Rechtsfahrgebot heute noch zeitgemäß?

Ich wollte jetzt nicht im Aufreger thread darüber diskutieren.

Ich habe ein wenig das Gefühl, dass das Gesetz mit dem Rechtsfahrgebot aus einer Zeit stammt, als die Straßen noch wesentlich leerer waren. Da war es auch noch wesentlich leichter umsetzbar, schön rechts fahren, für schnellere mal kurz nach rechts gehen und dann gleich wieder nach links...

Mittlerweile habe ich eher das Gefühl man sollte ab einer gewissen Verkehrsdichte mehr auf die gleichmäßige Auslastung aller Fahrspuren achten anstatt die linke(n) Spuren nur für Überholvorgänge freizugeben.

Wäre es nicht besser den Verkehr auf zwei oder drei Spuren mit gleichmäßiger Geschwindigkeit durvhzubringen als das heute übliche immer mal wieder ein paar überholen weil man meint auf der anderen Spur, etwas schneller zu sein, was sich meistens eh nur als kurzes Glück herausstellt.

507 Antworten

Ob der "Träumer" jemanden behindert, das ist nach den Urteilen irrelevant für die Frage, ob ein Verstoß gegen das allgemeine Tempolimit ähm Rechtsfahrgebot vorliegt. Es kommt nur darauf an, ob das Beibehalten der Spur wegen sonst notwendiger mehrfacher Spurwechsel sinnvoll erscheint. Eine exakte Zeitgrenze gibts nicht. Alles mehr Situationskomik ... ähnlich wie hier im thread. 🙂

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 7. Mai 2021 um 18:38:40 Uhr:


Fährt hingegen hinter einem ein Fahrzeug mit Überholabsicht, sind die 20 Sekunden eine gute Orientierung.

Aber nicht auf Autobahnen mit Mittelspur. Auf Autobahnen mit mehr als zwei Fahrstreifen gelten, wie bereits mitgeteilt, „

deutlich über 20 Sekunden

“. Was ist denn jetzt "deutlich über 20 Sekunden"? Damit sind sicher nicht nur 21 oder 22 Sekunden gemeint, denn das wäre nicht "deutlich" länger.

EDIT:
Du hast aber Recht in einem Punkt: Falls man andere damit behindert, muss man rechts rüber, sofern dort eine ausreichend große Lücke vorhanden ist.

Zitat:

@tazio1935 schrieb am 7. Mai 2021 um 18:45:34 Uhr:


Aber nicht auf Autobahnen mit Mittelspur. Auf Autobahnen mit mehr als zwei Fahrstreifen gelten, wie bereits mitgeteilt, „deutlich über 20 Sekunden“.

Vergiss bitte §1 der StVO nicht, denn der gilt immer und wird relevant, wenn von hinten ein Fahrzeug mit Überholabsicht erscheint. Beispiel, rechts LKWs. Man selbst fährt ca. 100 km/h und links kommt ein weiteres Fahrzeug mit 160 km/h. Was ist daran so schlimm, kurz das Lenkrad zu drehen, um den Hintermann vorbeizulassen. Keiner braucht bremsen, bzw. nicht einmal vom Gas gehen. Das ist die korrekte Anwendung von §1, denn sonst muss jemand bremsen, oder vom Gas gehen, also eine vermeidbare Behinderung. Es gibt keinen Grund nicht kurz nach rechts zu wechseln.

Gruß

Uwe

Zitat:

Hierzu AvD-Vertrauensanwalt Bernd Höke von der Kanzlei Voigt: „Nein. Entscheidend ist, dass kein anderer Verkehrsteilnehmer behindert wird, wenn die Person auf der Mittelspur bleibt. Es wäre unsinnig, auf die Fahrspur rechts zu wechseln, wenn absehbar ist, dass alsbald ein weiteres Auto auf der rechten Spur überholt werden kann.“

Allerdings ist auch klar: Wenn rechts weit voraus alles frei ist und man absehbar niemanden überholen wird, hat man auf der Mittelspur nichts verloren, dann gilt das Rechtsfahrgebot.

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Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 7. Mai 2021 um 18:42:19 Uhr:



Zitat:

@reox schrieb am 7. Mai 2021 um 18:40:11 Uhr:


Die 20s-Regel in der Gerichtsentscheidung wägt das Gefahrenpotential des häufigen Fahrspurwechsels in Lücken zwischen langsamere Fahrzeuge gegenüber dem möglichen Fahrzeitverlust eines schnelleren Hintermannes ab.

Genau und daher ist sie auch aufgeweicht worden, wenn kein Fahrzeug mit Überholabsicht in Sicht ist.

