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Rechts vorbeigefahren weil das Auto auf der Überholspur langsamer wurde

Themenstarteram 17. Februar 2017 um 17:42

Hallo zusammen,

ich habe da mal eine Frage zu folgendem Vorfall.

Ich bin heute auf der Autobahn mit ungefähr 100 auf der rechten Spur gefahren.

Jetzt hat mich auf der linken spur ein Auto überholt ich denke so mit 110-120.

Als er an mir vorbei war ich denke so ca. 2 Autolängen wurde er plötzlich langsamer hat kurz gebremst und dann hat er so auf ca. 80-90 runter rollen lassen.

Ich habe meine Geschwindigkeit auch etwas reduziert aber nur so bis knapp auf 90 und bin somit an ihm vorbeigefahren.

Dann habe ich gesehen das eine Kamera evtl. Video auf einer Autobahnbrücke montiert war und der andere deswegen seine Geschwindigkeit währen seines Überholvorgangs reduziert hat.

Meine Frage ist, droht mir jetzt eine Strafe wegen rechtsübeholen?

Danke für eure Meinungen.

Grüße

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@gast356 schrieb am 17. Februar 2017 um 22:01:22 Uhr:

...ich hatte letztens wieder mal so einen Blödmann ...

Ich bin wohl nicht einzige der sich gerade überlegt, wer von den beiden Parteien der größere Blödmann ist...

Hoffentlich zieht dich mal ne Zivilstreife raus, wenn du gerade wieder am missionieren bist. Mir fallen noch andere Begriffe für dich ein, die Nettikette verbietet allerdings diese zu gebrauchen.

 

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Zitat:

@gast356 schrieb am 17. Februar 2017 um 22:01:22 Uhr:

...ich hatte letztens wieder mal so einen Blödmann mit um die 120km/h auf der linken Spur vor mir -Family aufm Weg in Skiurlaub-, der meinte die linke Spur trotz freier rechter Spur gepachtet zu haben. Ich bin dann nach rechts gefahren und dort so ca. 1-2m dahinter versetzt gefahren.

Lustig wurde die Sache als vermutlich Frauchen aufm Beifahrersitz ein paar Meter vor Beginn des Verzögerunsstreifens den herannahenden Parkplatz endeckt hat und vermutlich das Kommando zum Anlaufen gegeben hat, aber dieser Vollpfosten aufm Fahersitz immer noch auf der linken Spur war. Zum Gas geben um vor mir reinzuziehen hat die Strecke bis zum Parkplatz nicht mehr gereicht... und wenn er gebremst hat hab ich auch gebremst um eben nicht ("verbotenerweise") rechts vorbeizurauschen. Sein jämmerliches Gejammer mit dem Blinker rechts und den Versuchen rüberzuziehen und mich zum Abbremsen zu nötigen hab ich nur lautstark mit der Hupe, Lichthupe und Kurs beibehalten quitiert. Man muß die Alte aufm Beifahrersitz sauer gewesen sein, wie die gestikuliert und gedroht hat... muß schon blöd sein, wenn der anscheinend dringend benötigte Parkplatz so von der linken Spur aus unerreichtbar vorbeizieht - ggg :D, dacht ich mir.

Ich laß mich in so einem Fall nicht unfreiwillig zum rechts Überholen zwingen...

Keine Ahnung warum hier noch der GD gedrückt wird.

Aber solche sinnlosen Grabenkämpfe sieht man oft, vermutlich haben Dir hier die anonymen Grabenkämpfer gedankt.

Zitat:

@Benzli2013 schrieb am 18. Februar 2017 um 09:19:29 Uhr:

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 17. Februar 2017 um 21:22:51 Uhr:

Oje, liebe Kinder , glaubt dem lieben Onkel nicht.

Meine persönliche Auffassung ist das ja auch, das Gesetz sieht es aber leider anders.

Ich glaube "vorbei fahren" kann man nur an stehenden Fahrzeugen.

Dieses Mal muss ich dir leider widersprechen und etwas zu glauben oder zu wissen, ist der Unterschied zwischen Rechnung und keine Rechnung erhalten.

