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Rechts vorbeigefahren weil das Auto auf der Überholspur langsamer wurde

Themenstarteram 17. Februar 2017 um 17:42

Hallo zusammen,

ich habe da mal eine Frage zu folgendem Vorfall.

Ich bin heute auf der Autobahn mit ungefähr 100 auf der rechten Spur gefahren.

Jetzt hat mich auf der linken spur ein Auto überholt ich denke so mit 110-120.

Als er an mir vorbei war ich denke so ca. 2 Autolängen wurde er plötzlich langsamer hat kurz gebremst und dann hat er so auf ca. 80-90 runter rollen lassen.

Ich habe meine Geschwindigkeit auch etwas reduziert aber nur so bis knapp auf 90 und bin somit an ihm vorbeigefahren.

Dann habe ich gesehen das eine Kamera evtl. Video auf einer Autobahnbrücke montiert war und der andere deswegen seine Geschwindigkeit währen seines Überholvorgangs reduziert hat.

Meine Frage ist, droht mir jetzt eine Strafe wegen rechtsübeholen?

Danke für eure Meinungen.

Grüße

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@gast356 schrieb am 17. Februar 2017 um 22:01:22 Uhr:

...ich hatte letztens wieder mal so einen Blödmann ...

Ich bin wohl nicht einzige der sich gerade überlegt, wer von den beiden Parteien der größere Blödmann ist...

Hoffentlich zieht dich mal ne Zivilstreife raus, wenn du gerade wieder am missionieren bist. Mir fallen noch andere Begriffe für dich ein, die Nettikette verbietet allerdings diese zu gebrauchen.

 

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...hätte...hätte... hätte er sich an Rechtsfahrgebot gehalten, hätte ich nicht von 180 auf 120km/h abbremsen müssen, wäre nicht behindert worden und hätte beim Anschließenden Wieder-Beschleunigen nicht unnötig meinen Kraftstoff verbrannt... seine 120 hätte er auch auf der komplett freien rechten Spur fahren können und er hätte auch kein Problem damit gehabt die Autobahn an gewünschter Stelle zu verlassen.

Du kappierst es wirklich nicht .

Erklär mal wie derjenige denn nach rechts rüber kommen soll,wenn du :

Zum Gas geben um vor mir reinzuziehen hat die Strecke bis zum Parkplatz nicht mehr gereicht... und wenn er gebremst hat hab ich auch gebremst um eben nicht ("verbotenerweise") rechts vorbeizurauschen. Sein jämmerliches Gejammer mit dem Blinker rechts und den Versuchen rüberzuziehen und mich zum Abbremsen zu nötigen hab ich nur lautstark mit der Hupe, Lichthupe und Kurs beibehalten quitiert.

Erzähl das mal laut und du bist reif für die MPU

:rolleyes: Er weiß sicherlich auch, dass er brastig war, weil er von dem langsamer Fahrenden in der linken Spur behindert wurde, ohne dass dies notwendig / gerechtfertigt gewesen wäre. Es ist da ein wenig mit ihm durchgegangen und der "Racheteufel" hat sein Steuer übernommen. Er musste den Spurwechsel nach rechts zwar nicht ermöglichen (und wollte es ums Verrecken auch nicht), hätte es zivilisierter Weise aber besser mal tun sollen. In dieser Erkenntnis trat er hier vor den Beichtstuhl. Wenn er jetzt noch einen klitzekleinen Hauch von Einsicht erkennen lässt, dann gibt es auch die erhoffte Absolution. :)

Zitat:

@gast356 schrieb am 18. Februar 2017 um 18:35:15 Uhr:

...hätte...hätte... hätte er sich an Rechtsfahrgebot gehalten, hätte ich nicht von 180 auf 120km/h abbremsen müssen, wäre nicht behindert worden und hätte beim Anschließenden Wieder-Beschleunigen nicht unnötig meinen Kraftstoff verbrannt... seine 120 hätte er auch auf der komplett freien rechten Spur fahren können und er hätte auch kein Problem damit gehabt die Autobahn an gewünschter Stelle zu verlassen.

