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Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)

VW
Themenstarteram 11. Oktober 2015 um 12:40

Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen!

Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.

Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:

Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten

Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.

VW weiss also Bescheid :-)

Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.

Zitat:

@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:

Zitat:

@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:

...

Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.

...

...

Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.

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Nachdem mein Verfahren im Mai kurzfristig verschoben wurde, fand es nun gestern statt. Allerdings haben sich die Bedingungen etwas geändert. Ich habe meinen Wagen zu einem sehr guten Kurs ins Ausland verkaufen können, sodass die Ansprüche an VW natürlich gemindert wurden.

Da eine Rückabwicklung nicht mehr möglich war und das Gericht eine Verurteilung von VW andeutete, Schlug das Gericht einen Vergleich im fünfstelligen Bereich vor. Die Anwälte von VW und meine Anwälte einigten sich auf eine Summe von 13.500 Euro.

Zusammen mit dem Verkaufserlös, habe ich bedeutend mehr erhalten, als das was ich bezahlt habe, kannte ich sonst zurzeit nur von den schnellen Wiederverkäufen der Elektroautos nach 6 Monaten.

Ich bin zufrieden und VW Geschichte. 14 Monate hat alles gedauert.

Das ist eine sehr hohe Einmalzahlung.

 

Wie viel Prozent machen die 13.500€ von deinem damaligen Kaufpreis ca aus?

Gerundet sind es 51 %. Bezahlt habe ich knapp 26.500 Euro, es war ein gebrauchter Golf VII von 2017.

Zitat:

@twinzet schrieb am 23. Juli 2022 um 21:26:19 Uhr:

Golf

Von so einer hohen Entschädigung habe ich noch nicht gelesen. Respekt und Glückwunsch. Und das bei einem EA288 Bj 2017.

Danke, der Wagen hatte aber auch nur 35.000 Km drauf, ursprünglich war der Streitweit bei 36.900 Euro, keine Ahnung, wie die das berechnet haben.

Darf man fragen wie das Aktenzeichen lautet zum nachlesen des Urteils?

Die Aktenzeichen werden Dir nicht sooo viel nützen, da Du auf die "Gnade" des Richters angewiesen bist.

Bei Rückabwicklung gibt es nur eine Formel:

Neupreis - gefahrene KM in Abhängigkeit der zu erwartenden Gesamtlaufleistung - und diese eben legt der Richter fest...

Hinzu kommen noch Zinsen.

Selbst wenn Du mit Gerichtsurteilen argumentiert, kann es sein, dass diese keine Beachtung finden.

Leider, gerade im eigenen Verfahren feststellen müssen.

Das hier sehr viele Faktoren eine Rolle spielen ist mir bewusst. Ebenso wie die Tatsache das man in Deutschland mit dem Gericht und dem Richter eigentlich schon Glück benötigt um zu seinem Recht zu kommen.

 

Nichtsdestotrotz interessiert mich das Urteil.

Es gibt bei einer Einigung kein Urteil. So wie ich das lese, haben sich die Parteien außergerichtlich geeinigt.

Stimmt, es war ein Vergleich

Wenn man ehrlich ist, dürfte garnichts davon preisgegeben werden!!!

Das ist korrekt und immer Teil der Vereinbarung

Eine kurze Zusammenfassung meines abgeschlossenen Falls:

Start: Mitte 2016 Sammelklage myRight, später in Einzelklage umgewandelt, Vergleich abgelehnt, 1. Prozess LG für mich positiv, Vergleich abgelehnt, Berufung von VW, 2 Stunden vor Prozessbeginn des Berufungsprozesses beim OLG Berufung von VW zurückgezogen, Urteil des 1. Prozesses somit rechtskräftig, Fahrzeug bei Sammelstelle abgegeben, Entschädigung und Zinsen wurden sofort überwiesen, 300,- € Abgabebonus folgen bei Abmeldung.

Bin als Wenigfahrer mit dem Ergebnis sehr zufrieden, die Provision des Prozessfinanzierers ist zwar happig aber durch die gute Leistung der Kanzlei voll zu vertreten.

Übrigens: 250000 km Gesamtlaufleistung würden angerechnet.

Mein Rat: konsequent hartnäckig bleiben und viel Erfolg für alle, die noch für ihr Recht kämpfen.

Möchte mich hier vom Forum verabschieden, demnächst in einem e-forum

BGH zu Sammelklagen

Einen Verstoß gegen dieses Gesetz durch das Geschäftsmodell von Myright stellte der Bundesgerichtshof nun aber nicht fest. "Sich massenhaft Schadensersatzansprüche" gegen VW wegen des Abgasskandals abtreten zu lassen und dann in einer Sammelklage geltend zu machen, sei nach deutschem Recht "unzweifelhaft" erlaubt.

Die Entscheidung war bereits Mitte Juni verkündet worden - die ausführliche Begründung folgte aber erst jetzt.

Insgesamt liegen bei den deutschen Gerichten Zehntausende an Myright abgetretene mögliche Ansprüche gegen Volkswagen (VW) - gebündelt in mehreren Sammelklagen. Die meisten stammen von deutschen Verbraucherinnen und Verbrauchern.

Quelle:

https://www.tagesschau.de/.../sammelklagen-bgh-urteil-101.html

Die Info kam bei mir heute: OLG Termin Mitte Oktober. Na dann...

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