Rechts übeholen (außerorts)

Hi...

Die Fahrschule ist nun schon ein paar Jährchen her und ich bin mir ein wenig unschlüssig bei folgender Situation:

Auf einer Landstraße (keine Geschwindigkeitsbegrenzung) kommt von rechts eine Auffahrt dazu. Der "Beschleunigungsstreifen" ist etwa 1km lang. Also quasi eine zweite Spur, allerdings durch einen breiten, unterbrochenen Strich (wie in Auf-/Abfahrten) abgetrennt. Darf ich diesen Streifen zum Rechts-Überholen nutzen, z.B. um an einem LKW oder Trecker vorbeizukommen? (Zum Gegenverkehr ist eine durchgezogene Linie und damit Überholverbot)

Hier mal das Beispiel, wo ich mir die Frage regelmäßig stelle (und mich dann und wann über einen extra langsamen Trecker ärgere):
Google Maps

Viele Grüße aus Hamburg
milliway42

Beste Antwort im Thema

Ach Zille... "Werd Wach"
Diese Paragraphen-Reiter ist mir echt zu blöd,kein Polizist hält Dich für kurzzeitiges "Vorbeitreiben" an, die kümmern sich um "Richtige Vergehen"! Wenn die Polizei sich darum auch noch kümmern müßte, dann haben wir leider 2Millionen Beamte und 1Millionen Dienstwagen zu wenig.
Es geht hier um eine durch den Verkehr geschaffen "Kurzzeitige" Situation und nicht um "Vorsatz".
Und für diese Situation bemühte der Beamte den ich gefragt, keine Paragraphen sondern seine
Entscheidungsfreiheit die Situation selbst zu beurteilen und da dadurch keine Gefahrensituation entsteht gibt es auch keinen Grund einzugreifen. 🙂

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Zitat:

Original geschrieben von speedy187


Diese Paragraphen-Reiter ist mir echt zu blöd....

wenn du schon irgendwetwas behauptest solltest du es auch belegen können! stattdessen überliest du gekonnt gesetzesurteile und wenn man dich auffordert deine meinung zu untermaueren und mal die von DIR angeblichen urteile und gesetzestexte einzubringen kommt wieder nix.......

einfach nur erbärmlich!

Zitat:

und da dadurch keine Gefahrensituation entsteht gibt es auch keinen Grund einzugreifen.

wo liegt bitte der unterschied darin ob du ein fahrzeug rechts überholst und dann weg bist, oder ob das fz dich 500m weiter wieder dich überholt?

sry, aber das ist soziemlich dasselbe, und die "gefährdung" tritt in dem moment ein, indem du an dem fz vorbeifährst weil keiner damit rechnet rechts überholt zu werden.....

ob ein polizist dich wegen eines solchen "kurzzeitigen verhaltens" anhält oder nicht weil es ihm zuviel schreibarbeit ist, änder NICHTS an dem umstand, dass sowohl rechts überholen oder einfach nur rechts vorbeifahren NICHT erlaubt ist.....

hier

nochmals der link der sehr anschaulich darstellt, wann rechts "überholen" oder "vorbeifahren" zulässig ist....

Zitat:

§ 5 Abs. 1 StVO sagt grundsätzlich: »Es ist links zu überholen«. Zuerst sollte klar sein, was man unter »Überholen« eigentlich versteht:

 

Überholen = ein in gleicher Richtung fahrendes Fahrzeug einholen und passieren.

Warum das hier erwähnt wird? Weil viele Fahrer meinen, dass ein Überholvorgang nur stattfindet, wenn man vorher ausschert und anschließend wieder einschert, womöglich noch mit einer Absicht, schneller zu sein als der andere. Das sind jedoch gar nicht die Voraussetzungen! Denn wer auf seinem Fahrstreifen bleibt und »einfach so« am Fahrzeug im Nachbarfahrstreifen vorbeizieht, der überholt bereits. Wer das auf der rechten Seite des anderen Fahrzeugs macht, verstößt schon gegen das Gebot, nur links zu überholen.