Ja er hat einen Fehler gemacht. Und Du hast zugeschnappt...nach dem Stöckchen welches er geworfen hat.

Ich habe es schon mehrmals geschrieben, und ich stehe dazu, ich weiß das es verboten ist, dafür lasse ich mich hier kritisieren, aber in so einem Fall fahre ich ganz langsam rechts vorbei und gebe wieder Gas.

Gut ist. Ich vermeide es tunlichst mich mit jemandem anzulegen, man weiß nie an was für einen Psychopathen man gerät. Und ja, diese Einsicht kam auch erst als ich schon graue Haare hatte.

....bei freier rechter Spur ist die linke Spur tabu, so einfach ist das. Ordnet man sich nach einem Überholvorgang sobald wie möglich wieder auf die rechte Spur ein -über 3 bis eher 4-500m freie rechte Spur dürften bei einer gefahrenen Geschwindigkeit von 120km/h wohl mehr als ausreichend dafür sein- dann kann es garnicht zu der Situation kommen, dass jemand aufläuft, zuvor auf die rechte Spur wechselt und dadurch den Spurwechsel unmöglich macht.

TBNR. 105118

Sie ordneten sich nach dem Überholen nicht wieder sobald wie möglich nach rechts ein. § 5 Abs. 4, § 49 StVO; § 24 StVG; 24 BKat

oder

TBNR. 105119

Sie ordneten sich nach dem Überholen nicht wieder sobald wie möglich nach rechts ein und behinderten +) dadurch Andere. § 5 Abs. 4, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 25 BKat; § 19 OWiG

 

Wobei man bei den Schleich-Überholgeschwindigkeiten vieler Schnarcher inzwischen sogar den "Elephantenrennen-Tatbestand" auch auf Autos anwenden könnte...

TBNR. 105604

Sie überholten, obwohl die von Ihnen gefahrene Geschwindigkeit nicht wesentlich höher als die des überholten Fahrzeugs war. § 5 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 18 BKat

A - Verstoß, 1Pkt, 80,- EUR

 

@berlin-paul ... ggg... ich hab auf 1Mio. km in 5 Jahren soviel gesehen, da mach ich mir keinen Kopp, wenn einer mal ne Ausfahrt ausgelöst durch die eigene Dummheit nicht erwischt. Und irgendwelche Rachegelüste schweben mir auch nicht vor... ich weiß nur ganz genau, wie die Rechtslage ist, wie weit ich gehen kann und ärgert mich einer bewußt oder aus Unfähigkeit dann sehe ich nicht ein warum ich auch nur einen Millimeter zurückziehen sollte. Andersrum gibts auch Situationen, wo es direkt Freude macht nachzugeben, etc. z.B. um den ehemaligen Kollegen auf den LKWs ihren Job zu erleichtern oder einem in einer Verkehrssituation in Bedrängnis gekommenen LKW zu helfen... da hab ich kein Problem damit auch mal nem LKW per Lichthupe das Go zum Rausziehen zu geben, abzubremsen und ein paar Sekunden oder Minuten zu investieren - da kommt auch immer ein dickes Danke zurück.

@Diedicke1300 ... "langsam rechts vorbei" wäre mir ganz ehrlich deutlich zu heiß... durch die Erinnerung an eine Anzeige die sich ein Familienmitglied deswegen eingefangen hat ist das für mich ein striktes Tabu.

Ich kann das ja nachvollziehen und weiß selbst, dass Du dabei straf- und ordnungsrechtlich nicht in Gefahr warst. Wenn es gerummst hätte, hätte ja nun keiner was davon gehabt. ;) .... jaaaa, die Schnarchnase würde sowas nie wieder machen. :D Aber so wichtig würde ich den Erziehungsauftrag nun auch nicht sehen wollen. ;)

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 18. Februar 2017 um 19:01:30 Uhr:

Ich vermeide es tunlichst mich mit jemandem anzulegen

Zwei solche Bekloppte hatte ich vor ein paar Monaten. Karlchen vorne weg, krasser BMW dahinter. Dann ging das übliche Spielchen los. Lichthupe, bald in den Kofferraum kriechen, der Irre vorne bremse und so weiter und so fort. Ich war rechts und habe mir das Spielchen eine Zeit angesehen. Da vor mir alles frei war habe ich es dann vorgezogen das Gaspedal ein bißchen zu streicheln und habe diese Irren hinter mir gelassen. Da war mir Rechtsüberholen sowas von egal, daß glaubt man nicht.

