Rechts übeholen (außerorts)
Hi...
Die Fahrschule ist nun schon ein paar Jährchen her und ich bin mir ein wenig unschlüssig bei folgender Situation:
Auf einer Landstraße (keine Geschwindigkeitsbegrenzung) kommt von rechts eine Auffahrt dazu. Der "Beschleunigungsstreifen" ist etwa 1km lang. Also quasi eine zweite Spur, allerdings durch einen breiten, unterbrochenen Strich (wie in Auf-/Abfahrten) abgetrennt. Darf ich diesen Streifen zum Rechts-Überholen nutzen, z.B. um an einem LKW oder Trecker vorbeizukommen? (Zum Gegenverkehr ist eine durchgezogene Linie und damit Überholverbot)
Hier mal das Beispiel, wo ich mir die Frage regelmäßig stelle (und mich dann und wann über einen extra langsamen Trecker ärgere):
Google Maps
Viele Grüße aus Hamburg
milliway42
Beste Antwort im Thema
Ach Zille... "Werd Wach"
Diese Paragraphen-Reiter ist mir echt zu blöd,kein Polizist hält Dich für kurzzeitiges "Vorbeitreiben" an, die kümmern sich um "Richtige Vergehen"! Wenn die Polizei sich darum auch noch kümmern müßte, dann haben wir leider 2Millionen Beamte und 1Millionen Dienstwagen zu wenig.
Es geht hier um eine durch den Verkehr geschaffen "Kurzzeitige" Situation und nicht um "Vorsatz".
Und für diese Situation bemühte der Beamte den ich gefragt, keine Paragraphen sondern seine
Entscheidungsfreiheit die Situation selbst zu beurteilen und da dadurch keine Gefahrensituation entsteht gibt es auch keinen Grund einzugreifen. 🙂
Ähnliche Themen
63 Antworten
Wenn die Fahrstreifen durch "dicke" Balken getrennt sind darf ich auf der Beschleunigungsspur (die ist es durch die dicken Balken) schneller fahren als auf der Fahrspur.
Ich darf allerdings nicht von der Fahrspur auf eine Beschleunigungsspur wechseln
Auf Ausfahrten ist es verboten, auf der Ausfädelspur schneller zu fahren als auf der Fahrspur
Oftmals sind diese Beschleunigungsspuren sehr lang . Sie verlaufen von einer Auffahrt bis zur nächsten Ausfahrt. Ich kenne es aus dem Osnabrücker Bereich auf der A30
Hier gehen Beschleunigungsspur und Ausfädelspur ineinander über. Ob hier ganz Rechts schneller gefahren werden darf weiß ich nicht
Zitat:
Original geschrieben von Blacky11111
Auf Ausfahrten ist es verboten, auf der Ausfädelspur schneller zu fahren als auf der Fahrspur
sorry, aber das kann nicht stimmen, wo steht das?
(Die Ausfahrtspuren sind teilw. über 1 km lang, natürlich darf ich da schneller fahren)
mfg. Matt
Mahlzeit... 😁
Zu der Ausführung von "Han_OmagF45" ist nichts mehr hinzuzufügen. Sie sind richtig...
Zu Kai70...
...wenn Du auf der rechten Spur auf der BAB 120 fährst, deine Spur ist "FREI" und auf der linken Spur wird gebremst, sagen wir mal auf 70kmh,kurzzeitig ohne ersichtlichen Grund und du bist mal eben schnell 2-3 an Auto´s vorbei, dann beschleunigt die linke Spur wieder und ist wieder schneller als Du. Was machst Du? Ankern für nen kurzen Moment, um dich deren Geschwindigkeit anzupassen? Ist ne Situation die jeden Tag auf der BAB zu 1000. passiert...
Brauchst Du dafür nen Quellen-Text?
Vielleicht habe ich mich auch erst falsch ausgedrückt!?
Schönen Abend noch...
Zitat:
Original geschrieben von speedy187
Zu Kai70...
Ist ne Situation die jeden Tag auf der BAB zu 1000. passiert...
Brauchst Du dafür nen Quellen-Text?
Na ja. Er braucht vielleicht keinen, aber du wirst schon einen brauchen, wenn du mal wegen sowas von der Polizei angehalten wirst. Nur weil irgendwas 1000 mal passiert, kann man daraus kein gültiges Recht für sich selber ableiten.
Oder werden Musikdownloads von urheberrechtlich geschützen Titeln plötzlich legal, nur weil es 1000 mal von anderen gemacht wird?
MfG Zille1976
Zitat:
Original geschrieben von Kai70
Die Grenze liegt bei stockenden Verkehr und max. 60 km/h auf der linken Spur, dann darfst du unter ausschluss der Gefährdung mit max. 20 km/h Überschuss rechts überholen.
