Rechts überholen immer Vorsatz?
Hi,
Bekannte von uns haben kürzlich ein Strafmandat bekommen für Rechts überholen auf der Autobahn.
Laut auskunft der Bekannten das "übliche" -> Mittelspurschleicher auf einer dreispurigen Autobahn und sie sind auf der rechten Spur dran vorbei gefahren,wobei sie sowohl vorher als auch hinterher schon länger auf der ganz rechten Spur gefahren sind.
Das ganze zählt als Rechts Überholen,das wird auch so akzeptiert.
Allerdings beträgt die Strafe 200€ Plus Auslagen. Das heißt die üblichen 100€ wurden wegen Vorsatz verdoppelt. Steht auch so im Anschreiben.
Jetzt stellt sich mir die Frage wie die Beamten da Vorsatz unterstellen können? Ich dachte das geht nur in besonders krassen Fällen bzw. wenn man sich bei einer Befragung (die nicht stattgefunden hat) verplappert.
Ist natürlich auch möglich das die nicht so friedlich auf der rechten Spur gefahren sind aber das weiß ich nicht 😉
Also wie sieht das aus mit dem Vorsatz?
Gruß Tobias
Beste Antwort im Thema
Für mich ist das kein rechts überholen.
Ich wechsle keine Fahrspur, ich fahre einfach rechts wie es sich gehört.
Rechts überholen ist es wenn ein Links/mittelspurpächter auf einen Links/mittelspurschleicher aufläuft und die Fahrspur nach rechts wechselt um an dem Linksspurschleicher vorbei zu fahren.
Das ist meine Meinung, das Gesetz sieht es leider anders.
Ich wäre eh dafür das Verbot rechts zu überholen aufzuheben.
Alternativ könnte man auch VTs die das Rechtsfahrgebot nicht beachten, also ca. 75 % aller VTs, dafür 2 Punkte reinwürgen.
Anders begreifen sie diese komplizierte Regelung eh nicht.
142 Antworten
Zitat:
@MvM schrieb am 22. März 2015 um 09:06:47 Uhr:
Ich vewrstehe die Pro-vida/Zivilstreifendiskussion gerade überhaupt nicht. Dann war es halt kein Provida Wagen und hatte keine Geräte zur Abstands- / Geschwindigkeitsmessung an Bord. Diese Geräte braucht man aber auch nicht um einen Mittelspurschleicher zu erkennen.
Deine Geschichte, der Thread hier, das ist so schon schwer zu glauben und wenn dann auch noch solche Widersprüche auftauchen bzw. Details der Story du dir offensichtlich ausgedacht hast, dann sollen wir den Rest glauben?
Zitat:
@MvM schrieb am 22. März 2015 um 09:06:47 Uhr:
[...] Es wurde nur gesagt, das er bereits mehrfach aufgefallen ist und da sein Begleiter dabei ist bekommt er seinen Lappen nicht mehr wieder. Ob er bereits ein Aufbauseminar hinter sich hat ist für mich uninteressant. Ich fand die Situation einfach nur belustigend.
1. Außer bei Gefahr im Verzug (z.B. betrunkener Fahrer) wird die Polizei an Ort und Stelle niemandem den Führerschein abnehmen. Das tut sie nicht einmal bei einer erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitung, Abstandsunterschreitung etc. Das tut später ein Richter, aber
nichtder Polizist vor Ort.
2. Die Polizei wird mit Sicherheit mit einem Zeugen (also Dir) nicht über Strafmaßnahmen gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern sprechen.
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 23. März 2015 um 08:27:21 Uhr:
1. Außer bei Gefahr im Verzug (z.B. betrunkener Fahrer) wird die Polizei an Ort und Stelle niemandem den Führerschein abnehmen. Das tut sie nicht einmal bei einer erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitung, Abstandsunterschreitung etc. Das tut später ein Richter, aber nicht der Polizist vor Ort.2. Die Polizei wird mit Sicherheit mit einem Zeugen (also Dir) nicht über Strafmaßnahmen gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern sprechen.
Eine Situation könnte ich mir schon vorstellen.
Der Fahrer hat ein Fahrverbot ausgefasst, den FS innerhalb der vorgesehenen Frist aber nicht abgegeben.
Ich finde die "Geschichte" von MvM schon sehr komisch. Aber wenn ich mir so etwas zusammendichten würde, dann käme garantiert kein Opel vor, sondern ein Fahrzeug eines Premiumherstellers. Gerade die Tatsache, das es kein Provida Fahrzeug war, lässt vermuten, das vorher schon was passiert ist. Vom Straßenrand hat man nur eine Momentaufnahme und das reicht meistens nicht um Mittelspurschleicher zu erkennen. Es kann gut sein, das MvM eine Geschichte erzählt hat, die nicht ganz der Wahrheit entspricht... Aber diese Geschichte haben eher die Polizisten gehört und nicht wir. Ich erinnere an den Fall, wo ein Krankenwagenfahrer seinen Lappen abgeben sollte, weil zwei Autofahrer anzeige gestet haben. MvM war in diesem Fall vielleicht der zweite Zeuge, der den Fahrer in Probleme gebracht hat.
