Rechts vor links Regelung und die Fahrtrichtung

Bitte das angehängte Bild beachten.

Ich wohne in einer Stichstrasse, das heißt eine vielleicht 70m lange Sackgasse.
Dort hat es sich eingebürgert dass man vorwärts rein fährt und dann schräg am Zahn vorwärts parkt, kann man auf dem Bild gut sehen.

Die Strasse mit dem langen roten Pfeil hat eine rechts vor links Regelung, also wenn ein Auto von unten kommt und ich aus der Stichstrasse raus komme dann habe ich Vorfahrt da ich von rechts komme.

Nun der Knackpunkt der Sache, da man ja vorwärts eingeparkt hat ist es normalerweise auch so dass man rückwärts aus der Strasse raus fährt, ist am einfachsten so.

Greift da auch die rechts vor links Regelung wenn ich rückwärts raus gefahren komme?

Zwischenablage01
Beste Antwort im Thema

Ich würde beim Rückwärtsfahren niemals auf ein Vorfahrtsrecht bestehen.

Ein Unfall, egal ob selbstverschuldet oder unschuldig, kostet Zeit und die Fahrt, kann meist nicht beendet werden.

60 weitere Antworten
60 Antworten

Zitat:

@R-Sch schrieb am 19. August 2018 um 22:00:21 Uhr:


Ich würde beim Rückwärtsfahren niemals auf ein Vorfahrtsrecht bestehen.

Ein Unfall, egal ob selbstverschuldet oder unschuldig, kostet Zeit und die Fahrt, kann meist nicht beendet werden.

Stimme ich dir zu, ich fahre auch lieber vorwärts raus. Nach dem Motto: immer in Fluchtrichtung parken!

Zitat:

@Norbert-TDCi schrieb am 19. August 2018 um 21:59:20 Uhr:


@Schubbie

Hier ist es eher dass die Leute hier , je später der Abend, zu schnell fahren und mich deswegen interessiert was passiert wenn ich mal rückwärts raus fahre wenn so einer kommt.

Kannst Du beweisen, wie schnell er wirklich gefahren ist?

So wie ich es sehe, ist dort auch ein Fuß-/Radweg. Beim Vorwärtsfahren hat man es ja schon teils schwer die Radfahrer und Kinder zu sehen, so dass ich wohl eher vorwärts aus dieser Straße fahren wollen würde, auch wenn ich Recht habe.

Da ist "nur" ein Fussweg der von der Strasse unterbrochen ist, der schwarze Schatten ist nur weil der Asphalt an der Stelle wegen eines Rohrbruchs mal geöffnet und erneuert wurde, also kein durchgehender Fussweg.

Nee, rückwärts fahren geht schon, da sind so gut wie nie Fussgänger und man kann auch alles sehen wenn man mal den Kopf bewegt und links rechts nach hinten schaut.

Und grundsätzlich müssten ja sogar die Fußgänger warten weil auf der Strasse hat das Auto Vorrang wenn es keine Ampel, Zebrastreifen oder ähnliches gibt, also hier in dem Fall sicherlich.

Ich lasse natürlich alle erstmal durch und warte bis frei ist bevor ich raus fahre, ist halt entspannter.

Ähnliche Themen

§9 Abs. 5 StVO:
Wer ein Fahrzeug führt, muss sich beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren darüber hinaus so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen.

Zitat:

@R-Sch schrieb am 19. August 2018 um 22:02:42 Uhr:



Zitat:

@Norbert-TDCi schrieb am 19. August 2018 um 21:59:20 Uhr:


@Schubbie

Hier ist es eher dass die Leute hier , je später der Abend, zu schnell fahren und mich deswegen interessiert was passiert wenn ich mal rückwärts raus fahre wenn so einer kommt.

Kannst Du beweisen, wie schnell er wirklich gefahren ist?

Nein, natürlich nicht.... 😉

Zitat:

@U.Korsch schrieb am 19. August 2018 um 22:17:02 Uhr:


§9 Abs. 5 StVO:
Wer ein Fahrzeug führt, muss sich beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren darüber hinaus so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen.

