf der anderen Spur, etwas schneller zu sein, was sich meistens eh nur als kurzes Glück herausstellt.
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Zitat:
@63er-joerg schrieb am 7. Mai 2021 um 10:48:30 Uhr:
Sagen wir es mal so...
..alle Fahrlehrer sicher nicht.Die Tochter vom Spezl macht den Lappen im Moment.
Wir beiden stehen bei ihm in der Werkstatt, wo sie reinkommt.
Sie sagt: Ich muss euch mal was fragen.. ..meine Fahrlehrerin sagte, die rechte Spur auf der BAB ist eig. nur für LKW und sowas.. ..stimmt das ? Ich sehe doch immer wieder Autos auf der rechten. Dürfen die das ?
Sorry, aber die Geschichte glaubst du ja wohl selbst nicht.
Zitat:
@krebsandi schrieb am 7. Mai 2021 um 11:28:22 Uhr:
Zitat:
@towe96 schrieb am 7. Mai 2021 um 09:07:26 Uhr:
Wenn die Fahrlehrer solchen bösartigen Unfug wie die "20 Sekunden Regel" lehren bringt das selbst direkt nach der Fahrschule nicht viel.Was bitte ist an der 20 sek Regel Unfug?
Es verhindert dass der Rechtsfahrende aufläuft wenn links wieder mal eine Schnecke ankriecht.
Kommt ja leider nicht ganz so selten vor.😉😁
Man wechselt nach rechts und der Hintermann kommt nicht vorbei.
Bei 20 sek Lücken kommen hoffentlich auch die größten Schnecken vorbei!!!
Die es dann nicht schaffen bei denen ist sowieso Hopfen und Malz verloren.
Also bleibt man Mitte oder Links.
Dann läuft halt die Schnecke auf. Aber die haben eh Zeit. GrinsKommt einer mit ordentlich Dampf kann man eh freiwillig auch Lücken kleiner 20 sek nützen.
Selbst ich als bekennender Rechtsfahrer nütze die 20 sek Regel.
Mit Sicherheitsabständen sind das dann so 25sek. Das passt schon.
Macht das Fahren weniger hektisch.Stimmt, im Prinzip steht in der STVO man darf in der Mitte bleiben wenn sich auch nur hin und wieder ein Fahrzeug auf der rechten Spur befindet.
Die 20 sek sind ein Richtwert. Gerichtsurteil.Es dürfen auch 15 sek oder 30 sek sein.
Nur eben keine Minuten oder Stunden wie das manche praktizieren.Tja liebe Schnellfahrerkollegen:
Die dürfen das, etwas Geduld ist also angesagt.
Sie dürfen uns nur nicht ausbremsen, beim Spurwechsel.
Es gibt aber keinen einzigen Paragraphen der uns das Recht gibt die anderen aus der Spur zu fegen solange sie nicht gefahrlos nach rechts können.
Das heisst nach rechts soviel Platz haben dass sie nicht stark bremsen müssen.
Dann bist du kein "bekennender Rechtsfahrer", sondern ein Mittelspurschleicher.
Dass das Gesetz das billigt ist ja das Problem.
Meines Wissens nach ist diese 20 Sekunden-Regel kein "Gesetz" sondern Grundlage der gängigen Rechtsprechung, wenn es darum geht zu bewerten, ob ein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot vorliegt. Das ist etwas anderes.
Außerdem geht es auch nicht nur um die 20 Sekunden Regel sondern gleichzeitig auch darum wie groß die Differenzgeschwindigkeit des Überholenden ist, denn diese muss "wesentlich höher" sein als die des zu Überholenden.
Meines Wissens nach wird hier von rund 20km/h ausgegangen.
In der Folge wird dann aus dem Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot (§2 StVO) schnell eine Fehler beim Überholen (§5 StVO) was auch nicht besser ist 😉
Wenn man sich jetzt mal beide Kenngrößen anschaut sieht man, wie großzügig die Auslegung der Regeln eigentlich ist, denn:
Der Überholende muss mit mindestens 20km/h Differenz in höchstens 20 Sekunden das nächste zu überholende Fahrzeug erreichen.
Man kann also sagen, dass der Gesetzgeber selbst bei einer etwas über 100m großen Lücke auf der rechten Spur und einer sehr geringen Differenzgeschwindigkeit zum zu überholenden Fahrzeug keinen Grund sieht das Rechtsfahrgebot umzusetzen. (Wenn man die Sicherheitsabstände mit einbezieht wird auch schnell klar, warum)
Hier merkt man plötzlich wie viel Toleranz der Gesetzgeber dem "Rechte-Spur-Muffel" in der Praxis zugesteht, ohne von einem Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot zu sprechen.
