Rechtliches: Überholvorgang, Bus hat beschleunigt, Gegenverkehr kommt - Strafe??

Hallo Leute!

Sorry, dass ich mich hier melde. Ich erbitte Rat zu folgender Geschichte.

Grundsätzlich sei anzumerken, dass ich ein sehr sehr sicherer Fahrer bin und auch schon lange keine Unfälle udgl. hatte. Jedoch ist mir letztens was "passiert", das mich nachdenklich gemacht hat.

Ich bin selbst schuld, ja -> ich weiß, zukünftig besser aufzupassen, und bei einem Auto mit nur 86 PS derartiges nicht zu machen.

Also, ich bin hinter einem Bus gefahren, in der 80er Zone, mit Überholverbot.

Dann kam eine Gerade. Hinzuzufügen sei, dass ich die Strecke kenne.

Ich habe mir gedacht, nach dem 80er, überhole ich den Bus, weil das Verkehrszeichen Ende von Überhol- und Geschwindigkeitsgeboten/Verboten angezeigt war.

Das machte ich auch mit meinem 86PS Golf. Ich setzte nach der 80er Zone zum Überholvorgang.

Die gerade Strecke war eindeutig sichtbar und kein Gegenverkehr.

Doch plötzlich - während dessen ich überhole, tritt der Bus auch ins Gas und wird schneller.

Ich sehe schon den Gegenverkehr und schlängle mich noch vor dem Bus hinein und beende meinen Überholvorgang.

Der Gegenverkehr war "Nahe", gab aber keine "Anzeichen", keine Lichthupe oder sonstiges.

Jedoch war, diese Aktion, für mein Befinden "knapper", als sonst. Da der Bus während des Überholvorganges Gas gegeben hat und scheinbar der Gegenverkehr auch.

Alles ist sich ausgegangen.

Jedoch gemäß der StVo frage ich mich, ob das strafbar wäre und wenn ja, mit welcher Strafe dies geahndet würde?

Es ist sich wie gesagt alles ausgegangen.

Aber es gibt ja im Gesetz bei Vergehen unter besonders gefährlichen Verhältnissen Führerscheinentzug.
War das sowas, oder wie ist das auszulegen.

Oder kommt da nix?

PS: Ich sah nirgends einen Polizisten, aber was, wenn wer das Kennzeichen notiert hat.

Sorry, das ich klein wenig Panik schiebe.

Beste Antwort im Thema

Überholen ist auf jeden Fall nicht deine Stärke.
Gib der Kiste dabei die Sporen ein oder 2 Gänge runterschalten und ab geht die Post, da kann der Bus dann ruhig beschleunigen und hat keine Chance.
Obwohl ganz klar die Regel besteht, dass der überholt werdende nicht beschleunigen darf.

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Ja mein Gott. Der hat dich in den Miniaturspiegeln nicht gesehen. Dann gibt man sicherheitshalber nächstes mal mehr Gas.

Hat echt noch nicht jeder alles wiederholt?

Na passt eh. Danke! Es war in Österreich und es war ein Österr. Postbus. Es war auf der Landstraße. 80 km/h Geschwindigkeitsbeschränkung und Überholverbot war aufgehoben. Es war eine gerade Strecke. Nach dem Verkehrszeichen "Ende von Überholverboten und Geschwindigkeitsanzeigen" setzte ich zum Überholvorgang an ... tja, und dann ging es sich eh noch aus, aber für meine Verhältnisse relativ knapp. Es ist nichts passiert, aber mich quält der Gedanke, falls das wer gesehen und notiert hat.... Sorry.. Schönen Sonntag.

Zitat:

@wpp07 schrieb am 19. Aug. 2018 um 09:22:10 Uhr:


Der "Bus" (also kein VW Bus sondern Kraftomnibus zur Personenbeförderung) darf wenn nicht anders ausgeschildert außerorts 80km/h Höchsgeschwindigkeit fahren (auf der Autobahn 100).

Auf der österreichischen Autostraße darf ein Bus auch 100 fahren.

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Viele, die hier meinen "beschleunigen beim überholen ist eine große Unsitte" vergessen eins. Nicht wenige der Überholenden machen dies schon, während die vorherige Geschwindigkeitsbeschränkung noch garnicht aufgehoben ist. Oft beginnt der Vorgang auch mit zu wenig Sicherheitsabstand und/oder blinken bei gleichzeitigem rausziehen. Der, der bis zum Ortsausgang 55 fährt, wird eh oft schon von vielen Helden mit 70 an dieser Stelle überholt ... beschleunigt er nun korrekterweise nicht, weil er gerade überholt wird, werden 95 % aller Fahrzeuge dahinter gleich mit zum überholen ansetzen. Und verhällt die 55er-Fahrer sich "richtig", darf er garnicht beschleunigen. Das ist mehr als weltfremd.

Wenn ich das Ende eines Limits oder einer Kurve erreiche, muss ich damit rechnen, das der vor mir beschleunigt. Und da ist es egal ob ich schon zum überholen angesetzt habe oder nicht ... die Aufmerksamkeit gehört vor allem nach vorn und nicht vor jedem gasgeben mehrfach in den Rückspiegel zu schauen, ob vielleicht jemand überholen will. Bei einer geraden sieht das schon anders aus, da ist es ärgerlich ...

@ TE: Hast du vorher deine Absicht zu überholen ausreichend lange mit dem Blinker bekannt gemacht? Hast du den nötigen Sicherheitsabstand gehalten? Und wie kann "plötzlich" Gegenverkauf auftauchen, wenn du die Strecke kennst? An das abbrechen eines Überholvorgangs denken nämlich die wenigsten ... und anstatt sich über den Führerschein Gedanken zu machen würde ich die über die eigene Gesundheit machen. Viele überholen so "knapp", das sie bei bisschen Pech (leichtes beschleunigen, Gegenverkehr schneller/näher als man denkt, Strecke doch kürzer, Ausfahrt, ...) nur noch eine Fahrt mit dem Kranken- oder Leichenwagen tätigen. Den der Überholer kollidiert, der der überholt wird nicht ...