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Rechtsüberholen ist nicht zwangsläufig Strafbar, oft auch nur eine Folge von Nötigung. 🙄
Schaut es euch an und räumt auf mit dem Mythos Rechtsfahrgebot und Rechtsüberholen!!
Zitat:
@Seelze 01 schrieb am 16. März 2015 um 08:27:34 Uhr:
Hallo,
Für mich ist die Sachlage eigentlich klar wenn man jemanden rechts überholt macht man das doch ganz bewusst.
Seelze 01
Wenn mann mit bewußter "links Auslage" fährt auch !
Zitat:
@Baer der Grausame schrieb am 19. September 2015 um 14:42:27 Uhr:
Wenn mann mit bewußter "links Auslage" fährt auch !Zitat:
@Seelze 01 schrieb am 16. März 2015 um 08:27:34 Uhr:
Hallo,
Für mich ist die Sachlage eigentlich klar wenn man jemanden rechts überholt macht man das doch ganz bewusst.
Seelze 01
Deshalb immer angeben, dass man grad eine SMS schrieb und so den Überholvorgang nicht bemerkt hat. Schon hat sich der Vorsatz erledigt 😉
Ich oute mich auch mal als jemand, der ab und an rechts überholt - aber nur unter bestimmten Bedingungen, d.h., wenn ich schon auf der rechten Spur fahre und vor dem Mittelspurschleicher sonst niemand fährt.
Würde mehr zur Einhaltung des Rechtsfahrgebotes getan werden (d.h. mehr Kontrollen dies betreffend), gäbe es auch deutlich weniger Rechtsüberholer.
Wenn man sich mal vor Augen führt, dass rechts überholen mind. 100€ + 1 Punkt nach sich zieht, die Missachtung des Rechtsfahrgebotes aber nur 80€ + 1 Punkt, dann ist das ein Witz.
Rechts überholen ist die Konsequenz aus der Missachtung des Rechtsfahrgebotes, trotzdem wirds stärker bestraft. Die Logik dahinter ist mir schleierhaft.
Zitat:
@DeFlamingo schrieb am 19. September 2015 um 16:32:02 Uhr:
Rechts überholen ist die Konsequenz aus der Missachtung des Rechtsfahrgebotes, trotzdem wirds stärker bestraft. Die Logik dahinter ist mir schleierhaft.
Die Logik ergibt sich aus dem
höheren Gefährdungspotentialdes Rechtsüberholens gegenüber der Mißachtung des Rechtsfahrgebotes.
Zitat:
@DeFlamingo schrieb am 19. September 2015 um 16:32:02 Uhr:
Ich oute mich auch mal als jemand, der ab und an rechts überholt - aber nur unter bestimmten Bedingungen, d.h., wenn ich schon auf der rechten Spur fahre und vor dem Mittelspurschleicher sonst niemand fährt.Würde mehr zur Einhaltung des Rechtsfahrgebotes getan werden (d.h. mehr Kontrollen dies betreffend), gäbe es auch deutlich weniger Rechtsüberholer.
Wenn man sich mal vor Augen führt, dass rechts überholen mind. 100€ + 1 Punkt nach sich zieht, die Missachtung des Rechtsfahrgebotes aber nur 80€ + 1 Punkt, dann ist das ein Witz.
Rechts überholen ist die Konsequenz aus der Missachtung des Rechtsfahrgebotes, trotzdem wirds stärker bestraft. Die Logik dahinter ist mir schleierhaft.
Rechts überholen ist weitaus gefährlicher als mittig fahren. Da sind eher die 100€ für den Rechtsüberholer ein Witz. Aber mich nerven auch die Mitte/Linksfahrer.
Zitat:
@Drahkke schrieb am 19. September 2015 um 16:42:40 Uhr:
Die Logik ergibt sich aus dem höheren Gefährdungspotential des Rechtsüberholens gegenüber der Mißachtung des Rechtsfahrgebotes.Zitat:
@DeFlamingo schrieb am 19. September 2015 um 16:32:02 Uhr:
Rechts überholen ist die Konsequenz aus der Missachtung des Rechtsfahrgebotes, trotzdem wirds stärker bestraft. Die Logik dahinter ist mir schleierhaft.
Inwiefern?
Links kommen die 160-200 km/h Fahrer angerauscht. Was machen die Leute hinter dem Mittelspurschleicher? Rüber auf die linke Spur. Das ist manchmal wirklich sehr knapp 😉
Rechts überholen die Brummifahrer den Mittelspurschleicher und die Fahrer unmittelbar hinter dem Mittelspurschleicher kleben ihm schon fest im Heck.
Der Rechtsüberholer sorgt nur für Gefahr, wenn er in falschen Situationen rechts überholt.
EDIT:
Die Bußgelder erhöhen sich übrigens bei Gefährdung anderer noch. Die 100€ + 1 Punkt fürs Rechts überholen fallen ohne Gefährung anderer an.
