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Recht auf Sachmängelhaftung Ja oder Nein ?

Themenstarteram 26. Oktober 2009 um 20:19

Ich habe vor knapp 2,5 Monate einen A4 Avant 1.8 T B7 163 Ps mit Handschaltung gekauft,dafür genau das selbe Fahrzeug als B6 in Zahlung gegeben deshalb eigentlich einen guten Vergleich .

Mittlerweile bin ich ~ 4000 Km gefahren und hatte schon beim Kauf die Bremsen angemahnt das sie fertig sind,getauscht wurden nur die Beläge nicht die Scheiben bremsen tut der Lt. Prüfstand und TÜV gut und das zählt bei denen nur.

Ich habe beim anderen AH separat nachmessen lassen,Ergebniss vorne/hinten runter bis zur Verschleissgrenze.

Daraufhin habe ich wieder Reklamiert und es wurden alle Räder in meinem Beisein abgenommen und in deren AH nachgemessen ,erst fand man keine Lehre und wollte improvisieren ,danach hatte man eine Bügelmessschraube allerdings als ich selbst nachsehen sollte (deren Ergebniss noch 0,5mm Rest) war sie garnicht richtig bis rangeschraubt und es wurde auch nur die dickste Stelle gemessen nicht versetzt an der ganzen Scheibe.

 

Unser Audi Händler hat hier 3 AH in der Stadt ,wo ich gekauft habe ist der Service schlechter sonst würde ich hier nicht schreiben,deshalb bin ich zum anderen AH gefahren wo wir alle anderen Audis von uns sonst warten lassen.

 

Gut nun fängt das Fahrzeug ständig an zu quietschen beim abbremsen,ein kräftiges bremsen hielft nicht,die Bremsen selbst sind Sauber ,das haben wir bei meinem Sohn in der Werkstatt schon überprüft.

Nun kommt hinzu das ich ab/an beim anfahren mal den 1 Gang nicht gleich reinbekomme,der Wagen fährt sonst Super,also habe ich es in der Werkstatt gleich mit angegeben ob sie das mal mit den Bremsen zusammen überprüfen können (Schaltung einstellen/feinjustieren evtl. entlüften ect.).

 

Nach einer Probefahrt bestätigte sich das quietschen ,was aber schlimmer ist,jetzt soll meine Kupplung kaputt sein und nicht richtig trennen.:confused:

Ich daraufhin ,kann es nicht doch nur an einer feinjustierung liegen beim Schaltgestänge?

Die wiederrum nein beim A4 ist der Motor längs eingebaut und deshalb die Schaltung nicht umgelenkt das man dort etwas feinstellen müßte.

Die Kupplung ist kein Garantiefall fällt dort also raus,und wegen Sachmängelhaftung müßte ich dort hin wo gekauft,er selbst hat ein Verbot mir Tips zu geben weil er wohl selbst schon Probleme mit seinem Chef hatte als er Kunden von anderen AH ihres Unternehmens helfen wollte.

 

Ich war zwischenzeitlich auch nicht untätig trotz Arbeit,und war bei einem alten "Kumpel" mit eigener Werkstatt und hier Innungsmeister der auch die Prüfungen für angehende Meister und Mechatroniker abnimmt.

Der ist Probegefahren und die Kupplung ist vollkommen OK ,und nach seiner Aussage hat er schon oft Audi Schaltungen vom B6/B7 fein eingestellt und das müsse nur gemacht werden bei mir.

 

Egal erstmal Hauptsache heile,nun will ich Morgen zum AH wo ich gekauft habe und das ansprechen mal sehen was die sagen.

 

Was meint Ihr ,ausser das scheinbar langsam aber sicher alle einen übers Ohr zu hauen versuchen,Recht auf Sachmängelhaftung oder nicht?

 

Danke fürs lesen

 

Gruß Rolf

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4 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von MDRS66

Ich habe vor knapp 2,5 Monate einen A4 Avant 1.8 T B7 163 Ps mit Handschaltung gekauft,dafür genau das selbe Fahrzeug als B6 in Zahlung gegeben deshalb eigentlich einen guten Vergleich .

Mittlerweile bin ich ~ 4000 Km gefahren und hatte schon beim Kauf die Bremsen angemahnt das sie fertig sind,getauscht wurden nur die Beläge nicht die Scheiben bremsen tut der Lt. Prüfstand und TÜV gut und das zählt bei denen nur.

Ich habe beim anderen AH separat nachmessen lassen,Ergebniss vorne/hinten runter bis zur Verschleissgrenze.

Daraufhin habe ich wieder Reklamiert und es wurden alle Räder in meinem Beisein abgenommen und in deren AH nachgemessen ,erst fand man keine Lehre und wollte improvisieren ,danach hatte man eine Bügelmessschraube allerdings als ich selbst nachsehen sollte (deren Ergebniss noch 0,5mm Rest) war sie garnicht richtig bis rangeschraubt und es wurde auch nur die dickste Stelle gemessen nicht versetzt an der ganzen Scheibe.

Unser Audi Händler hat hier 3 AH in der Stadt ,wo ich gekauft habe ist der Service schlechter sonst würde ich hier nicht schreiben,deshalb bin ich zum anderen AH gefahren wo wir alle anderen Audis von uns sonst warten lassen.

Gut nun fängt das Fahrzeug ständig an zu quietschen beim abbremsen,ein kräftiges bremsen hielft nicht,die Bremsen selbst sind Sauber ,das haben wir bei meinem Sohn in der Werkstatt schon überprüft.