Man sollte diese Mittelspurschleicher oder permanent Links Fahrer genauso bestrafen ( Punkte und Geld ) wie die Raser, denn die nötigen einen ja zu einem illegalen Überholmanöver. Steht in der STVZO nicht das man den Verkehr nicht unnötig blockieren darf was so ein Mittesspurschleicher oder Links Fahrer ja tut wenn man der auf der Mittelspur oder Linken und Du auf der Rechten nicht überholen darfst fährt man auf beiden Spuren die gleiche Geschwindigkeit und dann logischer weise einen Stau verursachen würdest.

Die meisten sind ja einfach nur zu faul jedes mal die Spur zu wechseln weil auf der rechten in der Regel sowieso die LKW Fahrer unterwechs sind bzw. auch meist schon die Mittelspur blockieren.

Rechts überholen tu ich auch aber nur sehr langsam wenn links überholen unmöglich ist, sonst fahre ich ja erst auf der rechten dann auf die Mittelspur hinter den Schleicher dann auf die Linke überhole Ihn dann und gehe dann wieder auf die Mittelspur und dann wieder auf die Rechte. Meistens sieht man dann das der Mittelspurschleicher auf die rechte Spur wechselt.

So Spielchen mache ich ab und an auch mal wenn ich so ein Drängler sehe geht mir die Hutschnur auf. Sobald der dann freie Bahn hat mache ich das kurz auch um Ihm zu zeigen wie sich das anfühlt wenn man bedrängt bzw. genötigt wird solange bis er auf die rechte Spur wechselt und dann ist das auch schon für mich erledigt. Überholt er dann lasse ich Ihn fahren.

PS: Bisher Unfallfrei und noch keine Strafzettel jemals bekommen.

Zitat:

@gast356 schrieb am 18. Februar 2017 um 19:24:47 Uhr:

....bei freier rechter Spur ist die linke Spur tabu, so einfach ist das. Ordnet man sich nach einem Überholvorgang sobald wie möglich wieder auf die rechte Spur ein -über 3 bis eher 4-500m freie rechte Spur dürften bei einer gefahrenen Geschwindigkeit von 120km/h wohl mehr als ausreichend dafür sein- dann kann es garnicht zu der Situation kommen, dass jemand aufläuft, zuvor auf die rechte Spur wechselt und dadurch den Spurwechsel unmöglich macht.

TBNR. 105118

Sie ordneten sich nach dem Überholen nicht wieder sobald wie möglich nach rechts ein. § 5 Abs. 4, § 49 StVO; § 24 StVG; 24 BKat

oder

TBNR. 105119

Sie ordneten sich nach dem Überholen nicht wieder sobald wie möglich nach rechts ein und behinderten +) dadurch Andere. § 5 Abs. 4, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 25 BKat; § 19 OWiG

 

Wobei man bei den Schleich-Überholgeschwindigkeiten vieler Schnarcher inzwischen sogar den "Elephantenrennen-Tatbestand" auch auf Autos anwenden könnte...

TBNR. 105604

Sie überholten, obwohl die von Ihnen gefahrene Geschwindigkeit nicht wesentlich höher als die des überholten Fahrzeugs war. § 5 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 18 BKat

A - Verstoß, 1Pkt, 80,- EUR

 

