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Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)

VW
Themenstarteram 11. Oktober 2015 um 12:40

Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen!

Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.

Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:

Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten

Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.

VW weiss also Bescheid :-)

Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.

Zitat:

@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:

Zitat:

@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:

...

Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.

...

...

Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.

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FAZ 20.07.2021:

"BGH stärkt Diesel-Kläger : VW muss auch nach Autoverkauf Schadensersatz zahlen

... Ihr Schaden sei beim unwissentlichen Kauf eines Fahrzeugs mit manipulierter Abgastechnik entstanden und durch den Weiterverkauf nicht entfallen, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Dienstag. Bei der Berechnung der Schadensersatz-Summe ist demnach der erzielte Erlös zusammen mit den gefahrenen Kilometern vom ursprünglichen Kaufpreis abzuziehen. Laut VW betrifft das rund 1000 noch offene Verfahren. (Az. VI ZR 533/20 u.a.) ... Wechselprämie ..."

https://www.faz.net/.../...-von-vw-auch-nach-autoverkauf-17445931.html

Aber der Irrtum, die Nutzungsentschädigung dürfe so berechnet werden als sei es ein vollwertiges Fahrzeug ohne betrügerische Software, die wird offenbar aufrecht erhalten.

Und dies obwohl das Fahrzeug jederzeit durch eine Stilllegungsverfügung wertlos werden konnte - auch in den Händen des dann (mit-)betrogenen Gebrauchtwagenkäufers ... .

Absurd!

Oder weiß jemand dazu Neues?

 

https://www.n-tv.de/.../...-fuer-VW-Fehler-zahlen-article22694226.html

Dienstag, 20. Juli 2021

Dieselskandal-Klagen abgewiesen

Bosch muss nicht für VW-Fehler zahlen

Zitat:

@HarmonikaMundt schrieb am 20. Juli 2021 um 13:56:34 Uhr:

FAZ 20.07.2021:

Aber der Irrtum, die Nutzungsentschädigung dürfe so berechnet werden als sei es ein vollwertiges Fahrzeug ohne betrügerische Software, die wird offenbar aufrecht erhalten.

Hallo,

wenn das Fahrzeug fährt, wie es soll, dann ist aus Sicht des BGH alles in Ordnung.

Deswegen keine reduzierte Nutzungsentschädigung, schließlich besteht ja das latente Risiko der Bereicherung des Geschädigten (Betrogenen).

Das Bereicherungsverbot kann ich bei ungewollten Schäden (Verkehrsunfall, Versicherungsleistungen etc.) nachvollziehen, aber bei Vorsatzhandlungen nicht. Das EuGH befasst sich ja aktuell mit diesem Sachverhalt.

Gruss

Lutz

Hattet ihr das schon?

 

Anspruch auf Neuwagen statt Softwareupdate?

 

https://www.zdf.de/.../vw-abgasskandal-autohaendler-100.html

 

Zitat:

@Flaherty schrieb am 21. Juli 2021 um 17:19:17 Uhr:

Hattet ihr das schon?

 

Anspruch auf Neuwagen statt Softwareupdate?

 

https://www.zdf.de/.../vw-abgasskandal-autohaendler-100.html

Ja, aber in den ersten 2 Jahren

 

https://amp.n-tv.de/.../...chfrist-auf-zwei-Jahre-article22696662.html

Hallo,

das mit den 2 Jahren gilt nur bei Klagen gegen den Händler.

Bei Klage gegen VW:

BGH, Beschluss vom 8. Januar 2019 - VIII ZR 225/17

Gruss

Lutz

So, mein Urteil ist jetzt auch da...

