Rechts übeholen (außerorts)

Hi...

Die Fahrschule ist nun schon ein paar Jährchen her und ich bin mir ein wenig unschlüssig bei folgender Situation:

Auf einer Landstraße (keine Geschwindigkeitsbegrenzung) kommt von rechts eine Auffahrt dazu. Der "Beschleunigungsstreifen" ist etwa 1km lang. Also quasi eine zweite Spur, allerdings durch einen breiten, unterbrochenen Strich (wie in Auf-/Abfahrten) abgetrennt. Darf ich diesen Streifen zum Rechts-Überholen nutzen, z.B. um an einem LKW oder Trecker vorbeizukommen? (Zum Gegenverkehr ist eine durchgezogene Linie und damit Überholverbot)

Hier mal das Beispiel, wo ich mir die Frage regelmäßig stelle (und mich dann und wann über einen extra langsamen Trecker ärgere):
Google Maps

Viele Grüße aus Hamburg
milliway42

Beste Antwort im Thema

Ach Zille... "Werd Wach"
Diese Paragraphen-Reiter ist mir echt zu blöd,kein Polizist hält Dich für kurzzeitiges "Vorbeitreiben" an, die kümmern sich um "Richtige Vergehen"! Wenn die Polizei sich darum auch noch kümmern müßte, dann haben wir leider 2Millionen Beamte und 1Millionen Dienstwagen zu wenig.
Es geht hier um eine durch den Verkehr geschaffen "Kurzzeitige" Situation und nicht um "Vorsatz".
Und für diese Situation bemühte der Beamte den ich gefragt, keine Paragraphen sondern seine
Entscheidungsfreiheit die Situation selbst zu beurteilen und da dadurch keine Gefahrensituation entsteht gibt es auch keinen Grund einzugreifen. 🙂

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Ich weiß, aber die Hoffnung stirbt zuletzt.

Hierzu noch ein passendes Zitat von Gandhi: "Der Irrtum wird nicht zur Wahrheit, weil er sich verteilt und Anklang findet."

Zitat:

Original geschrieben von teddy3


Wenn links jemand mit 50 fährt und rechts jemand mit 100, dann fährt rechts der schneller als links. Nach Deiner Meinung würde es bedeuten, dass der rechte sofort den Anker schmeißen muss, wenn er die Höhe des Linksfahrers erreicht hätte. Somit wäre die Erlaubnis, rechts schneller als links fahren zu dürfen ad absurdum geführt. Macht also keinen Sinn.

Muss er tatsächlich, darf in deinem Beispiel mit max. 70 km/h rechts überholen nämlich §7 Absatz 2a. Zudem gilt §7 Absatz 2 und 2a bei stockendem Verkehr, wenn jemand mit 100 rechts vorbeidonnert ist das nicht wirklich im Sinne des §7 Absatz 2 und 2a.

Wir reden hier nicht mehr vom Beschleunigungsstreifen sonder von §7 Absatz 2 und Absatz 2a, dass ist dir bewusst ? Ebenfalls ist nicht die Rede von §7 Absatz 3.

Und darum geht es ja bei der Frage von Meik's 190er, der unter §7 Absatz 2 und 2a aufgeführten Definationen einmal rechts schneller wie links, und einmal überholen keinen Sinn erkennt.
Und da ist es so wie ich es beschrieben habe.

Es ging um keinen Paragrafen, sondern darum, ob Rechtsüberholen gleich rechts schneller als links Fahren bedeutet. Aber gut, sei's drum.
Ich klink mich hier mal aus der Diskussion aus. Hab keine Lust mich ständig zu wiederholen.

@kai70
Würde gerne mal wissen, woher Du Dein "Fachwissen" hast. Gerne auch als PM.

Es gibt doch auch Fälle (nicht zu wenige), in denen die Linksfahrer verkehrsbedingt stärker verzögern als die Rechtsfahrer. So kann es vorkommen, dass die Linken momentan 50 drauf haben und die Rechten Tempo 100. Wobei ich wenn ich auf der rechten Spur bin, das Gaspedal lupfe, bis ich z.B. ein Tempo von 65 (lt. Tacho) habe (das geht, wenn ich bis zum Vordermann mehrere Hundert Meter Abstand habe).

Das halte ich nicht unbedingt für ein verbotenes Rechtsüberholen.

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