Anders herum zeigt sich aber auch, dass wenn man dann sogar gegen diese großzügige Regelung "verstößt" und es nicht schafft in einer noch größeren Lücke rechts herüber zu fahren, der Vorwurf gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen zu haben hieb- und stichfest begründet ist. (Man kann sagen: Wer dann noch blöd diskutiert hats nicht verstanden)
Ich finde übrigens, dass dies ein sehr schönes Beispiel ist, wie durchdacht unsere StVO am Ende des Tages tatsächlich ist und wieviel zu berücksichtigen ist, wenn man von einem vermeintlich trivialen Thema wie dem Rechtsfahrgebot und dessen Auslegung spricht, weil Rechtsfahrgebot eben auch nicht heißen darf, dass man anderen in den Sicherheitsabstand hinein fährt.
Was die Geschichte mit dem Fahrlehrer angeht:
Sicher gibt es Fahrlehrer, die die Regeln eher "lasch" vermitteln aber das ein Fahrlehrer tatsächlich erzählt haben soll, der rechte Fahrstreifen sei für LKW da, glaube ich kaum. Wenn überhaupt war das vielleicht nur einer einzelnen Situation im Rahmen der Fahrstunde geschuldet und eine Momentaufnahme
Diese Geschichte ist also auch für mich eher ein Ergebnis der lebhaften Fantasie des Fahrschülers oder dessen mangelndem Verständnis für die Materie geschuldet 😉 (etwas drastisch formuliert, denn dazu geht er/sie ja zur Fahrschule) 😉
@towe96
Warum dieses Schubladendenken? @krebsandi hat nicht ganz unrecht. Der Gesetzgeber ist in der Auslegung des Rechtsfahrgebotes in der Tat sehr tolerant und ich als bekennender Mittelspurverächter muss mich da selbst auch in Contenance üben!
Es ist tatsächlich so, dass ein vermeidlicher (vom nachfolgenden Fahrzeuglenker als solcher empfundener) Verstoß gegen Rechtsfahrgebot in der Realität häufig (noch) keiner ist.
Was allerdings nicht heißt, dass der Vorrausfahrende dann nicht bereits die Grenzen des gesetzlich erlaubten "auslotet" und damit nicht bereits ein Verstoß gegen §1 StVO vorliegen könnte.
Irgendwie sind ja beide Extreme mist. Bei freier rechter Spur auf der Mittelspur zu kleben ist genauso blöd wie diese hektischen rechts-Mitte-Wechsler. Ich hatte mal so einen vor mir, der war so extrem, dass er wirklich nach JEDEM überholten Fahrzeug rechts blinkte und auch leicht nach rechts zog, nur um dann nach 1/3 oder 1/2 vollzogenem Spurwechsel wieder links blinkte und auf die mittlere Spur zurückzog. "Huch da ist ja schon der Nächste, den ich überholen will"
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Zitat:
@verkehrshindernis schrieb am 7. Mai 2021 um 12:03:16 Uhr:
Zitat:
@63er-joerg schrieb am 7. Mai 2021 um 10:48:30 Uhr:
Sagen wir es mal so...
..alle Fahrlehrer sicher nicht.Die Tochter vom Spezl macht den Lappen im Moment.
Wir beiden stehen bei ihm in der Werkstatt, wo sie reinkommt.
Sie sagt: Ich muss euch mal was fragen.. ..meine Fahrlehrerin sagte, die rechte Spur auf der BAB ist eig. nur für LKW und sowas.. ..stimmt das ? Ich sehe doch immer wieder Autos auf der rechten. Dürfen die das ?Sorry, aber die Geschichte glaubst du ja wohl selbst nicht.
Ganz genau DAS sind die Momente, wo ein Fred mehr oder weniger zerstört wird.
Andere als Lügner hinstellen. Kleine und böse Einzeiler, die nur einen Sinn haben: Provokation. Unfrieden stiften.
Dann wundert man sich, wenns danach zur Sache geht.
Ich spare mir hier jetzt jeden Kommentar, nur eins: Wenn du meine Beiträge für unglaubwürdig hälst, lies sie nicht, stell mich auf Igno, oder halt einfach die Finger still und spare dir solche Ergüsse.
