Rechte und Pflichten bei einer Verkehrskontrolle ... Was dient noch der Verkehrssicherheit?
Hey Leute, war wohl sehr lange nicht mehr online, jedoch gibt es wiedermal ein Thema was ich gerne mal anschneiden möchte.
Lest bitte meinen Post erst komplett durch bevor ihr sagt ich soll die Suchfunktion benutzen. Antworten zu meiner Frage zwecks der Grenzkontrollen habe ich nirgendwo gefunden
Wie es der Titel schon sagt soll es hier einmal um die Rechte und Pflichten gegenüber der Polizei bei einer Verkehrskontrolle gehen (Nach aktuellem Gesetz)
Grund für meine Recherche ist editiert Polizeikontrolle vor 1 Woche sowie die "Grenzkontrolle an der niederländischen Grenze" vor ca. 3 Monaten.
Vor rund einer Woche sind sie mir editiert mich nach einigen Minuten im Dorf angehalten. editiert Habe brav alles von "auf der Linie laufen" bis hin zum Drogentest mit mir machen lassen.
Wie ich erfahren habe bin ich nur dazu verpflichtet
-Fahrzeugschein und Führerschein vorzuzeigen
-Der Polizei alle wichtigen Utensilien vorzuzeigen (Warndreieck, Verbandskasten,...)
Bei weiteren Fragen muss ich anscheinend rechtlich keine Angaben machen.
Alkohol- und Drogentest sowie die Durchsuchung meines Autos darf ich ja auch verneinen (zumindest solange sie keinen Beweis bringen, dass ich etwas dabei habe was ich nicht dabei haben darf)
Kann mir jemand sagen wie viel eine vom Gericht beschlossene Blutabnahme kostet? Diese ist ja dann nicht mehr "Freiwillig"
Werde die nächsten Wochen nach Begien, Österreich und Frankreich auf Montage fahren. Wieder per Kleintransporter. Was muss ich mir denn bei einer "Grenzkontrolle" bei der Ankunft in Deutschland gefallen lassen??? Dürfen sie mein Auto durchsuchen bzw. Zerlegen? Was muss ich ihnen Wahrheitsgetreu antworten?
editiert zur Versachlichung - twindance/MT-Moderation
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Erwachsener schrieb am 7. Juni 2017 um 14:02:00 Uhr:
Oh, entschuldige, wenn dich die Wortwahl überfordert hat.Zitat:
@Florian333 schrieb am 6. Juni 2017 um 23:32:31 Uhr:
Echt, so verschwurbelt drückst du dich aus?Aber ich sehe, du bist nicht allein. Also, meine Entschuldigung geht natürlich auch an deine zwei "Danke"-Klicker. Tut mir wirklich leid, ich möchte niemanden ärgern, der sprachlich eher "Ey Alder was geht" oder ähnliches gewohnt ist.
Ich habe im relevanten Zeitraum keine Überforderung auf der Grundlage Ihrer Wortwahl empfunden und keine über Gebühr erhöhten Anstrengungen unternehmen müssen, um Ihren Beitrag auffassen zu können, darüber hinaus keine meine Wahrnehmung einschränkenden berauschenden Substanzen zu mir genommen, sodass ich zum Behufe einer Konklusion ausrufen darf: Schwätzer!
88 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Geisslein
Ein Tabu-Thema sicher nicht und ein Freibrief auch nicht.
Nur kann man auch verlangen, dass wenn nichts gefunden wurde mir das Auto auch wieder so eingeräumt wird.
Hier agierst du wieder mit einem fiktiven Fall: Auto/4 Personen/Urlaubsgepäck - der worst case! Es ist die staatspolitische Pflicht der Polizei, bei Verdacht gründlich zu arbeiten. Und du hast die staatsbürgerliche Pflicht, deine Sachen wieder einzuräumen.😁 1. sind es deine Sachen, 2. willst du dein Gerümpel ja wieder so schlichten, wie es vorher war.
