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Rechts vor Links - Ausnahmen

HI,

wurde schon mehrfach in einem Wohngebiet mit 30er Zone von Autofahrern angehupt, die meinten, weil sie von rechts kommen, haben sie Vorfahrt... hier ist :

erstens ein abgesenkter Bordstein
zweitens verkehrsberuhigte Zone mit Zeichen 326 bzw. 325

Soweit ich weiss, sind Fahrzeuge, die aus diesen Strassen kommen wartepflichtig und haben keine Vorfahrt - oder hat sich da zwischenzeitlich was geändert und ich bin zurecht angehupt worden ?
Langsam nervt mich das...

Gruß cocker

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von cocker


aber da ich mich in einer 30er Zone befinde nun doch?
Versteh ich das richtig?

das wäre mir auch neu.

abgesenkter bordstein ist immer der durchgehenden straße untergeordnet...egal ob von links, rechts, oben, unten, hinten...

und auch egal, ob spielstraße, tempo 30 oder sonstwas.

so kenne ich das zumindest.

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Du musst warten, ist doch ganz einfach.

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Original geschrieben von Scoundrel


Jetzt die Frage: Müsste das grüne KFZ mich durchlassen und hinter dem parkenden Fahrzeug warten?
nein, muss es nicht - da seine vorfahrt auf der gesamten straßenbreite und damit auch auf "deiner" spur gillt...

Danke für die Antwort! Dann hab ich ja intuitiv immer richtig gehandelt! 🙂 Ist das immer so, dass eine Vorfahrt über die gesamte Straßenbreite gilt, oder nur in 30iger Zonen bzw Straßen ohne Spurtrennungslinien? Wenn man das gleiche Szenario auf eine Vorfahrtsstraße überträgt und das Parkende Auto ein langsam fahrendes ist, welches überholt wird, dann müsste man ja, wenn man von einer untergeortneten Straße kommt, immer warten, bis weit und breit keine Autos mehr sind... Man müsste ja immer damit rechnen, dass ein KFZ zum Überholen ansetzt und einem dann auf der Spur, auf die man auffährt entgegen kommt! Oder hab ich da jetzt nen Denkfehler drin? Ich sollte vielleicht nochmal die StVO lesen! 😁

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer


Du musst warten, ist doch ganz einfach.

Naja, so klar ist die Situation in meinen Augen nicht. Erstens ist die gesamte Ecke recht unübersichtlich wegen Hecken und Bäumen. (Dadurch sieht man ein KFZ auf der Spur sehr sehr spät.) Zweitens gehören so nahe an eine unübersichtliche Kreuzung keine Parkplätze, die noch mehr dazu beitragen eine eigentlich klare Verkehrssituation zu verkompliziern!

Wie schon geschrieben: Wenn von links noch ein KFZ kommt das gerade aus will, bin ich der erste der fahren darf, da das grüne KFZ diesem "Vorfahrt" gewährt und hinter dem parkenden Auto wartet. Dieses jedoch mir wieder die Vorfahrt gewährt, da ich von rechts komm! 😉

MagirusDeutzUlm hat das wertungsfrei erläutert... Das ist eine Antwort, an der du dir mal ein Beispiel nehmen könntest! 🙂

Warum muss ich mir ein Beispiel nehmen, deine Frage ist beantwortet. Warum noch einen ellenlangen Text dazu verfassen.

Wenn von links ein Fahrzeug kommt, dann muss es eben warten, bis der von rechts durch ist, dann fährst du und dann der Wagen von links. Sehe da weder Missverstände, noch ein Problem.

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer


Warum muss ich mir ein Beispiel nehmen, deine Frage ist beantwortet. Warum noch einen ellenlangen Text dazu verfassen.

Weil eine Antwort ohne Erklärung ziemlich wertlos ist (Vorallem wenn sie denn dann schon beantwortet wurde.) 🙂

Zitat:

Wenn von links ein Fahrzeug kommt, dann muss es eben warten, bis der von rechts durch ist, dann fährst du und dann der Wagen von links. Sehe da weder Missverstände, noch ein Problem.

