Recht des Fussgängers an gleichrangigen Kreuzungen

Wie ist das eigentlich an gleichrangigen Kreuzungen mit Fußgängern die von links kommen????
Fahrzeuge auf der Strasse müßen selbstverständlich warten,

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Vorfahrtsregeln hatten in der Fahrschule mal hohe Priorität. Ist das heute nicht mehr so?

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Unterschätze mal nicht die übermotorisierten Kleinflöhe!

Rate mal, welches dieser beiden Fahrzeuge noch fährt.

Img-20161010-172813

Auf dem Bild stehen beide. 😁

Ich meinte doch danach.

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Der Opel wahrscheinlich nicht? Beim Mitsubishi waren es bestimmt nur einpaar Kratzer und Lackschäden. 😁 😁 😁

Na, so glimpflich kam der Mitsubishi auch nicht davon.
War auch ein wenig Blech verbogen und 3 Lichter kaputt.

Hier im tiefsten Osten kennt doch niemand die Vorfahrtsregeln nach Bundesdeutscher STVO, sonst würden hier nicht so viele Schilder falsch stehen.
Selbst Taxifahrer bleiben stehen obwohl sie zuerst fahren dürfen, das Problem Abgesenkte Gehwegkante, gegenüber auch, nur ich habe Zeichen 205, der andere nicht, die Andere Straße ist Hauptstraße, also hebt das Zeichen 205 meinen Paragraph 10 auf, der gegenüber bleibt nach Paragraph 10,
Also befinde ich mich auf einer Nebenstraße, der gegenüber befindet sich in einer Ausfahrt,
Ich habe Mal einen Fahrlehrer drauf angesprochen, bekam aber ne patzige Antwort: "man sieht doch das das ne Ausfahrt ist", daraus entnehmen ich das die Vorfahrt hier nach der Straßenbreite geregelt ist, zumindest bei den Fahrlehrern.

Im Unterschied zur Frage "Fußgänger-Vorrang oder nicht" ist die (Vorfahrts-)Frage "Nebenstraße oder nicht" manchmal nicht sofort zu beantworten, da sie von mehreren baulichen Gegebenheiten abhängt.

Lange Grundstücksausfahrten und kleine Nebenstraßen können sich sehr ähnlich sehen, und wenn dann noch Belagwechsel, bordsteinähnliche Kanten, verkehrsberuhigte Zonen mit ggf. zurückgesetzten Schildern dazukommen, wird's schnell unübersichtlich, vor allem für Ortsfremde.

Ein Klassiker: Über Einmündungen weitergeführte Rinnsteine, die einen durchgehenden Fahrbahnverlauf suggerieren.

Zitat:

@U.Korsch schrieb am 22. August 2018 um 14:37:09 Uhr:


Ein Klassiker: Über Einmündungen weitergeführte Rinnsteine, die einen durchgehenden Fahrbahnverlauf suggerieren.

Hallo.
In der von dir beschriebenen Konstellation doch klar eine Einfahrt und NICHT vorfahrtsberechtigt.
Weil ich es nicht weiß:" ist nicht eine Straße durch einen eigenen Straßenamen vorgegeben?" Gut das Straßenschild kann fehlen, aber hat dies eine rechtliche Grundlage?

Gruß

Zitat:

@HausmeisterTommy schrieb am 22. August 2018 um 09:53:34 Uhr:


... also hebt das Zeichen 205 meinen Paragraph 10 auf, der gegenüber bleibt nach Paragraph 10,

Du bist dir da ja ziemlich sicher, das wäre ich an deiner Stelle nicht. Es wäre nämlich komisch, dass man durch ein Zeichen 205 Vorrechte gewinnt, die man ohne dieses Zeichen nicht hätte. Außerdem kann nach § 10 StVO beim abgesenkten Bordstein das Zeichen 205 zusätzlich "zur Klarstellung" stehen, es würde dann also nichts an der Regelung ändern. Und schließlich müsste der gegenüber Ausfahrende dann immer Schilder suchen und beachten, die gar nicht für ihn gelten. Das geht beim Zeichen 205 zwar wegen seiner besonderen Form (ebenso beim Stopp-Schild), aber eigentlich muss jeder die Vorfahrtslage für sich selbst beantworten können, ohne dass man nach Schildern in anderen Straßen suchen muss. Ich wäre mir also nicht so sicher, dass du an der Stelle Vorrang vor dem Gegenverkehr hast.

