Rechtliche Auseinandersetzung gemessene Geschwindigkeit

VW Passat

Hallo B8 Gemeinde,
ich befinde mich gerade in einer Rechtlichen Auseinandersetzung mit den Behörden bezüglich Geschwindigkeitsüberschreitung.

Ich wurde auf der Autobahn mit einer Geschwindigkeit von 172 km/ (ohne Abzug der Toleranz) per Laser gemessen.

Ich zweifele diese Messung an da von der Einfahrt/Auffahrt Autobahn mit bei 60 km/h bis zum Meßpunkt mit einer Messung von 172 km/h exakt 700 Meter hinterlegt habe.

Annahmen sind ebene Strecke, keine erhöhte Luftwiderstände.

Meine Rechnung wäre bei Theoretischen Beschleunigung von 0-200 km/h von 38 Sekunden folgende:
Die Beschleunigung beträgt dann a = v/t = 1,5 m/s²

Mit 60 km/h starten und 700 m Strecke stehen zur Verfügung, dann habe ich am Ende eine Geschwindigkeit von:

Mit V² - vo² = 2 * a *s, ergibt sich: v = (2 * a * s + vo²)^0,5 = (2 * 1,5 m/s² * 700 m + 16,7 m²/s²)^0,5 = 166 km/h

Die währe aber nur richtig bei einer Linearen Beschleunigung, was aber physikalisch beim Passat nicht möglich ist.

Ich bräuchte den Beschleunigungswert von 60 auf 172 km/h in Sekunden oder in Meter Strecke.

Sind unter euch Physiker und Geschwindigkeitsinteressierte die hierzu was beitragen können?

Vielen Dank schon mal für eure Antworten :-)

Beste Antwort im Thema

@ einTraumtaenzer

Kurz zum "erhobenen Zeigefinger":

Der TE wurde auf seinem täglichen Arbeitsweg mit 172 anstatt 120 km/h geblitzt.

1. Täglicher Arbeitsweg = Geschwindigkeitsbegrenzung bekannt
2. Heimweg vom Arbeitsplatz = kein Zeitdruck
3. Vorsätzliche Übertretung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (vermutlich Tachoanzeige 180)

Wenn ich auf meinem täglichen Arbeitsweg die zulässige Höchstgeschwindigkeit so massiv übertrete, dann mache ich dies ganz bewusst. Im Nachhinein über 5 km/h mehr oder weniger zu diskutieren, damit man dem Fahrverbot entgeht, ist schlicht schwach. Der TE ist mit Vorsatz zu schnell gefahren und war sich der drohenden Konsequenzen bewusst.

Im Klartext - der TE ist ein Raser und wurde erwischt. Jetzt kostet es Geld, Punkte und den FS.

Mehr gibt es dazu meiner Ansicht nach nicht zu sagen.

Gruß
Frank

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Zitat:

@JumFrosch schrieb am 18. Mai 2016 um 18:18:48 Uhr:


Wir hatten bei uns in der Firma einen Fall in dem vom Richter das Regelfahrverbot ausgesetzt wurde, also nur das Bußgeld bezahlt. In diesem Fall hat das "leichte" Abbremsen bis zum Blitzer nicht gereicht (>40 km/h), da die Messung etwa 150 Meter nach der Geschwindigkeitsbegrenzung stattfand.

Mit der Ausrede kommst du aber nicht durch. Denn auch vorher waren 120km/h das Limit. Und wenn du an deiner Geschichte mit der Auffahrt festhälst, dann hast du nach dem Schild sogar weiter beschleunigt.
Da hilft dir der geringe Abstand kaum weiter.

Also mal Butter bei de Fische ( sagen wir hier in Norddeutschland) du siehst einen Streifenwagen an einer Behelfsauffahrt und fährst dann dennoch viel zu schnell weit und wirst nach 2,5 km angehalten.

Wenn ich einen Streifenwagen sehe der an einer Auffahrt steht und dann hinter einem auf die Autobahn fährt dann fahre rase ich doch nicht weiter........