Sehe ich anders. Wenn von links einer kommt, hat der von rechts kommende auf seiner Spur zu bleiben und darf nicht einfach auf die Gegenfahrbahn ausscheren. Ergo bin ich der erste, der die Kreuzung verlässt! Ich denke, dass hier das Timing eine große Rolle spielt. Ich hab die Skizze mal abgeändert, so dass ich die Kreuzung nur ein paar Sekunden früher erreiche, dann bin ich bereits auf die Straße aufgefahren, und das grüne KFZ hat zu warten, da seine Straßenseite "blockiert" ist.

Also denke ich die Situation ist mehr vom Timing abhängig, als von rechts vor links. Aber trotzdem Danke!

Rechts-vor-links

Zitat:

Wenn von links einer kommt, hat der von rechts kommende auf seiner Spur zu bleiben und darf nicht einfach auf die Gegenfahrbahn ausscheren.

Kommt drauf an, er darf natürlich nicht absichtlich in die Engstelle einfahren(er hat das Hindernis ja auf seiner Seite) aber wenn er schon längst dort fährt (in Wohngebieten stehen dort auch öfter mal mehr als ein Fahrzeug) dann darf er natrülich weiterfahren und dann hat er Vorrang.

Zitat:

Vorallem wenn sie denn dann schon beantwortet wurde.

Wenn sich Antowrten überschneiden, dann passiert sowas mal.

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer



Zitat:

Wenn von links einer kommt, hat der von rechts kommende auf seiner Spur zu bleiben und darf nicht einfach auf die Gegenfahrbahn ausscheren.

Kommt drauf an, er darf natürlich nicht absichtlich in die Engstelle einfahren(er hat das Hindernis ja auf seiner Seite) aber wenn er schon längst dort fährt (in Wohngebieten stehen dort auch öfter mal mehr als ein Fahrzeug) dann darf er natrülich weiterfahren und dann hat er Vorrang.

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer



Zitat:

Vorallem wenn sie denn dann schon beantwortet wurde.

Wenn sich Antowrten überschneiden, dann passiert sowas mal.

Das ist so natürlich richtig... Ist halt schwer so eine Situation in Worte zu fassen, wenn eine Sekunde Zeitunterschied schon die ganze Sachlage ändert! Frage beantwortet und wieder etwas schlauer! 😁

Also nochmal danke und nichts für ungut! 😉

Selbstredend hängt es vom Timing ab. Du kannst ja schlecht vorhersehen, dass während deines Abbiegevorgangs ein Fahrzeug in Sichtweite kommt, das dir dann danach auf deinem Fahrstreifen frontal entgegen kommt. Es wäre ja z. B. auch denkbar, dass das andere Fahrzeug auf dem hinteren evtl. noch freien Parkplatz parken will oder aus welchem Grund auch immer hinter dem Parkplatzbereich hält, um jemanden aussteigen zu lassen oder was einzuladen oder oder oder.
Aber wenn er schon blinkt um an den parkenden Fahrzeugen vorbei zu fahren, wenn du den Abbiegevorgang beginnst, dann hat er Vorfahrt, weil du ja noch nicht auf der vorfahrtberechtigten Straße bist. Du musst quasi abgebogen sein, bevor er ausschert.

Auf vorfahrtberechtigten Landstraßen ist das ähnlich. Wegen solcher Probleme herrscht dort meist Überholverbot. Daher kannst du so lange niemand überholt natürlich auch bei Gegenverkehr rechts abbiegen, weil er dich ja nicht betrifft. Überholt allerdings jemand, auch im Überholverbot, so hat er deswegen immer noch Vorfahrt, eben weil er auf der vorfahrtberechtigten Straße unterwegs ist und du noch nicht. Im Unfall-Fall haben beide einen Verstoß begangen und bekommen eine Teilschuld.

Zitat:

Original geschrieben von Scoundrel


dann müsste man ja, wenn man von einer untergeortneten Straße kommt, immer warten, bis weit und breit keine Autos mehr sind...

vollkommen korrekt!