Gruß

Uwe

Hier noch mal eine Erklärung (mit Fahrzeug mit Überholabsicht) für AB mit Mittelspur.

Es ist ärgerlich, wenn man von der rechten Fahrspur auf die linke wechseln muss, um ein langsames Fahrzeug auf der mittleren Spur zu überholen. Ich kenne dieses Problem. Die Rechtsprechung hat diese schwammige Formulierung im Gesetz „hin und wieder“ folgendermaßen konkretisiert: Könnte ein Fahrer nach einem Überholvorgang deutlich länger als 20 Sekunden mit gleicher Geschwindigkeit auf der rechten Spur fahren, dann muss er dorthin wechseln. So hat es das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf in einem Urteil im Jahr 1989 ( Az. 2 Ss (OWi) 318/89 – (OWi) 93/89 II ) ein wenig konkretisiert. Aber auch das ist noch vage. Der Grund: Die Richter verwarfen lediglich die Regel, wonach Autofahrer zum Einscheren auf die rechte Spur verpflichtet sind, wenn sie dort 20 Sekunden mit gleichem Tempo weiterfahren können. Diese Pflicht, einst vom OLG Celle aufgestellt, gelte nur für Straßen mit zwei Spuren je Fahrtrichtung. Für dreispurige Straßen sei dagegen „die Dauer des möglichen Weiterfahrens mit gleicher Geschwindigkeit (…) erheblich größer zu bemessen“.

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 7. Mai 2021 um 18:56:59 Uhr:


Es gibt keinen Grund nicht kurz nach rechts zu wechseln.

Doch, derlei Gründe gibt es mehr als genug.

Dies immer wieder aufs Neue wiederzukäuen ist mir langsam zu müßig, denn du hast eh immer das letzte uneinsichtige Wort. Die linke Spur ist nicht nur einer gewissen Klientel vorbehalten.. und ein wenig langsamere müssen sich nicht immer wieder aufs neue als im Weg betrachten und in Luft auflösen, nur damit der andere eine Minute eher am Ziel ist. Unterordnen ist keine Einbahnstraße.

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 7. Mai 2021 um 18:56:59 Uhr:



Zitat:

@tazio1935 schrieb am 7. Mai 2021 um 18:45:34 Uhr:


Aber nicht auf Autobahnen mit Mittelspur. Auf Autobahnen mit mehr als zwei Fahrstreifen gelten, wie bereits mitgeteilt, „deutlich über 20 Sekunden“.

Vergiss bitte §1 der StVO nicht, denn der gilt immer und wird relevant, wenn von hinten ein Fahrzeug mit Überholabsicht erscheint. Beispiel, rechts LKWs. Man selbst fährt ca. 100 km/h und links kommt ein weiteres Fahrzeug mit 160 km/h. Was ist daran so schlimm, kurz das Lenkrad zu drehen, um den Hintermann vorbeizulassen. Keiner braucht bremsen, bzw. nicht einmal vom Gas gehen. Das ist die korrekte Anwendung von §1, denn sonst muss jemand bremsen, oder vom Gas gehen, also eine vermeidbare Behinderung. Es gibt keinen Grund nicht kurz nach rechts zu wechseln.

Gruß

Uwe

Da ist nichts schlimm dran. Also zumindest nicht schlimmer, als mit 160 nach links zu wechseln.

Es könnte aber der Eindruck entstehen, dass die, die innerhalb RG fahren, verpflichtet sind, denen, die oberhalb von RG unterwegs sind, ein spurwechselfreies Vorankommen auf der AB zu ermöglichen.

Das gibt §1, selbst mit viel Fantasie, aber nicht her.

Zitat:

@reox schrieb am 7. Mai 2021 um 19:18:34 Uhr:



Zitat:

Das gibt §1, selbst mit viel Fantasie, aber nicht her.


Doch, wenn es um den eigenen Vorteil und uneinsichtige Rechthaberei geht, kann man jeden Paragraphen für sich passend klopfen..

Zitat:

@reox schrieb am 7. Mai 2021 um 19:18:34 Uhr:


Es könnte aber der Eindruck entstehen, dass die, die innerhalb RG fahren verpflichtet sind, denen, die oberhalb von RG unterwegs sind, ein spurwechselfreies Vorankommen auf der AB zu ermöglichen.
Das gibt §1, selbst mit viel Fantasie, aber nicht her.

Richtig, sonst könnte ja jeder, der sich irgendwie von anderen Verkehrsteilnehmern in seinem Fortkommen behindert fühlt, auf § 1 berufen. Etwas naiv, diese Vorstellung.

