Rechts vor Links - Ausnahmen
HI,
wurde schon mehrfach in einem Wohngebiet mit 30er Zone von Autofahrern angehupt, die meinten, weil sie von rechts kommen, haben sie Vorfahrt... hier ist :
erstens ein abgesenkter Bordstein
zweitens verkehrsberuhigte Zone mit Zeichen 326 bzw. 325
Soweit ich weiss, sind Fahrzeuge, die aus diesen Strassen kommen wartepflichtig und haben keine Vorfahrt - oder hat sich da zwischenzeitlich was geändert und ich bin zurecht angehupt worden ?
Langsam nervt mich das...
Gruß cocker
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von cocker
aber da ich mich in einer 30er Zone befinde nun doch?
Versteh ich das richtig?
das wäre mir auch neu.
abgesenkter bordstein ist immer der durchgehenden straße untergeordnet...egal ob von links, rechts, oben, unten, hinten...
und auch egal, ob spielstraße, tempo 30 oder sonstwas.
so kenne ich das zumindest.
174 Antworten
Jetzt bin ich ebenfalls gänzlich verwirrt.
Hab mal ein Foto von meiner Straße gemacht, welche auf dem Bild von rechts rauskommt. Alles 30er-Zone. Alle Straßen haben eigene Namensschilder.
Wer hat nun Vorfahrt? 😕
Ich sage: Du.
Zitat:
@MartinSHL schrieb am 6. November 2014 um 10:55:16 Uhr:
Jetzt bin ich ebenfalls gänzlich verwirrt.
Hab mal ein Foto von meiner Straße gemacht, welche auf dem Bild von rechts rauskommt. Alles 30er-Zone. Alle Straßen haben eigene Namensschilder.
Wer hat nun Vorfahrt? 😕
Je nach Richter mal der eine (RvL) und mal der andere (abgesenkter Bordstein).
Imho ist der abgesenkte Bordstein gewichtiger als die RvL-Regel.
Ähnliche Themen
Hallo Martin, habe ein BGH-Urteil eingestellt - ich verkneife es mir ausdrücklich die Verkehrsgerichtsbarkeit zu bewerten.........., das Ammenmärchen, dass ein Bordstein vorfahrtsregelnde Wirkung hätte, ist halt nicht tot zu kriegen; hat sogar Gerichte erreicht. Da wird der §10 herangezogen, der Ausfahrten und Zufahrten regelt, keine VORFAHRT!!
Wenn keine Vorfahrts-Regelung durch Schilder, Ampel oder Polizist vorhanden ist, gilt für gleichberechtigte Strassen IMMER rechts vor links, egal ob und/oder welche Bordsteine das Bauamt der Gemeinde hat bauen lassen.
Es ist unbegreiflich, dass ein Verkehrsteilnehmer (oder gar ein Richter) glaubt, das Bauamt schaffe Vorfahrtsrechte.
Aber - bitte, es gibt auch Leute die glaube, ein Toter sei auferstanden und leibhaftig gen Himmel gefahren (Transportmittel unbekannt) Wir müssen mit dieser Situation leben und (Binsenwahrheit): Wer kein Recht hat muss zu Greicht rennen und sich welches holen.
Übrigens: Der Trend im Gemeindestrassenbau geht zur Mittelrinne ohne Bürgerssteig und Bordstein - auf lange Sicht ist das Thema damit erledigt.
emm eff gee
HeinzJ.Rüb
Wenn dem so ist, verwundert mich das kleine Wörtchen "oder".
§ 10 Einfahren und Anfahren
Wer aus einem Grundstück, aus einer Fußgängerzone (Zeichen 242.1 und 242.2), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen. Die Absicht einzufahren oder anzufahren ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.
Damit öffnet sich der § und schließt eben nicht nur die erstgenannten Bereiche ein.
Das "Bauamt" bestimmt übrigens keine Verkehrsregeln, die Planungen sind mit der Straßenverkehrsbehörde abzustimmen.
Also ich sehe schon, ich mache es wie bisher auch: ich warte an der Stelle trotzdem als von rechts kommender. 😉
Sicher ist sicher.
BTW: ich bin mir ziemlich sicher, dass diese "abgesenkte Bordsteinregel" auch genau so in der Fahrschule gelehrt wird.
