Rechtsfahrgebot heute noch zeitgemäß?
Ich wollte jetzt nicht im Aufreger thread darüber diskutieren.
Ich habe ein wenig das Gefühl, dass das Gesetz mit dem Rechtsfahrgebot aus einer Zeit stammt, als die Straßen noch wesentlich leerer waren. Da war es auch noch wesentlich leichter umsetzbar, schön rechts fahren, für schnellere mal kurz nach rechts gehen und dann gleich wieder nach links...
Mittlerweile habe ich eher das Gefühl man sollte ab einer gewissen Verkehrsdichte mehr auf die gleichmäßige Auslastung aller Fahrspuren achten anstatt die linke(n) Spuren nur für Überholvorgänge freizugeben.
Wäre es nicht besser den Verkehr auf zwei oder drei Spuren mit gleichmäßiger Geschwindigkeit durvhzubringen als das heute übliche immer mal wieder ein paar überholen weil man meint auf der anderen Spur, etwas schneller zu sein, was sich meistens eh nur als kurzes Glück herausstellt.
507 Antworten
Eigentlich erkennt man ganz einfach durch den Ironie-Smiley, wenn ein Beitrag nicht ganz ernst gemeint ist, und ich wende diesen auch an.
Allerdings habe ich Wauhoo seinen Beitrag anders (vermutlich falsch) verstanden. Es geht in diesem Thread ja schließlich um mehrspurige Fahrbahnen (sonst macht der Thread keinen Sinn), und daher habe ich verstanden, dass er mittig fährt, also die Fahrstreifen-Trennlinie zwischen Rädern.
Gruß
Uwe
Zitat:
@tazio1935 schrieb am 5. Mai 2021 um 15:06:08 Uhr:
[Wauhoos] Beitrag ist in einem Punkt leider nicht ganz eindeutig:
[...]
Mittig einer Fahrbahn statt nahe des Fahrbahnrandes? Ich habe es so verstanden, dass damit der jeweilige Fahrstreifen gemeint ist..
Wer die von Wauhoo gebrauchten Begrifflichkeiten einordnen kann, sieht auch kaum Interpretationsspielraum in Wauhoos Beitrag.
"Fahrbahn" meint per Definition die Straßenbreite zwischen zwei Fahrbahnbegrenzungsmarkierungen, die die Fahrbahn vom jeweiligen Seitenstreifen oder ggf. Sonderweg abgrenzt.
"Fahrstreifen" hingegen meint den Raum zwischen der (in Fahrrichtung rechten) durchgezogenen weißen Fahrbahnbegrenzung und der (unterbrochenen, weißen) Leitlinie oder alternativ Fahrstreifenbegrenzung, die stets durchgezogen ist. Letztere mitunter auch in Kombination mit einer parallel geführten Leitlinie.
btw: Ich habe nicht angenommen, dass obiges unbekannt sei, - ich wollte's einfach nochmal klarstellen 😉
Also, normal außerorts ist bei mir eine Fahrbahn zweispurig mit jeweils einer Spur pro Richtung.
Und auf solch einer Straße habe ich das "mittig Fahren" verstanden. Und so war es garantiert auch gemeint.
Immerhin war ja noch nicht markierten abgestellten Fahrzeugen die Rede, inkl. von Radfahrern ohne Licht und dunkel gekleideten Fußgängern. Sowas wird man wohl auf mehrspurigen Richtungsfahrbahnen außerorts, deutlich seltener bis fast gar nicht antreffen. 😉
Zitat:
@Rigero schrieb am 5. Mai 2021 um 19:14:44 Uhr:
Wer die von Wauhoo gebrauchten Begrifflichkeiten einordnen kann, sieht auch kaum Interpretationsspielraum in Wauhoos Beitrag.
Er hat tatsächlich mitgeteilt, dass er in der Fahrbahnmitte fährt. Bei wörtlicher Auslegung fährt er also über dem Mittelstreifen, halb im Gegenverkehr. Das wäre natürlich absurd bis fatal. Er hat allerdings auch geschrieben, dass das mittige Fahren besser sei als "nahe des Fahrbahnrandes".