Welche jetzt, die bei der ich rechts schneller fahren darf als links oder die bei der ich rechts überholen darf? 😁
Kleiner aber feiner Unterschied in der StVO (§7 Abs. 2 und 3):
Abs 2: Ist der Verkehr so dicht, daß sich auf den Fahrstreifen für eine Richtung Fahrzeugschlangen gebildet haben, so darf rechts schneller als links gefahren werden.
Jetzt Abs. 3: Wenn auf der Fahrbahn für eine Richtung eine Fahrzeugschlange auf dem jeweils linken Fahrstreifen steht oder langsam fährt, dürfen Fahrzeuge diese mit geringfügig höherer Geschwindigkeit und mit äußerster Vorsicht rechts überholen.
Die 60km/h (teils auch 80, je nach Quelle) und max. 20km/h Überschuss dürften sich IMHO wohl auf den Absatz 3 beziehen. Und was ist jetzt das erlaubte rechts schneller fahren? Ich würde es so sehen wie Speedy187, schneller ja, Spurwechsel nein. Sprich nicht rechts rüber gehen und nach dem Überholen wieder nach links sondern dass der der schon rechts ist und bleibt kurzzeitig schneller bleiben darf als die Fahrzeuge links. Ansonsten müsste man ständig rechts halbe Vollbremsungen hinlegen nur weil links jemand bremst. Aber wie gesagt, meine Meinung, ich bin kein Verkehrsrechtsanwalt. Fakt bleibt lediglich das was in Abs. 2 und 3 des §7 steht, wie auch immer die auszulegen sind.
Jemand zufällig eine kommentierte StVO zur Hand?
Gruß Meik
Edit: Auf Abbiegespuren (mit dicken Balken getrennt) darf rechts schneller gefahren werden, auf Verzögerungsstreifen (normale BAB-Abfahrt) dagegen nicht. Quelle wie oben schon angegeben §42 Abs. 6c. Auch hier: Kleiner aber feiner Unterschied.
Zitat:
Original geschrieben von matt13
sorry, aber das kann nicht stimmen, wo steht das?Zitat:
Original geschrieben von Blacky11111
Auf Ausfahrten ist es verboten, auf der Ausfädelspur schneller zu fahren als auf der Fahrspur
(Die Ausfahrtspuren sind teilw. über 1 km lang, natürlich darf ich da schneller fahren)mfg. Matt
Zitat § 42 Abs. 6 Nr. 1f StVO:
"Gehen Fahrstreifen, insbesondere auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen ab, so dürfen Abbieger vom Beginn der breiten Leitlinie rechts von dieser schneller als auf der durchgehenden Fahrbahn fahren.
Das gilt nicht für Verzögerungsstreifen
."
Und Ausfahrten sind Verzögerungsstreifen.
Auf Autobahnkreuzen darf auf der Abbiegespur schneller gefahren werden
sorry, ich war zu langsam
Oh man mir ist das echt zu blöd...
Ich gebe dir noch nen Zusatz...
Ich verschaffe mir keinen "Vorteil" oder handle mit "Vorsatz" weil ich "nicht überhole" sondern nur für eine kurze Zeit "vorbei fahre" und der laufende Verkehr mich kurz danach wieder überholt!!!
Wei ich meine Geschwindigkeit halte!
Was ist daran nicht zu verstehen?
Ich fahre im Jahr seit weit über 15 Jahren im Schnitt 50000km im Jahr, Kundendienst in der Stadt, auf der BAB und auf Landstrasse und bin wegen sowas noch nicht einmal angehalten worden, ich brauche noch nicht einmal schnell fahren, da ich im Stundelohn Arbeite.
Es gibt die Gesetzte und auch dazugehörige Ausnahmen und Zusätze, bzw Texte mit Ausnahmen zu den Gesetzen... nicht immer nur die Überschriften lesen, unterhalte dich mal mit Polizisten und frage sie dazu... ich habe öfters die Möglichkeit durch meinen Job.
Das Rechts Überholen verboten ist ist glaube ich Allen klar, aber nicht das es auch Ausnahmen gibt...
Angezeigt werden die , die Ihre Musiktitel in "Tauschbörsen" auch für "Andere frei zugänglich" machen.
Natürlich darfst Du Musik gegen bezahlen von Summe "X" Downloaden, dafür gibts Anbieter, wo Du Pro Titel, pro Woche oder pro Monat oder Abo runterladen kannst... völlig legal... 😉
Du vergleichst Äpfel mit Birnen...
So hatte ich das auch mal von einem bekannten Polizisten gehört.
