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Rechts überholen innerorts auf Kraftfahrtstraße?
Hallo liebe MT-ler!
Ich bin mir wegen folgender Sache unsicher:
Innerorts ist rechts überholen ja erlaubt, wie sieht es aber auf Straßen mit Tempolimit von 60,70 oder 80 aus, bzw auf Kraftfahrtstraßen? Die ja auch oft innerorts liegen. Wie sieht es in so einem Fall aus?
Hoffe ihr könnt mich da aufklären.
Beste Antwort im Thema
Sofern die Straße innerorts mehrere Fahrspuren in eine Richtung haben ist es erlaubt rechts schneller zu fahren als links.
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69 Antworten
Zitat:
@pico24229 schrieb am 21. Mai 2015 um 10:23:33 Uhr:
Ja aber was ist mit einer Kraftfartstraße innerorts?????????
:confused:
ich dürfte nie Lehrer werden ...
Setzen, "Note 6"! Nachsitzen am Nachmittag!
Zitat:
@HTC schrieb am 21. Mai 2015 um 19:14:41 Uhr:
wie jetzt, wir fangen wieder von vorne an???
Nö, wir machen hier weiter.
Gruß Metalhead
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 22. Mai 2015 um 07:59:38 Uhr:
Zitat:
@HTC schrieb am 21. Mai 2015 um 19:14:41 Uhr:
wie jetzt, wir fangen wieder von vorne an???
Nö, wir machen hier weiter.
Gruß Metalhead
Also noch mal, sozusagen: "Nachsitzen"...?
Zitat:
@Erwachsener schrieb am 21. Mai 2015 um 17:01:02 Uhr:
Zusatz: Außer wenn das Fahrzeug ab 3,5 t schwer
istsein darf, dann herrscht nämlich Rechtsfahrgebot, und es ist links zu überholen.
Stichwort: zulässiges Gesamtgewicht (nicht tatsächliches).:cool:
Das beachten viele nicht, die gehen meist vom momentanen Gewicht aus.
Hallo, dann werde ich mal en Text des STVO § 7 , Absatz 3 zitieren , damit das Rätzelraten ein sinnvolles Ende findet:
Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge .
Abs.3
>Innerhalb geschlossener Ortschaften - ausgenommen auf Autobahnen ( Zeichen 330.1 - Autobahn ) dürfen Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen ( Fahrstreifen - u. Fahrbahnbegrenzung) für eine Richtung den Fahrstreifen frei wählen . Dann darf rechts schneller als links gefahren werden .<
Also , es gibt nur eine Einschränkung für Autobahnen i.O. und keine Einschränkung oder Festlegung auf die Geschwindigkeit , wohl auf das zulässige Gesamtgewicht von 3,5 t .
Außerhalb der Ortschaft wäre das verbotenes Überholen . Da gäbe es nur die Möglichkeit das man z.B auf der Autobahn im rechten oder mittleren Fahrstreifen bis 20km/h schneller fahren dürfte, bei einer Gesamtgeschwindigkeit von nicht mehr als 80km /h gegenüber den mit 60km/h fahrenden KFZ auf dem linkem
oder mittlerem Fahrstreifen. ( Rechtsprechung )
Giovanni.
Zitat:
@ttru74 schrieb am 22. Mai 2015 um 07:54:57 Uhr:
Setzen, "Note 6"! Nachsitzen am Nachmittag!
Sorry für OT:
Diese "Setzen 6" Nummer (Albert Einstein) dreht seit Jahrzehnten seine Runden durch Foren usw.
http://www.einstein-website.de/z_kids/zeugniskids.html
Zitat:
Das heißt, die Note 1 (sehr gut) in Deutschland entspricht der Note 6 in der Schweiz
Zitat:
@Evo-Master schrieb am 27. Mai 2015 um 15:47:03 Uhr:
Zitat:
@ttru74 schrieb am 22. Mai 2015 um 07:54:57 Uhr:
Setzen, "Note 6"! Nachsitzen am Nachmittag!
Sorry für OT:
Diese "Setzen 6" Nummer (Albert Einstein) dreht seit Jahrzehnten seine Runden durch Foren usw.
http://www.einstein-website.de/z_kids/zeugniskids.html
Zitat:
@Evo-Master schrieb am 27. Mai 2015 um 15:47:03 Uhr:
Zitat:
Das heißt, die Note 1 (sehr gut) in Deutschland entspricht der Note 6 in der Schweiz
Upps, das war auf die schlechte Leistung bezogen :) :)
Zitat:
@dolofan schrieb am 22. Mai 2015 um 10:49:58 Uhr:
Zitat:
@Erwachsener schrieb am 21. Mai 2015 um 17:01:02 Uhr:
Zusatz: Außer wenn das Fahrzeug ab 3,5 t schwer
istsein darf, dann herrscht nämlich Rechtsfahrgebot, und es ist links zu überholen.Stichwort: zulässiges Gesamtgewicht (nicht tatsächliches).:cool:
Danke für die Präzisierung! Du hast recht.