Rechts überholen immer Vorsatz?
Hi,
Bekannte von uns haben kürzlich ein Strafmandat bekommen für Rechts überholen auf der Autobahn.
Laut auskunft der Bekannten das "übliche" -> Mittelspurschleicher auf einer dreispurigen Autobahn und sie sind auf der rechten Spur dran vorbei gefahren,wobei sie sowohl vorher als auch hinterher schon länger auf der ganz rechten Spur gefahren sind.
Das ganze zählt als Rechts Überholen,das wird auch so akzeptiert.
Allerdings beträgt die Strafe 200€ Plus Auslagen. Das heißt die üblichen 100€ wurden wegen Vorsatz verdoppelt. Steht auch so im Anschreiben.
Jetzt stellt sich mir die Frage wie die Beamten da Vorsatz unterstellen können? Ich dachte das geht nur in besonders krassen Fällen bzw. wenn man sich bei einer Befragung (die nicht stattgefunden hat) verplappert.
Ist natürlich auch möglich das die nicht so friedlich auf der rechten Spur gefahren sind aber das weiß ich nicht 😉
Also wie sieht das aus mit dem Vorsatz?
Gruß Tobias
Beste Antwort im Thema
Für mich ist das kein rechts überholen.
Ich wechsle keine Fahrspur, ich fahre einfach rechts wie es sich gehört.
Rechts überholen ist es wenn ein Links/mittelspurpächter auf einen Links/mittelspurschleicher aufläuft und die Fahrspur nach rechts wechselt um an dem Linksspurschleicher vorbei zu fahren.
Das ist meine Meinung, das Gesetz sieht es leider anders.
Ich wäre eh dafür das Verbot rechts zu überholen aufzuheben.
Alternativ könnte man auch VTs die das Rechtsfahrgebot nicht beachten, also ca. 75 % aller VTs, dafür 2 Punkte reinwürgen.
Anders begreifen sie diese komplizierte Regelung eh nicht.
142 Antworten
Er hat Jehova gesagt.
@geisslein
Dann gibt es also per Definition keinen Unterschied zwischen Vorbeifahren und Überholen. Wozu dann jeweils eine Regelung in der StVO für das Vorbeifahren und eine für das Überholen? 😕
Vorbeifahren ist alles was nicht überholen ist 😁
Vorbeifahren kannst Du nur an Fahrzeugen welche nicht verkehrsbedingt stehen, alles andere ist Überholen.
Vorbeifahren:
Das Umfahren eines nicht lediglich verkehrsbedingt stehenden Fahrzeugs ist kein Überholen i.S.v. § 5 StVO; allerdings trifft grundsätzlich denjenigen, der an einem nicht verkehrsbedingt haltenden Fahrzeug vorbeifahren will und hierzu ausscheren muss, eine gesteigerte Sorgfaltspflicht nach § 6 StVO.
http://www.verkehrslexikon.de/Module/Vorbeifahren.php
Überholen:
Überholen ist der tatsächliche, absichtslose Vorgang des Vorbeifahrens auf demselben Straßenteil an einem anderen Verkehrsteilnehmer, der sich in derselben Richtung bewegt oder verkehrsbedingt hält. Das Überholen ist immer ein sehr gefährlicher und unfallträchtiger Vorgang. Es darf mit dem Überholen an Stellen, an denen es an sich erlaubt ist, nur begonnen werden, wenn sichergestellt ist, dass der Überholvorgang ohne Behinderung oder Gefährdung anderer ordnungsgemäß beendet werden kann. Beendet ist der Überholvorgang erst, wenn ein reibungsloses nicht behinderndes Wiedereinordnen geschehen ist.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 19. September 2015 um 22:33:48 Uhr:
@geisslein
Dann gibt es also per Definition keinen Unterschied zwischen Vorbeifahren und Überholen. Wozu dann jeweils eine Regelung in der StVO für das Vorbeifahren und eine für das Überholen? 😕
War dies jetzt eine Frage, Feststellung oder einfach nur dazu da, den Beitragszähler zu füttern ?!
Die Frage hast Du dir doch gerade selbst beantwortet !
Vorbeifahren und Überholen sind zwei unterschiedliche Vorgänge, die wie Du bereits festgestellt hast, beide in der STVO klar geregelt sind.
Die Bekanntschaft des TE's hat hier ganz klar "vorsätzlich" rechts "überholt" und ist nicht, wie es die Definition in der STVO beschreibt, am Mittelspurschleicher "vorbeigefahren"
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Wo ist eigentlich das Problem, den Mittelspurschleicher auf einer dreispurigen AB links zu überholen? Kapier' ich nicht...