Bei deiner allgemeinen Einstellung den Ordnungshütern gegenüber natürlich eine Sache der Unmöglichkeit, eine Zumutung, eine Schweinerei ist das. Wie kann man sich um eine Lapalie nur so einen Kopf machen🙄
Naja, irgendwie so wie der Spruch im TV, sie haben das Recht die Klappe zu halten - äh die Aussage zu verweigern, alles was sie sagen, ... 😉
Bei Verdachtsmomenten und verweigerter Aussage macht man sich das Leben aber nicht unbedingt einfacher. Vorrübergehende Festnahme zur Personalienfeststellung und Anordnung der Blutprobe, Fahrt aufs Revier, zerlegtes Auto bei der Durchsuchung, ...
Dagegen hat man erstmal wenig Handhabe, geht dabei irgendwas kaputt oder macht der Hund groß was dreckig hat man hinterher wohl ganz normale Schadenersatzansprüche - genauso als wenn man Omas Dackel mitgenommen hat und der die Sitze vollsabbert. Die Ansprüche sind die gleichen, egal ob gegen Oma, den Zoll oder sonstwen.
Zitat:
Original geschrieben von freddi2010
Hier agierst du wieder mit einem fiktiven Fall: Auto/4 Personen/Urlaubsgepäck - der worst case! Es ist die staatspolitische Pflicht der Polizei, bei Verdacht gründlich zu arbeiten. Und du hast die staatsbürgerliche Pflicht, deine Sachen wieder einzuräumen.😁 1. sind es deine Sachen, 2. willst du dein Gerümpel ja wieder so schlichten, wie es vorher war.Zitat:
Original geschrieben von Geisslein
Ein Tabu-Thema sicher nicht und ein Freibrief auch nicht.
Nur kann man auch verlangen, dass wenn nichts gefunden wurde mir das Auto auch wieder so eingeräumt wird.
Und wie siehts aus wenn die Herren etwas gründlicher arbeiten?
Türverkleidung ab.
Rückbank raus.
Darf ich das dann auch auf meine Kosten in der Werke montieren lassen?
Zitat:
Original geschrieben von joschi67
Und wie siehts aus wenn die Herren etwas gründlicher arbeiten?Zitat:
Original geschrieben von freddi2010
Hier agierst du wieder mit einem fiktiven Fall: Auto/4 Personen/Urlaubsgepäck - der worst case! Es ist die staatspolitische Pflicht der Polizei, bei Verdacht gründlich zu arbeiten. Und du hast die staatsbürgerliche Pflicht, deine Sachen wieder einzuräumen.😁 1. sind es deine Sachen, 2. willst du dein Gerümpel ja wieder so schlichten, wie es vorher war.
Türverkleidung ab.
Rückbank raus.
Ich denke dann liegt ein dringender Verdacht vor.
Aber mal Hand auf Herz, reden wir hier über ungelegte Eier ?
Von mir wollte seit der Wende einmal einer den Führerschein sehen, mehr nicht, und ich fahre viel und weit.
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Zitat:
Original geschrieben von Der Schakal
Wie es der Titel schon sagt soll es hier einmal um die Rechte und Pflichten gegenüber der Polizei bei einer Verkehrskontrolle gehen (Nach aktuellem Gesetz)Grund für meine Recherche ist editiert Polizeikontrolle vor 1 Woche sowie die "Grenzkontrolle an der niederländischen Grenze" vor ca. 3 Monaten.
Einfach mal googlen nach
verdachtsunabhängigeKontrollen, Schleierfahndung, Schengener Ausgleichsmaßnahmen, hier sind größtenteils die rechtlichen Grundlagen für die Personenkontrollen in diesem Fall niedergeschrieben. In Bayern trifft hier Art. 13 PAG zu. Verdachtsunabhängige Kontrollen in grenznahmen Gebiet.
Zitat:
Die Polizei kann zur Feststellung der Identität die erforderlichen Maßnahmen treffen. Sie kann den Betroffenen insbesondere anhalten, ihn nach seinen Personalien befragen und verlangen, dass er mitgeführte Ausweispapiere zur Prüfung aushändigt. Der Betroffene kann festgehalten werden, wenn die Identität auf andere Weise nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten festgestellt werden kann. Unter den Voraussetzungen von Satz 3 können der Betroffene sowie die von ihm mitgeführten Sachen durchsucht werden.
