ForumVolkswagen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)

Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)

VW
Themenstarteram 11. Oktober 2015 um 12:40

Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen!

Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.

Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:

Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten

Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.

VW weiss also Bescheid :-)

Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.

Zitat:

@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:

Zitat:

@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:

...

Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.

...

...

Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.

15465 weitere Antworten
Ähnliche Themen
15465 Antworten

@nxoe68

lies mal meine letzten Beiträge. dort habe ich alles zum Zustand bzw. Abwicklung geschrieben! Der Haken bei der Sache ist aber auch, dass du wieder von der Übergabestelle zurück mußt. Da entstehen dir auch Kosten, oder ein zweites Auto fährt somit 2 Strecken mit! Ich würde den abmelden und VW soll zusehen, wie sie den abgeholt bekommen. Meiner war so gut wie"fahruntüchtig". Turbo zerflogen, dann da noch um die 100km fahren, wäre nicht so schön gewesen.Auch wollt ich mir das Zinober am Abgabeort mit VW nicht antuen!!!

Zitat:

@Bogumilio schrieb am 11. November 2023 um 03:33:44 Uhr:

Zitat:

@nxoe68 schrieb am 10. November 2023 um 07:35:45 Uhr:

... Frage mich gerade nur, warum die VW-Dame behauptet hat, die Fahrt könnte man machen....

Weil das Risiko bei dir liegt, und VW dann ggf. weniger zahlen muss?!?

Hast du schon ein vollstreckbares Urteil vom Gericht vorliegen? Dann solltest du dich nicht von denen weiter vorführen lassen.

Bei der Rücknahme kannst du darauf bestehen, daß die Hauptforderung erst auf deinem Konto eingeht, dann das Fahrzeug abgegeben wird. Das geht problemlos, auch von VW-Seite. Man muss es halt nur auch so einfordern. Siehe hier

VW muss sich drum kümmern, den Wagen abzuholen. Melde den Wagen einfach ab, und teile denen mit, wann sie ihn abholen (lassen) können. Bei mir haben sie den ADAC beauftragt...

Viel Erfolg!

Danke, ich werde es mit einem Kurzzeitkennzeichen machen. Wenn ich das jetzt noch ändere und den Wagen abmelden und abholen lassen will, dann ist das Stand jetzt vermutlich mehr Aufwand, als am 23.11 dort hin zu fahren.

Ich werde auf jeden Fall berichten.

Und das war ja mein ursprünglichen Anliegen, dass Leute, die die Rückgabe so wie ich es machen werde, schon durchgeführt haben und davon berichten, ob und welche Probleme es gegeben hat.

na hoffentlich machen die vor ort keine zicken....

deshalb auch vor der haustür abholen lassen, da das der abschlepper macht...

viel erfolg

Zitat:

@affentwiner schrieb am 11. November 2023 um 14:58:11 Uhr:

@nxoe68

lies mal meine letzten Beiträge. dort habe ich alles zum Zustand bzw. Abwicklung geschrieben! Der Haken bei der Sache ist aber auch, dass du wieder von der Übergabestelle zurück mußt. Da entstehen dir auch Kosten, oder ein zweites Auto fährt somit 2 Strecken mit! Ich würde den abmelden und VW soll zusehen, wie sie den abgeholt bekommen. Meiner war so gut wie"fahruntüchtig". Turbo zerflogen, dann da noch um die 100km fahren, wäre nicht so schön gewesen.Auch wollt ich mir das Zinober am Abgabeort mit VW nicht antuen!!!

Danke für die Empfehlung.

Mein Passat ist allerdings noch im Top Zustand für ein 14 Jahre altes Auto. Da gibts keine Probleme.

Das mit den 2 Autos jeweils 50km hin zu fahren und 1x 50km zurück nach Hause, sehe ich in meinen Fall nicht so dramatisch. Auch wäre es mehr Aufwand, das jetzt noch zu ändern, insbesondere würde es sich dann noch länger hinziehen.

