Rechts vor links Regelung und die Fahrtrichtung

Bitte das angehängte Bild beachten.

Ich wohne in einer Stichstrasse, das heißt eine vielleicht 70m lange Sackgasse.
Dort hat es sich eingebürgert dass man vorwärts rein fährt und dann schräg am Zahn vorwärts parkt, kann man auf dem Bild gut sehen.

Die Strasse mit dem langen roten Pfeil hat eine rechts vor links Regelung, also wenn ein Auto von unten kommt und ich aus der Stichstrasse raus komme dann habe ich Vorfahrt da ich von rechts komme.

Nun der Knackpunkt der Sache, da man ja vorwärts eingeparkt hat ist es normalerweise auch so dass man rückwärts aus der Strasse raus fährt, ist am einfachsten so.

Greift da auch die rechts vor links Regelung wenn ich rückwärts raus gefahren komme?

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Ich würde beim Rückwärtsfahren niemals auf ein Vorfahrtsrecht bestehen.

Ein Unfall, egal ob selbstverschuldet oder unschuldig, kostet Zeit und die Fahrt, kann meist nicht beendet werden.

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Lustig welche verworrenen Konstruktionen sich aus einer (dachte ich) recht einfachen Frage entwickeln.

Wie gesagt, es handelt sich um eine sehr wenig frequentierte Straße in einem Wohngebiet.
Und wenn ich rückwärts eine Straße lang fahre, ich bin dann nicht mehr am ausparken sondern am fahren, dann nehme ich sehr wohl schon am Straßenverkehr teil.

Coolerweise ist mein Auto, zumindest mein vorheriger Focus RS, auf dem Satellitenbild sogar zusehen :-)
Ausparken tue ich nur indem ich rückwärts fahre bis ich grade auf der Straße stehe, wenn ich dann weiter rückwärts fahre um auf die grössere Straße zu kommen nehme ich schon am Verkehr teil, denke ich zumindest.

Also grundsätzlich hätte ich Vorfahrt, wenn aber mal was passieren sollte weil wieder mal ein Idiot zu schnell von hinten rechts kommt, meine Rückfahrkamera kaputt war, ich nen steifen Hals hatte und der Einweiser nicht gekommen ist, dann bekomme ich eine Teilschuld am Ereigniss.
Da gegenüber meiner Straße auf der breiten Straße, gerne mal Autos parken, hier auf dem Bild grade nicht, kann ich nur hoffen dass er ausweicht und diese trifft und nicht mich :-D

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 20. August 2018 um 07:30:34 Uhr:



Zitat:

@Norbert-TDCi schrieb am 19. Aug. 2018 um 22:16:25 Uhr:


Und grundsätzlich müssten ja sogar die Fußgänger warten weil auf der Strasse hat das Auto Vorrang wenn es keine Ampel, Zebrastreifen oder ähnliches gibt, also hier in dem Fall sicherlich.

So pauschal kann ich das nicht unkommentiert lassen:
Wenn sie deine Strasse queren, AUS der du kommst, müssen sie dich passieren lassen, ja. Wenn Fussgänger die Strasse queren, IN die du hier ABBIEGST, musst jedoch du warten, egal auf welcher Seite die Strasse gequert wird.

Ich kann nicht den gesamten Strassenverkehr abdecken sondern nur meinen Fall.
Egal ob ich vorwärts oder rückwärts rauskommen müssten die warten.
Natürlich warte ich als grösserer und stärkerer 😉

Das Wort "grundsätzlich" war so gemeint daß sie eigentlich müssten aber ich ihnen Vorrang lasse...

Du musst dich nicht rechtfertigen. Deine Frage wurde zur Gänze beantwortet. Ab hier beginnt motor-TALK.

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 20. August 2018 um 08:37:01 Uhr:


Du musst dich nicht rechtfertigen. Deine Frage wurde zur Gänze beantwortet. Ab hier beginnt motor-TALK.

Also der allgemeine Algorithmus. 😁 😁 😁

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Beim Rückwärtsfahren hat man praktisch nie Vorfahrt, nur die Pflicht aufzupassen.
Wer anderer Meinung ist, kann es ja mal ausprobieren.
Man muss sich das mal vorstellen: z.B. bei Dunkelheit kommen zwei Rücklichter von rechts aus aus einer Strasse und die haben Vorfahrt, nein der rückwärts Fahrende muss immer warten!
Gehört doch auch zum MT 😉

Beschwerden bitte auf der Rückseite des Beitrages notieren! 😛

Meinet weschen! 😁
Ich würde immer so parken, dass solche Situationen vermieden werden, Eine gewisse Mitschuld ist beim Unfall da eh immer dabei, auch wenn man Vorfahrt hätte. Aber wie schon gesagt, es gibt kein Recht auf Vorfahrt, nur eine Pflicht, diese zu gewähren.

