Recht des Fussgängers an gleichrangigen Kreuzungen

Wie ist das eigentlich an gleichrangigen Kreuzungen mit Fußgängern die von links kommen????
Fahrzeuge auf der Strasse müßen selbstverständlich warten,

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Vorfahrtsregeln hatten in der Fahrschule mal hohe Priorität. Ist das heute nicht mehr so?

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Zitat:

@wpp07 schrieb am 22. August 2018 um 15:12:18 Uhr:


Weil ich es nicht weiß:" ist nicht eine Straße durch einen eigenen Straßenamen vorgegeben?" Gut das Straßenschild kann fehlen, aber hat dies eine rechtliche Grundlage?

Nein.

In Wohn- oder Gewerbegebieten können "Hauptstraße" und mehrere "Nebenstraßen" (in baulicher, nicht unbedingt rechtlicher Hinsicht!) sogar denselben Straßennnamen haben. Ohne dass es ausgeschildert ist.

Analogie: Ebenso kann bei abknickender Vorfahrtstraße der Straßennname "geradeaus" weitergehen. Auch das hat selbstverständlich keine Wirkung auf die Vorfahrtsregelung.

§ 10 STVO regelt eindeutig das Einfahren aus Grundstücken, Fußgängerzone und anderen Straßenteilen:
... oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will , hat sich dabei so zu verhalten , dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschloseen ist .....
Wenn es um Vorfahrt geht gibt es keine Haupt-und Nebenstraßen , sondern nur Vorfahrtstraßen oder
solche die keine Regelung durch Verkehrszeichen haben ,dann hat rechts Vorfahrt .
Ein abgesenkter Bordstein hat mit Vorfahrt nur die Konsequenz der Einfahrt oder. siehe oben- zu tun . Immer .
Jedes noch so intelligente oder auch nicht Gerede ist unnötig.
Giovanni.

Zitat:

@giovannibastanza schrieb am 22. Aug. 2018 um 18:47:06 Uhr:


Jedes noch so intelligente oder auch nicht Gerede ist unnötig.

Dazu zählen u.a. deine Beiträge, weil das ja alles schon geklärt ist. Wenn du die übrigen Beiträge nicht lesen willst, ist das dein gutes Recht. Aber nerv dann nicht mit Redundanz.

Zitat:

@HausmeisterTommy schrieb am 22. August 2018 um 17:32:07 Uhr:


Das Zeichen 205 am abgesenkten Gehweg ändert erst die Vorfahrt wenn die andere Straße als Hauptstraße ausgeschildert ist, ist keine Hauptstraße ausgeschildert, dann bleibt es auch mit Zeichen 205 beim Paragraph. 10.

Was machst du denn in deinem Beispiel mit querenden Fußgängern? Angeblich gilt ja § 10 StVO wegen der vorfahrtsregelnden Schilder nicht mehr. Ich bin aber der Meinung, dass ein abgesenkter Bordstein auch mit Schildern ein solcher bleibt, daher Vorrang für die Fußgänger.

Zitat:

@giovannibastanza schrieb am 22. August 2018 um 18:47:06 Uhr:


Ein abgesenkter Bordstein hat mit Vorfahrt nur die Konsequenz der Einfahrt oder. siehe oben- zu tun . Immer .
Jedes noch so intelligente oder auch nicht Gerede ist unnötig.
Giovanni.

Du bist ein echter Spaßvogel. Liest die ganzen Beiträge nicht, kommst dann mit wirren Sätzen und inhaltlichen Fehlern und willst dann noch die anderen User belehren.

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Stimmt, die meisten Fußgänger kennen die Regeln ja nicht Der Dumme ist dann wie immer der Autofahrer,

...der die Regeln oftmals auch nicht kennt. Und wie schon beschrieben: Die Thematik "Geländer". Viele Behörden kennen die Regeln auch nicht. Schlüssiges Gesamtkonzept.

Im Verhältnis zu Fußgängern würde ich den Fehlerquotienten bei Autofahrern deutlich höher einschätzen als andersrum.

Bestes Beispiel und wirklich immer wieder zu beobachten: Die Regelung aus § 9 (3) StVO ist einem geschätzten Drittel der KFZ-Führer nicht bekannt. Zur Erinnerung: Beim Abbiegen haben Fußgänger Vorrang, die die Straße überqueren, in die man abbiegen will. Besonders schwer zu begreifen ist offenbar, dass das auch beim Ausfahren aus Kreisverkehren gilt.

Demgegenüber beobachte ich nur ein wirklich systematisches Fehlverhalten von Fußgängern zur gefährlichen Seite hin: Sie gehen oft ohne zu zögern vor mir über die Straße, wenn ich am Stoppschild anhalte. Nein, liebe Fußgänger, ihr habt da keinen Vorrang.

OK, das ist jetzt nicht wirklich hochgefährlich, zumindest wenn man wie ich tatsächlich anhält. Und ja, natürlich winke ich die Leute dann rüber und fahre NICHT an. Soviel Zeit muss sein.

Zitat:

@HausmeisterTommy schrieb am 22. August 2018 um 19:30:03 Uhr:


Stimmt, die meisten Fußgänger kennen die Regeln ja nicht Der Dumme ist dann wie immer der Autofahrer,

Gestern habe ich nebenbei aufgeschnappt, das lt. Staistik schon weit über 50 % der Kinder nicht zur Schule laufen sondern gefahren werden. 1972 waren es wohl knapp 10 % die gefahren wurden. Das aber nur als Einleitung.