Dies entbindet aber die anderen wiederum nicht von ihrer Pflicht mir Vorfahrt zu gewähren.
Weswegen, wie oben schon geschrieben, es eine Teilschuld für den gibt der eigentlich Vorfahrt haben solllte.

Zitat:

@U.Korsch schrieb am 19. Aug. 2018 um 22:17:02 Uhr:


erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen.

Das ist immer noch der schönste Satz von allen. Behalten wir diesen im Hinterkopf und warten nun die übliche V&S-Diskussionen ab ;-)

Eindeutig zweideutig..... 😁 😁 😁

Das Problem ist in der Regel nicht der verkehrsrechtliche Unfall und die Owi als Unfallverursacher, sondern das, was die Versicherung draus macht. Entscheidend ist ja nicht das Vorliegen einer Teilschuld, sondern die Quotelung.

Keine Diskussion mehr für mich, die Links oben belegen, die Regelung gilt grundsätzlich auch wenn man rückwärts fährt, wobei man als Fahrzeugführer beim rückwärts fahren noch mehr Sorgfalt walten lassen muss als wenn man richtig rum fährt 🙂😛

Zitat:

@U.Korsch schrieb am 19. August 2018 um 22:27:37 Uhr:


Das Problem ist in der Regel nicht der verkehrsrechtliche Unfall und die Owi als Unfallverursacher, sondern das, was die Versicherung draus macht. Entscheidend ist ja nicht das Vorliegen einer Teilschuld, sondern die Quotelung.

Also ich habe, wenn ich mich nicht sehr irre, grobe Fahrlässigkeit mit versichert ( genauso heißt das auch im Vertrag).
Was natürlich nichts daran ändert dass eine Versicherung sich in so einem Fall vielleicht doch irgendwie versucht zu drücken.

Zitat:

@Norbert-TDCi schrieb am 19. August 2018 um 22:30:03 Uhr:


Keine Diskussion mehr für mich, die Links oben belegen, die Regelung gilt grundsätzlich auch wenn man rückwärts fährt, wobei man als Fahrzeugführer beim rückwärts fahren noch mehr Sorgfalt walten lassen muss als wenn man richtig rum fährt 🙂😛

Da wir hier bei MT sind, steht die Diskussion doch jetzt erst am Anfang. Sicher wird jetzt noch einer kommen und die Links in Frage stellen. 😁 😁 😁

Eigentlich erledigt sich die Frage, rückwärts fahren/ Vorfahrt, von selbst, da man immer beim rückwärts Fahren zur besonderen Vorsicht verpflichtet ist. Also auch ein rückwärts fahrendes von rechts kommendes Fahrzeug, wird nie ungeschoren davon kommen.

Beim Rückwärtsfahren hast du also keine Vorfahrt (StVO § 9 (5))
Außerdem:
Wer rückwärts fährt (oder ein/aus parkt etc.) nimmt nicht am fließenden Verkehr teil und kann deshalb keine Vorfahrt für sich in Anspruch nehmen!!!

Problem ist glaube ich eher, ob es für den von "unten" kommenden VT erkennbar ist, dass du ein Vorfahrtsrecht wahrnehmen und auf diese Straße einbiegen willst, ist doch anhand der Silhouette recht eindeutig erkennbar, wo vorn und hinten ist. Dass nachts die Rückfahrfunzeln wesentlich weniger Aufmerksamkeit erregen als normale Scheinwerfer kommt dann noch hinzu. Wobei er dazu erstmal erkennen muss, dass da überhaupt eine Einmündung ist, die auch noch vorfahrtsberechtigt ist... ich würde das als "unklare Verkehrssituation" definieren und mich entsprechend verhalten: defensiv und mit den Fehlern des anderen rechnend. Wobei ich mich frage, ob es nicht sicherer ist, rückwärts hineinzufahren, damit man vorwärts herausfahren kann? Ich weiß ja bei der Ankunft noch nicht, wie sich die Wetter- und Sichtverhältnisse bis zu meiner Abfahrt entwickeln werden...

Deine Antwort
Ähnliche Themen