Rechtliches: Überholvorgang, Bus hat beschleunigt, Gegenverkehr kommt - Strafe??
Hallo Leute!
Sorry, dass ich mich hier melde. Ich erbitte Rat zu folgender Geschichte.
Grundsätzlich sei anzumerken, dass ich ein sehr sehr sicherer Fahrer bin und auch schon lange keine Unfälle udgl. hatte. Jedoch ist mir letztens was "passiert", das mich nachdenklich gemacht hat.
Ich bin selbst schuld, ja -> ich weiß, zukünftig besser aufzupassen, und bei einem Auto mit nur 86 PS derartiges nicht zu machen.
Also, ich bin hinter einem Bus gefahren, in der 80er Zone, mit Überholverbot.
Dann kam eine Gerade. Hinzuzufügen sei, dass ich die Strecke kenne.
Ich habe mir gedacht, nach dem 80er, überhole ich den Bus, weil das Verkehrszeichen Ende von Überhol- und Geschwindigkeitsgeboten/Verboten angezeigt war.
Das machte ich auch mit meinem 86PS Golf. Ich setzte nach der 80er Zone zum Überholvorgang.
Die gerade Strecke war eindeutig sichtbar und kein Gegenverkehr.
Doch plötzlich - während dessen ich überhole, tritt der Bus auch ins Gas und wird schneller.
Ich sehe schon den Gegenverkehr und schlängle mich noch vor dem Bus hinein und beende meinen Überholvorgang.
Der Gegenverkehr war "Nahe", gab aber keine "Anzeichen", keine Lichthupe oder sonstiges.
Jedoch war, diese Aktion, für mein Befinden "knapper", als sonst. Da der Bus während des Überholvorganges Gas gegeben hat und scheinbar der Gegenverkehr auch.
Alles ist sich ausgegangen.
Jedoch gemäß der StVo frage ich mich, ob das strafbar wäre und wenn ja, mit welcher Strafe dies geahndet würde?
Es ist sich wie gesagt alles ausgegangen.
Aber es gibt ja im Gesetz bei Vergehen unter besonders gefährlichen Verhältnissen Führerscheinentzug.
War das sowas, oder wie ist das auszulegen.
Oder kommt da nix?
PS: Ich sah nirgends einen Polizisten, aber was, wenn wer das Kennzeichen notiert hat.
Sorry, das ich klein wenig Panik schiebe.
Beste Antwort im Thema
Überholen ist auf jeden Fall nicht deine Stärke.
Gib der Kiste dabei die Sporen ein oder 2 Gänge runterschalten und ab geht die Post, da kann der Bus dann ruhig beschleunigen und hat keine Chance.
Obwohl ganz klar die Regel besteht, dass der überholt werdende nicht beschleunigen darf.
85 Antworten
Ja, im Endeffekt hat ja alles gepasst, also denke ich nicht, dass der Busfahrer eine Strafe zu erwarten hat. Zudem würde bei einer Anzeige auch Aussage gegen Aussage stehen und das Verfahren wird höchstwahrscheinlich eingestellt, also spare dir die Zeit eine Anzeige aufzugeben.
Kleiner Tipp: Die Lichthupe darf dazu genutzt werden, um andere auf Gefahren hinzuweisen. Wenn du merkst, dass es eng wird, dann darfst du gerne den entgegenkommenden kurz anblinken, um ihn auf deine unglückliche Situation aufmerksam zu machen und er ggf. frühzeitig seine Geschwindigkeit anpassen kann.
Soweit ich weiß, darf der Bus Außerorts eh nur 80 fahren,
Antwort eines FS-Lehrers: das gilt nur für LKW
Du musst darauf hinweisen, dass es sich um eine Landstraße handelt - siehe vorherige Beiträge.
Es war auf der Landstraße ja! Und wenn ne Strafe kommt? Kosten? Kein Entzug?
Nie mehr wieder dass ich sowas mache
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Zitat:
@kartenhaus36 schrieb am 18. August 2018 um 14:41:30 Uhr:
Es war auf der Landstraße ja! Und wenn ne Strafe kommt? Kosten? Kein Entzug?Nie mehr wieder dass ich sowas mache
Da wird nix kommen !
Wenn, dann könntest Du sogar den Busfahrer anzeigen, da es durch seine Beschleunigung, während Du überholt hast, erst zu einer solchen Situation geführt hat.
Der Busfahrer hat mit der Beschleunigung dafür gesorgt, daß der Überholvorgang für Dich unplanmäßig länger dauert.