Weil hier nicht jeder mit letzter Bundesgesetzblatt-Präzision schreibt, vermute ich einfach mal, dass er mit "mittig einer Fahrbahn" nur die eigene Seite der Fahrbahn gemeint hat, also streng genommen nur seinen Fahrstreifen. – Wie oft ist in MT-Beiträgen von einer "Gegenfahrbahn" die Rede, obwohl es die Gegenfahrbahn nur bei Autobahnen gibt, nicht bei normalen Land- und Bundesstraßen. Trotzdem weiß jeder, was dann im Zusammenhang mit dem eigentlich falschen Begriff "Gegenfahrbahn" gemeint ist.
Zitat:
@Rainer_EHST schrieb am 5. Mai 2021 um 20:35:50 Uhr:
Und so war es garantiert auch gemeint.
Ich habe es auch so verstanden, dass man nicht hart rechts jeden Kanaldeckel mitnehmen muss, sondern nach rechts einen Sicherheitsabstand lassen kann. Womit sich das Risiko, z. B. spät erkannte Fußgänger oder Radfahrer abzuräumen, etwas reduziert.
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Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 5. Mai 2021 um 15:53:17 Uhr:
und daher habe ich verstanden, dass er mittig fährt, also die Fahrstreifen-Trennlinie zwischen Rädern.
Diese Deutung ist falsch; sie wäre mit dem 2-Rad auch gar nicht praktikabel. Auf die Gegenfahrbahn komme ich freilich nicht, außer beim Überholen von Radfahrenden, bzw. Fußgängern, sonst sind's die anderen, die mich überholen.
@Rainer_EHST
Zitat:
Sowas wird man wohl auf mehrspurigen Richtungsfahrbahnen außerorts, deutlich seltener bis fast gar nicht antreffen.
Hat es aber, da ist hier in der Umgebung erst letztens ein Pkw in einen auf dem Standstreifen stehen Lkw reingekracht. Warum, wieso, weshalb auch immer; Details konnten noch keine gelesen werden.
@tazio1935
Zitat:
obwohl es die Gegenfahrbahn nur bei Autobahnen gibt, nicht bei normalen Land- und Bundesstraßen.
Da steht doch die Frage im Raum, wie die Fahrspur des einem selbst entgegenkommenden Verkehrs bei einer Landstraße zu bezeichnen ist? Für mich ist's die Gegenfahrbahn; warum sollte diese Begrifflichkeit nur bei mehrspurigen Straßen Anwendung finden?
Zitat:
@Wauhoo schrieb am 5. Mai 2021 um 22:08:59 Uhr:
Da steht doch die Frage im Raum, wie die Fahrspur des einem selbst entgegenkommenden Verkehrs bei einer Landstraße zu bezeichnen ist?
Gegenspur. Aber wenn Du stattdessen "Gegenfahrbahn" verwendest, wirst Du trotzdem verstanden. Das Wort steht sogar in Polizeiberichten bei Innerorts-Unfällen.
Zitat:
@Wauhoo schrieb am 5. Mai 2021 um 22:08:59 Uhr:
Für mich ist's die Gegenfahrbahn; warum sollte diese Begrifflichkeit nur bei mehrspurigen Straßen Anwendung finden?Zitat:
obwohl es die Gegenfahrbahn nur bei Autobahnen gibt, nicht bei normalen Land- und Bundesstraßen.
Weil die "normalen" Bundes- und Landstraßen mit nur einer Spur je Fahrtrichtung nur eine einzige Fahrbahn haben, für beide Richtungen. Bei denen kann es also streng genommen keine Gegenfahrbahn geben.
Ohne den kompletten Thread gelesen zu haben:
Ich persönlich verstehe den Wunsch nach der Aufhebung eines Rechtsfahrgebotes ehrlich gesagt überhaupt nicht. Was soll das bringen außer Freiheit für den Einzelnen, seinen Egoismus noch ungezügelter ausleben zu können? (Nach dem Motto: "Hier fahre ich", "Meine Spur", "Mir doch egal"😉
Welche Gründe sollte es für eine Aufhebung geben?
1) Der tote Winkel ist auf der Fahrerseite viel kleiner als auf der Beifahrerseite. Das Risiko jemanden zu übersehen ist beim Rechtsfahrgebot also !deutlich! geringer (Der Beweis wird in der Unfallstatistik erbracht)
2) Die Leute sind doch schon damit überfordert in den linken Spiegel zu schauen. (Was passiert, wenn sie auf beiden Seiten schauen sollen sieht man auf YouTube und in der Unfallstatistik)
3) Nur mit einem Rechtsfahrgebot sind höhere Differenzgeschwindigkeiten vollkommen gefahrlos möglich (Ohne Rechtsfahrgebot sind auch 130 zu viel!)