Zitat:

bin ich der erste der fahren darf,

dürfen, tust du erstmal garnichts!

der grüne hat - trotz das er wartepflichtig gegenüber dem geradeausfahrer ist - dir gegenüber immernoch vorfahrt!

das ist dann der klassische fall von gegenseitger verständigung...klingt komisch, ist aber so... 😰

Um es vorweg zu nehmen. Ich grabe diesen alten Thread deshalb aus, weil er heute per Google direkt als 2. Treffer zu der schlichten Suche nach "Rechts vor Links" als Ergebnis aufgetaucht ist. Dieser Umstand, dass viele andere Leute ebenfalls schnell bei einer Google-Suche darauf stoßen können und falsch informiert werden könnten, bringt mich dazu das letzte Beispiel eindeutig klarzustellen.

Das Fahrzeug, das von "links oben" kommt, bezeichne ich als "grau".

Zitat:

Wie schon geschrieben: Wenn von links noch ein KFZ kommt das gerade aus will, bin ich der erste der fahren darf, da das grüne KFZ diesem "Vorfahrt" gewährt und hinter dem parkenden Auto wartet. Dieses jedoch mir wieder die Vorfahrt gewährt, da ich von rechts komm! 😉

Das ist in diesem Kontext schlicht und ergreifend falsch! Grün gewährt Grau die Vorfahrt, Grau gewährt Rot die Vorfahrt, d.h. noch lange nicht, dass Rot dann als Erster fahren darf, da ja Rot wiederum Grün Vorfahrt gewähren muss. Man dreht sich im Kreis, diese Argumentation führt zu keiner Lösung!

Jedes Fahrzeug in dieser Konstellation, ist gegenüber exakt einem Fahrzeug bevorrechtigt und gegenüber exakt einem Fahrzeug benachteiligt - alles aus vorfahrtstechnischer Sichtweise. Das kann man drehen und wenden wie man will, egal aus welcher Sichtweise, es führt immer zu folgender Betrachtung.

Rot: Vorfahrt gegenüber Grau, muss Grün Vorfahrt gewähren
Grün: Vorfahrt gegenüber Rot, muss Grau Vorfahrt gewähren
Grau: Vorfahrt gegenüber Grün, muss Rot Vorfahrt gewähren

Wie von Magirus-Deutz bereits gesagt, läuft es auf "gegenseitige Verständigung" hinaus, da KEINES der drei Fahrzeuge eindeutig gegenüber den anderen beiden Vorfahrt hat. Einer der Fahrzeugführer muss den anderen signalisieren, dass er gegenüber einem eigentlich "vorfahrtsrechtlich" Benachteiligten, auf die Vorfahrt verzichtet und ihn passieren lässt.

Wie ebenfalls erwähnt, kommt es natürlich auf das Timing an. Ist die Situation allerdings wie im genannten Beispiel und die drei Fahrzeuge sind zeitgleich an der fraglichen Kreuzung, gibt es keine eindeutige Regelung die eines der Fahrzeuge klar bevorrechtigt!

Beste Grüße!

OMG... ich habe auf einen Leichenthread geantwortet...

Antwort gelöscht, da auf einen Beitrag von 2011 bezogen.

Hallo, das Ammenmärchen, wonach ein Bordstein verkehrsregelnde Wirkung habe, ist nicht tot zu kriegen - aber falsch. Bei gleichberechtigten Strassen gilt rechts vor links!!
Vorfahrt bei abgesenktem Bordstein: - nach oben -
• Vorfahrtregel Rechts vor Links
• Verkehrsberuhigter Bereich
• Vorfahrt bei Feld- und Waldwegen
• BGH v. 14.10.1986:
Eine über abgeflachte Bordsteine "überführte" Zufahrt ist, wenn sie die äußeren Merkmale einer öffentlichen Straße aufweist, einmündende Straße im Sinne der Vorfahrtregelung "rechts vor links" (StVO § 8 Abs 1 S 1), auch wenn sie für den von links kommenden Kraftfahrer dem ersten optischen Eindruck nach als eine Grundstücksausfahrt im Sinne von StVO § 10 erscheint. Schwierigkeiten, derartige "überführte" Zufahrten als vorfahrtberechtigte Einmündungen zu erkennen, sind über das Verschuldenserfordernis und über die Regelung des StVO § 11 Abs 2 aufzufangen. Der Verkehr auf einer solchen "überführten" Zufahrt muss sich, wenn das sich ihm bietende Gesamtbild keinen Raum für ein Vertrauen in die Beachtung seiner Vorfahrt durch den querenden Verkehr zulässt, wie der Benutzer einer Grundstücksausfahrt besonders sorgfältig verhalten.
emm eff gee hajotterr