Ein "vergessen in den Rückspiegel zu schauen" rechtfertigt nicht das Verhalten.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 18. August 2018 um 14:49:47 Uhr:
Zitat:
@kartenhaus36 schrieb am 18. August 2018 um 14:41:30 Uhr:
Es war auf der Landstraße ja! Und wenn ne Strafe kommt? Kosten? Kein Entzug?Nie mehr wieder dass ich sowas mache
Da wird nix kommen !
Wenn, dann könntest Du sogar den Busfahrer anzeigen, da es durch seine Beschleunigung, während Du überholt hast, erst zu einer solchen Situation geführt hat.
Der Busfahrer hat mit der Beschleunigung dafür gesorgt, daß der Überholvorgang für Dich unplanmäßig länger dauert.Ein "vergessen in den Rückspiegel zu schauen" rechtfertigt nicht das Verhalten.
Das wäre dumm, der TE hat zu überholen angefangen als der Bus schon beschleunigt hat. So wird das vor Gericht enden...der Bus passiert bei Einhaltung des Sicherheitsabstands auch mehrere Sekunden eher die Aufhebung, ...ergo Schuss ins eigene Knie. Das Limit wurde aufgehoben der Bus hat beschleunigt, das das so kommt weiß jeder. In solchen Situationen hat man nicht zu überholen es sei denn man hat unschlagbare Argumente unter der Motorhaube, aber ein 86 PS gehört da mit Sicherheit nicht zu.
Eine Vorschrift beim Beschleunigen in den Spiegel zu schauen gibt es ebenfalls nicht. Es gibt aber ein Überholverbot in unklaren Verkehrssituationen, das war eindeutig eine. Beschleunigt der Bus ? Wie stark beschleunigt der Bus ? Wie weit beschleunigt der Bus ?
Sollte der Bus jedoch noch eine Weile nicht beschleunigt haben, und dann erst wenn er bereits überholt wird bin ich bei dir, jedoch weiterhin der Meinung das eine Anzeige überflüssig ist.
Wäre es zu einem Unfall gekommen hätte man vieles auch anhand der Entfernungen rekonstruieren können.
Zitat:
@kartenhaus36 schrieb am 18. Aug. 2018 um 14:41:30 Uhr:
Es war auf der Landstraße ja!
Ich meinte damit, dass du den Fahrlehrer darauf hinweisen musst, dass du die erlaubte Höchstgeschwindigkeit des Busses auf der Landstraße meinst, da er sich mit den 100km/h vermutlich auf Autobahnen bezogen hat.
Eine Anzeige macht beiderseits keinen Sinn und wird im Sande verlaufen. Es ist nichts passiert und anscheinend hat sich niemand, außer dir, einen Kopf darüber gemacht.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 18. August 2018 um 15:28:52 Uhr:
Zitat:
@Geisslein schrieb am 18. August 2018 um 14:49:47 Uhr:
Da wird nix kommen !
Wenn, dann könntest Du sogar den Busfahrer anzeigen, da es durch seine Beschleunigung, während Du überholt hast, erst zu einer solchen Situation geführt hat.
Der Busfahrer hat mit der Beschleunigung dafür gesorgt, daß der Überholvorgang für Dich unplanmäßig länger dauert.Ein "vergessen in den Rückspiegel zu schauen" rechtfertigt nicht das Verhalten.
Das wäre dumm, der TE hat zu überholen angefangen als der Bus schon beschleunigt hat. So wird das vor Gericht enden...der Bus passiert bei Einhaltung des Sicherheitsabstands auch mehrere Sekunden eher die Aufhebung, ...ergo Schuss ins eigene Knie. Das Limit wurde aufgehoben der Bus hat beschleunigt, das das so kommt weiß jeder. In solchen Situationen hat man nicht zu überholen es sei denn man hat unschlagbare Argumente unter der Motorhaube, aber ein 86 PS gehört da mit Sicherheit nicht zu.
Eine Vorschrift beim Beschleunigen in den Spiegel zu schauen gibt es ebenfalls nicht. Es gibt aber ein Überholverbot in unklaren Verkehrssituationen, das war eindeutig eine. Beschleunigt der Bus ? Wie stark beschleunigt der Bus ? Wie weit beschleunigt der Bus ?
Sollte der Bus jedoch noch eine Weile nicht beschleunigt haben, und dann erst wenn er bereits überholt wird bin ich bei dir, jedoch weiterhin der Meinung das eine Anzeige überflüssig ist.
Wäre es zu einem Unfall gekommen hätte man vieles auch anhand der Entfernungen rekonstruieren können.
Der TE schreibt im Eröffnungspost, daß der Busfahrer beschleunigt hat, während er überholt hat.
Von einer Beschleunigung bereits vor dem Überholvorgang kann Ich nix lesen.