Für einen Drogentest oder Blutentnahme braucht die Polizei Anhaltspunkte auf das Vorliegen einer Straftat, sie braucht keinen Beweis dafür! Der Beweis sind ja dann die Blutwerte.
Auch hier gilt, wie man(n) in den Wald hineinruft so schallt es zurück.
N.T.
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Ich denke dann liegt ein dringender Verdacht vor.Zitat:
Original geschrieben von joschi67
Und wie siehts aus wenn die Herren etwas gründlicher arbeiten?
Türverkleidung ab.
Rückbank raus.
Aber mal Hand auf Herz, reden wir hier über ungelegte Eier ?
Von mir wollte seit der Wende einmal einer den Führerschein sehen, mehr nicht, und ich fahre viel und weit.
Für 99% der Autofahrer reden wir über ungelegte Eier.
Nicht das ich mich nach der Zonengrenze sehnen würde, aber egal ob Drogen, Waffen oder sonst was würde ich im Leben nicht in den Koffer oder ins Handschuhfach legen.
Wenn also 4 Mann samt 10 Koffer gefilzt werden ist es ja fast schon fahrläßig nicht einen Blick "tiefer" zu wagen.
Hier tun einige so, als ob die Polizei willkürlich Verkehrskontrollen ansetzen würde. Soll sie denn z. B. zusehen, wie aus Tschechien kiloweise Extasy nach Bayern gebracht werden? Es liegt am Spürsinn der Beamten und dass sie dabei auch manchmal eine Niete ziehen - dann lasse ich es über mich ergehen mit dem Gefühl, Teil eines Sicherheitskonzepts zu sein, dem jeder Staatsbürger unterliegt. Wieviele unserer Foristen können denn schon von so einem Fall berichten? Wer sauber ist, dem genügen schon das Vorzeigen von Führer- und Fahrzeugschein. Und wenn er auch noch Warndreieck und Erste-Hilfe-Kasten sehen möchte - bitteschön.
Im Falle dass ein Fahrzeug zerlegt wird, müssen schon verdammt viele Verdachtsmomente vorliegen und werden diese von Erfolg gekrönt. Von nichts kommt nichts😁
Zitat:
Original geschrieben von freddi2010
Hier tun einige so, als ob die Polizei willkürlich Verkehrskontrollen ansetzen würde. Soll sie denn z. B. zusehen, wie aus Tschechien kiloweise Extasy nach Bayern gebracht werden? Es liegt am Spürsinn der Beamten und dass sie dabei auch manchmal eine Niete ziehen - dann lasse ich es über mich ergehen mit dem Gefühl, Teil eines Sicherheitskonzepts zu sein, dem jeder Staatsbürger unterliegt. Wieviele unserer Foristen können denn schon von so einem Fall berichten? Wer sauber ist, dem genügen schon das Vorzeigen von Führer- und Fahrzeugschein. Und wenn er auch noch Warndreieck und Erste-Hilfe-Kasten sehen möchte - bitteschön.
Im Falle dass ein Fahrzeug zerlegt wird, müssen schon verdammt viele Verdachtsmomente vorliegen und werden diese von Erfolg gekrönt. Von nichts kommt nichts😁
Das ist wohl richtig so. Allerdings nehme ich an, dass einige von denen die sich am meisten über willkürliche Polizeikontrollen aufregen schlechte Erfahrungen gemacht haben, weil sie vordergründig dem entsprechen was bei den Ordnungskräften für Argwohn sorgt. Und wenn ich mir die Einstellung ansehe, welche einige hier demonstrieren, dann vermute ich dass ihr Verhalten nicht geeignet ist die Situation zu entspannen.
Früher wurde ich auch öfters kontrolliert, doch ist mir nie ein Polizist begegnet der dabei nicht korrekt war. Meist waren sie sogar recht freundlich. Nur in den USA hatte ich eine Negativerfahrung. Ich kam mit drei Freunden von einem Ausflug über die mexikanische Grenze zurück und vier Typen die im Mietwagen aus Mexiko kamen, waren wohl maximal verdächtig für die Border Patrol. Die haben uns auch demontiert und gefilzt.