Die eigendliche Frage und nicht erwartete Antwort:

Wo verunglücken jetzt (in der Neuzeit) mehr Kinder lt. Statistik auf dem Schulweg ?
Im Auto oder zu Fuß ?

Mit Abstand im Auto !

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 23. August 2018 um 11:54:34 Uhr:



Zitat:

@HausmeisterTommy schrieb am 22. August 2018 um 19:30:03 Uhr:


Stimmt, die meisten Fußgänger kennen die Regeln ja nicht Der Dumme ist dann wie immer der Autofahrer,

Gestern habe ich nebenbei aufgeschnappt, das lt. Staistik schon weit über 50 % der Kinder nicht zur Schule laufen sondern gefahren werden. 1972 waren es wohl knapp 10 % die gefahren wurden. Das aber nur als Einleitung.

Die eigendliche Frage und nicht erwartete Antwort:

Wo verunglücken jetzt (in der Neuzeit) mehr Kinder lt. Statistik auf dem Schulweg ?
Im Auto oder zu Fuß ?

Mit Abstand im Auto !

Und wer regt sich über rasende Autos vor der Schule auf? Und tappt als erster in die Falle...?

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 23. August 2018 um 10:19:10 Uhr:


Zur Erinnerung: Beim Abbiegen haben Fußgänger Vorrang, die die Straße überqueren, in die man abbiegen will. Besonders schwer zu begreifen ist offenbar, dass das auch beim Ausfahren aus Kreisverkehren gilt.

Dazu eine (wirklich ernst gemeinte) Frage:
Hat der Fußgänger am Kreisverkehrausgang IMMER Vorrang, oder nur, wenn dort ein Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) ist?

Ich befürchte nach deiner Aussage fast, dass es immer so ist?
(Dann mache ich das wohl offensichtlich täglich falsch..) 😰

(....und wäre damit wohl der erste MT´ler, der einen Fehler eingesteht!) 😁 😁 😁

Zitat:

@MartinSHL schrieb am 23. August 2018 um 15:14:54 Uhr:



Zitat:

@Erwachsener schrieb am 23. August 2018 um 10:19:10 Uhr:


Zur Erinnerung: Beim Abbiegen haben Fußgänger Vorrang, die die Straße überqueren, in die man abbiegen will. Besonders schwer zu begreifen ist offenbar, dass das auch beim Ausfahren aus Kreisverkehren gilt.

Dazu eine (wirklich ernst gemeinte) Frage:
Hat der Fußgänger am Kreisverkehrausgang IMMER Vorrang, oder nur, wenn dort ein Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) ist?

Ich befürchte nach deiner Aussage fast, dass es immer so ist?
(Dann mache ich das wohl offensichtlich täglich falsch..) 😰

(....und wäre damit wohl der erste MT´ler, der einen Fehler eingesteht!) 😁 😁 😁

Das ist tatsächlich immer so. Es ist eine Seitenstraße, und damit gilt uneingeschränkt § 9 (3) StVO. Wie gesagt - sehr viele wissen es nicht. Ich konnte es heute wieder x-mal in Kreisverkehren beobachten.

Im übrigen: Fehler einzugestehen und daraus zu lernen ist eines erwachsenen Menschen IMMER würdig. Die Phase, wo man vor seinen Kumpels unfehlbar erscheinen will, sollte spätestens mit 17 vorbei sein.

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 23. August 2018 um 15:22:00 Uhr:


Die Phase, wo man vor seinen Kumpels unfehlbar erscheinen will, sollte spätestens mit 17 vorbei sein.

Na da bin ich ja zum Glück laaaaange dran vorbei.... ;-)

Zitat:

@MartinSHL schrieb am 23. August 2018 um 15:14:54 Uhr:


Hat der Fußgänger am Kreisverkehrausgang IMMER Vorrang, oder nur, wenn dort ein Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) ist?

Das Ausfahren aus einem Kreisverkehr ist rechtlich ein Abbiegen, also hat der Fußgänger immer Vorrang. Intuitiv ist diese Regelung aber nicht, für Kinder schon gar nicht. Als Fußgänger muss man einfahrende Autos durchlassen, ausfahrende aber nicht.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 23. August 2018 um 11:54:34 Uhr:


Wo verunglücken jetzt (in der Neuzeit) mehr Kinder lt. Statistik auf dem Schulweg ?
Im Auto oder zu Fuß ?

Mit Abstand im Auto !

Ich habe gewisse Zweifel an der Richtigkeit dieser Statistik. Gibt es die irgendwo online?

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 22. August 2018 um 18:55:16 Uhr:



Zitat:

@giovannibastanza schrieb am 22. Aug. 2018 um 18:47:06 Uhr:


Jedes noch so intelligente oder auch nicht Gerede ist unnötig.

Dazu zählen u.a. deine Beiträge, weil das ja alles schon geklärt ist. Wenn du die übrigen Beiträge nicht lesen willst, ist das dein gutes Recht. Aber nerv dann nicht mit Redundanz.

Bahnfrei , der sich immer mit fremden Fotos schmückt ; offensichtlich haben sie das , was sie bemängeln nicht richtig gelesen oder sie verstehen es einfach nicht. Das kann vorkommen ist in ihrem Falle aber
grundsätzlich entschuldigt .
Giovanni

Auch wenn der Fußgänger, idealerweise auch noch ein Smartzombie , mir ne Delle ins Blecht klopft bin Ich als Autofahrer immer mitschuldig .

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