Rechte und Pflichten bei einer Verkehrskontrolle ... Was dient noch der Verkehrssicherheit?

Hey Leute, war wohl sehr lange nicht mehr online, jedoch gibt es wiedermal ein Thema was ich gerne mal anschneiden möchte.
Lest bitte meinen Post erst komplett durch bevor ihr sagt ich soll die Suchfunktion benutzen. Antworten zu meiner Frage zwecks der Grenzkontrollen habe ich nirgendwo gefunden

Wie es der Titel schon sagt soll es hier einmal um die Rechte und Pflichten gegenüber der Polizei bei einer Verkehrskontrolle gehen (Nach aktuellem Gesetz)

Grund für meine Recherche ist editiert Polizeikontrolle vor 1 Woche sowie die "Grenzkontrolle an der niederländischen Grenze" vor ca. 3 Monaten.

Vor rund einer Woche sind sie mir editiert mich nach einigen Minuten im Dorf angehalten. editiert  Habe brav alles von "auf der Linie laufen" bis hin zum Drogentest mit mir machen lassen. 

Wie ich erfahren habe bin ich nur dazu verpflichtet
-Fahrzeugschein und Führerschein vorzuzeigen
-Der Polizei alle wichtigen Utensilien vorzuzeigen (Warndreieck, Verbandskasten,...)

Bei weiteren Fragen muss ich anscheinend rechtlich keine Angaben machen.
Alkohol- und Drogentest sowie die Durchsuchung meines Autos darf ich ja auch verneinen (zumindest solange sie keinen Beweis bringen, dass ich etwas dabei habe was ich nicht dabei haben darf)
Kann mir jemand sagen wie viel eine vom Gericht beschlossene Blutabnahme kostet? Diese ist ja dann nicht mehr "Freiwillig"

Werde die nächsten Wochen nach Begien, Österreich und Frankreich auf Montage fahren. Wieder per Kleintransporter. Was muss ich mir denn bei einer "Grenzkontrolle" bei der Ankunft in Deutschland gefallen lassen??? Dürfen sie mein Auto durchsuchen bzw. Zerlegen? Was muss ich ihnen Wahrheitsgetreu antworten?

editiert zur Versachlichung - twindance/MT-Moderation

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 7. Juni 2017 um 14:02:00 Uhr:



Zitat:

@Florian333 schrieb am 6. Juni 2017 um 23:32:31 Uhr:


Echt, so verschwurbelt drückst du dich aus?
Oh, entschuldige, wenn dich die Wortwahl überfordert hat.

Aber ich sehe, du bist nicht allein. Also, meine Entschuldigung geht natürlich auch an deine zwei "Danke"-Klicker. Tut mir wirklich leid, ich möchte niemanden ärgern, der sprachlich eher "Ey Alder was geht" oder ähnliches gewohnt ist.

Ich habe im relevanten Zeitraum keine Überforderung auf der Grundlage Ihrer Wortwahl empfunden und keine über Gebühr erhöhten Anstrengungen unternehmen müssen, um Ihren Beitrag auffassen zu können, darüber hinaus keine meine Wahrnehmung einschränkenden berauschenden Substanzen zu mir genommen, sodass ich zum Behufe einer Konklusion ausrufen darf: Schwätzer!

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Echt, so verschwurbelt drückst du dich aus?

Ich meine schonmal die Formulierung "Haben Sie in den letzten 24 Stunden Alkohol zu sich genommen?" gehört zu haben (jedenfalls sinngemäß). Bin aber auch schon länger nicht mehr kontrolliert worden, gehöre wohl nicht mehr zur Zielgruppe 😉

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 6. Juni 2017 um 22:42:18 Uhr:


Meine Antwort wäre, in ruhigem Ton: "Ich habe im relevanten Zeitraum keinen Alkohol getrunken und keine sonstigen Drogen konsumiert, ebenso keine Medikamente genommen, die die Fahrtüchtigkeit einschränken."

Wenn man schlau sein will, dann kann das schon mal nach hinten losgehen. Mit deinem Satz duerfte dann jedem, auch dem verschlafensten Beamten klar sein das du Drogen konsumierst. 😉

Zitat:

@hk_do schrieb am 6. Juni 2017 um 23:39:46 Uhr:


Ich meine schonmal die Formulierung "Haben Sie in den letzten 24 Stunden Alkohol zu sich genommen?" gehört zu haben (jedenfalls sinngemäß). Bin aber auch schon länger nicht mehr kontrolliert worden, gehöre wohl nicht mehr zur Zielgruppe 😉

Ja. Das macht Sinn. So hätte ich das auch gedacht.