Es ist ein grosser Unterschied zwischen überholen und vorbeifahren und vorbeifahren kann man durchaus auch an Fahrenden Fahrzeugen.

Denn in einem Stau, wo es auf zwei oder mehreren Fahrstreifen stockt, fährt der rechts an dem links VORBEI.

Überholen setzt ein Wechseln des Fahrstreifens voraus, entweder hinter dem Fahrzeug oder nach dem Fahrzeug. Beides ist hier nicht gegeben, somit ist es ein Vorbeifahren.

Auch wenn sich die Fahrstreifen aufteilen, also linker Fahrstreifen geht nach A und rechter Fahrstreifen geht nach B, darf man auf dem rechten Fahrstreifen am linken vorbei fahren - vorausgesetzt natürlich man will nach B fahren. Überholen hingegen darf man nicht, also den auf A mittels Spur nach B überholen.

 

Zurück zum TE. Aus deiner Schilderung fehlen mir leider Informationen um es richtig beantworten zu können. Aber ich würde es mal so sagen, egal was es war, der Typ hat die Kamera gesehen, also hat man auch auf der Kamera dich und den Typen gesehen und somit was er da abzieht. Kein normal denkender Mensch würde daher dir eine Rechnung schicken.

Wir sollten uns hier nicht an Kleinigkeiten aufreiben, Fakt ist das die Definition des überholens von Bytemaster Unfug war, ich meine jetzt das zum überholen ein Spurwechsel notwendig ist.

Deine Definition ist somit leider auch falsch.

Zitat:

Überholen setzt ein Wechseln des Fahrstreifens voraus, entweder hinter dem Fahrzeug oder nach dem Fahrzeug. Beides ist hier nicht gegeben, somit ist es ein Vorbeifahren.

Zitat:

@Benzli2013 schrieb am 18. Februar 2017 um 09:19:29 Uhr:

 

Überholen setzt ein Wechseln des Fahrstreifens voraus, entweder hinter dem Fahrzeug oder nach dem Fahrzeug. Beides ist hier nicht gegeben, somit ist es ein Vorbeifahren.

Die StVO schreibt hier aber was anderes. Nämlich, dass der Fahrstreifen keinen Unterschied macht. Selbst, wenn ich rechts an einem Linksabbieger vorbeifahre, ist das dem Text der StVO nach überholen.

Ich hätte auch vermutet, dass man eigentlich nur links überholen kann, rechts aber vorbeifährt. Die StVO sieht das ein bissel anders.

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 18. Februar 2017 um 13:04:32 Uhr:

Zitat:

@Benzli2013 schrieb am 18. Februar 2017 um 09:19:29 Uhr:

 

Überholen setzt ein Wechseln des Fahrstreifens voraus, entweder hinter dem Fahrzeug oder nach dem Fahrzeug. Beides ist hier nicht gegeben, somit ist es ein Vorbeifahren.

Die StVO schreibt hier aber was anderes. Nämlich, dass der Fahrstreifen keinen Unterschied macht. Selbst, wenn ich rechts an einem Linksabbieger vorbeifahre, ist das dem Text der StVO nach überholen.

Ich hätte auch vermutet, dass man eigentlich nur links überholen kann, rechts aber vorbeifährt. Die StVO sieht das ein bissel anders.

Leider sieht es die STVO anders vor, denn ansonsten könnte man auf der AB an den ganzen Linkspurpächtern/schleichern/blockierer einfach rechts vorbei fahren. das darf man aber nicht.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 18. Februar 2017 um 14:01:00 Uhr:

 

Leider sieht es die STVO anders vor, denn ansonsten könnte man auf der AB an den ganzen Linkspurpächtern/schleichern/blockierer einfach rechts vorbei fahren. das darf man aber nicht.

Da hast jetzt irgendwas missverstanden. Es ging nur um den Aspekt, ob überholen oder vorbeifahren.

Und dass auf der Autobahn gelegentlich Abwandlungen bestehen, dürfte hinreichend bekannt sein.