Solange ich rechts dran vorbeifahre und mich anschliessend auch rechts halte ist es ein vorbeifahren und hat mit überholen nichts zu tun. Nur wenn ich wieder in die linke einfädle, dann hab ich mir in dem Moment einen Vorteil verschaffen und somit rechts überholt.
Hallo Geisslein...
Einer der mich versteht...
Danke... 😁
Zitat:
Original geschrieben von Geisslein
Solange ich rechts dran vorbeifahre und mich anschliessend auch rechts halte ist es ein vorbeifahren und hat mit überholen nichts zu tun.
leider falsch!
dein "rechts vorbeifahren" darf NUR dann erfolgen wenn auf der
mittleren/linken spur MAX 60kmh.gefahren wird, und deine eigene geschwindigkeit
MAX. 80kmhnicht übersteigt!
Zitat:
Es gibt die Gesetzte und auch dazugehörige Ausnahmen und Zusätze, bzw Texte mit Ausnahmen zu den Gesetzen...
wenn es dir gibt, dann zeige uns mal bitte diese auf!
Zitat:
unterhalte dich mal mit Polizisten und frage sie dazu...
mache ich öfters...auch polizisten machen fehler...und?
Zitat:
Das Rechts Überholen verboten ist ist glaube ich Allen klar, aber nicht das es auch Ausnahmen gibt...
die EINZIGSTE ausnahme (von der wahl des fahrstreifens innerorts mal ganz abgesehen), habe ich oben bereits gepostet!
Zitat:
Original geschrieben von speedy187
Hallo Geisslein...
Einer der mich versteht...
wundert mich irgendwie kein stück, das ihr beide da derselben meinung seid.... 😛
und viel spaß nun, beim suchen einer quelle und nicht bloß von irgendwelchen "beim letzten stammtisch nach 15bier hat mir mein kumpel das & das erzählt"-parolen.........
@alle-anderen:
hiermal ein link (einer von vielen) zu dem thema
Zitat:
§ 5 Abs. 1 StVO sagt grundsätzlich: »Es ist links zu überholen«. Zuerst sollte klar sein, was man unter »Überholen« eigentlich versteht:
Überholen = ein in gleicher Richtung fahrendes Fahrzeug einholen und passieren.
Warum das hier erwähnt wird? Weil viele Fahrer meinen, dass ein Überholvorgang nur stattfindet, wenn man vorher ausschert und anschließend wieder einschert, womöglich noch mit einer Absicht, schneller zu sein als der andere. Das sind jedoch gar nicht die Voraussetzungen! Denn wer auf seinem Fahrstreifen bleibt und »einfach so« am Fahrzeug im Nachbarfahrstreifen vorbeizieht, der überholt bereits. Wer das auf der rechten Seite des anderen Fahrzeugs macht, verstößt schon gegen das Gebot, nur links zu überholen.
Grundsätzliches zum Rechtsüberholen auf der BAB, woran sich alle Gerichte in Deutschland seit 1968 halten 🙄:
http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Rechtsueberholen05.htm
... und jetzt kommt ihr.
Und ja, es war eine absolut geile Party bis eben 😁
zum Abchluss geb ich mir nochmal hier das Forum.
Also kann mir jetzt mal jemand den Unterschied zwischen "rechts überholen" und "rechts schneller fahren als links" erklären oder nicht?
Dass rechts überholen verboten, bzw. erst ab stockendem Verkehr <60km/h mit max. 20km/h mehr erlaubt ist hat doch nie jemand bestritten. Steht ja auch explizit so in §7 Abs. 2. Darum geht´s auch gar nicht - man lese z.B. meine letzten Posts mal ganz 🙄
Und was heißt jetzt Abs. 2a, zum wiederholten Male zitiert: Ist der Verkehr so dicht dass sich auf den Fahrstreifen für eine Richtung Fahrzeugschlangen gebildet haben, so darf rechts schneller als links gefahren werden.
Wehe jetzt kommt nochmal einer mit Abs. 2 oder irgendwelchen Urteilen dazu. Was Leute wie Speedy und meine Wenigkeit einfach wissen wollen ist wie der Abs. 2 und NICHT 2a auszulegen ist. Und wo der Unterschied zwischen rechts überholen und rechts schneller fahren als links ist. Die StVO unterscheidet schließlich genau zwischen beidem. Wenn das so eindeutig wäre dass beides das gleiche sein soll ist Abs. 2 in der StVO schlicht überflüssig da Abs. 2a das was in 2 erlaubt ist wieder verbieten würde. Oder umgekehrt, oder wie auch immer ...