Wir hatten auch so nen Fall. Mir wurde ebenfalls gelernt, dass ich an der Stelle Vorfahrt ggü. den Fahrzeugen von rechts habe.
§ 8
Vorfahrt
(1) An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt. Das gilt nicht,
1. wenn die Vorfahrt durch Verkehrszeichen besonders geregelt ist (Zeichen 205, 206, 301, 306) oder
2. für Fahrzeuge, die aus einem Feld- oder Waldweg auf eine andere Straße kommen.
(1a) Ist an der Einmündung in einen Kreisverkehr Zeichen 215 (Kreisverkehr) unter dem Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren) angeordnet, hat der Verkehr auf der Kreisfahrbahn Vorfahrt. Bei der Einfahrt in einen solchen Kreisverkehr ist die Benutzung des Fahrtrichtungsanzeigers unzulässig.
(2) Wer die Vorfahrt zu beachten hat, muss rechtzeitig durch sein Fahrverhalten, insbesondere durch mäßige Geschwindigkeit, erkennen lassen, dass gewartet wird. Es darf nur weitergefahren werden, wenn übersehen werden kann, dass wer die Vorfahrt hat, weder gefährdet noch wesentlich behindert wird. Kann das nicht übersehen werden, weil die Straßenstelle unübersichtlich ist, so darf sich vorsichtig in die Kreuzung oder Einmündung hineingetastet werden, bis die Übersicht gegeben ist. Wer die Vorfahrt hat, darf auch beim Abbiegen in die andere Straße nicht wesentlich durch den Wartepflichtigen behindert werden.
Noch Fragen?
emm eff gee
HeinzJ.Rüb
Ja, wie erklärst du das "oder" in §10?
Bitte beachten: Der Begriff "abgesenkter Bordstein" bezieht sich auf Nebenstraßen, deren Einmündung (als Verkehrsberuhigungsmaßnahme) über den Gehweg der Hauptstraße geführt ist, oft einspurig. Dieser Gehweg muß neben der Hauptstraße durchgehend als solcher vorhanden und erkennbar sein. Die Fußgänger haben übrigens immer Vorrang an solchen Stellen, es gelten ge,mäß § 10 StVO dieselben Regeln wie bei einer Grundstücksausfahrt.
So etwas ist recht selten, ich hab's vor Jahren mal in Berlin gesehen. Leider wird es häufig verwechselt mit solchen Situationen wie im Bild von MartinSHL. Dort wurde lediglich in die Einmündung eine Stufe auf der Fahrbahn(!) eingebaut, warum auch immer. Der Gehweg ist deutlich sichtbar NICHT durchgezogen. Ich halte solche Bauten für keine gute Idee, da die Situation zu Unklarheiten führt.
In der Realität sollte man an solchen Stellen besonders gut aufpassen, egal von wo man kommt.
Zitat:
@Erwachsener schrieb am 6. November 2014 um 14:21:20 Uhr:
Bitte beachten: Der Begriff "abgesenkter Bordstein" bezieht sich auf Nebenstraßen, deren Einmündung (als Verkehrsberuhigungsmaßnahme) über den Gehweg der Hauptstraße geführt ist, oft einspurig. Dieser Gehweg muß neben der Hauptstraße durchgehend als solcher vorhanden und erkennbar sein.
Quelle?
Hallo, zitiere:Ja, wie erklärst du das "oder" in §10?:ereitiz
:-)) ...wir reden hier von Schnaps (§8) und dann kommst du mit Sprudelwasser (§10)... :-D
Grundsatz in unserem Verkehrsrtecht: An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt.
(Ausnahmen sind in §8 geregelt)
Auch wenn rechts vor links auf die Schifffahrt und die alten Wickinger zurückgeht - das ist geltendes Recht. Basta
...... ehrlich, ich tue mir manchmal auch schwer zuzugeben, dass ich nicht Recht habe..........
emm eff gee
HeinzJ.Rüb
Ich behaupte nicht, dass ich Recht habe, bin selber unsicher. Aber ich stelle mich auch nicht mit aller Gewissheit hin und meine ich hätte Recht, kann dies aber nicht vernünftig begründen.
Hallo HRO-KK263, bin da bei Ihnen, ohne wenn und aber - nur formales Recht und Verhalten im konkreten Fall sind halt was Unterschiedliches...
emm eff ge
HeinzJ.Rüb