Habe RECHT bekommen allerdingst mit einen Dämpfer bei den Prozesskosten! (s. unten)

Hier ungefährt der Verlauf:

Dez. 2018 Eintragung Musterfeststellklage

Sep. 2019 Austretung Musterfeststellklage um einzel Klage vorzubereiten

Dez. 2019 Klage eingereicht - Fahrzeugrücknahme

März/April LG Termine verschoben

Aug. Vergleichsangebot (abgelehnt)

Aug. 2020 LG Termin

- Weiteres höheres Vergleichsangebot mit Kostenteilung! Kein Einigung!

- LG Urteil Verjährung (Das man in der Musterfeststellklage war, war in der Klage nicht drin, ist irgendwie untergegangen)

Berunfung mit Hinweis auf Entragung in der Musterfeststellklage

Okt. 2020 OLG wartet auf die Entscheidung im Dez. 2020 vom BGH

März. 2021 immer noch keine Info wie es weitergeht, keine Angebote, nichts!

Entscheidung! Auto für einen guten Preis verkauft.

Juni. Klageänderung auf Schadensersatz

Juni. 2021 OLG Termin

- Urteilsverkündung Ende Juni (RECHT bekommen)

Rechnung: Kaufpreis - Nutzung - Verkaufspreis

(Juni. 2021 2 Tage später hat der BGH hat in gleicher Sache entschieden und auf Schadensersatz hingewiesen)

 

Jetzt der Oberhammer:

Von den Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz haben der Kläger

20 % und die Beklagte 80 % zu tragen. Die Kosten des Rechtsstreits in

zweiter Instanz trägt der Kläger. Weil man es in erster Instanz schon hätte drauf hinweisen können das man in der Musterfeststellklage war!

 

Bin gespann ob die Zahlung eingeht und dann bin ich durch mit den aroganten Haufen!

[ ***Motor-Talk: Inhalt entfernt*** ]

Von wem wurde denn vergessen darauf hinzuweisen, daß man in der MFK war ?

Das ist doch Aufgabe der Anwälte.

 

***Mod Edit: Unnötiges Vollzitat entfernt.

MfG
DJ BlackEagle | MT-Team***

[ ***Motor-Talk: Inhalt entfernt*** ]

Das weis ich jetzt auch nicht mehr so genau, ich weis nur das ich mich austragen musste, um selber zu Klagen! Damals war das noch nicht so relvant weil es ja kein Ergebnis und § zur Musterfestellklage gab, nach dem Vergleich konnten die Leute ja auch noch bis Okt. klagen oder Geld annehmen! Aber das weis man vorher halt nicht! Ok, der Anwahlt hätte ja auch noch mal Fragen können oder so! Genau so hätte ich damals im Entwurf drauf hinweisen können!

Ein BHG Urteil steht ja zur Musterfeststellklage auch noch aus!

 

***Mod Edit: Unnötiges Vollzitat entfernt.

MfG
DJ BlackEagle | MT-Team***

Zitat:

Jetzt gibt es also zwei Musterverfahren: gegen Volkswagen in Braunschweig und gegen die Porsche SE in Stuttgart.

https://www.tagesschau.de/.../...tz-musterklage-olg-stuttgart-101.html

Der nächste Schlag gegen VW... betrifft EA288

https://www.anwalt.de/.../...or-des-typs-ea288-manipuliert-191021.html

und damit sämtliche 2.0TDI mit NSK bis Mitte 2016. Alleine Golf 7 und A3 8V sollten es einige Millionen produzierte Fahrzeuge sein.

Zitat:

@miszax schrieb am 28. Juli 2021 um 13:56:17 Uhr:

und damit sämtliche 2.0TDI mit NSK bis Mitte 2016. Alleine Golf 7 und A3 8V sollten es einige Millionen produzierte Fahrzeuge sein.

Wobei dieses Fahrzeug EZ Juli 2017 ist, denke nicht, dass das Fahrzeug 2016 gebaut wurde, sondern später.

NSK heisst ohne Adblue?

Zitat:

@sobik schrieb am 28. Juli 2021 um 21:48:36 Uhr:

NSK heisst ohne Adblue?

NOX-Speicher-Katalysator

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