Zitat:

Original geschrieben von speedy187


Ach Zille... "Werd Wach"
Diese Paragraphen-Reiter ist mir echt zu blöd,kein Polizist hält Dich für kurzzeitiges "Vorbeitreiben" an, die kümmern sich um "Richtige Vergehen"! Wenn die Polizei sich darum auch noch kümmern müßte, dann haben wir leider 2Millionen Beamte und 1Millionen Dienstwagen zu wenig.
Es geht hier um eine durch den Verkehr geschaffen "Kurzzeitige" Situation und nicht um "Vorsatz".
Und für diese Situation bemühte der Beamte den ich gefragt, keine Paragraphen sondern seine
Entscheidungsfreiheit die Situation selbst zu beurteilen und da dadurch keine Gefahrensituation entsteht gibt es auch keinen Grund einzugreifen. 🙂

Der Meinung, speedy187, kann ich mich 1000%ig anschliessen.

Die Polizei hat wahrlich bessere und wichtigere Dinge zu tun als jedem kleinsten Verkehrsvergehen nachzurennen. Wenn es die Polizei aber wirklich so ernst nehmen würde, dann hätte keiner mehr, der mit über 200 konstant auf der linken Spur fährt, einen Führerschein.
Aber es stimmt, wenn Die Grünen (Blauen) jedem Vergehen und jeder Anzeige von div. egoistischen und Hobbypolizisten- Verkehrsteilnehmer nachrennen müssten, nur weil man alles und jeden anzeigt da man nur etwas vom Gas musste wegen einem vorausfahrenden Fzg. Dann bräuchte man mehr Beamte.

Hallo Roter Baron...
Danke... Danke für deinen Beistand, es geht mir auch nicht darum Gesetzes-konform meine Schilderungen auszuführen, sondern so wie ich sie jeden Tag im Beruf und Privat erlebe, mit seinen Grauzonen die einem die Gesetzeshüter zugestehen, da sie selbst die Strasse als Arbeitsplatz haben.
Nicht alles was man täglich macht ist immer richtig, aber auch nicht so Falsch das man Draufschlagen muß... vielleicht haben ja auch ander das Glück mit dem Rad, dem Bus kurz um die Ecke, zur Arbeit fahren zu können... 😉
Da ergeben sich solche Probleme nicht...
Das scheint aber nur bei wenigen durchzudringen... 😉

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm


sry, aber das ist soziemlich dasselbe, und die "gefährdung" tritt in dem moment ein, indem du an dem fz vorbeifährst weil keiner damit rechnet rechts überholt zu werden.....

Wenn also einer von links nach rechts zieht, braucht er nicht gucken, weil er ja nicht damit rechnen muss, dass da einer kommt?! Ah ja!

Zitat:

hier nochmals der link der sehr anschaulich darstellt, wann rechts "überholen" oder "vorbeifahren" zulässig ist....

Der Link ist n nette Seite, aber nicht die, auf der der Weisheit letzter Schluss stehen muss! Als Beweis ungeeignet!

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

§ 5 Abs. 1 StVO sagt grundsätzlich: »Es ist links zu überholen«. Zuerst sollte klar sein, was man unter »Überholen« eigentlich versteht:

 

Überholen = ein in gleicher Richtung fahrendes Fahrzeug einholen und passieren.

Warum das hier erwähnt wird? Weil viele Fahrer meinen, dass ein Überholvorgang nur stattfindet, wenn man vorher ausschert und anschließend wieder einschert, womöglich noch mit einer Absicht, schneller zu sein als der andere. Das sind jedoch gar nicht die Voraussetzungen! Denn wer auf seinem Fahrstreifen bleibt und »einfach so« am Fahrzeug im Nachbarfahrstreifen vorbeizieht, der überholt bereits. Wer das auf der rechten Seite des anderen Fahrzeugs macht, verstößt schon gegen das Gebot, nur links zu überholen.

Das glaube ich nicht und das hat hier noch niemand stichhaltig belegt!

Zum Überholvorgang gehört mMn unbedingt das Aus- und Einscheren, sonst ist es Vorbeifahren. Ich würde erwarten, dass das auch irgendwo so in der StVO steht - aber ich weiß es nicht. Ich fahre mit gesundem Menschenverstand und nicht mit Gesetzestexten in der Hand.

Eine Seite mit Fahrtipps für Führerscheinkandidaten werde ich aber sicher nicht in einem evtl. Gerichtsverfahren präsentieren!

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Zitat:

Original geschrieben von 3dition


Zum Überholvorgang gehört mMn unbedingt das Aus- und Einscheren, sonst ist es Vorbeifahren.

Das ist falsch:

Vorbeigefahren wird an

nicht verkehrsbedingt haltenden Fahrzeugen

. Das können parkende Fahrzeuge sein, aber auch z. B. Linienbusse an Haltestellen.

