rechtliche hilfe
Hallo zusammen,
ich bräuchte mal eure Hilfe. Ich habe gerade ein Schreiben bekommen.
Letzte Woche hatten sich ja 2 leute meine Bob angeschaut. Einer ist leider kurz vor dem Kauf abgesprungen.
Von dem 2 Herren der mit seinem Freund da war bekomme ich jetzt Post wo er behaupte ich wäre einen mündlichen Kaufvertrag eingegangen und behauptet einen Preis der 3000 € unter meinem Mobile Preis war. Sein Freund würde das bezeugen.
Das ist natürlich an den Haaren herbei gezogen und ich habe so einem Preis niemals zugestimmt.
Muss ich mir über das Schreiben überhaupt gedanken machen oder sollte ich meinen Anwalt hinzu zihen ?
Gruß
Tank
Beste Antwort im Thema
Nachdem noch das Einschreiben kam hab ich Ihn nur angerufen und gesagt das sollte ich noch weiter solche schwachsinigen Briefe bekommen auch ich rechtliche Schritte einleiten werde. Danach habe ich nie wieder was von Ihm gehört.
Er hat wahrscheinlich gedahct könnte klappen.. hat es aber nicht
96 Antworten
Der Zeuge wird nicht wirklich ihm helfen. Ein mündlicher Vertag ist erst wirklich mit der Übergabe der Ware, und der Übergabe des Geldes. Mehr z.B. hier http://www.helpster.de/...kaufvertrag-das-ist-dabei-zu-beachten_17140. Sicherer ist immer die Nachfrage beim Rechtsanwalt, da es durchaus seltsame Gerichtsurteile gibt.
Blade
Das hört sich erstmal ziemlich wild an, wohl eine üble Art Leute zu bescheissen, kenne ich aus eigener Erfahrung.
Ich habe vor Jahren mal einen Oldtimer angeboten und ähnliches erlebt, das ganze ging sogar vor Gericht, da der vermeindliche Erwerber eine Herausgabe und dann später einen Schadenersatz einklagen wollte .
Einige Widersprüche vor Gericht ließen jedoch Zweifel an seiner Glaubwürdigkeit erkennen und so bekam ich Recht, lustig war die ganze Aktion allerdings nicht, auch mündliche Verträge gelten .
Wieviel Freunde von dir waren den beim Gespräch dabei? 😉
Ich war alleine. Aber ich weiss was du meinst... damit würde ich mich aber auf so ein nieveau begeben wenn ich nun sage ich hatte selber genug leute dabei.
Was jedoch sicher jeder der mich aus engem Freundeskreis kennt bezeuugen könnte, dass ich die Harley niemals einfach so "verschenken" würde.
Meine Meinung: Be prepared!
Wie ist denn der Wortlaut in dem behauptet wird, es wäre ein mündlicher Vertrag zustande gekommen und
sein Freund wäre Zeuge? Wenn schon derartig argumentiert wird, besonders mit dem Hinweis auf den "Zeugen".
Sofort zum Anwalt.
Da wär evtl. eine Anzeige über versuchten Betrug angesagt.
Dann soll er am besten gleich den Namen und Adresse des Zeugen durchgeben, schriftlich natürlich, mit Fotokopie des Ausweises des Zeugen. Zeuge soll das unterschreiben.
Damit gehst du dann direkt zur Polizei. Und erstattest Anzeige.
Kurz: sicher dir alle infos... auch ne Kopie (screenshot, Ausdruck) deines Angebotes bei mobile.
Das würde ich so auf die Schnelle machen...
Tank, hier muß man praktisch denken, nicht auf Niveau achten... pfff...
Nutze die Möglichkeiten...
Noch Ideen?
Er behaupte zur Erfüllung sei es nur nicht gekommen weil ich mit Barzahlung nicht einverstanden gewesen wäre.
Naja ich warte erst einmal ab was da kommt. Ich mein da kann ja jeder kommen und irgendwas behaupten.
Und deshalb treffe ich mich mit den Menschen auf neutralem Boden und mit nem Kumpel. Probefahrt in meinem Beisein (bei PKW) dann Kaufvertrag unterschreiben, Pulver her, am Geldautomat eingezahlt und ab zur Zulassungsstelle, abmelden. Wer damit nicht einverstanden ist, muss sich erst garnicht hierher bewegen...
Wann war das? Haben wir nicht an einem Tag darüber in "What`s App" gechatet???
Gruß Brus
Abwarten? Nee... Beweise sammeln...
Läuse können hartnäckig sein... die müssen gleich erstickt werden...
Datum richtig einstellen und nachholen.
evtl. sogar hin und her gemailt
Moin,
ich würde es direkt dem Anwalt geben und den machen lassen.
Für solche Arschgeigen wäre mir meine Freizeit zu schade.
Gruss
Rechtl. eine gute Frage. Wie lange ist ein mündl. Kaufvertrag überhaupt gültig? Zunächst müssen ja erst mal 2 übereinstimmende Willenserklärung zu Stande gekommen sein. Dies wird mit dem Zeugen ja versucht zu unterstellen. Die Frage bleibt aber wie lange den diese Willenserklärung überhaupt gültig bleibt. Soweit ich noch aus meinem Rechtskurs noch weiß sind diese Fristen nicht gerade sehr lang.
Auf jeden Fall (alles umgehend) Beweissicherung betreiben, vor einer Betrugsanzeige nicht zurückschrecken und auf jeden Fall kostenlos Rat (Erstgespräch) beim Anwalt einholen. Damit Spaßen würde ich auf jeden Fall nicht.