So einen Streifenwagen sieht man doch an da steht ganz groß P O L I Z E I an den Türen

Zitat:

@Pepperduster schrieb am 18. Mai 2016 um 20:33:47 Uhr:


Also mal Butter bei de Fische ( sagen wir hier in Norddeutschland) du siehst einen Streifenwagen an einer Behelfsauffahrt und fährst dann dennoch viel zu schnell weit und wirst nach 2,5 km angehalten.

Wenn ich einen Streifenwagen sehe der an einer Auffahrt steht und dann hinter einem auf die Autobahn fährt dann fahre rase ich doch nicht weiter........

So einen Streifenwagen sieht man doch an da steht ganz groß P O L I Z E I an den Türen

Ganz ehrlich, als er die Polizei, die Lasergeschichte und Co. gesehen hat, da ist er ganz brav weiter gefahren. Aber erst dann. Schreibt er auch indirekt so.
Und natürlich brauchen die aus dem Stand bei den Geschwindigkeiten eine gewisse Distanz, bis sie ihn überholt und rausgezogen haben. Das liegt in der Natur der Sache.

Zitat:

@JumFrosch schrieb am 18. Mai 2016 um 18:18:48 Uhr:


Wir hatten bei uns in der Firma einen Fall in dem vom Richter das Regelfahrverbot ausgesetzt wurde, also nur das Bußgeld bezahlt. In diesem Fall hat das "leichte" Abbremsen bis zum Blitzer nicht gereicht (>40 km/h), da die Messung etwa 150 Meter nach der Geschwindigkeitsbegrenzung stattfand.

Wenn die 150m verbindlich wären, wäre die Messung ungültig gewesen und das Verfahren
wäre eingestellt worden.
Es liegt im Ermessen des Richters ein Fahrverbot in eine Geldbuße zu wandeln,
z.B. Ersttäter, deutliche reue zu erkennen, berufliche Abhängigkeit vom Lappen......

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Die 150m sind eine interne Arbeitsanweisung, die mit Verordnungen und Gesetzen nichts zu tun haben.
Das juckt niemand hinterher.

Vor allem wenn wie in diesem Fall, eine Aufstellalternative schwierig ist.

Lieber TE - bitte geh damit vor Gericht. Ich wäre da nur zu gern der Richter.

"Sehr geehrter Herr XYZ,

unter Berücksichtigung Ihrer theoretischen Betrachtungen und Ihrer Fahrversuche gebe ich Ihrem Einspruch statt, Sie werden mit 1 Punkt und 200 € Bußgeld belegt.

Allerdings ist zu berücksichtigen, dass Sie zur Nachvollziehbarkeit Ihrer Begründung die zulässige Höchstgeschwindigkeit nach eigenen Angaben dreimalig um >30km/ überschritten.
3x1Punkt +3x200€ = 3 Punkte und 600€.

Vorsatz ist vom Kläger selber zugegeben, somit ist das Strafmaß zu verdoppeln
6 Punkte und 1200€, zuzüglich der Erststrafe entspricht 7 Punkte und 1400€.

Weiterhin gilt es zu berücksichtigen, dass diese Geschwindigkeitsverstöße in kurzer Zeitspanne erfolgten, so dass eine Beharrlichkeit zwingend anzunehmen ist.

Eine Unterschreitung der Mindest-Entfernung der Messtelle ist nicht einklagbar, da die Geschwindigkeitsbeschränkung 120 km/h bereits deutlich vor der von ihm genutzten Auffahrt gilt und ein Abbremsmanöver zur Erreichung der zHG nicht erforderlich war, stattdessen eine Beschleunigungsphase zur Geschwindigkeitsübertretung führte.

Der Kläger wird zu einer Geldbuße von 2500 Euro, 10 Punkten und einem 6monatigen Fahrverbot verurteilt.

Der Taxistand befindet sich Ausgang Gerichtsgebäude rechts 300Meter."