@berlin-paul ... ggg... ich hab auf 1Mio. km in 5 Jahren soviel gesehen, da mach ich mir keinen Kopp, wenn einer mal ne Ausfahrt ausgelöst durch die eigene Dummheit nicht erwischt. Und irgendwelche Rachegelüste schweben mir auch nicht vor... ich weiß nur ganz genau, wie die Rechtslage ist, wie weit ich gehen kann und ärgert mich einer bewußt oder aus Unfähigkeit dann sehe ich nicht ein warum ich auch nur einen Millimeter zurückziehen sollte. Andersrum gibts auch Situationen, wo es direkt Freude macht nachzugeben, etc. z.B. um den ehemaligen Kollegen auf den LKWs ihren Job zu erleichtern oder einem in einer Verkehrssituation in Bedrängnis gekommenen LKW zu helfen... da hab ich kein Problem damit auch mal nem LKW per Lichthupe das Go zum Rausziehen zu geben, abzubremsen und ein paar Sekunden oder Minuten zu investieren - da kommt auch immer ein dickes Danke zurück.

@Diedicke1300 ... "langsam rechts vorbei" wäre mir ganz ehrlich deutlich zu heiß... durch die Erinnerung an eine Anzeige die sich ein Familienmitglied deswegen eingefangen hat ist das für mich ein striktes Tabu.

Es ist Scheißegal, was du hier jetzt für Paragraphen herausholst. kapiere es: es ist nicht deine verdammte Aufgabe, andere Leute zu erziehen. deine Aktion war Scheiße, du bist ein Oberlehrer und solche Aktionen können im schlimmsten Fall in schwere Unfälle enden.

Wenn du das nicht blickst, egal wieviel Millionen Kilometer du schon gefahren bist, dann gehörst du genauso aus dem Verkehr gezogen wie der andere Idiot. Und jetzt gehe dich schämen...

Zitat:

@gast356 schrieb am 18. Februar 2017 um 19:24:47 Uhr:

 

@berlin-paul ... ggg... ich hab auf 1Mio. km in 5 Jahren soviel gesehen,

Bei großzügigen 250 Arbeitstagen wären das 800 km am Tag.

Kommst Du da noch dazu was zu Arbeiten?:D

Hallo, Kai R.,

Zitat:

@Kai R. schrieb am 18. Februar 2017 um 16:21:17 Uhr:

Zitat:

@Bytemaster schrieb am 18. Februar 2017 um 16:16:20 Uhr:

Oder auch: ich bin also gezwungen, nur weil der links neben mir bremst, ebenso zu bremsen?

Definitiv. Außer Du müsstest wirklich unverhältnismäßig stark abbremsen um das Überholen zu vermeiden.

das sehe ich anders.

Stockt der Verkehr plötzlich, aus welchen Gründen auch immer, auf dem linken Fahrstreifen, wird wohl niemand erwarten, dass nun die Fahrzeuge auf dem Fahrstreifen rechts daneben ebenfalls abbremsen und noch langsamer werden als die auf der linken Spur.

Mir persönlich wäre kein Fall bekannt, in dem so etwas, wie oben geschildert, zur Anzeige gebracht wurde.

Viele Grüße,

Uhu110

Gast356,

Zitat:

@gast356 schrieb am 18. Februar 2017 um 18:18:56 Uhr:

Dort bin ich mit gleichbleibender Geschwindigkeit ca. 1 bis 2m versetzt hinter dem Blockierer gefahren.

Und als derjenige im Begriff war richtig Scheiße zu bauen, indem er nach rechts rüberziehen wollte und dadurch fast einen Unfall gebaut hätte hat er von mir entsprechende Warnsignale (Signalhorn, Lichthupe) bekommen.

wenn Du gewollt hättest, dass der andere Fahrer nach rechts wechselt, hättest Du ihm Platz lassen müssen, damit er Dir nicht in den Sicherheitsabstand fährt.

Du bist aber ganz bewusst bis auf 1 bis 2 m versetzt aufgefahren und hast sogar noch geschrieben, dass Du, wenn er seine Geschwindigkeit geändert hat, mit dem gleichen Seitenabstand gefahren bist.

Der einzige, der hier also wirklich gravierend gegen Verkehrsregeln verstoßen hat, bist Du und da brauchst Du jetzt nicht versuchen, Dich herauszuwinden.

Hätte eine Zivilstreife Dein Verhalten beobachtet, wäre der Führerschein jetzt vermutlich schon Geschichte.