Gruß Jörg.
@63er-joerg
Moment Moment. Wer hat denn jetzt wen als "Lügner" hingestellt? Ok - du hast recht, dass so ein Einzeiler einem sachlichen Austausch nicht zuträglich ist, aber ich persönlich bezweifle ebenfalls, dass der Fahrlehrer das tatsächlich genau so gelehrt haben soll.
Ich denke ebenfalls, dass diese Aussage eher aus einer Momentaufnahme heraus entstanden ist und/oder sie eine falsche Interpretation des Fahrschülers war.
Oder anders formuliert:
Ich halte es für Wahrscheinlicher, dass ein Schüler da etwas falsch verstanden hat, als dass der Fahrlehrer einen so offensichtlich groben Unfug vermittelt
Nur der Ordnung halber möchte ich anmerken das es sich um eine Fahrlehrerin gehandelt hat (weibliches Wesen). Ihr redet hier immer von den männlichen Kollegen.
Es war hier zwar schon zu lesen, ist aber offenbar wieder untergegangen:
Für Autobahnen mit Mittelspur gelten die oft bemühten 20 Sekunden NICHT.
Zitat:
@tazio1935 schrieb am 7. Mai 2021 um 16:04:33 Uhr:
Es war hier zwar schon zu lesen, ist aber offenbar wieder untergegangen:Für Autobahnen mit Mittelspur gelten die oft bemühten 20 Sekunden NICHT.
Auch wenn es dafür schon ein "Danke" gegeben hat, ist der ADAC hier deutlich anderer Meinung:
Zitat:
Das gilt auf zweispurigen Straßen
Fahrzeuge müssen auf zweispurigen Straßen außerorts die rechte Spur benutzen und dort möglichst weit rechts fahren.Das gilt auf drei- oder mehrspurigen Autobahnen
Das Rechtsfahrgebot gilt generell auch auf drei- oder mehrspurigen Autobahnen. Autofahrer dürfen nur dann davon abweichen, wenn die Verkehrsdichte dies rechtfertigt. Was heißt das? Sie dürfen den mittleren Fahrstreifen dann durchgängig befahren, wenn rechts davon hin und wieder Fahrzeuge unterwegs sind. Die ADAC Verkehrsexperten erläutern: "Diese Lockerung des Rechtsfahrgebots soll die Zahl der gefährlichen Spurwechsel und ein Fahren in Schlangenlinien vermeiden."Autofahrer, deren nächster Überholvorgang absehbar ist, müssen also nicht sofort zurück auf die rechte Spur. Wenn die rechte Spur vor dem nächsten Überholvorgang allerdings deutlich länger als 20 Sekunden befahren werden könnte, dann muss der Autofahrer wieder dorthin wechseln.
Beachten Sie: Wer die mittlere Spur zu Unrecht befährt und dadurch andere Autofahrer behindert, kann mit 80 Euro und 1 Punkt in Flensburg bestraft werden.
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@tazio1935 schrieb am 7. Mai 2021 um 16:04:33 Uhr:
Es war hier zwar schon zu lesen, ist aber offenbar wieder untergegangen:Für Autobahnen mit Mittelspur gelten die oft bemühten 20 Sekunden NICHT.
Der Sinn dieser Regel ist doch, wenn man alleine auf der linken Spur fährt, macht es keinen Sinn ständig auf die rechte Spur zu wechseln. Deshalb dieser Satz mit dem Hin und Wieder in der StVO. Ist allerdings hinter einem ein Fahrzeug mit Überholabsicht, dann sollte es doch selbstverständlich klar sein, dass man nach rechts wechselt, sobald das möglich ist. Das ergibt sich dann auch durch §1 der StVO.
Gruß
Uwe
Zitat:
@Ostelch schrieb am 7. Mai 2021 um 17:06:50 Uhr:
Auch wenn es dafür schon ein "Danke" gegeben hat, ist der ADAC hier deutlich anderer Meinung:
Der ADAC schreibt in Deinem Zitat ebenfalls von "
deutlich länger als 20 Sekunden" für drei- oder mehrspurigen Autobahnen. Nochmals aus der ZEIT:
Zitat:
Diese Pflicht, einst vom OLG Celle aufgestellt, gelte nur für Straßen mit zwei Spuren je Fahrtrichtung, stellten die Düsseldorfer Richter fest. Für dreispurige Straßen sei dagegen "die Dauer des möglichen Weiterfahrens mit gleicher Geschwindigkeit (...) erheblich größer zu bemessen".