Beschleunigen, wenn man überholt wird, ist eine nicht ganz seltene Unart. Gerade wenn man ein auch nur scheinbar schwächeres Fahrzeug fährt, wird das gerne gemacht. Wenn ich mit dem Ferrari unterwegs war hat noch nie jemand versucht zu beschleunigen. Mit meinem Geländewagen passiert mir das schon manchmal und erst recht mit dem i3.
OpenAirFan
Zitat:
@Geisslein schrieb am 18. August 2018 um 19:37:29 Uhr:
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 18. August 2018 um 15:28:52 Uhr:
Das wäre dumm, der TE hat zu überholen angefangen als der Bus schon beschleunigt hat. So wird das vor Gericht enden...der Bus passiert bei Einhaltung des Sicherheitsabstands auch mehrere Sekunden eher die Aufhebung, ...ergo Schuss ins eigene Knie. Das Limit wurde aufgehoben der Bus hat beschleunigt, das das so kommt weiß jeder. In solchen Situationen hat man nicht zu überholen es sei denn man hat unschlagbare Argumente unter der Motorhaube, aber ein 86 PS gehört da mit Sicherheit nicht zu.
Eine Vorschrift beim Beschleunigen in den Spiegel zu schauen gibt es ebenfalls nicht. Es gibt aber ein Überholverbot in unklaren Verkehrssituationen, das war eindeutig eine. Beschleunigt der Bus ? Wie stark beschleunigt der Bus ? Wie weit beschleunigt der Bus ?
Sollte der Bus jedoch noch eine Weile nicht beschleunigt haben, und dann erst wenn er bereits überholt wird bin ich bei dir, jedoch weiterhin der Meinung das eine Anzeige überflüssig ist.
Wäre es zu einem Unfall gekommen hätte man vieles auch anhand der Entfernungen rekonstruieren können.
Der TE schreibt im Eröffnungspost, daß der Busfahrer beschleunigt hat, während er überholt hat.
Von einer Beschleunigung bereits vor dem Überholvorgang kann Ich nix lesen.
Ja das stimmt, aber es fehlt halt die Schilderung des Busfahres.
@OpenAirFan Natürlich passiert dir das mit dem Ferrari auch, allerdings bist du schon vorbei, bis der, den du überholst, seinen Fuß auf dem Bodenblech hat.
Korrekt.
Zitat:
@kartenhaus36 schrieb am 18. August 2018 um 14:41:30 Uhr:
Es war auf der Landstraße ja! Und wenn ne Strafe kommt? Kosten? Kein Entzug?Nie mehr wieder dass ich sowas mache
Wieviel Promille hattest du denn. .. 😮 😉 ...
Wegen dem Entzug 😁 😁 😁
Ich hupe den Überholten bei derartigen Situationen kurz an zu Beginn des Überholvorgangs 🙂
Zitat:
@kartenhaus36 schrieb am 19. August 2018 um 00:00:51 Uhr:
Also schließe ich daraus, dass ich mir einfach Zuviel Gedanken mache ... und da eh nix kommt
Hallo Kartenhaus.
"Es ging sich aus". Hört sich nach Österreich an, ich denke du sprichst jedoch von einer deutschen Landstraße ( obwohl es in A gleich sein sollte). Der "Bus" (also kein VW Bus sondern Kraftomnibus zur Personenbeförderung) darf wenn nicht anders ausgeschildert außerorts 80km/h Höchsgeschwindigkeit fahren (auf der Autobahn 100). Du kennst die Strecke und weißt, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung von 80km/h sowie das Überholverbot aufgehoben werden. Der Bus fährt mit 70 bis 80 vor dir her, also im Bereich seiner zul. Höchstgeschwindigkeit. Diese Geschwindigkeit wird, im Gegensatz zum PKW, für die Ewigkeit mitgeschrieben. 20 schneller geht immer, wird der Busfahrer also nicht machen zumal eben 80 km/h die absolute Höchstgeschwindigkeit darstellt ( selbst die 100km/h auf der BAB sind eine "Sondergenehmigung " ). Alleine deshalb gibt es keinen Grund warum der Bus ab dem 80 er Schild Beschleunigen sollte. Somit kann auch keine unklare Verkehrslage aufgrund der Geschwindigkeit entstehen.
Selbst wenn der Bus beschleunigt solltest du dies nicht groß merken. Im entsprechenden Gang bist du immer deutlich flotter um sicher zu Überholen.Da dir der Gegenverkehr auch keine Lichthupe gezeigt hat scheint noch genügend Platz gewesen zu sein.
Grundsätzlich gilt natürlich, und das ist müßig zu erwähnen, dass nur überholt wird wenn dies gefahrlos möglich ist.
Gruß