Zitat:

In der von dir beschriebenen Konstellation doch klar eine Einfahrt und NICHT vorfahrtsberechtigt.

Rinnstein, nicht Bordstein. Also nur die Rinne als solche.

Zitat:

@U.Korsch schrieb am 22. August 2018 um 15:34:44 Uhr:



Zitat:

In der von dir beschriebenen Konstellation doch klar eine Einfahrt und NICHT vorfahrtsberechtigt.

Rinnstein, nicht Bordstein. Also nur die Rinne als solche.

G.... zu wissen. Danke.

Gruß

Zitat:

@Florian333 schrieb am 22. August 2018 um 15:21:27 Uhr:



Zitat:

@HausmeisterTommy schrieb am 22. August 2018 um 09:53:34 Uhr:


... also hebt das Zeichen 205 meinen Paragraph 10 auf, der gegenüber bleibt nach Paragraph 10,

Du bist dir da ja ziemlich sicher, das wäre ich an deiner Stelle nicht. Es wäre nämlich komisch, dass man durch ein Zeichen 205 Vorrechte gewinnt, die man ohne dieses Zeichen nicht hätte. Außerdem kann nach § 10 StVO beim abgesenkten Bordstein das Zeichen 205 zusätzlich "zur Klarstellung" stehen, es würde dann also nichts an der Regelung ändern. Und schließlich müsste der gegenüber Ausfahrende dann immer Schilder suchen und beachten, die gar nicht für ihn gelten. Das geht beim Zeichen 205 zwar wegen seiner besonderen Form (ebenso beim Stopp-Schild), aber eigentlich muss jeder die Vorfahrtslage für sich selbst beantworten können, ohne dass man nach Schildern in anderen Straßen suchen muss. Ich wäre mir also nicht so sicher, dass du an der Stelle Vorrang vor dem Gegenverkehr hast.

Das Zeichen 205 am abgesenkten Gehweg ändert erst die Vorfahrt wenn die andere Straße als Hauptstraße ausgeschildert ist, ist keine Hauptstraße ausgeschildert, dann bleibt es auch mit Zeichen 205 beim Paragraph. 10.

Genau das wird wohl in der Fahrschule nicht gelehrt. Schade, denn wenn es kracht habe ich keine Schuld und bekomme mein Auto repariert.

Also, ich will mal das was jetzt noch kommt , ich habe nur die Seite 1 gelesen , nicht kommentieren .
Grundsätzlich Fußgänger haben nur auf Fußgängerüberwegen einen Vorrang ( Vorfahrt nicht , können sie nicht , es Vohrfahrt können nur Fahrzeuge haben ).
Wenn allerdings ein Fahrzeugführer abbiegen will , hat er den Fußgänger durchgehen zu lassen.
hier gilt § 9,3 STVO : Abbiegen .
Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen ; wenn nötig , ist zu warten .
Also nicht mal hier ist ein Vorrang abzuleiten.
Sicher ist:
Wenn ein Fahrzeugführer eine Vorfahrtstraße überqueren will , dann haben es sich Fußgänger zur Angewohnheit gemacht davor quer über die Sraße zu gehen und pochen auf einen gewissen Vortritt . Sie meinen , weil sie sich auf einer Vorfahrtstraß befinden , würde dass auch für sie gelten . Stimmt absolut nicht , denn mit den Zeichen Vorfahrtstraße gibt es nur Vorfahrt für Fahrzeuge .
Das Verhalten der Fußgänger wäre zwar falsch falsch , aber über allen Regeln steht : Der Kraftfahrer muss gegenüber dem Schwächeren verzichten und muss eine Konfrontation vermeiden , gleich welcher Art .
Giovanni.

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