Rechtliche Auseinandersetzung gemessene Geschwindigkeit

VW Passat

Hallo B8 Gemeinde,
ich befinde mich gerade in einer Rechtlichen Auseinandersetzung mit den Behörden bezüglich Geschwindigkeitsüberschreitung.

Ich wurde auf der Autobahn mit einer Geschwindigkeit von 172 km/ (ohne Abzug der Toleranz) per Laser gemessen.

Ich zweifele diese Messung an da von der Einfahrt/Auffahrt Autobahn mit bei 60 km/h bis zum Meßpunkt mit einer Messung von 172 km/h exakt 700 Meter hinterlegt habe.

Annahmen sind ebene Strecke, keine erhöhte Luftwiderstände.

Meine Rechnung wäre bei Theoretischen Beschleunigung von 0-200 km/h von 38 Sekunden folgende:
Die Beschleunigung beträgt dann a = v/t = 1,5 m/s²

Mit 60 km/h starten und 700 m Strecke stehen zur Verfügung, dann habe ich am Ende eine Geschwindigkeit von:

Mit V² - vo² = 2 * a *s, ergibt sich: v = (2 * a * s + vo²)^0,5 = (2 * 1,5 m/s² * 700 m + 16,7 m²/s²)^0,5 = 166 km/h

Die währe aber nur richtig bei einer Linearen Beschleunigung, was aber physikalisch beim Passat nicht möglich ist.

Ich bräuchte den Beschleunigungswert von 60 auf 172 km/h in Sekunden oder in Meter Strecke.

Sind unter euch Physiker und Geschwindigkeitsinteressierte die hierzu was beitragen können?

Vielen Dank schon mal für eure Antworten :-)

Beste Antwort im Thema

@ einTraumtaenzer

Kurz zum "erhobenen Zeigefinger":

Der TE wurde auf seinem täglichen Arbeitsweg mit 172 anstatt 120 km/h geblitzt.

1. Täglicher Arbeitsweg = Geschwindigkeitsbegrenzung bekannt
2. Heimweg vom Arbeitsplatz = kein Zeitdruck
3. Vorsätzliche Übertretung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (vermutlich Tachoanzeige 180)

Wenn ich auf meinem täglichen Arbeitsweg die zulässige Höchstgeschwindigkeit so massiv übertrete, dann mache ich dies ganz bewusst. Im Nachhinein über 5 km/h mehr oder weniger zu diskutieren, damit man dem Fahrverbot entgeht, ist schlicht schwach. Der TE ist mit Vorsatz zu schnell gefahren und war sich der drohenden Konsequenzen bewusst.

Im Klartext - der TE ist ein Raser und wurde erwischt. Jetzt kostet es Geld, Punkte und den FS.

Mehr gibt es dazu meiner Ansicht nach nicht zu sagen.

Gruß
Frank

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Zitat:

@berlin-paul schrieb am 20. Mai 2016 um 02:03:37 Uhr:


Immer schön Gas geben. Das ergibt sich dann ganz von selbst.😎

Sichert auch Arbeitsplätze 🙂

Zitat:

@rockyzoomzoom schrieb am 19. Mai 2016 um 23:14:43 Uhr:


Also sprachlich gewandt ist twindance schon, logisch formuliert und quasi "Rechtssicher" getextet.
So etwas würde ich gerne öfters lesen :-)

rzz

Kann man so nicht behaupten, denn seine Argumentationskette scheitert schon ganz am Anfang.
Denn an der Stelle befindet sich ein Verkehrsleitsystem mit flexiblen Geschwindigkeitslimits.
Ohne zu wissen wann bei welchem Limit jemand da lang gefahren ist, lassen sich wohl kaum Strafen verhängen 😉.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 19. Mai 2016 um 09:12:29 Uhr:



Zitat:

@twindance schrieb am 19. Mai 2016 um 06:54:15 Uhr:


und einem 6monatigen Fahrverbot verurteilt.

wenn Du Richter wärest, dann wüsstest Du vielleicht, dass ein Fahrverbot für maximal 3 Monate ausgesprochen werden kann.

Wo steht das ?
Mein Arbeitskollege durfte vor 3 Jahren für 8 Monate Fußgänger sein !