In einer geschlossenen Ortschaft darf ich ja beispielsweise rechts schneller als links fahren. Laut StVO ist das aber überholen. Auf der Autobahn dürfte ich allerhöchstens auf der Einfädelungsspur schneller sein.

Hier beisst sich allerdings auch was, denn laut StVO ist links zu überholen. Trotzdem darf ich zeitweise rechts schneller fahren als links. Aber auch das wird in der StVO eben als überholen eingeordnet, obwohl so ziemlich jeder dazu Vorbeifahren sagt.

Hallo, Benzli2013,

grundsätzlich hast Du mit Deinem Beitrag recht.

Nur in einem Punkt muss ich Dir widersprechen:

Zitat:

@Benzli2013 schrieb am 18. Februar 2017 um 09:19:29 Uhr:

Überholen setzt ein Wechseln des Fahrstreifens voraus, entweder hinter dem Fahrzeug oder nach dem Fahrzeug. Beides ist hier nicht gegeben, somit ist es ein Vorbeifahren.

Ein Fahrstreifenwechsel ist nicht erforderlich, um ein anderes Fahrzeug regelkonform oder regelwidrig zu überholen.

Überlege mal selber: Wenn Du permanent auf dem linken Fahrstreifen fährst und andere Fahrzeuge passierst, ist es eindeutig ein Überholen, auch, wenn Du dabei nicht einmal den Fahrstreifen wechselst.

Im Umkehrschluss ist es dann genauso ein Überholen, wenn Du permanent auf dem rechten Fahrstreifen fährst und an den links fahrenden Fahrzeugen vorbeifährst.

Es kommt allerdings immer auf die Situation an, ob es sich um ein erlaubtes oder verbotenes Überholen handelt oder ob man rechtlich gesehen nur vorbeifährt.

Viele Grüße,

Uhu110

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 18. Februar 2017 um 14:11:59 Uhr:

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 18. Februar 2017 um 14:01:00 Uhr:

 

Leider sieht es die STVO anders vor, denn ansonsten könnte man auf der AB an den ganzen Linkspurpächtern/schleichern/blockierer einfach rechts vorbei fahren. das darf man aber nicht.

Da hast jetzt irgendwas missverstanden. Es ging nur um den Aspekt, ob überholen oder vorbeifahren.

Und dass auf der Autobahn gelegentlich Abwandlungen bestehen, dürfte hinreichend bekannt sein.

In einer geschlossenen Ortschaft darf ich ja beispielsweise rechts schneller als links fahren. Laut StVO ist das aber überholen. Auf der Autobahn dürfte ich allerhöchstens auf der Einfädelungsspur schneller sein.

Hier beisst sich allerdings auch was, denn laut StVO ist links zu überholen. Trotzdem darf ich zeitweise rechts schneller fahren als links. Aber auch das wird in der StVO eben als überholen eingeordnet, obwohl so ziemlich jeder dazu Vorbeifahren sagt.

Nein ich habe nix falsch verstanden, ich habe Deinen Post bestätigt.

Das scheint aber wohl ein wenig unverständlich zu sein. :)

Ich wollte ausdrücken, das ich es gerne hätte, das wenn man rechts überholt es als vorbeifahren zählt. Es zählt aber als überholen, bis auf die bekannten Ausnahmen.

"Dank einer guten Million Kilometer "

->dich würd ich mal zur MPU schicken. dein "andere leute nicht die spur wechseln lassen über offenbar mehrere hundet meter incl gasgeben bremsen gasgeben" etc pp ist ganz klar ein gefährlicher eingriff in den straßenverkehr.

Hier mal eine kurze Erklärung zum Thema Überholen VS Vorbeifahren:


Der § 5 STVO behandelt das ÜBERHOLEN: ÜBERHOLEN ist das passieren eines anderen Verkehrsteilnehmers im fließenden Verkehr in der selben Richtung, egal ob links vorbei oder rechts vorbei. Auch das passieren von verkehrsbedingt wartenden Fahrzeugen nennt man ÜBERHOLEN!