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Ich zäum das Pferd mal von hinten auf.
Welche "Pflicht" hat der VT bei einer Verkehrskontrolle.
Dem Kontrollorgan gegenüber höflich sein.
Der macht wie die meisten* von uns auch nur seinen Job.
Jeder VT möchte sich auch höflich behandelt werden.

Der Rest eregibt sich dann von selbst.
*keine Abwertung den Pensionisten gegenüber

Das hat doch mit Höflichkeit nichts zu tun. Das ist selbstverständlich.
Hier geht es um die präzise Beantwortung einer Frage.
Insofern denke ich schon das hier auch präzise gefragt wird. Falsche Antworten will der Fragende ja schlussendlich auch nicht bekommen.

Wie präzise gefragt wird können uns wohl nur die Beamten selbst und diejenigen, die schon einmal einer Kontrolle unterzogen wurden, beantworten.
Da ich zu keiner der beiden genannte Gruppen gehöre, bin ich wohl raus 😁

Zitat:

@AndyW211320 schrieb am 7. Juni 2017 um 08:48:19 Uhr:


Das hat doch mit Höflichkeit nichts zu tun. Das ist selbstverständlich.
Hier geht es um die präzise Beantwortung einer Frage.
Insofern denke ich schon das hier auch präzise gefragt wird. Falsche Antworten will der Fragende ja schlussendlich auch nicht bekommen.

Leider ist es nicht für alle selbstverständlich.

Das "Einbremsen" ihres Vorwetzsdrangesdranges quitieren manche mit Frust.🙂

Zitat:

@Florian333 schrieb am 6. Juni 2017 um 23:32:31 Uhr:


Echt, so verschwurbelt drückst du dich aus?

Oh, entschuldige, wenn dich die Wortwahl überfordert hat.

Aber ich sehe, du bist nicht allein. Also, meine Entschuldigung geht natürlich auch an deine zwei "Danke"-Klicker. Tut mir wirklich leid, ich möchte niemanden ärgern, der sprachlich eher "Ey Alder was geht" oder ähnliches gewohnt ist.

Zitat:

@mattalf schrieb am 7. Juni 2017 um 05:16:05 Uhr:



Zitat:

@Erwachsener schrieb am 6. Juni 2017 um 22:42:18 Uhr:


Meine Antwort wäre, in ruhigem Ton: "Ich habe im relevanten Zeitraum keinen Alkohol getrunken und keine sonstigen Drogen konsumiert, ebenso keine Medikamente genommen, die die Fahrtüchtigkeit einschränken."

Wenn man schlau sein will, dann kann das schon mal nach hinten losgehen. Mit deinem Satz duerfte dann jedem, auch dem verschlafensten Beamten klar sein das du Drogen konsumierst. 😉

Ach weißt du, das kannst du dir gern so ausdenken. Zur Bewertung der Realität, das ist ja immer wichtiger als irgendwelche Spekulationen, hilft vielleicht die Info, dass ich tatsächlich noch nie irgendwelchen verschärften Überprüfungsmaßnahmen im Rahmen von Verkehrskontrollen ausgesetzt war.

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 7. Juni 2017 um 14:02:00 Uhr:



Zitat:

@Florian333 schrieb am 6. Juni 2017 um 23:32:31 Uhr:


Echt, so verschwurbelt drückst du dich aus?
Oh, entschuldige, wenn dich die Wortwahl überfordert hat.

Aber ich sehe, du bist nicht allein. Also, meine Entschuldigung geht natürlich auch an deine zwei "Danke"-Klicker. Tut mir wirklich leid, ich möchte niemanden ärgern, der sprachlich eher "Ey Alder was geht" oder ähnliches gewohnt ist.

Ich habe im relevanten Zeitraum keine Überforderung auf der Grundlage Ihrer Wortwahl empfunden und keine über Gebühr erhöhten Anstrengungen unternehmen müssen, um Ihren Beitrag auffassen zu können, darüber hinaus keine meine Wahrnehmung einschränkenden berauschenden Substanzen zu mir genommen, sodass ich zum Behufe einer Konklusion ausrufen darf: Schwätzer!

Ah! Schon wieder überfordert. 😎

Großer, weißt du was, lies meine Beiträge am besten nicht mehr. Das regt dich sonst nur auf.

Alder, so mach isch das. Isch schwör.

Vallah!

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