Zitat:

@Norbert-TDCi schrieb am 19. August 2018 um 21:28:40 Uhr:


Bitte das angehängte Bild beachten.

Ich wohne in einer Stichstrasse, das heißt eine vielleicht 70m lange Sackgasse.
Dort hat es sich eingebürgert dass man vorwärts rein fährt und dann schräg am Zahn vorwärts parkt, kann man auf dem Bild gut sehen.

Die Strasse mit dem langen roten Pfeil hat eine rechts vor links Regelung, also wenn ein Auto von unten kommt und ich aus der Stichstrasse raus komme dann habe ich Vorfahrt da ich von rechts komme.

Nun der Knackpunkt der Sache, da man ja vorwärts eingeparkt hat ist es normalerweise auch so dass man rückwärts aus der Strasse raus fährt, ist am einfachsten so.

Greift da auch die rechts vor links Regelung wenn ich rückwärts raus gefahren komme?

Ja, nur mit dem Unterschied, dass der Rückwärtsfahrende besondere Aufmerksamkeit walten lassen muß.
Will auch nur defensive Fahrweise betone.. Das gilt für alle !

Grundsätzlich Rechts vor Links vs. besondere Sorgfaltspflicht beim Rückwärtsfahren ergibt vermutlich eine Teilschuld von 50%.

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 20. August 2018 um 11:26:20 Uhr:


Grundsätzlich Rechts vor Links vs. besondere Sorgfaltspflicht beim Rückwärtsfahren ergibt vermutlich eine Teilschuld von 50%.

Lt Gerichtsurteil 1/5 mindestens.
https://verkehrslexikon.de/Texte/Vorfahrt11.php

Zitat:

@Norbert-TDCi schrieb am 20. August 2018 um 08:29:55 Uhr:


Lustig welche verworrenen Konstruktionen sich aus einer (dachte ich) recht einfachen Frage entwickeln.

xxxxxxxxxxxxxxxx

Man merkt sehr deutlich, dass das V&S für Dich Neuland ist 😁. Dabei geht es hier noch erstaunlich friedlich und alltagsorientiert zu 😁.

Aber mal eine ganz andere praktische Frage - ich persönlich würde ja lieber rückwärts in die Straße ein- und vorwärts ausfahren. Damit ist man doch wesentlich sicherer unterwegs.

Zitat:

@ttru74 schrieb am 20. August 2018 um 11:56:06 Uhr:



Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 20. August 2018 um 11:26:20 Uhr:


Grundsätzlich Rechts vor Links vs. besondere Sorgfaltspflicht beim Rückwärtsfahren ergibt vermutlich eine Teilschuld von 50%.

Lt Gerichtsurteil 1/5 mindestens.
https://verkehrslexikon.de/Texte/Vorfahrt11.php

Ohne jetzt alle Vorposts gelesen zu haben.

Diese Gerichtsentscheidung finde ich äußerst erstaunlich, denn nach meiner laienhaften Vorstellung sollte § 9 (5) eine einschlägige Vorschrift enthalten:

Zitat:

(5) Wer ein Fahrzeug führt, muss sich beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren darüber hinaus so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen.

Ich dachte bislang, dass diese Formulierung einer eventuellen Vorfahrt übergeordnet ist.

edit, dieser Beitrag war Quatsch 😁

Zitat:

@Hyrai schrieb am 20. Aug. 2018 um 16:14:52 Uhr:


edit, dieser Beitrag war Quatsch ??

Nur dieser?

Manche Gerichtsurteile sind durchaus erstaunlich, zwischen Recht haben und Recht bekommen, liegen manchmal Welten.

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 20. August 2018 um 08:37:01 Uhr:


Du musst dich nicht rechtfertigen. Deine Frage wurde zur Gänze beantwortet. Ab hier beginnt motor-TALK.

Richtig.😛 Dann fange ich mal an: So wie dort geparkt wird, kommt keine Feuerwehr durch.

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