Dann ist ihm die Fahrerlaubnis entzogen worden.

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Zitat:

@Geisslein schrieb am 20. Mai 2016 um 09:27:32 Uhr:


Wo steht das ?
Mein Arbeitskollege durfte vor 3 Jahren für 8 Monate Fußgänger sein !

Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis sind zwei verschiedene Sachen, die 8 Monate waren dann die Sperrfrist.

Zitat:

@AMenge schrieb am 20. Mai 2016 um 09:31:21 Uhr:


Dann ist ihm die Fahrerlaubnis entzogen worden.

Ist aber auch nichts anderes !
FS für 3 Monate oder für 8 Monate weg. Weg ist weg !

OMG ... das ist sehr wohl was anderes

Doch, klick

Zitat:

@Geisslein schrieb am 20. Mai 2016 um 11:23:58 Uhr:



Zitat:

@AMenge schrieb am 20. Mai 2016 um 09:31:21 Uhr:


Dann ist ihm die Fahrerlaubnis entzogen worden.

Ist aber auch nichts anderes !

Aber sicher doch. Beim Fahrverbot darfst Du halt im Zeitraum X nicht Fahren. Den Führerschein hinterlegst Du bei der Polizei, nach Ablauf des Zeitraums holst Du ihn wieder ab und gut ist es.

Beim Führerscheinentzug darfst Du Deinen Lappen bei der Führerscheinstelle abgeben. Nach Ablauf der Sperrfrist kann sie ihn Dir wiedergeben, sie kann aber auch Auflagen (z.B. MPU) einfordern.

Unterschied:
Fahrverbot: du behältst Deinen Führerschein, darfst aber im Zeitraum X nicht fahren.
Führerscheinentzug: Du hast für den Zeitraum X keinen Führerschein und musst in anschließend neu beantragen.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 20. Mai 2016 um 11:26:44 Uhr:


OMG ... das ist sehr wohl was anderes

Mach dir nicht ins Hemd !
Wie der FS weg ist spielt keine Rolle... weg ist weg und somit geht man in beiden Fällen zu Fuß.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 20. Mai 2016 um 11:37:15 Uhr:


Weg ist weg !

stolz auf Deine Ahnungslosigkeit?

1000 Unterschiede .....

Zitat:

@Kai R. schrieb am 20. Mai 2016 um 11:38:46 Uhr:
stolz auf Deine Ahnungslosigkeit?

1000 Unterschiede .....

Mit dem Lesen scheints bei dir aber auch nicht besser zu sein !

Zitat:

@Geisslein schrieb am 20. Mai 2016 um 11:37:15 Uhr:


Wie der FS weg ist spielt keine Rolle... weg ist weg und somit geht man in beiden Fällen zu Fuß.

Tja, die Frage ist nur, wie es ist wenn man dann wieder nicht zu Fuß geht. Das ist beim Fahrverbot wesentlich unkomlizierter. Du kannst das ja mal austesten......Als erstes begehst du eine Straftat - Führerscheinentzug. Dann fährst du innerhalb geschlossener Ortschaften bei 50 70 mehr und hast drei Monate Fahrverbot. Ich bin auf deine Erfahrungen gespannt...😁

für maximal drei Monate mag sich ein Fahrverbot anfühlen wie ein entzogener Führerschein. Beim Fahrverbot bekommt man das Dokument dann unaufgefordert zurück. Nach einem Entzug muss man neu beantragen. Dafür darf man mit entzogener Fahrerlaubnis Mofa fahren (mit Prüfbescheinigung). Darf man beim Fahrverbot nicht. Das Fahrverbot gilt nur im Inland, der Entzug überall. Und so geht das dann weiter ......

Zitat:

@Geisslein schrieb am 20. Mai 2016 um 11:44:18 Uhr:



Zitat:

@Kai R. schrieb am 20. Mai 2016 um 11:38:46 Uhr:
stolz auf Deine Ahnungslosigkeit?

1000 Unterschiede .....

Mit dem Lesen scheints bei dir aber auch nicht besser zu sein !

Nun diskutiere es nicht noch tausend mal durch. Du hast daneben gelegen, das kann passieren und gut ist.

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