VORBEIFAHREN wird im § 6 STVO behandelt. An parkenden Fahrzeugen oder sonstigen Hindernissen wird VORBEIGEFAHREN, diese werden nicht ÜBERHOLT.

Dies nur mal zur begrifflichen Unterscheidung zwischen ÜBERHOLEN und VORBEIFAHREN!

Daraus ergibt sich, dass es auf der Autobahn vielleicht ein "RECHTS VORBEIFAHREN" an einem liegengebliebenem Fahrzeug gibt, aber nie ein "RECHTS VORBEIFAHREN" an einem langsam fahrendem Fahrzeug sondern nur ein "RECHTS ÜBERHOLEN" - ob verbotswidrig oder erlaubt, sei jedoch dahingestellt.

N.T.

 

Also kann ich jedem, dem ich eins reinwürgen will, damit erwischen, das ich ihn regelkonform links überhole, kurz danach bremse, damit er mich wieder rechts "überholt" und ihn dann anzeigen, da er mich ja rechts überholt hat?

Oder auch: ich bin also gezwungen, nur weil der links neben mir bremst, ebenso zu bremsen?

Den Richter will ich sehen, der das ebenso sieht.

Zitat:

@Bytemaster schrieb am 18. Februar 2017 um 16:16:20 Uhr:

Oder auch: ich bin also gezwungen, nur weil der links neben mir bremst, ebenso zu bremsen?

Definitiv. Außer Du müsstest wirklich unverhältnismäßig stark abbremsen um das Überholen zu vermeiden.

Zitat:

Den Richter will ich sehen, der das ebenso sieht.

Jeder Richter, denn es entspricht der Rechtslage.

Zitat:

@Bytemaster schrieb am 18. Februar 2017 um 16:16:20 Uhr:

Also kann ich jedem, dem ich eins reinwürgen will, damit erwischen, das ich ihn regelkonform links überhole, kurz danach bremse, damit er mich wieder rechts "überholt" und ihn dann anzeigen, da er mich ja rechts überholt hat?

Oder auch: ich bin also gezwungen, nur weil der links neben mir bremst, ebenso zu bremsen?

Den Richter will ich sehen, der das ebenso sieht.

Das hat jetzt nichts mit deiner Definition des Überholens zu tun.

Natürlich muss man rechts nicht in die Eisen steigen wenn links gebremst wird, man muss nicht anhalten wenn links angehalten wird...aber wenn links jemand konstant 130 fährt und man fährt rechts schneller an ihm vorbei, fährt man halt per richtiger Definition nicht vorbei, sondern man überholt, auch ohne Spurwechsel, und das ist so verboten.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 18. Februar 2017 um 14:28:10 Uhr:

 

Das scheint aber wohl ein wenig unverständlich zu sein. :)

Jup, das war es wohl:-)

Ich wollte ausdrücken, das ich es gerne hätte, das wenn man rechts überholt es als vorbeifahren zählt. Es zählt aber als überholen, bis auf die bekannten Ausnahmen.

Das hätte ich auch gerne, aber leider wird das selbst in der StVO teilweise falsch angegeben.

Zitat:

@dermondeoreiter schrieb am 17. Februar 2017 um 23:04:33 Uhr:

Zitat:

@gast356 schrieb am 17. Februar 2017 um 22:01:22 Uhr:

...ich hatte letztens wieder mal so einen Blödmann ...

Ich bin wohl nicht einzige der sich gerade überlegt, wer von den beiden Parteien der größere Blödmann ist...

Hoffentlich zieht dich mal ne Zivilstreife raus, wenn du gerade wieder am missionieren bist. Mir fallen noch andere Begriffe für dich ein, die Nettikette verbietet allerdings diese zu gebrauchen.

Jetzt bin ich aber neugierig, aus welchem Grund sollte ich ein Problem mit der Polizei respektive Straßenverkehrsordnung bekommen.