Alles andere ist Überholen.

http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Rechtsueberholen01.htm

Grundsätzlich darf nur  rechts "schneller" gefahren werden als links, wenn zwischen beiden Seiten ein breiter Mittelfahrstreifen besteht. Dann handelt es sich rechts um eine neue Fahrbahn auf der dann schneller gefahren werden kann und andere "überholt" werden können. Grundsätlich gilt links überholen!

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er


Kleiner aber feiner Unterschied in der StVO (§7 Abs. 2 und 3):

Abs 2: Ist der Verkehr so dicht, daß sich auf den Fahrstreifen für eine Richtung Fahrzeugschlangen gebildet haben, so darf rechts schneller als links gefahren werden.

Jetzt Abs. 3: Wenn auf der Fahrbahn für eine Richtung eine Fahrzeugschlange auf dem jeweils linken Fahrstreifen steht oder langsam fährt, dürfen Fahrzeuge diese mit geringfügig höherer Geschwindigkeit und mit äußerster Vorsicht rechts überholen.

Das ist nicht Absatz 3 wie von dir geschrieben sondern Absatz 2a,

Und im Absatz 2a geht es um eine

FAHRBAHN

wo nur der

LINKE Fahrstreifen

steht oder langsam fährt.

Die 60 km/h und 20 km/h Überschuss beziehen sich auf §7 Absatz 2a, wo vom Überholen die Rede ist.

So jetzt zu Absatz 2 rechts schneller als Links fahren:
Im Absatz 2 ist die rede von DEN FAHRSTREIFEN, also mehrere Fahrstreifen welche vorhanden sind, haben sich Fahrzeugschlangen gebildet, dann darfst du in der rechten Schlange schneller als die Fahrzeuge in der linken Schlange fahren.

Anders ausgedrückt:
Wenn der Verkehr dicht ist, und dieser ins Stocken oder zum Stillstand (Stop-And-Go) kommt, dann darf unter Vorsicht rechts schneller gefahren werden als Links.

Oder noch verständlicher ausgedrückt:
Die linke Spur muss sich nicht nach rechts einordnen, sondern rechts darf schneller gefahren werden.

http://www.verkehrsportal.de/.../index.php?...

Absolut phänomenale Antworten hier, weltklasse! So gut wie niemand hat da richtig getippt und mancher liegt aber auch sowas von daneben. Ich pack schon mal die Popcorn aus und machs mir gemütlich. Tolle Show hier, echt 😁
Wer die richtige Antwort als erster postet bekommt ein Danke von mir spendiert 😉

Dann erhelle du smart-aleck doch mal uns Vollpfosten hier. Du scheinst es ja zu wissen?!

Da hier viele aneinander vorbei reden: Als erstes muss definiert werden, was überholen ist. Besser vermeiden wir bei der Definition das Wort "Vorbeifahren"...

Zitat:

Original geschrieben von 3dition


Dann erhelle du smart-aleck doch mal uns Vollpfosten hier. Du scheinst es ja zu wissen?!

Was is'n ein smart-aleck? Und von Vollpfosten hab ich nicht geredet. Ich hab nur mein Amusement kundgetan über all jene, die irgendwo im Internet was zum Thema gefunden haben und meinen sie könnten hier mit Fachwissen prahlen. Schmeißen dann aber Begriffe total durcheinander und liegen mit ihrem ach so gut gemeinten Rat vollkommen daneben. Wollen es aber nicht einsehen.

Es gab schon andere hier, bei denen man gemerkt hat, dass sei vom Fach sind, die mittlerweile aber nur noch selten was dazu schreiben. Denn hier redet man gegen eine Wand, weil sich die fachliche Realität scheinbar nicht abgefahren genug anhört.
Aber irgendwie juckte es mich in den Fingern.

Zitat:

Original geschrieben von 3dition


Da hier viele aneinander vorbei reden: Als erstes muss definiert werden, was überholen ist. Besser vermeiden wir bei der Definition das Wort "Vorbeifahren"...

Allerdings. Die Definition von Überholen wurde hier ja schon korrekt gepostet. Wenn ich aber, um beim Beispiel des TE zu bleiben, auf eine Autobahn/Kraftfahrstr./Bundesstr. auffahre und die durchgehende Fahrbahn ist durch eine dicke Markierung vom anderen Teil der Fahrbahn, z.B. Standstreifen, getrennt, dann kann von Überholen gar keine Rede sein.