Manchmal ist es besser, die Klappe zu halten und in den sauren Apfel zu beißen statt das Maul aufzureißen und dafür eine ganze Kröte schlucken zu müssen - ey, den Spruch sollte ich mir patentieren lassen 😁

Zitat:

@JumFrosch schrieb am 18. Mai 2016 um 17:07:14 Uhr:


Darf ein Streifenwagen die Geschwindigkeit überschreiten ohne Blaulicht?

Klar.

Gruß Metalhead

Zitat:

@twindance schrieb am 19. Mai 2016 um 06:54:15 Uhr:


und einem 6monatigen Fahrverbot verurteilt.

wenn Du Richter wärest, dann wüsstest Du vielleicht, dass ein Fahrverbot für maximal 3 Monate ausgesprochen werden kann.

Sei doch nicht so kleinlich 😁

Zitat:

@twindance schrieb am 19. Mai 2016 um 06:54:15 Uhr:


Lieber TE - bitte geh damit vor Gericht. Ich wäre da nur zu gern der Richter.

"Sehr geehrter Herr XYZ,

unter Berücksichtigung Ihrer theoretischen Betrachtungen und Ihrer Fahrversuche gebe ich Ihrem Einspruch statt, Sie werden mit 1 Punkt und 200 € Bußgeld belegt.

Allerdings ist zu berücksichtigen, dass Sie zur Nachvollziehbarkeit Ihrer Begründung die zulässige Höchstgeschwindigkeit nach eigenen Angaben dreimalig um >30km/ überschritten.
3x1Punkt +3x200€ = 3 Punkte und 600€.

Vorsatz ist vom Kläger selber zugegeben, somit ist das Strafmaß zu verdoppeln
6 Punkte und 1200€, zuzüglich der Erststrafe entspricht 7 Punkte und 1400€.

Weiterhin gilt es zu berücksichtigen, dass diese Geschwindigkeitsverstöße in kurzer Zeitspanne erfolgten, so dass eine Beharrlichkeit zwingend anzunehmen ist.

Eine Unterschreitung der Mindest-Entfernung der Messtelle ist nicht einklagbar, da die Geschwindigkeitsbeschränkung 120 km/h bereits deutlich vor der von ihm genutzten Auffahrt gilt und ein Abbremsmanöver zur Erreichung der zHG nicht erforderlich war, stattdessen eine Beschleunigungsphase zur Geschwindigkeitsübertretung führte.

Der Kläger wird zu einer Geldbuße von 2500 Euro, 10 Punkten und einem 6monatigen Fahrverbot verurteilt.

Der Taxistand befindet sich Ausgang Gerichtsgebäude rechts 300Meter."

Manchmal ist es besser, die Klappe zu halten und in den sauren Apfel zu beißen statt das Maul aufzureißen und dafür eine ganze Kröte schlucken zu müssen - ey, den Spruch sollte ich mir patentieren lassen 😁

Ich kann nicht mehr 😁 Made my Day 😁 😁.

Zumal das sprachlich wirklich wie ein Urteil geschrieben ist. Daumen hoch! Die Mühe muss man sich erstmal um 7 Uhr morgens machen 😁

Zitat:

@Kai R. schrieb am 19. Mai 2016 um 09:12:29 Uhr:



Zitat:

@twindance schrieb am 19. Mai 2016 um 06:54:15 Uhr:


und einem 6monatigen Fahrverbot verurteilt.

wenn Du Richter wärest, dann wüsstest Du vielleicht, dass ein Fahrverbot für maximal 3 Monate ausgesprochen werden kann.

Dann kriegt er halt 2 Fahrverbote...😛

Da mit 8 Punkten der Führerschein frühestens 6 Monate später wieder beantragt werden kann, kommt das schon ungefähr hin. 😁

Also sprachlich gewandt ist twindance schon, logisch formuliert und quasi "Rechtssicher" getextet.
So etwas würde ich gerne öfters lesen :-)

rzz

Immer schön Gas geben. Das ergibt sich dann ganz von selbst.😎

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