Ich habe niemanden begrängt, niemanden genötig, niemanden rechts überholt... ich bin lediglich mit ca. 160-180km/h auf der linken Spur einer zweispurigen Autobahn gefahren und hab eine Kolonne von 3-4 LKWs überholt. Als ich nach den LKWs an mindestens 3-400m freier rechter Spur vorbeigezogen war ... bin ich auf diesen "linke Spur Blockierer" aufgelaufen, hab meine Geschwindigkeit entsprechend reduziert und bin noch während des Abbremsvorgangs auch um den Sicherheitsabstand schnellstmöglich wiederherzustellen auf die komplett freie rechte Spur gewechselt. Dort bin ich mit gleichbleibender Geschwindigkeit ca. 1 bis 2m versetzt hinter dem Blockierer gefahren.

Und als derjenige im Begriff war richtig Scheiße zu bauen, indem er nach rechts rüberziehen wollte und dadurch fast einen Unfall gebaut hätte hat er von mir entsprechende Warnsignale (Signalhorn, Lichthupe) bekommen.

TBNR. 102672

Sie verstießen auf der Autobahn/Kraftfahrstraße *) gegen das Rechtsfahrgebot und behinderten +) dadurch Andere. § 2 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 4.2 BKat; § 19 OWiG

A-Verstoß, 1 Pkt, 80,- EUR

TBNR. 107100

Sie wechselten den Fahrstreifen und gefährdeten +) dabei Andere. § 7 Abs. 5, § 49 StVO; § 24 StVG; 31 BKat

30,- EUR

Zitat:

@gast356 schrieb am 18. Februar 2017 um 18:18:56 Uhr:

Zitat:

@dermondeoreiter schrieb am 17. Februar 2017 um 23:04:33 Uhr:

 

Ich bin wohl nicht einzige der sich gerade überlegt, wer von den beiden Parteien der größere Blödmann ist...

Hoffentlich zieht dich mal ne Zivilstreife raus, wenn du gerade wieder am missionieren bist. Mir fallen noch andere Begriffe für dich ein, die Nettikette verbietet allerdings diese zu gebrauchen.

Jetzt bin ich aber neugierig, aus welchem Grund sollte ich ein Problem mit der Polizei respektive Straßenverkehrsordnung bekommen.

Ich habe niemanden begrängt, niemanden genötig, niemanden rechts überholt... ich bin lediglich mit ca. 160-180km/h auf der linken Spur einer zweispurigen Autobahn gefahren und hab eine Kolonne von 3-4 LKWs überholt. Als ich nach den LKWs an mindestens 3-400m freier rechter Spur vorbeigezogen war ... bin ich auf diesen "linke Spur Blockierer" aufgelaufen, hab meine Geschwindigkeit entsprechend reduziert und bin noch während des Abbremsvorgangs auch um den Sicherheitsabstand schnellstmöglich wiederherzustellen auf die komplett freie rechte Spur gewechselt. Dort bin ich mit gleichbleibender Geschwindigkeit ca. 1 bis 2m versetzt hinter dem Blockierer gefahren.

Und als derjenige im Begriff war richtig Scheiße zu bauen, indem er nach rechts rüberziehen wollte und dadurch fast einen Unfall gebaut hätte hat er von mir entsprechende Warnsignale (Signalhorn, Lichthupe) bekommen.

TBNR. 102672

Sie verstießen auf der Autobahn/Kraftfahrstraße *) gegen das Rechtsfahrgebot und behinderten +) dadurch Andere. § 2 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 4.2 BKat; § 19 OWiG

A-Verstoß, 1 Pkt, 80,- EUR

TBNR. 107100

Sie wechselten den Fahrstreifen und gefährdeten +) dabei Andere. § 7 Abs. 5, § 49 StVO; § 24 StVG; 31 BKat

30,- EUR

Hättest ihn rüber gelassen und gut wäre gewesen !

Du bist bewusst dicht hinter ihm versetzt gefahren, und wenn er dann bremst musst Du du auch nicht gleich bremsen, das ist dann kein verbotenes rechts überholen.

Hältst Du Dich auch sonst immer auf den Punkt an die STVO ? Kein Kmh zu viel ?

Die Welt kann so einfach sein.

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