Der Verzögerungs-, wie auch der Beschleunigungsstreifen gehören nicht zum Fahrstreifen, sind aber Teil der Fahrbahn, werden demzufolge als "anderer Teil" der Fahrbahn bezeichnet.

Wenn ich also auf den Fahrstreifen auffahren möchte und hierzu über einen Beschleunigungsstreifen (mit dicker Markierung abgetrennt) fahre, darf ich natürlich schneller fahren als der Verkehr auf dem durchgehenden Fahrstreifen. Das ist dann kein verbotenes Rechtsüberholen, weil es sich von selbst aus dem Gesetzestext in

§ 42 Abs. 6e StVO

ergibt.

Auch ein Vorbeifahren im engeren rechtlichen Sinne ist das nicht, denn ein Vorbeifahren bedingt, dass man z.B. an einem Hindernis vorbeifährt, ohne hierbei den Fahrstreifen wechseln zu müssen, also demnach auch nicht blinken zu müssen da kein Fahrstreifenwechsel vorliegt.

Im nachfolgenden § 42 Abs. 6f StVO ist der nächste hier diskutierte Fall ebenfalls zweifelsfrei geklärt. Geht ein Fahrstreifen ab, der z.B. auf eine andere Autobahn führt, dann darf auch da rechts schneller gefahren werden. Ausnahme: Verzögerungsstreifen, da ist es nicht erlaubt. Macht ja auch keinen Sinn, denn der Verzögerungsstreifen dient, wie der Name schon sagt, dem Verzögern, also langsamer werden, abbremsen.

Was also bleibt da noch offen beim Blick ins Gesetz?

Ein smart-aleck ist ein Klugscheißer 😛

Die Def. von Überholen ist m.E. nicht zuverlässig genug geklärt, sondern auch nur aus fragwürdigen Quellen abgeleitet. Aber ich hab mich auch nicht mit 100% intellektuellem Aufwand in diesen Thread eingearbeitet, da es mich nur begrenzt interessiert, da nicht alles, was im Gesetzestext steht auch in der Realität umgesetzt wird/werden kann.

Z.B. werde ich mit Sicherheit nicht auf dem Verzögerungsstreifen ne Vollbremsung hinlegen, wenn beim Abfahren ein LKW links von mir auf der rechten Spur fährt, um dessen 80km/h 500m vor der eigentlichen Abfahrt einzuhalten, sondern ich verzögere hier MEINE Geschwindigkeit. Auch wenns verboten sein mag.

Aber noch was zum Grübeln: Lt. AB-Polizei erlaubt ist es, dass ich auf einer AB-Auffahrt einen vor mir Auffahrenden auf dem Beschleunigugnsstreifen überhole, der bereits aufgefahren ist (sofern der Streifen noch lang genug ist). Auch das tue ich quasi regelmäßig, denn ich werde mich nicht mit 69km/h auf die AB werfen und mein Heck von von hinten kommenden LKW verknittern zu lassen, weil irgendein Penner den Beschleunigungsstreifen mit Anrollspur verwechselt.

Hier hab ich dann bestimmt schon wieder rechts überholt. Hach, was bin ich doch ein schlimmer Finger... 🙄

Entscheidend für mich ist, dass ich mein Ziel in angemessener Zeit erreiche ohne mich von unfähigen Verkehrsteilnehmern daran hindern lassen zu müssen (z.B. 3km vor dem LKW links rüber fahren etc...)

@speedy: Auch wenn du davon ausgehst, dass ein Verstoß gegen die StVO die Rennleitung wg. einer vermeintlichen Geringfügigkeit nicht interessiert, ist das kein Freibrief und die selbe Geringfügigkeit kann im Falle eines Unfalles plötzlich ausschlaggebend bei der Schuldzuweisung werden. Und da niemand unbedingt damit rechnet dass rechts jemand vorbei fährt, kann es z.B. in dem von dir geschilderten Fall zum Unfall kommen. Nämlich dann, wenn einer auf der linken Seite wegen der plötzlichen Geschwindigkeitsverzögerung nach rechts wechselt/ausweicht.

Zitat:

Original geschrieben von 3dition


Ein smart-aleck ist ein Klugscheißer 😛

Danke für die Aufklärung 😁

Zitat:

Original geschrieben von 3dition


Die Def. von Überholen ist m.E. nicht zuverlässig genug geklärt, sondern auch nur aus fragwürdigen Quellen abgeleitet.