Zitat:

@Ja-Ho schrieb am 19. Februar 2017 um 00:40:24 Uhr:

Zitat:

@gast356 schrieb am 18. Februar 2017 um 19:24:47 Uhr:

 

@berlin-paul ... ggg... ich hab auf 1Mio. km in 5 Jahren soviel gesehen,

Bei großzügigen 250 Arbeitstagen wären das 800 km am Tag.

Kommst Du da noch dazu was zu Arbeiten?:D

Ja, dürfte hinkommen... ca. 710km/Tag mitm Großen x 5 Tage die Woche, dazu kommen noch die PKW-Kilometer & Motorrad-Kilometer an den Wochenenden oben drauf und etwas mehr Arbeitstage / Jahr dürftens damals auch gewesen sein...

 

@uhu110 ... laß stecken, es gibt Leute die können das Geschriebene einfach nicht umsetzen bzw. denen das räumliche Vorstellungsvermögen fehlt... die blickens einfach nicht was das gelaufen ist, welche Fahrmanöver stattgefunden haben, wie der genaue Ablauf war.

Wenn ich mich auf einer anderen Fahrspur befinde, dann ist das kein Abstandsverstoß, rechts überholt habe ich auch nicht... und als quasi Eingeholter auf der nun rechten Spur habe ich meine Geschwindigkeit auch nicht erhöht, ganz im Gegenteil ich habe sogar gebremst um eben nicht rechts vorbeizufahren.

Wenn dieser Vollhonk nicht in der Lage ist auf der linken und damit der Überholspur eine angemessene Geschwindigkeit zu fahren, dann ist das sein Problem und nicht meines... kein § der StVO zwingt mich irgendwelche weitergehenden Bremsmanöver hinzulegen. Im Gegenteil der Überholende auf der linken Spur hat eine wesentliche höhere Geschwindigkeit zu fahren, sonst darf er weder Überholen bzw. die linke Spur überhaupt befahren.

Und vor einem Spurwechsel hat man sich bereits bevor man den Blinker setzt davon zu überzeugen, dass die Fahrspur neben einem frei ist... einfach den Blinker rauszuhauen und ala jetzt komm ich, wie das viele wohl denken ist nicht.

Hier (klick) auch so ein Brechstangen-Fahrer bei dem ichs einfach mal drauf angelegt hab und die Tür erstmal zugehalten hab -weiß schon, in dem Fall hab ich mal einen Abstandsverstoß in Kauf genommen-... dieser Depp hats wirklich drauf angelegt mit 90km/h ins Tunnelportal einzuschlagen als nachzugeben...

Oder die hier (klick)... wäre ein schöner Baustellen-Crash geworden...

PS:... und bzgl. Führerschein... mein Punktekonto ist leer bzw. es besteht keines... deines auch?

Gast356,

Zitat:

@gast356 schrieb am 19. Februar 2017 um 15:02:03 Uhr:

@uhu110 ... laß stecken, es gibt Leute die können das Geschriebene einfach nicht umsetzen bzw. denen das räumliche Vorstellungsvermögen fehlt... die blickens einfach nicht was das gelaufen ist, welche Fahrmanöver stattgefunden haben, wie der genaue Ablauf war.

ich bin seit einigen Jahrzehnten bei der Autobahnpolizei und kann somit recht gut beurteilen, wie Du gefahren bist.

Bei dem zweiten von Dir gezeigten Video kann man Dir keinen Vorwurf machen, aber bei dem ersten hast Du ganz eindeutig falsch gehandelt und riskiert, dass es zu einem schweren Unfall kommt, egal, wie falsch sich der andere Fahrer verhalten hat.

Hätte es gekracht und hätte ein Staatsanwalt bzw. Richter das Video gesehen, wäre Deine Fahrerlaubnis Geschichte.

So, wie Du Dich hier gibst, bist Du scheinbar charakterlich nicht in der Lage, vernünftig am Straßenverkehr teilzunehmen und Du hast lediglich Glück, dass man sich Deiner noch nicht angenommen hat.