Nun kommt hinzu das ich ab/an beim anfahren mal den 1 Gang nicht gleich reinbekomme,der Wagen fährt sonst Super,also habe ich es in der Werkstatt gleich mit angegeben ob sie das mal mit den Bremsen zusammen überprüfen können (Schaltung einstellen/feinjustieren evtl. entlüften ect.).

Nach einer Probefahrt bestätigte sich das quietschen ,was aber schlimmer ist,jetzt soll meine Kupplung kaputt sein und nicht richtig trennen.:confused:

Ich daraufhin ,kann es nicht doch nur an einer feinjustierung liegen beim Schaltgestänge?

Die wiederrum nein beim A4 ist der Motor längs eingebaut und deshalb die Schaltung nicht umgelenkt das man dort etwas feinstellen müßte.

Die Kupplung ist kein Garantiefall fällt dort also raus,und wegen Sachmängelhaftung müßte ich dort hin wo gekauft,er selbst hat ein Verbot mir Tips zu geben weil er wohl selbst schon Probleme mit seinem Chef hatte als er Kunden von anderen AH ihres Unternehmens helfen wollte.

Ich war zwischenzeitlich auch nicht untätig trotz Arbeit,und war bei einem alten "Kumpel" mit eigener Werkstatt und hier Innungsmeister der auch die Prüfungen für angehende Meister und Mechatroniker abnimmt.

Der ist Probegefahren und die Kupplung ist vollkommen OK ,und nach seiner Aussage hat er schon oft Audi Schaltungen vom B6/B7 fein eingestellt und das müsse nur gemacht werden bei mir.

Egal erstmal Hauptsache heile,nun will ich Morgen zum AH wo ich gekauft habe und das ansprechen mal sehen was die sagen.

Was meint Ihr ,ausser das scheinbar langsam aber sicher alle einen übers Ohr zu hauen versuchen,Recht auf Sachmängelhaftung oder nicht?

Danke fürs lesen

Gruß Rolf

Das AH soll das mit der Kuplung machen.

Das AH hat eine Gewehrleistungspflicht.

Die gilt für die 6 Monate nach dem Kauf, auch wenn die Kuplung nicht in der Garantie beinhaltet ist muss er das machen oder halt beweisen dass es beim Kauf keine Probleme mit der Kupplung gab und das wird für das AH schwierig.

Bei den Scheiben hast du vermutlich Pech gehabt da das verschleiss Teile sind.

Themenstarteram 27. Oktober 2009 um 16:05

Danke erstmal für Deine Antwort,ich habe leider erst zum 4.11. 8.00 Uhr einen Termin .

Als ich meine Probleme geschildert habe gab es "bisher" keine Ausreden das es nicht unter die Gewährleistung/Sachmängelhaftung fällt nur das man extra früh anfangen möchte da man dann evtl. noch benötigte Teile schnell besorgen kann um die Fehler abzustellen. 

Ich habe gefragt wollen wir nicht gleich mal eine Probefahrt machen damit wir überhaupt wissen wovon wir sprechen ,evtl. kann man ja da schon absehen welche Arbeiten und vorallem Kosten entstehen.

Nein man macht Keinen Termin vor dem Termin alles wird an diesem Tag gemacht,sollte man etwas auseinander nehmen müssen müßte man es ja wieder zusammenbauen um es an dem Tag der Reparatur wieder auseinander zu nehmen.

Meine Sorge ist nicht deren Reparatur ,sondern ist der Zeitpunkt ran ,deren evtl. Streit wer es bezahlt.

Wie setzt man einen Auftrag zur "Nachbesserrung" auf,ich will dort morgens keinen Reperaturauftrag unterschreiben wenn nicht expliziet klar ist wer die Kosten trägt.

 

Was schreibt/ ordnet man an das man auch hinterher noch etwas zur Hand hat falls der Mangel nochmal auftritt?

Kann mir bitte jemand bei der Wortwahl helfen?

 

Gruß Rolf

Ich würde auch den Auftrag folgendes draufschreiben:

"Die Reparatur erfolgt frei von Kosten für den Auftraggeber, ausser sie fällt nicht unter eine Garantieleistung oder unterliegt nicht einer Nachbesserung im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungspflicht.

Sollten Kosten für den Auftraggeber entstehen, so ist vorher schriftlich sein Einverständnis einzuholen."

Wichtig bei allen Reparaturversuchen usw. ist, daß Du etwas schriftlich bekommst. Solltest Du den Wagen zurückgeben wollen, zählen mündliche Vereinbarungen nicht, da sich üblicherweise später niemand mehr daran erinnern kann.

Ich würde mir da keinen Stress machen, da es nur 2 Möglichkeiten gibt:

1. der Wagen wird repariert

2. der Wagen wird zurückgenommen/-gegeben

Allerdings fallen bestimmte Teile, wie schon genannt, nicht unter die Gewährleistung oder Garantie.

Und auch bei meinem Wagen, lässt sich der erste Gang (wenn es kälter ist) nur schwer einlegen.

So wie Du es schilderst ("... gab es "bisher" keine Ausreden das es nicht unter die Gewährleistung/Sachmängelhaftung fällt ..."), sieht es doch ganz so aus, als ob das AH wüsste worum es geht und wie es sich zu verhalten hat.

Gruß und viel Erfolg,

Thilo

Themenstarteram 27. Oktober 2009 um 21:13

Danke Thilo zu Später Stunde.

 

Gruß Rolf 

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