4) Die Unfallstatistik gemessen am Verkehrsdichte und der Laufleistung auf Autobahnen (mehrspurigen, getrennten Richtungsfahrbahnen) ist eindeutig.
Bitte nehmt es mir nicht übel, aber die Aufhebung des Rechtsfahrgebotes kann nur fordern, wer entweder überfordert ist oder seinen eigenen Egoismus zukünftig auch auf der Straße ausleben möchte und einfach keine Lust hat sich Regeln zu beugen, die es anderen einfacher und vor allem sicherer machen.
Was bitte ist so schwer daran rechts rüber zu fahren wo frei ist? Sorry - ich verstehe es nicht.
Zitat:
@Dr.OeTzi schrieb am 6. Mai 2021 um 12:03:54 Uhr:
Ich persönlich verstehe den Wunsch nach der Aufhebung eines Rechtsfahrgebotes ehrlich gesagt überhaupt nicht. Was soll das bringen außer Freiheit für den Einzelnen, seinen Egoismus noch ungezügelter ausleben zu können? (Nach dem Motto: "Hier fahre ich", "Meine Spur", "Mir doch egal"😉....
Was bitte ist so schwer daran rechts rüber zu fahren wo frei ist? Sorry - ich verstehe es nicht.
Das erste im Zitat deckt sich mit deinem Schlußsatz.
Den Egoismus gibt es nicht nur jetzt erst, oder schon, sondern schon laaaange. Und ungezügelter kannste die "Freiheit" nicht ausleben. Warum nicht ? Weil das aufheben des Rechtsfahrgebot geht nur mit einem TL. Ansonsten hättest ein einziges Chaos.
Dieses "Meine Spur" "Hier fahre ich" findest du nicht nur auf der AB, sondern überall. Keinen schert mehr der andere. "Mir doch egal", genau so ist es.
Das aufheben des Rechtsfahrgebots würde diesen "Meine Spur"-Fahrer ganz und garnicht passen. Müssten sich sich schon in Rotten zusammentun, um zB eine BAB auszubremsen. Denn als der der etwas schneller möchte, könnteste ja auf eine freie deiner Wahl. Eine Katastrophe für die "Hier fahre ich" Fraktion.
Gruß Jörg.
Zitat:
@Dr.OeTzi schrieb am 6. Mai 2021 um 12:03:54 Uhr:
Was bitte ist so schwer daran rechts rüber zu fahren wo frei ist? Sorry - ich verstehe es nicht.
Ich hätte es anders formuliert:
Was bitte ist so schwer daran sich an die Verkehrsregeln zu halten?
Das gilt für das Rechtsfahrgebot genauso wie nicht unnötig langsam zu fahren, den Verkehr nicht unnötig zu behindern wie ebenso für Drängeln, überhöhte Geschwindigkeit u.v.m.
Es könnte so entspannt und viel störungsfreier auf der Straße zugehen ...
Meine "Idee" war nicht, das Rechtsfahrgebot komplett aufzugeben, sondern je nach Verkehrsdichte beide Spuren gleichmäßig auszulasten.
Ich meinte damit noch nicht mal unbedingt die Autobahn sondern einfach nur eine mehrspurige Straße außerorts. Wenn ich die StVO richtig verstehe, müssten dann ja streng genommen alle rechts fahren, außer denen die andere Fahrzeuge überholen oder sich zum links abbiegen links einordnen. Ich habe da halt immer ein Bild vor Augen, in dem die rechte Spur sehr voll ist und auf der linken Spur außer den Überholern und Linksabbiegern fast nichts los sein dürfte.
Gut in der Praxis verteilt sich der Verkehr eh automatisch und meine Idee war eher theoretischer Natur.
Weiterer Hintergedanke war auch ein Video einer Fahrt aus den 80ern. Dort war noch deutlich weniger auf den Autobahnen los und das Rechtsfahrgebot klappte bilderbuchmäßig, inkl auch dem hier viel geforderten "mal eben rechts rüber" um schnellere vorbeizulassen. Ob es am generell geringeren Verkehrsaufkommen oder den damals noch nicht so hohen Vdiff lag, weiß ich leider nicht.