Es war klar: Die WOLLTEN etwas finden und waren ziemlich enttäuscht dass nichts zu finden war. Einer von uns konnte sein großes Maul nicht halten. Hätten die verstanden was er sagte wäre er sicher nicht ungeschoren davongekommen. So haben die Cops aber wohl nur begriffen dass er den Hals aufreisst und ihn zur Leibesvisitation ins Separé gebeten. Ich weiß nicht ob sie ihn nur befummelt oder auch den Finger in den Arsch gesteckt haben. Er hat das natürlich nicht erzählt.
Die Cops waren dabei auf der sicheren Seite. Ein Touri der morgen nach Hause fliegen will wird kaum ein Faß aufmachen und sich beschweren. Schön blöd sie überhaupt zu provozieren.
Zitat:
Original geschrieben von Bloedbaer
Und wenn ich mir die Einstellung ansehe, welche einige hier demonstrieren, dann vermute ich dass ihr Verhalten nicht geeignet ist die Situation zu entspannen.
wer schon etwas länger hier im forum dabei ist, der wird bestätigen können, das ausgerechnet diejenigen die hier desöfteren mit ihrer meinung/äußerungen
auffallenoder eher gesagt 'anecken' auch dann ausgerechnet die sind, die am meisten an polizei/staat/kontrollen/vorschriften auszusetzen haben und da auch kein blatt vor den mund nehmen...
...insofern hat der grundsatz "wie man in den wald hineinruft..." durchaus seine berechtigung!
was natürlich nicht ausschließt, das es auch den ein oder anderen polizsiten gibt, der sich etwas zu weit aus dem fenster lehnt und sich inkorrekt verhält!
Schade. Es wird weiter ums Thema herummäandert.
Ich würd's gern straffen. Also:
Ausgangssituation, ich befahre unter Einhaltung sämtlicher Vorschriften eine öffentlichen Straße, habe keine sonstige OWi oder Straftat begangen und das auch im Augenblick nicht vor. Ich fahre nun auf eine Kontrollstelle zu und werde herausgewunken, oder hinter/vor/neben mir taucht ein Polizeifahrzeug auf und gibt Zeichen zum Anhalten.
Frage 1: Muß ich anhalten?
Antwort 1: Ja. (Vemute ich mal.)
Gut, das war einfach und ging sogar ohne Bohren. So, weiter: Ich habe angehalten. Welche Rechte hat jetzt die Polizei (bzw. der Zoll oder gleichgestellte Behörden), welche Pflichten habe ich? Was muß ich mindestens sagen/vorzeigen/nachweisen/dulden? Welche Wünsche der Behördenvertreter kann ich abschlagen, was muß ich nicht dulden?
Daß es je nach Situation nicht opportun sein kann, ein bestimmtes Ansinnen abzulehnen (z. B. Alkoholtest), ist mir klar. Es geht nicht um "Kooperation" oder "Opportunität". Es geht um die rechtliche Situation und meine gesetzlichen Pflichten. (Und bitte ohne Unterstellungen; diese Frage bezieht sich nicht auf mein tatsächliches persönliches Verhalten bei Verkehrskontrollen.)
- Du musst Führerschein und Fahrzeugpapiere, Verbandskasten und Warndreieck auf Anfrage vorweisen.
- Du musst mitgehen, wenn die Polizei Dich auf die Wache mitnehmen will zum Alkohol/Bluttest.
- Du musst Weisungen der Polizei folgen, zum Beispiel zu einer Straßensperrung
Zitat:
Original geschrieben von Erwachsener
Gut, das war einfach und ging sogar ohne Bohren. So, weiter: Ich habe angehalten. Welche Rechte hat jetzt die Polizei (bzw. der Zoll oder gleichgestellte Behörden), welche Pflichten habe ich? Was muß ich mindestens sagen/vorzeigen/nachweisen/dulden? Welche Wünsche der Behördenvertreter kann ich abschlagen, was muß ich nicht dulden?