Wer überholt, braucht schnellerem Verkehr vor Beendigung des Überholvorgangs nicht auszuweichen.

Zitat:

@tazio1935 schrieb am 07. Mai 2021 um 19:24:39 Uhr:


Richtig, sonst könnte ja jeder, der sich irgendwie von anderen Verkehrsteilnehmern in seinem Fortkommen behindert fühlt, auf § 1 berufen.

Wieso? Wird doch in diesem Forum regelmäßig genauso gemacht?

Zitat:

@tazio1935 schrieb am 7. Mai 2021 um 19:24:39 Uhr:



Zitat:

@reox schrieb am 7. Mai 2021 um 19:18:34 Uhr:


Es könnte aber der Eindruck entstehen, dass die, die innerhalb RG fahren verpflichtet sind, denen, die oberhalb von RG unterwegs sind, ein spurwechselfreies Vorankommen auf der AB zu ermöglichen.
Das gibt §1, selbst mit viel Fantasie, aber nicht her.

Richtig, sonst könnte ja jeder, der sich irgendwie von anderen Verkehrsteilnehmern in seinem Fortkommen behindert fühlt, auf § 1 berufen. Etwas naiv, diese Vorstellung.

Wer überholt, braucht schnellerem Verkehr vor Beendigung des Überholvorgangs nicht auszuweichen.

Ich glaube, Uwe meinte das etwas anders.

Ich überhole auf der mittleren Spur mehere Fahrzeuge, vor mir eine etwas größere Lücke, die aber noch klein genug ist, so das ich rein rechtlich mittig verbleiben darf.
Hinter mir kommt auf der mittleren Spur ein etwas schnelleres Auto angefahren. Der kann aber nicht nach links wechseln, weil auf der linken Spur ein noch schnelleres Auto angefahren kommt.

Jetzt könnte ich mal kurz in die gerade so ausreichend große Lücke reinfahren und der hinter mir kann mich überholen und ich kann gleich wieder, ohne selber langsamer werden zu müssen, in die Mitte zurückwechseln.
Dazu reichen ja zehn Sekunden "freie" Fahrt auf der rechten Spur locker aus. Man muss also nicht unbedingt auf die 30 Sekunden-Lücke verharren.

So habe ich Uwe verstanden.

Zitat:

@Rainer_EHST schrieb am 7. Mai 2021 um 19:49:31 Uhr:


Ich glaube, Uwe meinte das etwas anders.

Ich überhole auf der mittleren Spur mehere Fahrzeuge, vor mir eine etwas größere Lücke, die aber noch klein genug ist, so das ich rein rechtlich mittig verbleiben darf.
Hintere mir kommt auf der mittleren Spur ein etwas schnelleres Auto angefahren. Der kann aber nicht nach links wechseln, weil auf der linken Spur ein noch schnelleres Auto angefahren kommt.

Jetzt könnte ich mal kurz in die gerade so ausreichend große Lücke reinfahren und der hinter mir kann mich überholen und ich kann gleich wieder, ohne selber langsamer werden zu müssen, in die Mitte zurückwechseln.
Dazu reichen ja zehn Sekunden "freie" Fahrt auf der rechten Spur locker aus. Man muss also nicht unbedingt auf die 30 Sekunden-Lücke verharren.

So habe ich Uwe verstanden.

Rainer, du hast mich richtig verstanden und ich frage mich, was dagegen spricht, kurz in eine ausreichend große Lücke auf die rechte Spur zu wechseln.

Was bitte spricht dagegen, in dieser Situation eine Lücke, die eben nur 20 Sekunden groß ist, zu nutzen?

Kann mir das bitte einer von euch beantworten?

Gruß

Uwe

Ich vermute nein... 😉

Es fällt gewissen Personen einfach sehr schwer, auf ihr Recht zu verzichten, unabhängig davon ob es sinnvoll ist oder nicht.

Zitat:

@versauterurlaub schrieb am 7. Mai 2021 um 19:13:09 Uhr:


Doch, derlei Gründe gibt es mehr als genug.
Dies immer wieder aufs Neue wiederzukäuen ist mir langsam zu müßig, denn du hast eh immer das letzte uneinsichtige Wort. Die linke Spur ist nicht nur einer gewissen Klientel vorbehalten.. und ein wenig langsamere müssen sich nicht immer wieder aufs neue als im Weg betrachten und in Luft auflösen, nur damit der andere eine Minute eher am Ziel ist. Unterordnen ist keine Einbahnstraße.

Boshaftigkeit nur um der Boshaftigkeits Willen gibt §1 aber auch nicht her. Lern fahren oder nimm wenigstens Rücksicht.

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