rechtliche Frage zu einem ehem. Mietwagen

Audi A4 B7/8E

Hab kürzlich einen Bekannten getroffen der sich einen gebrauchten A4 Avant 2.0 TDI gekauft hat.
Der Wagen war ca. 7 Monate alt und hatte so um die 20.000 km runter.
Da mich der relativ günstige Preis etwas stutzig machte haben wir ein bisschen geforscht und sind nun draufgekommen das der Wagen bei einer Mietwagenfirma als Mietwagen genutzt wurde. Im Kaufvertrag steht davon aber keine Silbe.

Was für Rechte bzw. Möglichkeiten hat mein Bekannter nun?

Gruß

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Und wenn ich nen Gebrauchtwagen oder Vorführwagen kaufe, hat ihn der Vorbesitzer nie gequält?

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Wie niedrig war denn der Preis?

sogar in den Gebrauchtwagen-Kaufverträgen für Privatverkauf (z.b. mobile.de) wird die Frage gestellt: Mietwagen ja/nein

Ich frage mich nur was den Wert eines Autos senken soll, weil es ein Mietwagen war? Ich verstehe es wenns ein Unfallwagen war. Aber sonst kann ich es mir nicht erklären.

Zitat:

Original geschrieben von Audi - Fan


Ich frage mich nur was den Wert eines Autos senken soll, weil es ein Mietwagen war? Ich verstehe es wenns ein Unfallwagen war. Aber sonst kann ich es mir nicht erklären.

Das ist nicht Dein ernst, oder?

Mietwagen werden im wahsten sinne des wortes vergewaltigt, zwar nicht nur vom mieter, auch das personal geht nicht mit samthandschuhen rann.
Ich habe während der sommerferien bei Sixt gejobbt, war ne schöne zeit...

MfG
Hilmi Jones Jr.

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Zitat:

Original geschrieben von Audi - Fan


Ich frage mich nur was den Wert eines Autos senken soll, weil es ein Mietwagen war? Ich verstehe es wenns ein Unfallwagen war. Aber sonst kann ich es mir nicht erklären.

mit Mietwagen wird oft nicht besonders schonend umgegangen. (Bordsteine einfach überfahren, kalt hochdrehen usw.)

Mein letzter war auch das 10 Monate Mietwagen. Da konnte man nichts merken. Nur wenn er z.b. 2 Jahre oder mehr als Mietwagen gelaufen ist sollte das der Käufer schon wissen.

So weit ich weiß, muss "Mietwagen" im Kaufvertrag stehen. Erkennen kann mans unter anderem auch daran, dass der Tüv kürzer ist, als bei "normalen" Autos. Ich glaube, ein Mietwagen muss jährlich Tüv machen? Kann sein dass die erste HU auch erst nach 2 Jahren fällig ist, nicht wie üblich erst nach 3 Jahren...

Gruß
Jan

Und wenn ich nen Gebrauchtwagen oder Vorführwagen kaufe, hat ihn der Vorbesitzer nie gequält?

@jan: jedes Jahr HU und AU

Zitat:

Original geschrieben von Audi - Fan


Und wenn ich nen Gebrauchtwagen oder Vorführwagen kaufe, hat ihn der Vorbesitzer nie gequält?

Die Wahrscheinlichkeit ist geringer...

http://www.auto-xxl.de/.../...chtwagenkauf--mietwagen-bleibt-mietwagen

Gruß
Jan

Geringer vielleicht aber ausgeschlossen? Und nicht zuvergessen es git auch normale Mieter, die den Wagen nicht quälen.

Meiner war auch ein Mietwagen und ich hatte anfangs auch Bauchschmerzen, aber:

1. günstiger Preis (6 Monate, 30.000km, 14.000EUR unter Liste!)
2. 90% aller Audi-Jahreswagen sind ehem. Mietwagen. Firmen geben nicht so schnell ab und Privatleute eben auch nicht! Außer WA (für viel Geld) kommt man kaum an einen JW.
3. Umgang: Sicher mag der eine oder andere nicht ganz zärtlich damit umgehen, aber:
a) lieber mal 14 Tage ne "Sau" als 1 Jahr n Opa, der mit schleifender Kupplung fährt!
b) Einen A4 Avant mietet sich keiner, um vor der Disco Mädels abzuschleppen. Sind i.d.R. seriöse Mieter. Bei TT
wär ich da anderer Ansicht...
c) Hab bei meinem recherchiert (vor dem Kauf!): Er lief immer als Unfallersatzwagen, nie kürzer als 14 Tage.
Wer n A4 Avant als Ersatzwagen bekommt/nimmt, hat auch sonst ein derartiges Fahrzeug und sollte
Grundsätze des vernünftigen Autofahrens beherrschen...
4. Bei Mietwagen hat man gute Argumente, die CarLifePlus für das 3. und 4. Jahr vom Händler dazu zu bekommen. Und dann ist doch alles egal. Wenn Probleme, dann innerhalb der nä 3 Jahre. Danach wirds nix mehr mit Mietwagen zu tun haben.

Meiner war innen wie außen tip top - da sah man NIX von Mietwagen. Vor allem innen könnte ich mir so manches vorstellen, aber er war/ist wie neu!

Und mal ganz ehrlich: Wenn ein Auto, noch dazu n Audi, keine 6 Monate als Mietwagen problemlos wegsteckt, dann ist das Auto keinen ct wert!

P.S.: Wieso hat dein Bekannter sich nicht vorher den Brief angeschaut? Das ist doch eigentlich selbstverständlich...

Sorry, doppelt...

Es geht hier doch nicht um besser oder schlechter... Meine Freundin hat sich auch nen A3 - ehemals Sixt oder so - fast neu mit wenigen km und noch über 3 Jahren Neuwagengarantie geholt. Da kann nix schiefgehen... Der war ca. 20% (!!) günstiger, als alles vergleichbare ohne gewerbliche Nutzung!

ABER: Der Gesetzgeber sieht eben vor, dass ein ehemaliger Mietwagen gekennzeichnet sein muss. Genauso wie ein Unfallwagen, der fachmännisch repariert wurde, nicht zwingen schlechter sein muss als ein Nicht-Unfallwagen... Es gibt aber viele Käufer, die eben keinen Unfaller oder keinen Mietwagen oder kein Fahrschulauto kaufen möchten...

Gruß
Jan

Mir gehts jetzt eigentlich nicht darum ob jetzt ein ehem. Vermieter gut ist oder doch nicht so gut...mir gehts um folgendes.
Mein Bekannter hat mittlerweile familiäre Probleme und möchte den Wagen loswerden (nicht weil er schlecht ist).
Wenn es gesetzl. vorgeschrieben ist das im Kaufvertrag irgendwo darauf hingewiesen wird das der Wagen ein Mietwagen war, und dies in seinem Fall eben nicht drin steht, ist der Vertrag doch eigentlich hinfällig und er könnte auf eine Rückabwicklung ähnlich einer Wandelung bestehen, oder??

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