So pauschal kann man hier keine Aussage treffen zumal es auch auf die
Gründe des Anhaltensankommt. Grundsätzlich sollte der Polizeibeamte daher die Gründe der Kontrolle nennen denn aus diesen ergeben sich die weiteren rechtlichen Maßnahmen:
Unter den gegebenen Voraussetzungen (keine Hinweise auf Owi oder Straftat seitens des Fahrers oder Mitinsassen) ist bei einer reinen Verkehrskontrolle nach Feststellung der rechtmäßigen Fahrer- und Haltereigenschaft, Kontrolle von Warndreieck und Verbandskasten eigentlich Schluß. Eine Überprüfung weiterer Insassen ist in diesem Fall nicht rechtens, insofern diese nicht zustimmen.
Findet die Kontrolle in grenznahem Gebiet statt, sind weitergehende Maßnahmen rechtens. Hier dürfen die Mitfahrer, auch gegen deren Willen, kontrolliert und die Personalien festgestellt werden. Zu diesem Zweck sind auch Durchsuchungen von Personen und Sachen rechtens. Insbesondere auf den üblichen Drogenrouten um Holland/Aachen sowie CZ/Niederbayern/Oberpfalz etc. lässt sich hier sehr leicht ein Anfangsverdacht des Drogenschmuggels begründen wodurch wieder weitere Maßnahmen gerechtfertigt sind.
Weiter könnte die Kontrolle aus einer Ringfahndung nach einer aktuellen Straftat oder an einem Kriminalitätsschwerpunkt etc. sein. Auch hier hat der kontrollierende Beamte andere, weitreichendere Befugnisse.
Wie du siehst ist es schwer zu pauschalieren, was der Polizeibeamte darf und was nicht. Wenn man sich schickaniert fühlt, einfach bei der Kontrolle freundlich nachfragen worauf die Maßnahme gestützt ist. Der Beamte wird hier Auskunft geben oder die Maßnahme schnell abschließen.
N.T.
Zitat:
Original geschrieben von Enterich2003
Unter den gegebenen Voraussetzungen (keine Hinweise auf Owi oder Straftat seitens des Fahrers oder Mitinsassen) ist bei einer reinen Verkehrskontrolle nach Feststellung der rechtmäßigen Fahrer- und Haltereigenschaft, Kontrolle von Warndreieck und Verbandskasten eigentlich Schluß. Eine Überprüfung weiterer Insassen ist in diesem Fall nicht rechtens, insofern diese nicht zustimmen.
Wieso dürfen die weiteren Insassen nicht überprüft werden?? 😕
Ach Ja. Der Beamte hat vergessen mitzuteilen, dass nach Personen die sich illegal im Bundesgebiet aufhalten gesucht wird. 😕
Zitat:
Original geschrieben von wkienzl
Wieso dürfen die weiteren Insassen nicht überprüft werden?? 😕Zitat:
Original geschrieben von Enterich2003
Unter den gegebenen Voraussetzungen (keine Hinweise auf Owi oder Straftat seitens des Fahrers oder Mitinsassen) ist bei einer reinen Verkehrskontrolle nach Feststellung der rechtmäßigen Fahrer- und Haltereigenschaft, Kontrolle von Warndreieck und Verbandskasten eigentlich Schluß. Eine Überprüfung weiterer Insassen ist in diesem Fall nicht rechtens, insofern diese nicht zustimmen.
Ach Ja. Der Beamte hat vergessen mitzuteilen, dass nach Personen die sich illegal im Bundesgebiet aufhalten gesucht wird. 😕
Was soll denn der Begriff "reine Verkehrskontrolle"? Darf dabei nur das Fahrzeug einschl. Fahrer unter die Lupe genommen werden? Wenn dann noch drei zwielichte Gestalten drin hocken, sind die wohl für die Beamten tabu? Sie müssen erst gefragt werden, ob man sie überprüfen dürfe und wenn nichts gegen sie vorliegt, bekommen sie noch ein paar Streicheleinheiten als Ausgleich für den Eingriff in ihre persönliche Freiheit🙄😁😁 Feiertag lass nach😉
Zitat:
Original geschrieben von Enterich2003
So pauschal kann man hier keine Aussage treffen zumal es auch auf die Gründe des Anhaltens ankommt. [...]
Danke!