Und jetzt ihr nochmal 😁
Gruß Meik
Ich denke, es liegt an der Definition von "überholen": Wenn ich links fahre, nach rechts ausschere, an einem vorbei fahre und davor wieder links rüber, so ist das rechts überholen.
Wenn ich aber rechts bin und links wirds langsamer, fahre ich rechts schneller an links vorbei. Hier fehlt der Auslösevorgang (Spurwechsel) zum Überholen.
Ich glaube schon, dass das entscheidend ist. Auch wenn es anders gesagt/geschrieben ist. Wenn heute in dichtem AB-Verkehr rechts regelmäßig gebremst würde, nur weil es sich links staut, dann hätten wir den vollen Kollaps!
Ein AB-Polizist hat mir mal gesagt, dass man sogar bei den berühmten LKW-verursachten Linke-Spur-Blockierungen nach rechts fahren darf und an allen mit max 20km/h schneller vorbei fahren darf und sich vorne bei dem LKW wieder links einordnen darf. Das sei kein Rechtsüberholen, da man eine ganze Kolonne "überholt". Er sagte sogar, dass es dabei nicht auf die Geschwindigkeit links ankäme, also nix von <60km/h. Entscheidend sei, dass man nicht mit mehr als 20km/h Unterschied rechts schneller fährt.
Sollte mir ein Polizist hierfür mal ein Ticket ausstellen, dann schreibt der gleich 10 Anzeigen von mir (notfalls gegen unbekannt) für alle die, die links waren, obwohl rechts frei war (Rechtsfahrgebot!), denn der LKW war ja noch ganz weit weg!
Rechts überholen ist demnach an den Auslösevorgang und an einen oder 2 konkret zu Überholende gekoppelt. Nicht eine Kolonne!
Ob das allerdings so erlaubt ist oder nur "common agreement" bei der Polizei ist, bei der sie den rechts schneller fahrenden nicht rausholen, weiß ich nicht.
Ich hab auch noch nie gehört, dass die Polizei "kleine Vergehen" wie z.B. rechts schneller fahren ahndet, sofern das in einem vertretbaren Rahmen ist. Wir alle kennen die Typen, die nervös hinter einem rummachen und dann riskant rechts überholen oder mit +100km/h-Unterschied rechts "schneller fahren als links". Sowas wird zu Recht geahndet, aber solange alles vernünftig abgeht, wären die Polizisten schlecht beraten, wenn sie einen derart gelassenen, souveränen Fahrer rausziehen, nur weil der nicht wie die anderen Deppen km-lang links schleicht und wartet, bis die Bauernoma vorne mit 85 km/h an dem LKW vorbeigehuscht ist, sondern gemütlich rechts bis zum LkW dranvorbei-"rollt".
Zitat:
Original geschrieben von speedy187
Ich verschaffe mir keinen "Vorteil" oder handle mit "Vorsatz" weil ich "nicht überhole" sondern nur für eine kurze Zeit "vorbei fahre"
Dann zitiere doch mal eine Paragraphen, der belegt, dass "vorbeifahren" kein "überholen" ist. Die Definition von Überholen wurde ja von Magirus sehr schön dargestellt.
MfG Zille1976
Und nun noch ein bischen Off-Topic:
Zitat:
Original geschrieben von speedy187
Es gibt die Gesetzte und auch dazugehörige Ausnahmen und Zusätze, bzw Texte mit Ausnahmen zu den Gesetzen... nicht immer nur die Überschriften lesen, [...]
Nun dazu kann ich nur sagen "Wer im Glashaus sitzt,..." ! Ich darf dich mal kurz an den Thread über "Verkehrsschild Kinder und 70" von OpelWelt verweisen. Die Resistenz gegen klare Gesetzestexte und Gerichtsurteile, die du dort an den Tag legst, ist schon sehr verwunderlich. Da kann sich dann jeder selber ein Bild davon machen, wer hier nur Überschriften liest.
MfG Zille1976
Ach Zille... "Werd Wach"
Diese Paragraphen-Reiter ist mir echt zu blöd,kein Polizist hält Dich für kurzzeitiges "Vorbeitreiben" an, die kümmern sich um "Richtige Vergehen"! Wenn die Polizei sich darum auch noch kümmern müßte, dann haben wir leider 2Millionen Beamte und 1Millionen Dienstwagen zu wenig.
Es geht hier um eine durch den Verkehr geschaffen "Kurzzeitige" Situation und nicht um "Vorsatz".
Und für diese Situation bemühte der Beamte den ich gefragt, keine Paragraphen sondern seine
Entscheidungsfreiheit die Situation selbst zu beurteilen und da dadurch keine Gefahrensituation entsteht gibt es auch keinen Grund einzugreifen. 🙂