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 19. August 2018 um 11:54:01 Uhr:



Zitat:

@wpp07 schrieb am 19. Aug. 2018 um 09:22:10 Uhr:


Der "Bus" (also kein VW Bus sondern Kraftomnibus zur Personenbeförderung) darf wenn nicht anders ausgeschildert außerorts 80km/h Höchsgeschwindigkeit fahren (auf der Autobahn 100).

Auf der österreichischen Autostraße darf ein Bus auch 100 fahren.

Ja Bahnfrei,
Deshalb war es mir wichtig zu wissen wo das ganze geschah. "Normal" sprechen wir hier von Deutschland. "Wenn sich was Ausgeht" verlasse ich Deutschland gedanklich.

Gruß

Es hat sowohl der Bus als auch der Gegenverkehr beschleunigt

@wpp07 ich wollte dich nicht korrigieren, sondern nur deinen Gedankengang zuende schreiben. Vorher wusste ich das mit 100 auf der Autostraße nicht.
Auch wenn nur 80 erlaubt ist/wäre, muss man mit Idioten (egal ob wissentlich oder unwissentlich) rechnen.
Apropos, mit einer Anzeige ist nicht zu rechnen, dafür gibt es viel zu viele Beinahunfälle ohne Konsequenzen.

Zitat:

@kartenhaus36 schrieb am 19. August 2018 um 18:44:22 Uhr:


Es hat sowohl der Bus als auch der Gegenverkehr beschleunigt

Also mit allem Respekt, wie du in dieser Situation noch festgestellt hast das auch der Gegenverkehr beschleunigt hat kann ich nicht nachvollziehen.

An dieser Stelle brach das Kartenhaus zusammen! 😉
Mit freundlichen Grüssen, Sigmund Freud

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 19. August 2018 um 21:15:43 Uhr:


An dieser Stelle brach das Kartenhaus zusammen! 😉
Mit freundlichen Grüssen, Sigmund Freud

Die einzige richtige Antwort. Danke

Haha! Danke für die ganzen Antworten. Zusammengefasst kann man sagen, das sowas leider öfter vorkommt und halt "passiert". Nächstes Mal, mehr Rücksicht auf die "anderen" Verkehrsteilnehmer, und nicht davon ausgehen, dass sie sich konform verhalten.

Zitat:

@kartenhaus36 schrieb am 20. August 2018 um 08:25:31 Uhr:


..., und nicht davon ausgehen, dass sie sich konform verhalten.

Ob sich der Busfahrer mit seiner Beschleunigung gesetzeskonform verhalten hat oder nicht, wissen wir doch gar nicht. Das Beschleunigungsverbot gilt für Deutschland, der Vorfall ist aber in Österreich vorgefallen (schade, dass du uns dies erst so spät mitgeteilt hast) und somit wissen wir nicht, ob auch in Österreich ein Beschleunigungsverbot für den Überholten gilt. Leider kennen wir (zumindest ich) nicht österreichischen Gesetze.

Gruß

Uwe

Überholen in Österreich:

§ 15. Überholen.
(1) Außer in den Fällen der Abs. 2 und 2a darf der Lenker eines Fahrzeuges nur links überholen.
(2) Rechts sind zu überholen:
a)
Fahrzeuge, deren Lenker die Absicht anzeigen, nach links einzubiegen oder zum linken Fahrbahnrand zuzufahren und die Fahrzeuge links eingeordnet haben,
b)
Schienenfahrzeuge, wenn der Abstand zwischen ihnen und dem rechten Fahrbahnrand genügend groß ist; auf Einbahnstraßen dürfen Schienenfahrzeuge auch in diesem Fall links überholt werden.
(2a) Fahrzeuge des Straßendienstes, die bei einer Arbeitsfahrt einen anderen als den rechten Fahrstreifen benützen, dürfen rechts überholt werden, sofern nicht noch genügend Platz vorhanden ist, um links zu überholen, und sich aus Straßenverkehrszeichen nichts anderes ergibt.
(3) Der Lenker des überholenden Fahrzeuges hat den bevorstehenden Überholvorgang nach § 11 über den Wechsel des Fahrstreifens und nach § 22 über die Abgabe von Warnzeichen rechtzeitig anzuzeigen.
(4) Beim Überholen ist ein der Verkehrssicherheit und der Fahrgeschwindigkeit entsprechender seitlicher Abstand vom Fahrzeug, das überholt wird, einzuhalten.
(5) Der Lenker eines Fahrzeuges, das überholt wird, darf die Geschwindigkeit nicht erhöhen, sobald ihm der Überholvorgang angezeigt worden ist (Abs. 3) oder er den Überholvorgang nach den Verkehrsverhältnissen sonst wahrgenommen haben mußte. Dies gilt nicht für die Führer von Schienenfahrzeugen.

Okay, also habe ich es eher richtig gemacht und der Busfahrer nicht so ... Da er Gas gegeben hat.
Mir ist schon klar, das ich zurückschalten hätte sollen - für mich war da vorne alles frei, wie konnte ich ahnen dass der Bus "Stoff" gibt. Ist mein Überholvorgang der Rechtssprechung nach als "Besonders gefährliche Verhältnisse" zu werten?

Passiert ist nichts. Der Gegenverkehr hat nichtmal aufgeblendet. Aber für meine Verhältnisse (fahre sonst immer sehr brav), wars eben knapp.. Kein 2. Mal passiert mir sowas!

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