Zitat:
@PHIRAOS schrieb am 6. Mai 2021 um 12:51:45 Uhr:
Meine "Idee" war nicht, das Rechtsfahrgebot komplett aufzugeben, sondern je nach Verkehrsdichte beide Spuren gleichmäßig auszulasten.
Ich meinte damit noch nicht mal unbedingt die Autobahn sondern einfach nur eine mehrspurige Straße außerorts. Wenn ich die StVO richtig verstehe, müssten dann ja streng genommen alle rechts fahren [...]
Ist doch aber bereits der Fall und genau das was Du beschreibst ist doch eindeutig geregelt:
Zitat:
(1) Auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung dürfen Kraftfahrzeuge von dem Gebot möglichst weit rechts zu fahren (§ 2 Absatz 2) abweichen, wenn die Verkehrsdichte das rechtfertigt. [...]
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__7.html
Und wenn sich die Leute daran halten würden, dann gäbe es auch kein "eben mal schnell rüber (müssen)", denn entweder würden sie bereits "drüben" fahren und der Überholende könnte passieren oder es gäbe aufgrund der Verkehrsdichte keinen Grund "eben mal rüber" zu "müssen"
In Verbindung mit §1 StVO gibts dann auch eigentlich überhaupt keinen Interpretationsspielraum mehr:
Zitat:
§ 1 Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__1.html
Jetzt mal ernsthaft: Die StVO ist ein vergleichsweise trivialer und vor allem logischer Gesetzestext und so ziemlich alle "Alltagsprobleme" sind absolut unmissverständlich geregelt.
Woran es also mangelt sind weniger die gesetzlichen Rahmenbedingungen sondern unsere Bereitschaft diese umzusetzen!
Alles gut. Ich hatte nur die Kolonnenbildung und Rechtsüberholerlaubnis bei Kolonne Geschwindigkeit von unter 60km/h im Kopf.
Zitat:
@PHIRAOS schrieb am 6. Mai 2021 um 13:01:15 Uhr:
Alles gut.
Ja klar 🙂
Insbesondere für Vielfahrer ists halt ein Wespennest in das Du da hineingestochen hast 😉
Zitat:
@PHIRAOS schrieb am 6. Mai 2021 um 13:01:15 Uhr:
Ich hatte nur die Kolonnenbildung und Rechtsüberholerlaubnis bei Kolonne Geschwindigkeit von unter 60km/h im Kopf.
Naja - es gibt (auf der Autobahn) schon noch mehr Ausnahmen. Beispielsweise auf Beschleunigungs- und Verzögerungsstreifen (zu erkennen an der fett-gestrichelten Linie).
Aber auch da gilt es einiges zu beachten:
https://www.bussgeldkatalog.org/rechts-ueberholen-autobahn/
Wobei: Ich würde da generell nicht von einem "überholen" sprechen. "rechts vorbeifahren, wenn..." trifft es wohl etwas besser 😉
Zitat:
@PHIRAOS schrieb am 6. Mai 2021 um 13:01:15 Uhr:
Alles gut. Ich hatte nur die Kolonnenbildung und Rechtsüberholerlaubnis bei Kolonne Geschwindigkeit von unter 60km/h im Kopf.
Wenn du auf einer vollen AB unterwegs bist, ist die linke sowieso meistens die schlechteste Entscheidung. Selbst die mittlere erlebt dann das, was die linke erlebt, vllt nur nicht so stark.
Das heißt, du fährst da mal 60, dann mal 100 oder vllt auch mal 120, und dann wieder langsam. Das ist wie Ziehharmonika. Am besten ist es dann oft eben rechts. Der LKW fährt 90, ich klemme mich mit Tempomat dahinter und lasse rollen. Mal fahren die anderen an mir, mal ich an den anderen vorbei.
Ob ich dann tatsächlich viel oder weniger schneller bin wie die linke/mittlere, ist mir und auch dem LKW völlig egal.
Gruß Jörg.
Zitat:
@Moers75 schrieb am 6. Mai 2021 um 12:37:02 Uhr:
Es könnte so entspannt und viel störungsfreier auf der Straße zugehen ...
Ja, wenn alle vorausschauend fahren und sich auf das Fahren konzentrieren würden.