Quelle: Die ZEIT, "
Der Mittelstreifen-Mythos", 30. September 2012
Geht auf folgendes Urteil von 1989 zurück:
OLG Düsseldorf, ( Az. 2 Ss (OWi) 318/89 – (OWi) 93/89 II )
Auch bei
anwalt.de:
QuelleZitat:
Für die dreispurige Autobahn gibt es nun eine weitere Sonderregelung,
[...]
Als Faustregel hat sich ein Wert von „deutlich über 20 Sekunden“ herauskristallisiert, so beispielsweise das OLG Düsseldorf (Az. 2 Ss (OWi)318/89). Könnte ein Fahrer demnach nach einem Überholvorgang deutlich länger als 20 Sekunden mit gleicher Geschwindigkeit auf der rechten Spur weiterfahren, muss er auch dorthin zurück wechseln.
, der Autor ist kurioserweise ein ADAC-Vertragsanwalt.
Bleibt folgende Frage: Wie lange sind "deutlich länger als 20 Sekunden"? Eine halbe Minute erscheint (mir) realistisch.
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 7. Mai 2021 um 18:24:04 Uhr:
Zitat:
@tazio1935 schrieb am 7. Mai 2021 um 16:04:33 Uhr:
Es war hier zwar schon zu lesen, ist aber offenbar wieder untergegangen:Für Autobahnen mit Mittelspur gelten die oft bemühten 20 Sekunden NICHT.
Der Sinn dieser Regel ist doch, wenn man alleine auf der linken Spur fährt, macht es keinen Sinn ständig auf die rechte Spur zu wechseln. Deshalb dieser Satz mit dem Hin und Wieder in der StVO. Ist allerdings hinter einem ein Fahrzeug mit Überholabsicht, dann sollte es doch selbstverständlich klar sein, dass man nach rechts wechselt, sobald das möglich ist. Das ergibt sich dann auch durch §1 der StVO.Gruß
Uwe
Dieses ständige Zitieren des Paragrafen 1 bringt doch nichts, lieber Uwe. Bei Lichte betrachtet steht da doch nichts belastbares drin. Der Gummiparagraf par excellence.
Zitat:
@tazio1935 schrieb am 7. Mai 2021 um 18:26:38 Uhr:
Bleibt folgende Frage: Wie lange sind "deutlich länger als 20 Sekunden"? Eine halbe Minute erscheint (mir) realistisch.
Das geht eigentlich aus meinem vorherigen Beitrag hervor. Das ist situationsabhängig. Ist hinter einem kein Fahrzeug, dann kann deutlich länger sehr großzügig ausgelegt werden. Fährt hingegen hinter einem ein Fahrzeug mit Überholabsicht, sind die 20 Sekunden eine gute Orientierung.
Gruß
Uwe
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 7. Mai 2021 um 18:24:04 Uhr:
Zitat:
@tazio1935 schrieb am 7. Mai 2021 um 16:04:33 Uhr:
Es war hier zwar schon zu lesen, ist aber offenbar wieder untergegangen:Für Autobahnen mit Mittelspur gelten die oft bemühten 20 Sekunden NICHT.
Der Sinn dieser Regel ist doch, wenn man alleine auf der linken Spur fährt, macht es keinen Sinn ständig auf die rechte Spur zu wechseln. Deshalb dieser Satz mit dem Hin und Wieder in der StVO. Ist allerdings hinter einem ein Fahrzeug mit Überholabsicht, dann sollte es doch selbstverständlich klar sein, dass man nach rechts wechselt, sobald das möglich ist. Das ergibt sich dann auch durch §1 der StVO.Gruß
Uwe
Die 20s-Regel in der Gerichtsentscheidung wägt das Gefahrenpotential des häufigen Fahrspurwechsels in Lücken zwischen langsamere Fahrzeuge gegenüber dem möglichen Fahrzeitverlust eines schnelleren Hintermannes ab.
Zitat:
@reox schrieb am 7. Mai 2021 um 18:40:11 Uhr:
Die 20s-Regel in der Gerichtsentscheidung wägt das Gefahrenpotential des häufigen Fahrspurwechsels in Lücken zwischen langsamere Fahrzeuge gegenüber dem möglichen Fahrzeitverlust eines schnelleren Hintermannes ab.
Genau und daher ist sie auch aufgeweicht worden, wenn kein Fahrzeug mit Überholabsicht in Sicht ist.
Gruß
Uwe