Rechts überholen innerorts auf Kraftfahrtstraße?
Hallo liebe MT-ler!
Ich bin mir wegen folgender Sache unsicher:
Innerorts ist rechts überholen ja erlaubt, wie sieht es aber auf Straßen mit Tempolimit von 60,70 oder 80 aus, bzw auf Kraftfahrtstraßen? Die ja auch oft innerorts liegen. Wie sieht es in so einem Fall aus?
Hoffe ihr könnt mich da aufklären.
Beste Antwort im Thema
Sofern die Straße innerorts mehrere Fahrspuren in eine Richtung haben ist es erlaubt rechts schneller zu fahren als links.
69 Antworten
???
Püppchen
???
HTC
@mandelpflaume: ich würde es sehr begrüßen, wenn du dich in deiner Wortwahl mal deutlich mäßigen würdest. Es fällt nun schon in mehreren Threads auf, dass du ausfallend und pampig gegenüber anderen Usern wirst, wenn du entweder nicht Recht hast, das aber nicht erkennst oder auch einfach dem Sachverhalt nicht so ganz folgen kannst. Beides jedoch kein Grund für deine an den Tag gelegte Wortwahl. Nimm dich bitte mal ein bisschen zurück!
Gruß Tecci
Ach Tecci das ist doch halb so tragisch 🙂 Püppchen hat mich nur etwas irritiert, ich wußte nicht ob ich es als Kompliment oder als Schreibfehler wahrnehmen soll...
Haben hier schon ganz andere Kandidaten gehabt...
Erschreckend ist allerdings die Uneinsicht und die fehlende Bereitschaft fehlendes Wissen zu ergänzen. Ich will solchen Fahrern nicht im Berufsverkehr begegnen 🙂
HTC
Zitat:
@HTC schrieb am 21. Mai 2015 um 07:06:56 Uhr:
Erschreckend ist allerdings die Uneinsicht und die fehlende Bereitschaft fehlendes Wissen zu ergänzen. Ich will solchen Fahrern nicht im Berufsverkehr begegnen 🙂HTC
Da sind bestimmt ganz schön viele davon unterwegs...!
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Viele ja, wahrscheinlich, aber die Mehrheit ist doch vernünftig und logisch veranlagt 🙂
Ich will hier nicht auf Verzeigefigur machen, ich bin selbst sturer als der sturste Esel, aber selbst ich schaffe es ab und zu mal neues zu lernen und Fehler ein zu gestehen... Und weil ich auch noch neugierig bin und mich überall einmische mache ich sogar verhältnismäßig viele Fehler, allerdings sollte man sich im Straßenverkehr auf die Gesetze, die aktuelle Rechtsprechung und den gesunden Menschenverstand verlassen und zwar genau in dieser Reihenfolge!
HTC
Zitat:
@HTC schrieb am 20. Mai 2015 um 14:54:22 Uhr:
[(...)
-Auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen dürfen Abbieger die Fahrzeuge auf der durchgehenden Fahrbahn überholen, wenn die abgehenden Fahrstreifen mit einer breiten Leitlinie getrennt sind (§ 7a Abs. 1 StVO)[1] Das gilt nicht für Ausfädelungsstreifen (bisher Verzögerungsstreifen).
(...)HTC
Das widersoricht ja §7(3)....
In wie weit?
HTC
Naja da steht ja indirekt dass auf Kraftfahrstra0ßen und BAB rechts zu fahren ist. Innerorts jedoch frei Fahrstreifenwahll..
Zitat:
@pico24229 schrieb am 21. Mai 2015 um 09:58:17 Uhr:
Naja da steht ja indirekt dass auf Kraftfahrstra0ßen und BAB rechts zu fahren ist. Innerorts jedoch frei Fahrstreifenwahll..
Da ist ja das Problem, was viele haben: Die können innerorts nicht von außerorts unterscheiden! Nach der Devise: "Was dort erlaubt ist, mache ich hier genau so!" Dass sich mit dem Ortsausgangschild so einiges ändert, haben die vlt. noch garnicht begriffen! Innerorts darf rechts schneller gefahren werden als auf der linken Spur, außerhalb halt nur unter bestimmten Voraussetzungen, wie schon geschrieben wurde.
Zitat:
@pico24229 schrieb am 21. Mai 2015 um 10:23:33 Uhr:
Ja aber was ist mit einer Kraftfartstraße innerorts?????????
Ortseingangsschild=====Kraftfahrstrasse=====Ortsausgangsschild
........I--------------------------innerorts-----------------------------------I........
die Definition Kraftfahrstrasse bedeutet in diesem Fall, dass da langsamere KFZ und Fahrräder nicht fahren dürfen.
Zitat:
@pico24229 schrieb am 21. Mai 2015 um 09:58:17 Uhr:
Naja da steht ja indirekt dass auf Kraftfahrstra0ßen und BAB rechts zu fahren ist. Innerorts jedoch frei Fahrstreifenwahll..
Nein das steht da nicht. Sondern es werden zwei unterschiedliche Ausnahmen der Rechtsfahrregel aufgeführt, die jede für sich gilt:
Grundsätzlich rechts fahren. Punkt. Tief Luft holen...
Rechtsüberholausnahme (für die gefragte KFZ-Strasse): wenn innerorts ODER wenn abgehender Fahrstreifen sichtbar abgetrennt ist.
(Die eine Ausnahme hat keinerlei Auswirkung auf die andere, auch wenn dort noch mal das grundsätzliche Rechtsfahrgebot erwähnt wird).
Hamwas jetz?
Die Originalfrage war: Innerorts, hochgesetzte zHg bzw. mehrspurige Kraftfahrstraße. Rechts überholen erlaubt?
Antwort: Ja. Geht einher mit: freie Fahrstreifenwahl.
Zusatz: Außer wenn das Fahrzeug ab 3,5 t schwer ist, dann herrscht nämlich Rechtsfahrgebot, und es ist links zu überholen.
Zitat:
@Erwachsener schrieb am 21. Mai 2015 um 17:01:02 Uhr:
Hamwas jetz?Die Originalfrage war: Innerorts, hochgesetzte zHg bzw. mehrspurige Kraftfahrstraße. Rechts überholen erlaubt?
Antwort: Ja. Geht einher mit: freie Fahrstreifenwahl.
Zusatz: Außer wenn das Fahrzeug ab 3,5 t schwer ist, dann herrscht nämlich Rechtsfahrgebot, und es ist links zu überholen.
Auf diese Antwort haben wir gewartet, da steht alles drin, kurz und bündig!
wie jetzt, wir fangen wieder von vorne an???
HTC