1. Zeuge bei der Abgabe ist dabei.

2. 300€ Aufwandsentschädigung

3. Auf meinem Grundstück ist kein Platz, den Wagen da abgemeldet mehrere Monate lang stehen zu lassen.

4. Bin gespannt auf den Zinober und was mir für ein Schreiben vorgelegt wird. Muss ja verm. irgendwas unterschreiben.

Werde auf jeden Fall berichten.

bei mir ging das alles problemlos.

der abholer wollte nur papiere und beide schlüssel + checkheft.

das geld (erste zahlung - entschädigung war auch zeitnah auf konto), die zweite zahlung (zinsen) dann ca. 2 wochen später...

ohne probleme lief das...bzw. ging das ja über das treuhandkonto des anwaltes

Am Tage der Abmeldung ist das Fahrzeug bis 24 Uhr versichert und versteuert und gilt als zugelassen.

Deshalb kann man ohne Bedenken noch zum Abgabetermin fahren.

Natürlich zurück ist dann auf eigene Kosten.

Kurzzeitkennzeichen brauchst du nicht.

Alternativ, wenn der Zulassung nach 2015 erfolgte - hinfahren, Code der beiden Kennzeichen und des "Fahrzeugscheines" freirubbeln und online anmelden...

[Unnötiges Vollzitat von MOTOR-TALK entfernt.]

Oh, noch nie von gehört, ich google mal nach.

In meinem konkreten Fall: Zulassung war Juni 2009 und ich bin Erstbesitzer

Neue Post von Myright....hat das noch jemand bekommen?

Jetzt soll man seine Ansüprüche an die Nächste Kanzlei (Goldstein) abtreten.

Wenn Erfolg kassiert Myright 35% trotzdem.

Alles sehr dubios und unklar - da wird der Nächste Subunternehmer zwischengeschaltet.

Was die dann kassieren, das steht da nicht.

Ausserdem keine Infos um was es überhaupt geht. Rückabwicklung ? Entschädigung ?

Man hat nur 7 Tage Zeit ja oder nein zu sagen.

@transarena: hab ich auch bekommen.

Mir gefällt das Ganze auch nicht. Die gelieferten Infos/Erklärungen und der zeitliche Rahmen passen nicht zusammen. Denke, MR will unsere Fälle langsam vom Tisch haben.

VW wird uns kein Goody rüberschieben, das hätten sie schon längst machen können.

servus,

das war meine befürchtung vor paar jahren, als ich in die einzelklage gewechselt bin.

ich war der auffassung, dass MR nen vergleich anstrebt um das alles "wegzubekommen".

aber das hier scheint jetzt härter zu sein.

habt ihr keine möglichkeit, dass über die RV abzuwickeln?

klage ist möglich, da MR dies hemmt und somit nicht verjährt ist.

viel erfolg

Laut Auskunft von Myright wird man, wenn einem das Angebot von VW nicht gefällt und man es ablehnt wieder zurück zu Myright geleitet.

Ich Versuche das jetzt mal...

Außerdem wurde mir mitgeteilt das die Sache dann kurzfristig vom Tisch ist. Und man ein Angebot bekommt...(Ein par Tage)

Es geht um einen Geldbetrag und man kann den Wagen behalten.

Werden wahrscheinlich nur Peanuts bei rauskommen von denen dann die 35% abgehen, aber dann ist die Sache erledigt.

wow,

ich hab mal geschaut, noch ne alte mail gefunden.

am 21.06.2016 hatte ich meine daten bei mR eingegeben!!!

wahnsinn wie lang sich das alles für einzelne leute zieht.

[Inhalt ohne Themenbezug von MOTOR-TALK entfernt. Hier geht es um rechtliche Schritte.]

grüße

Zitat:

@transarena schrieb am 29. November 2023 um 08:19:13 Uhr:

Ich versuche das jetzt mal...

Ich werde definitv nichts machen.

Man muss sich nur mal die Bewertungen auf Trustpilot anschauen.

Ausserdem kann ich mir nicht vorstellen dass ich mit mehr als 300.000 km auf der Uhr noch irgendetwas von VW zugesprochen bekomme.

Ich habe die Unterschrift bei MyRight schon längst als Fehler meinerseits verbucht.

Aber ich bin lernfähig und werde den gleichen Fehler nicht noch ein zweites mal machen.

 

Die Bewertungen auf der Seite sind fast alle nutzlos. Man kennt die Details nicht. Mehrere verwechseln myright mit den vermittelten Anwälten, einer regt sich über einen Vergleich auf den seine Anwälte abgeschlossen haben, nur warum hat er dem dann zugestimmt?

Ich will myright hier nicht verteidigen ist halt eine Massenabfertigung mit allen Vor- und Nachteilen und ja die wollen Geld verdienen.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)