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 16. März 2015 um 08:46:14 Uhr:
Für mich ist das kein rechts überholen.
Ich wechsle keine Fahrspur, ich fahre einfach rechts wie es sich gehört.Rechts überholen ist es wenn ein Links/mittelspurpächter auf einen Links/mittelspurschleicher aufläuft und die Fahrspur nach rechts wechselt um an dem Linksspurschleicher vorbei zu fahren.
Das ist meine Meinung, das Gesetz sieht es leider anders.
Ich wäre eh dafür das Verbot rechts zu überholen aufzuheben.
Alternativ könnte man auch VTs die das Rechtsfahrgebot nicht beachten, also ca. 75 % aller VTs, dafür 2 Punkte reinwürgen.Anders begreifen sie diese komplizierte Regelung eh nicht.
Absolut Deiner Meinung.
Das Problem ist jedoch, die Linksschleicher dranzukriegen.
Wie will man denn nachweisen, dass der hätte rechts fahren müssen?
Geht nicht, denn da liegt zuviel im Ermessen des Fahrers.
Die einzige Möglichkeit wäre, den Nachweis implizit zu führen:
Wenn Rechtsüberholen (Ausscheren, vorbeifahren, Wiedereinscheren) gefahrlos (!) möglich ist, ist der Beweis erbracht.
Doch dazu braucht man u.U. nicht mehr als 300m (ich jedenfalls nicht 😁).
300m bis zum LKW und ich muss nach Rechts?
Das gäbe einen Aufschrei untern allen Schleichern (vermutlich >70% der Autofahrer).
😁
Das kriegt nichtmal die Merkel durch LOL
Ich bin da bei Dir:
Rechts überholen freigeben.
Das reicht.
k-hm
Nur wird das ohne ein aTL nicht funktionieren.
Zitat:
@Captain_Hindsight schrieb am 20. September 2015 um 11:21:05 Uhr:
Wo ist eigentlich das Problem, den Mittelspurschleicher auf einer dreispurigen AB links zu überholen? Kapier' ich nicht...
Kapier ich auch nicht. Ebenso kapiere ich auch nicht warum rechts überholen ein Problem sein soll..
DASZitat:
.....Ebenso kapiere ich auch nicht warum rechts überholen ein Problem sein soll..
ist ja das Problem.
Zitat:
@Captain_Hindsight schrieb am 20. September 2015 um 11:21:05 Uhr:
Wo ist eigentlich das Problem, den Mittelspurschleicher auf einer dreispurigen AB links zu überholen? Kapier' ich nicht...
Nicht vergessen, ein Mittelspurschleicher blockiert mindestens ZWEI Fahrspuren, ein Linksschleicher oft sogar DREI oder mehr.
Sorry, Kollegen, aber sowas geht GARNICHT!
Schon mal bei mittelmäßigem Verkehr ganz rechts >160 gefahren und da kommt ein Mittelspurschleicher?
Ich fahre meist azyklisch, mir passiert das dauernd.
Ich bin es leid, alle paar Minuten schnelle gefährliche Spurwechsel über 3 Fahrspuren zumachen, nur weil Arschlöcher sich nicht an die Verkehrsregeln halten.
Das artet manchmal geradezu in Slalom aus.
Rechtsfahrgebot scheint für Penner und Deppen nicht zu gelten. Anders ist das nicht zu erklären, dass man sogar diejenigen verknackt, die GEFAHRLOS rechts vorbei fahren, obwohl der Fehler eindeutig beim überholten Penner liegt.
Rechtsüberholen geht nämlich, man muss nur gucken, dass rechts auch der Notstreifen für Not-Ausweichmanöver frei ist und immer genau beobachten, was der rechts überholte Penner da grade macht.
Das Problem:
Dazu gehört sehr viel Aufmerksamkeit, eine gewisse Portion Erfahrung, aktives Fahren und ein hohes Maß an Verantwortungsbewustsein.
Einfach, weil der rechts Überholte zweifelsfrei zu denen gehört, die genau diese Bedingungen NICHT erfüllen.
Übrigens:
ICH halte mich ans Rechtsfahrgebot.
Ich mache immer Platz und blockiere keine Fahrspuren.
Wer mich überholen will, kommt so schnell wie möglich vorbei.
