Rechts vor links Regelung und die Fahrtrichtung
Bitte das angehängte Bild beachten.
Ich wohne in einer Stichstrasse, das heißt eine vielleicht 70m lange Sackgasse.
Dort hat es sich eingebürgert dass man vorwärts rein fährt und dann schräg am Zahn vorwärts parkt, kann man auf dem Bild gut sehen.
Die Strasse mit dem langen roten Pfeil hat eine rechts vor links Regelung, also wenn ein Auto von unten kommt und ich aus der Stichstrasse raus komme dann habe ich Vorfahrt da ich von rechts komme.
Nun der Knackpunkt der Sache, da man ja vorwärts eingeparkt hat ist es normalerweise auch so dass man rückwärts aus der Strasse raus fährt, ist am einfachsten so.
Greift da auch die rechts vor links Regelung wenn ich rückwärts raus gefahren komme?
Beste Antwort im Thema
Ich würde beim Rückwärtsfahren niemals auf ein Vorfahrtsrecht bestehen.
Ein Unfall, egal ob selbstverschuldet oder unschuldig, kostet Zeit und die Fahrt, kann meist nicht beendet werden.
60 Antworten
Zitat:
Eigentlich erledigt sich die Frage, rückwärts fahren/ Vorfahrt, von selbst, da man immer beim rückwärts Fahren zur besonderen Vorsicht verpflichtet ist
Falsch, es gilt nämlich bei der Vorfahrtsregel nicht wohin man will, sondern woher man kommt!
Egal ob man mit dem Hintern oder der Schnauze zuerst rausfährt.
Natürlich, als Rückwärtsfahrender hat man eine besondere Sorgfaltspflicht. Aber das ändert nichts an der Vorfahrt.
Wer rückwärts fährt (oder ein/aus parkt etc.) nimmt nicht am fließenden Verkehr teil und kann deshalb keine Vorfahrt für sich in Anspruch nehmen!!
So urteilen auch die Gerichte!
Das ist so nicht richtig.
Wenn ich, von rechts, rückwärts in die Kreuzung einfahre, bei der rechts vor links gilt, dann habe ich Vorfahrt.
Egal was deine Gerichte sagen.
Denn es gilt wie immer Vorfahrt gewähren, dem Fahrzeug das aus XY (in diesem Falll von rechts) kommt!
Egal wie rum.
Wenn bei diesem Punkt Gerichte anders entscheiden, dann war auch der gesamte Sachverhalt anders.
@Steven4880 Kannst du ja mal praktisch ausprobieren, rückwärts auf deine Vorfahrt bestehen, du wirst bitter enttäuscht werden 😉
Beim rückwärts fahren hat man praktisch ( besondere Vorsicht/keine Teilnahme am fließendem Verkehr), nie Vorfahrt, nie bei jedem "Sachverhalt"!
Zweifler bitte ausprobieren ! 😉
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Zitat:
@manvo schrieb am 19. August 2018 um 23:53:57 Uhr:
@Steven4880 Kannst du ja mal praktisch ausprobieren, rückwärts auf deine Vorfahrt bestehen, du wirst bitter enttäuscht werden 😉
Du meinst dass es einen Unfall gibt?
Schon möglich.
Aber rein rechtlich sieht es anders aus. Denn da spielt es keine Rolle wie ich da raus fahre.
Man muss in dieser Sache anmerken, dass auch ein Vorfahrtsberechtigter dazu gehalten ist, Verkehrsunfälle zu verhindern, sofern dies z.B. durch Bremsen oder Ausweichen möglich ist.
Und wenn man die Stichstraße rückwärts auf der falschen Straßenseite verlässt?
Wer hat Vorfahrt, wenn man rückwärts auf der korrekten Seite die Straße verlässt, jedoch jemand in die Straße einbiegen möchte. Muss der andere damit rechnen, dass er warten muss, da man ihm ja rückwärts beim Einbiegen in die Straße entgegenfahren würde und er deshalb nicht einfach ungehindert rechts in die Straße einfahren darf?
Und was ist, wenn auf der anderen Straße auch rückwärts gefahren wird?
Was ist, wenn man rückwärts aus der Straße fährt, jedoch jemand nach einem vorwärts aus der Straße will, dann hat der nachfolgende doch Vorfahrt, wenn man nun auf der anderen Straße vor der Stichstraße steht und man darf selbst nicht gleich losfahren.
Was ist, wenn nun jemand die Vorfahrt gewährt, jedoch nicht ausreichend Platz lässt, dass man rückwärts auf die Straße fahren kann, um seine Fahrt in dessen Fahrtrichtung fortzusetzen, der aber keinen Platz mehr hat zurückzusetzen und er durch eine ggf. getönte Scheibe auch meine Handzeichen sehen kann?
Und erst im Winter, wenn die Sicht stark eingeschränkt ist, da man das Auto ja auch nicht warmlaufen lassen darf (nicht jeder hat eine Standheizung).
Und ganz wichtig die UFOs, auf keinem Fall die UFOs vergessen, welche sich sowieso nie an irgendwelche Vorschriften halten und alles durcheinander bringen, Unfälle verursachen und sich mit Lichtgeschwindigkeit ohne Kennzeichen von dem Unfallort entfernen. Wenn ich da mal einen von erwische...
Vermutlich ist es zu simpel, dass man auf der Straße einfach vorwärts fährt und somit unnötige Risiken vermeidet - außer halt die UFOs, die machen, was sie wollen.
Wenn es nur durch Rückwärtsfahren möglich ist die Straße zu verlassen?
Fakt ist doch, woher jemand kommt. Egal wie rum.
Es ist doch so simpel. Der TE hat es doch beschrieben.
Rückwärts und einen Einweiser dazu und alles ist gut. Rückwärts ohne Einweisung ist böse und teurer
Sind wir hier beim LKW ?
Zitat:
@Steven4880 schrieb am 20. August 2018 um 01:35:04 Uhr:
Sind wir hier beim LKW ?
Nö, beim PKW, der auch ne Strechlimo sein kann. Egal, fahren nach Sicht ist auch rückwärts das Zauberwort. Ohne Sicht ist also ein Einweiser gern gesehen und notwendig.
Zitat:
@otto2111 schrieb am 20. August 2018 um 00:59:25 Uhr:
Rückwärts und einen Einweiser dazu und alles ist gut. Rückwärts ohne Einweisung ist böse und teurer
Wenn es notwendig ist, dann nur mit Einweiser. Auch beim "normalen" PKW.
Zitat:
@U.Korsch schrieb am 20. August 2018 um 00:09:18 Uhr:
Man muss in dieser Sache anmerken, dass auch ein Vorfahrtsberechtigter dazu gehalten ist, Verkehrsunfälle zu verhindern, sofern dies z.B. durch Bremsen oder Ausweichen möglich ist.
Richtig, denn ein Recht auf Vorfahrt gibt es nicht, nur eine Pflicht Vorfahrt zu gewähren.
Zitat:
@Norbert-TDCi schrieb am 19. Aug. 2018 um 22:16:25 Uhr:
Und grundsätzlich müssten ja sogar die Fußgänger warten weil auf der Strasse hat das Auto Vorrang wenn es keine Ampel, Zebrastreifen oder ähnliches gibt, also hier in dem Fall sicherlich.
So pauschal kann ich das nicht unkommentiert lassen:
Wenn sie deine Strasse queren, AUS der du kommst, müssen sie dich passieren lassen, ja. Wenn Fussgänger die Strasse queren, IN die du hier ABBIEGST, musst jedoch du warten, egal auf welcher Seite die Strasse gequert wird.
Das käme noch erschwerend dazu.