Dann lass Dir sagen, dass die Definition korrekt ist. Das bedeutet nicht, dass sie in jeder Situation und immer greift. Denn wie ist der brühmteste Satz eines Juristen (abgesehen von "in dubio..."😉? "Keine Regel ohne Ausnahme", dem Gesetzgeber sei Dank.

Zitat:

Original geschrieben von 3dition


Aber ich hab mich auch nicht mit 100% intellektuellem Aufwand in diesen Thread eingearbeitet, da es mich nur begrenzt interessiert, da nicht alles, was im Gesetzestext steht auch in der Realität umgesetzt wird/werden kann.

Das mag zwar sein, weil vieles halt Auslegungssache ist und nachher dann die Gerichte entscheiden müssen und die entscheiden nicht alle gleich. Aber wenn es darauf ankommt sind es eben solche Definitionen und die Gesetze, an denen man sich messen lassen muss. Realität hin oder her, so isses.

Zitat:

Original geschrieben von 3dition


Aber noch was zum Grübeln: Lt. AB-Polizei erlaubt ist es, dass ich auf einer AB-Auffahrt einen vor mir Auffahrenden auf dem Beschleunigugnsstreifen überhole, der bereits aufgefahren ist (sofern der Streifen noch lang genug ist). Auch das tue ich quasi regelmäßig, denn ich werde mich nicht mit 69km/h auf die AB werfen und mein Heck von von hinten kommenden LKW verknittern zu lassen, weil irgendein Penner den Beschleunigungsstreifen mit Anrollspur verwechselt.

Völlig verständlich und wie Du es schilderst auch ok. Wenn der vor Dir Auffahrende bereits vollkommen auf dem Fahrstreifen ist, seinen Einfädelvorgang also komplett beendet hat, dann gehört er zum durchfahrenden Verkehr auf dem Fahrstreifen. Und an dem darfst Du, wie geschildert, rechts "vorbeifahren". Wo der herkam spielt da keine Rolle mehr.

Ich gebe jedoch zu bedenken, dass derjenige dann plötzlich bemerken könnte, dass er ja doch ein Gaspedal hat und auf ebensolches drückt und beschleunigt. Wenn es dann zum Unfall kommt spielt es wieder eine Rolle woher er kam und was Du gemacht hast. Einer der schon km weit mit 69 rumfährt, bei dem ist die Chance geringer, dass er plötzlich beschleunigt, als bei einem, der gerade aufgefahren ist und der Dir zu langsam erscheint.

Zitat:

Original geschrieben von teddy3


Was also bleibt da noch offen beim Blick ins Gesetz?

Immer noch die gleiche Frage wie vor 3 Seiten: 😉

Was ist "rechts überholen" und was ist "rechts schneller fahren als links", bzw. wo sind die Unterschieden zwischen beiden Varianten?

Die Erklärung von Magirus ist IMHO unzureichend, demnach wäre alles rechts überholen. Die StVO unterscheidet jedoch beides voneinander. Also wo ist der Unterschied? Und welche Definition ist korrekt? Rechts schneller fahren = rechts überholen?!? 😕

Tolle StVO, keiner weiß genaueres oder versteht den Mist, aber jeder soll sich daran halten 🙄

Gruß Meik

Hi...

Ich finde "teddy3" hat das schon alles recht verständlich und anschaulich erklärt, ohne großartig irgendwelche Paragraphen herrunter Beten zu müssen, da Er das warscheinlich auch Beruflich so macht... 😛
Wenn ich das richtig verstanden habe ist ein kurzzeitiges vorbeifahren mit relativ geringer Geschwindigkeit nicht unbedingt ein Problem, kann aber zu einem werden, wenn es durch ein plötzliches Ausweichen der linken Spur zu einem Unfall kommt.
Und ein rechts Überholen wäre es, wenn ich mit Vorsatz von links nach recht wechsle um ein oder mehrere Wagen überhole und dann wieder einschäre, um mir einen Vorteil zu verschaffen.
Das wäre jetzt meine Auslegung dieser Definition... 😉

PS.: 3dition... ich Erwähne jetzt noch mal, das das hier nur meine Meinung ist und nicht der Korrekte-Leitfaden fürs Leben... was in Foren eigentlich meistens der Fall ist!
Es sei denn man trifft auf jemandes wie "teddy3" der warscheinlich durch seinen Beruf bedingt Ahnung davon hat, worüber er hier schreibt... 🙄

Schönen Tag noch... 😉

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