Ok, das kommt nicht sooo häufig vor ... 😁
k-hm
Zitat:
@k-hm schrieb am 20. September 2015 um 11:33:51 Uhr:
Rechtsfahrgebot scheint für Penner und Deppen nicht zu gelten.
Auch für die Polizei nicht. Oder man schließt die in "Penner und Deppen" ein.
Vor ca. 2 Wochen bin ich am Abend die A2 von DO Richtung OB gefahren, etwa um 20:30 Uhr. Alles war frei, ich führ mit gut 110 km/h (Tempomat) auf der rechten Spur. Weit und breit kein LKW, niemand sonst auf der rechten Spur, bis zum Horizont kein weiteres Fahrzeug.
Ein Polizei Passat überholt mich mit geschätzt 130 km/h und bleibt dann auf der mittleren Spur, ohne dass irgendwo auf der rechten Spur jemand zu sehen war.
Seitdem weiß ich wie hoch das Rechtsfahrgebot bei den Überwachungskräften angesiedelt ist. Und habe keine weiteren Fragen.
Zitat:
@festbeleuchtung schrieb am 20. September 2015 um 11:47:55 Uhr:
Auch für die Polizei nicht. Oder man schließt die in "Penner und Deppen" ein.Zitat:
@k-hm schrieb am 20. September 2015 um 11:33:51 Uhr:
Rechtsfahrgebot scheint für Penner und Deppen nicht zu gelten.Vor ca. 2 Wochen bin ich am Abend die A2 von DO Richtung OB gefahren, etwa um 20:30 Uhr. Alles war frei, ich führ mit gut 110 km/h (Tempomat) auf der rechten Spur. Weit und breit kein LKW, niemand sonst auf der rechten Spur, bis zum Horizont kein weiteres Fahrzeug.
Ein Polizei Passat überholt mich mit geschätzt 130 km/h und bleibt dann auf der mittleren Spur, ohne dass irgendwo auf der rechten Spur jemand zu sehen war.
Seitdem weiß ich wie hoch das Rechtsfahrgebot bei den Überwachungskräften angesiedelt ist. Und habe keine weiteren Fragen.
Das passt ins Bild, das auch ich von Ordnungskräften habe.
Gabs da nicht irgendeine bescheuerte Regel, dass man den Mittelstreifen auch durchgehend befahren darf, wenn [blabla... durch beliebigen Dünnsinn auffüllen]...
DIESE Mittelspurregel gehört sofort gekippt. Vielleicht halten sich dann wenigstens die Ordnungskräfte an sinnvolle Gesetze.
k-hm
An dieser Stelle möchte ich noch einmal auf den "Belgischen Kreisel" als Ordnungsmaßnahme für den Mittelspurpenner hinweisen😁😁😁
http://www.motor-talk.de/.../...mittelspurschleicher-t3503560.html?...
http://www.motor-talk.de/.../...assenverkehr-aufregt-t1475273.html?...
Zitat:
@Mischkolino schrieb am 20. September 2015 um 12:07:38 Uhr:
An dieser Stelle möchte ich noch einmal auf den "Belgischen Kreisel" als Ordnungsmaßnahme für den Mittelspurpenner hinweisen😁😁😁http://www.motor-talk.de/.../...mittelspurschleicher-t3503560.html?...
http://www.motor-talk.de/.../...assenverkehr-aufregt-t1475273.html?...
Jau, klar kann man das machen. Manchmal hätte ich auch nicht übel Lust dazu.
Aber weisst Du, wie ein deutscher Oberlehrer auf sowas reagiert?
Garnicht. Er wird höchstens noch langsamer und mauert sich erst recht in der Mitte ein.
Und zwar absichtlich. Weil er ja belehrt werden soll.
Aber unbelehrbar ist.
Das ist, als wollte man mit einem Nazi argumentieren. Nutzlos weil hirntot. Der ist unbelehrbar. Aus Prinzip oder Dummheit, wer weiss das schon.
Blöder gehts zwar nicht, doch es gibt erschreckend viele solche Zeitgenossen.
k-hm
Zitat:
@k-hm schrieb am 20. September 2015 um 12:14:01 Uhr:
[...] Das ist, als wollte man mit einem Nazi argumentieren. Nutzlos weil hirntot. Der ist unbelehrbar. Aus Prinzip oder Dummheit, wer weiss das schon.
Blöder gehts zwar nicht, doch es gibt erschreckend viele solche Zeitgenossen.[...]
Was ist denn ein Nazi? Eventuell ein
Rechts-Überholer?