Rechts vor Links - Ausnahmen
HI,
wurde schon mehrfach in einem Wohngebiet mit 30er Zone von Autofahrern angehupt, die meinten, weil sie von rechts kommen, haben sie Vorfahrt... hier ist :
erstens ein abgesenkter Bordstein
zweitens verkehrsberuhigte Zone mit Zeichen 326 bzw. 325
Soweit ich weiss, sind Fahrzeuge, die aus diesen Strassen kommen wartepflichtig und haben keine Vorfahrt - oder hat sich da zwischenzeitlich was geändert und ich bin zurecht angehupt worden ?
Langsam nervt mich das...
Gruß cocker
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von cocker
aber da ich mich in einer 30er Zone befinde nun doch?
Versteh ich das richtig?
das wäre mir auch neu.
abgesenkter bordstein ist immer der durchgehenden straße untergeordnet...egal ob von links, rechts, oben, unten, hinten...
und auch egal, ob spielstraße, tempo 30 oder sonstwas.
so kenne ich das zumindest.
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174 Antworten
Zitat:
@hajotterr schrieb am 12. November 2014 um 11:59:44 Uhr:
@birscherl: Moin ich spreche nicht von einem Rechtssystem, sondern von der deutschen Justiz und da gilt der Verhandlungsgrundsatz - iss nun mal so. Was nicht verhandelt wird, darf der Richter nicht in seinem Urteil berücksichtigen.
emm eff gee
hajotterr
Der Verhandlungsgrundsatz gilt aber nun mal nur in der Verhandlung, nicht bei der Rechtsanwendung. Eine eventuelle Verjährung hat aber überhaupt nichts mit der Verhandlung zu tun, sondern ist klar in Gesetzen geregelt, die der Richter beachten muss. Hier gilt in Deutschland der Grundsatz, dass das Gericht das Recht kennen und ohne Bindung an Rechtsausführungen der Parteien richtig anwenden muss (iura novit curia).
Falls du dich für das Thema Recht interessierst, findest du einen kleinen Einstieg dazu hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Verhandlungsgrundsatz
Das sind jetzt aber sehr, sehr spezielle Diskussionen. Ich könnte ja noch den Begriff "Amtsermittlungsgrundsatz" einführen ... wen's interessiert: http://de.wikipedia.org/wiki/Amtsermittlungsgrundsatz.
Interessanterweise galt dieser in der DDR auch bei Zivilsachen (deshalb reichten auch 600 Rechtsanwälte fürs ganze Land). (Das nur informationshalber. Bitte jetzt keine Grundsatzdiskussion über "Unrechtsstaat".)
Zitat:
Soweit ich weiss, sind Fahrzeuge, die aus diesen Strassen kommen wartepflichtig und haben keine Vorfahrt - oder hat sich da zwischenzeitlich was geändert und ich bin zurecht angehupt worden ?
Mein Fahrlehrer gab mir folgende Anekdote zum Besten (Hab vor 4 Wochen meinen Führerschein erhalten): Er fährt privat an eine Kreuzung ohne Vorfahrtszeichen ran und möchte links abbiegen. In Gegenrichtung nähert sich ein Polizeiwagen, und zwar aus einem verkehrsberuhigten Bereich ("Spielstraße"😉 heraus, der gradeaus weiter will. Mein Fahrlehrer sieht keine Veranlassung zu irgendwas, biegt links ab und der Polizeiwagen wird zu einer fast Vollbremsung gezwungen. Sie hinter ihm her, halten ihn an und er klärt sie auf... die zwei waren wohl sehr zerknirscht!
🙂
@andrehartmann: für einen Linksabbieger ist ein entgegenkommender Geradeausfahrer von rechts kommend und hat Vorfahrt (StVO §8 S.1)
emm eff gee
hajotterr
Zitat:
@hajotterr schrieb am 13. November 2014 um 17:30:08 Uhr:
@andrehartmann: für einen Linksabbieger ist ein entgegenkommender Geradeausfahrer von rechts kommend und hat Vorfahrt (StVO §8 S.1)
Ein Geradeausfahrer ist von rechts kommend … klar …
Wer aus einem verkehrsberuhigten Bereich auf die Straße fährt, muss §10 StVO beachten. Das schließt nun mal die Vorfahrt desjenigen aus.
@birscherl: in einem BWL-Studium, wid auch Recht gelehrt, quasi als Nebenfach. Da ist mir der Verhandlungsgrundsatz beigebracht worden. Den Fall der Verjährung ist im Amtsger. Friedberg gesprochen worden, ich habe das nicht geträumt, Was verstehst du unter Rechtsanwendung? Suchergebnis NULL...........
iura novit curia (das Gericht kennt das Recht), Das Gericht wird anhand des dargelegten und festgestellten Sachverhaltes eigenständig das entsprechende Recht auf diesen Sachverhalt anwenden.
wenn Verjährung nicht vorgetragen wird, wird sie nicht angewendet.
So, und jetztwirds Ernst, jetzt will ich den Fall, das Urteil wissen, wo einer von rechts kommend wie verurteilt wurde.
emm eff gee
hajotterr
Zitat:
@hajotterr schrieb am 13. November 2014 um 17:53:47 Uhr:
in einem BWL-Studium, wid auch Recht gelehrt, quasi als Nebenfach.
Das scheint mir das Problem zu sein, dass Halbwissen als Basis angesehen wird.
Zitat:
@hajotterr schrieb am 13. November 2014 um 17:53:47 Uhr:
Was verstehst du unter Rechtsanwendung? Suchergebnis NULL...........
Na, ich hab dir doch weiter oben extra einen link dazu gepostet, da musst du noch nicht mal suchen.
Verjährung ist übrigens keine prozessrelevante Tatsache, die man vortragen muss. Da würde mich doch mal das Urteil interessieren …
@birscherl: brachte und bringe kein eigenes Wissen ein - zitiere immer nur ein BGH-Urteil zum Thema Vorfahrt und den §8 StVO.
Appropos Halbwissen; ich traue mir nicht zu, ihren Wissensstand in Rechtsangelegenheiten zu werten, ich hielte das für anmaßend und frech. Werde mich nicht auf dieses Niveau bgeben und klinke mich hier aus - ade.
emm eff hee
hajotterr
Das Ausfahren aus einem verkehrsberuhigten Bereich auf eine Straße ist aber nun mal nach §10, nicht nach §8, geregelt.
Und das kann ich nur bestätigen.