Zitat:

Wenn ich mich auf einer anderen Fahrspur befinde, dann ist das kein Abstandsverstoß, rechts überholt habe ich auch nicht... und als quasi Eingeholter auf der nun rechten Spur habe ich meine Geschwindigkeit auch nicht erhöht, ganz im Gegenteil ich habe sogar gebremst um eben nicht rechts vorbeizufahren.

Wenn dieser Vollhonk nicht in der Lage ist auf der linken und damit der Überholspur eine angemessene Geschwindigkeit zu fahren, dann ist das sein Problem und nicht meines... kein § der StVO zwingt mich irgendwelche weitergehenden Bremsmanöver hinzulegen. Im Gegenteil der Überholende auf der linken Spur hat eine wesentliche höhere Geschwindigkeit zu fahren, sonst darf er weder Überholen bzw. die linke Spur überhaupt befahren.

Du verdrehst hier gerade die von Dir selber geschriebenen Tatsachen.

Du hast zunächst auf den Linksspurfahrer aufgeholt, bis Du auf 1 - 2 Meter rechts neben ihm warst und dann hast Du immer dann beschleunigt oder gebremst, wenn er ebenfalls beschleunigt oder abgebremst hat, um endlich mal einen ordentlichen Abstand zu Dir zu bekommen.

Damit hast Du nicht nur gegen die StVO verstoßen, sondern eine glasklare Nötigung begangen.

Zitat:

PS:... und bzgl. Führerschein... mein Punktekonto ist leer bzw. es besteht keines... deines auch?

Bis auf einen Punkt Anfang der 80er Jahre ist mein Punktekonto makellos.

 

Zitat:

@uhu110 schrieb am 19. Februar 2017 um 17:21:46 Uhr:

[...] Bei dem zweiten von Dir gezeigten Video kann man Dir keinen Vorwurf machen, aber bei dem ersten hast Du ganz eindeutig falsch gehandelt und riskiert, dass es zu einem schweren Unfall kommt, egal, wie falsch sich der andere Fahrer verhalten hat.

Hätte es gekracht und hätte ein Staatsanwalt bzw. Richter das Video gesehen, wäre Deine Fahrerlaubnis Geschichte.

So, wie Du Dich hier gibst, bist Du scheinbar charakterlich nicht in der Lage, vernünftig am Straßenverkehr teilzunehmen und Du hast lediglich Glück, dass man sich Deiner noch nicht angenommen hat.

[...]

Mit dem ersten verlinkten Video hat er hier schon einmal geprahlt. Ich hatte ihm deswegen auch schon Nichteignung zum Führen von LKW vorgehalten. Er ist unbelehrbar und gefährlich, wahrscheinlich wird es irgendwann böse enden. Dann rächt sich, daß man sich seiner noch nicht annahm...

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 18. Februar 2017 um 19:01:30 Uhr:

[...]

Ich habe es schon mehrmals geschrieben, und ich stehe dazu, ich weiß das es verboten ist, dafür lasse ich mich hier kritisieren, aber in so einem Fall fahre ich ganz langsam rechts vorbei und gebe wieder Gas. [...]

Dann bist Du aber auch ganz lange in seinem toten Winkel (wenn er denn überhaupt mal in den rechten Spiegel schaut) und das kann auch ins Auge gehen, wenn er aufwacht.

Die StVO sieht für so eine Situation vor, daß man dem Linksspurpenner kurze Backpfeifen mit der Lichthupe gibt. Die meisten wachen dann auf und wechseln wieder auf die rechte Spur. Leider gibt es aber noch die Realitätsverweigerer, Wunschdenker und Sturköpfe, bei denen fahre ich dann auch versetzt auf der rechten Spur. Immer so, daß ich die Schlafmütze in seinem rechten Spiegel sehe und ich deshalb auch zu sehen bin. Dann geben wieder einige auf und wechseln nach rechts. Bei denen, wo das Programm überhaupt nicht mehr reagiert, lasse ich mich noch weiter zurückfallen damit wenigstens die Anderen rechts überholen können. Ich aber überhole nicht rechts, schon des Schauspiels wegen...:cool:

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