Zitat:
@DeFlamingo schrieb am 19. September 2015 um 16:58:12 Uhr:
Der Rechtsüberholer sorgt nur für Gefahr, wenn er in falschen Situationen rechts überholt.
Genau an diesem Worst-Case orientiert sich ja die Sanktionierung dieses Verstoßes.
Zitat:
@DeFlamingo schrieb am 19. September 2015 um 16:32:02 Uhr:
....Würde mehr zur Einhaltung des Rechtsfahrgebotes getan werden (d.h. mehr Kontrollen dies betreffend), gäbe es auch deutlich weniger Rechtsüberholer. .....Rechts überholen ist die Konsequenz aus der Missachtung des Rechtsfahrgebotes, trotzdem wirds stärker bestraft. ....
z.B. in den USA ist das erlaubt. Dass dort deswegen Unfälle geschehen, habe ich jedenfalls noch nirgends gelesen / gesehen. Der Mittelschläfer lebt diesen amerikanischen Rechtszustand. Eigentlich muss er konsequenter Weise damit rechnen, dass jemand ohne Spurwechsel rechts an ihm vorbeifährt. Duck und weg 🙂
Zitat:
@Katapunski schrieb am 23. März 2015 um 21:30:24 Uhr:
Ich finde die "Geschichte" von MvM schon sehr komisch. Aber wenn ich mir so etwas zusammendichten würde, dann käme garantiert kein Opel vor, sondern ein Fahrzeug eines Premiumherstellers. Gerade die Tatsache, das es kein Provida Fahrzeug war, lässt vermuten, das vorher schon was passiert ist. Vom Straßenrand hat man nur eine Momentaufnahme und das reicht meistens nicht um Mittelspurschleicher zu erkennen. Es kann gut sein, das MvM eine Geschichte erzählt hat, die nicht ganz der Wahrheit entspricht... Aber diese Geschichte haben eher die Polizisten gehört und nicht wir. Ich erinnere an den Fall, wo ein Krankenwagenfahrer seinen Lappen abgeben sollte, weil zwei Autofahrer anzeige gestet haben. MvM war in diesem Fall vielleicht der zweite Zeuge, der den Fahrer in Probleme gebracht hat.
Ob die Geschichte war ist oder nicht? Keine Ahnung!
Aber, ich hatte das Glück 😉 bei, sagen wir zügiger Fahrweise, für ca. 2 km hinter mir Begleitung zu haben.
Auf der A1 Richtung Ostsee bin ich erheblich zu schnell gefahren. Wie auch immer, es war ein Provida Fahrzeug.
Marke? Opel Vectra OPC. Ja, richtig! Ein Vertrag, ist auch schon fast zwei Jahre her.
Provida ist nicht Fahrzeug gebunden. Das ist ein System zur Aufzeichnung von Bild, Geschwindigkeit, Abstand etc..
Die Beamten hielten mich an, und ich hätte, wenn ich gewollt hätte, mir das Video mit den Vergehen anschauen können.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 16. März 2015 um 08:46:14 Uhr:
Für mich ist das kein rechts überholen.
Ich wechsle keine Fahrspur, ich fahre einfach rechts wie es sich gehört.Rechts überholen ist es wenn ein Links/mittelspurpächter auf einen Links/mittelspurschleicher aufläuft und die Fahrspur nach rechts wechselt um an dem Linksspurschleicher vorbei zu fahren.
Das ist meine Meinung, das Gesetz sieht es leider anders.
Ich wäre eh dafür das Verbot rechts zu überholen aufzuheben.
Alternativ könnte man auch VTs die das Rechtsfahrgebot nicht beachten, also ca. 75 % aller VTs, dafür 2 Punkte reinwürgen.Anders begreifen sie diese komplizierte Regelung eh nicht.
Du befindest dich aber mit deiner Einstellung auf ganz dünnem Eis, aber wirklich gaaaaaanz dünn !
Die Definition "Überholen" ist laut Bußgeldkatalog folgendermaßen beschrieben:
Zitat:
Definition „Überholen“
Die Definition von Überholen ist sehr simpel. Als Überholen wird jener Vorgang bezeichnet, bei dem ein Fahrzeug an einem anderen Fahrzeug vorbeifährt und zwar durch eine höhere Geschwindigkeit. Dieser Überholvorgang der Fahrzeuge ist gemäß § 5 StVO genau geregelt. Eine Missachtung wird aufgrund des hohen Gefahrenpotentials gemäß Bußgeldtabelle entsprechend schwer bestraft.
Laut dieser Definition steht da leider nix drin, daß ein Überholvorgang nur dann einer ist, wenn die Fahrspur gewechselt wird.
Sondern nur, daß mit höherer Geschwindigkeit an einem anderen Fahrzeug vorbeigefahren wird.
Eine Einführung von TL 130 auf deutschen Autobahnen würde hier deutlich mehr bringen als Kontrollen der Polizei ob das Rechtsfahrgebot eingehalten wird.