Zitat:

@cocker schrieb am 4. März 2010 um 11:26:24 Uhr:


HI,

wurde schon mehrfach in einem Wohngebiet mit 30er Zone von Autofahrern angehupt, die meinten, weil sie von rechts kommen, haben sie Vorfahrt... hier ist :

erstens ein abgesenkter Bordstein
zweitens verkehrsberuhigte Zone mit Zeichen 326 bzw. 325

Soweit ich weiss, sind Fahrzeuge, die aus diesen Strassen kommen wartepflichtig und haben keine Vorfahrt - oder hat sich da zwischenzeitlich was geändert und ich bin zurecht angehupt worden ?
Langsam nervt mich das...

Gruß cocker

Ich würde ja ganz frech eine Vollbremsung hinlegen so das ich direkt vor deren Schnauze stehe.
Warnblinklicht - aussteigen und Fragen wo das Problem liegt...
Und Notfalls mal direkt aufklären...

Und bevor jetzt einer Nötigung schreit... Ich halte an weil er/sie mit mit der Signalhupe beschallt und mich auf eine Notsituation hinweisen möchte. Da mir dann aber in dem Fall nicht so klar ist wo die Gefahr liegt frage ich einfach mal lieber nach...

Vielleicht möchte er/sie mich ja auch auf einen herunterhängenden Tankdeckel oder ähnliches aufmerksam machen. :P

Zitat:

@hajotterr schrieb am 3. November 2014 um 17:08:50 Uhr:


Hallo, das Ammenmärchen, wonach ein Bordstein verkehrsregelnde Wirkung habe, ist nicht tot zu kriegen - aber falsch. Bei gleichberechtigten Strassen gilt rechts vor links!!
Vorfahrt bei abgesenktem Bordstein: - nach oben -
• Vorfahrtregel Rechts vor Links
• Verkehrsberuhigter Bereich
• Vorfahrt bei Feld- und Waldwegen
• BGH v. 14.10.1986:
Eine über abgeflachte Bordsteine "überführte" Zufahrt ist, wenn sie die äußeren Merkmale einer öffentlichen Straße aufweist, einmündende Straße im Sinne der Vorfahrtregelung "rechts vor links" (StVO § 8 Abs 1 S 1), auch wenn sie für den von links kommenden Kraftfahrer dem ersten optischen Eindruck nach als eine Grundstücksausfahrt im Sinne von StVO § 10 erscheint. Schwierigkeiten, derartige "überführte" Zufahrten als vorfahrtberechtigte Einmündungen zu erkennen, sind über das Verschuldenserfordernis und über die Regelung des StVO § 11 Abs 2 aufzufangen. Der Verkehr auf einer solchen "überführten" Zufahrt muss sich, wenn das sich ihm bietende Gesamtbild keinen Raum für ein Vertrauen in die Beachtung seiner Vorfahrt durch den querenden Verkehr zulässt, wie der Benutzer einer Grundstücksausfahrt besonders sorgfältig verhalten.
emm eff gee hajotterr

Deiner Aussage, dass das ein Ammenmärchen sei, steht aber immer noch der §10 entgegen, das sehen übrigens auch viele Gerichte so. Und da der Gesetzgeber ja alles bis ins Kleinste geregelt hat, sind sich die Gerichte völlig uneins, wie ein abgesenkter Bordstein zu bewerten ist. Man darf sich also weder auf seine eigene Vorfahrt noch auf die des von rechts kommenden verlassen. Und wegen der Betriebsgefahr des eigenen Fahrzeug bist du dann – völlig unschuldig am Unfall – mit 30 % dabei.

http://www.kanzlei-heskamp.de/.../484-abgesenkter-bordstein

und so weiter …

Zitat:

@Chris492 schrieb am 3. November 2014 um 17:54:44 Uhr:


Ich würde ja ganz frech eine Vollbremsung hinlegen so das ich direkt vor deren Schnauze stehe. Warnblinklicht - aussteigen und Fragen wo das Problem liegt... Und Notfalls mal direkt aufklären...

Über was aufklären? Dass sich selbst die Gerichte nicht einig sind, was denn nun gilt?

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