Recht auf Einblick in Werkstatthistorie?

Mercedes E-Klasse W212

Hallo Leute,

ich wünsche schöne und entspannte Weihnachten gehabt zu haben!

Mich beschäftigt mal wieder eine Frage und hoffe auf Eure Einschätzung: Hat man als Kunde das Recht die Werkstatt- und Fahrzeughistorie des eigenen Fahrzeuges einzusehen? Mich würde hier besonders interessieren was bei meinem Jahreswagen werkstattmäßig passiert ist, bevor ich der Eigentümer wurde.

Ich entdecke immer wieder neue Knarz- und Klappergeräusche bei meinem Auto, bei denen ich das Gefühl habe, dass der Fahrzeuginnenraum eventuell schon mal - zumindestens teilweise - zerlegt war.

Liebe Grüße und dann bald einen guten Start in das Jahr 2015!

WakeUp

Beste Antwort im Thema

Guten Tag zusammen,

nachdem sich leider niemand gefunden hat, der weitere Expertise beiträgt, habe ich die Kollegen unserer Rechtsabteilung behelligt.

Deren Auskunft:

  1. So einfach, wie ich mir es vorgestellt hatte, sei es nicht.
  2. Aber der Ansatz nach Teilen der Werkstatthistorie zu fragen, sei dennoch durchaus vielversprechend.

Es komme dabei tatsächlich nicht darauf an, die Werkstatthistorie selbst zu erhalten. Wenn der private Kaufinteressent beim gewerblichen Verkäufer (wie es eine MB-Niederlassung ist) explizit nachfragt, ob sich aus der Werkstatthistorie Anhaltspunkte für Sachmängel ergeben, sollte der gewerbliche Verkäufer schon allein aus der gebotenen Sorgfaltspflicht dort auch nachsehen. Die eigentliche Historie selbst anzufragen, sei weder notwendig noch zielführend. Der Verkäufer müsse sie wahrscheinlich nicht offenbaren und der Käufer hat auch kein Interesse an allen darin enthaltenen Informationen. Dem Käufer genügt die Eingriffshistorie und vom normalen abweichende Besonderheiten des Wagens. Nur danach solle er sich erkundigen, wie von mir vorgeschlagen.
[Anmerkung: Habe den ersten Absatz sowie weiter unten einige Passagen aufgrund der folgenden Repliken editiert, um ihn verständlicher zu machen.]

Die Frage, wie oft ein Fahrzeug laut Historie in der Werkstatt war, lässt sich nicht einfach abbügeln, wenn der private Käufer signalisiert, ihm sei es besonders wichtig, kein Fahrzeug zu kaufen, das ungewöhnlich häufig in die Werkstatt musste. Wenn sich der private Kaufinteressent entsprechend erkundigt und klar zu erkennen gibt, dass dies für ihn eine wichtige Beschaffenheit der Kaufsache sei, wird es für den schweigsamen gewerblichen Verkäufer zumindest unwägbar.

Gerade bei jüngeren Problemfahrzeugen, die sich noch in der Garantie- bzw. Gewährleistungsphase befinden, ist deren Historie (zumindest was die eigenen Werkstätten angeht) für eine Herstellerfiliale zugänglich. Dabei gehe es nicht darum, Einsicht in die Werkstatthistorie zu begehren. Vielmehr erkundige man sich lediglich nach der Zahl der Werkstattaufenthalte. Und diese Information liegt dem MB-Verkäufer zumindest für die MB-Werkstätten vor. Für eine Auskunft müsse er die Werkstatthistorie auch nicht offenbaren. Die Rechtslage werde bei Verschweigen auffällig vieler ungeklärter Werkstattaufenthalte für den allzu zugeknöpften Verkäufer einer MB-Filiale auch unter dem Aspekt der arglistigen Täuschung unkalkulierbar -vor allem wenn sich der Käufer danach explizit erkundigt hatte. Das hatte ich gar nicht auf dem Schirm.

Die Kollegen haben noch zwei Urteile des BGH zu dem Stichwort Arglist erwähnt:
BGH, Urteil vom 27. März 2009 - V ZR 30/08 (NJW 2009, 2120):
Dort ging es um Ansprüche wegen Verschuldens bei Vertragschluss. Diese seien im Sachbereich der §§ 434 ff. BGB nach Gefahrübergang zwar grundsätzlich ausgeschlossen. Das gelte jedoch zumindest dann nicht, wenn der Verkäufer den Käufer über die Beschaffenheit der Sache arglistig getäuscht hat.
Die Fortsetzung dieses Falls endete in einem weiteren

BGH-Urteil vom 12. November 2010 - V ZR 181/09 (NJW 2011, 1280):
Ein Gewährleistungsausschluss ist nach § 444 BGB unwirksam, wenn ein Sachmangel arglistig verschwiegen wurde. An sich trägt die Beweislast der Käufer. Da es sich aber um eine negative Tatsache handelt (nicht aufgeklärt worden zu sein), besteht eine Beweiserleichterung durch eine sog. "sekundäre Behauptungslast": Der Verkäufer muss substantiiert vortragen, wie er aufgeklärt hat und darf nicht einfach die Behauptung, nicht aufgeklärt zu haben, bestreiten. Trägt er nichts vor, gilt sein bloßes Bestreiten, weil unsubstantiiert, gem. § 138 III ZPO als Geständnis (§ 288 ZPO).
In dem Fall (war kein Auto aber das Bürgerliche Gesetzbuch gilt eben für vieles) war die Kaufsache mit einem Mangel behaftet. Dies war den Verkäufern auch bekannt, weil ihnen zuvor deswegen ein Kaufinteressent abgesprungen war. Als sich andere Kaufinteressenten just hinsichtlich der entsprechenden Beschaffenheit der Kaufsache erkundigten, antwortete der Käufer (wahrheitswidrig), er wisse hierzu nichts.
Dabei wussten die Verkäufer ja bereits wegen des abgesprungenen Kaufinteressenten, dass dies ein Umstand war, der für einen verständigen Käufer von kaufentscheidender Bedeutung war. Wenn also ein Kunde seinen Wagen wandelt (das Beispiel hatten wir oben), dann kann man das Auto unter Umständen nicht einfach so auf den Hof der Niederlassung stellen und dem nächsten Käufer andrehen.

Das schriftliche Erkundigen, so meinen meine Kollegen aus der Rechtsabteilung, sei auch ohne juristischen Hintergedanken ein guter Ansatz. Rechtlich gesehen, müsse der Verkäufer vielleicht nicht jedes Zipperlein offenbaren. Für einen Sachmangel sollte es sich schon um eine erhebliche Einschränkung der Nutzbarkeit handeln. Aber was das im Einzelfall sei, müsse dann vor Gericht geklärt werden. Wie das ausgehe, könne keine Rechtsabteilung eines Herstellers mit 100 Prozent Sicherheit prognostizieren. „Die Eignung zur gewöhnlichen Verwendung umfasse nämlich neben der technischen Beurteilung der Funktionstauglichkeit auch den Fahrkomfort“ (Himmelreich / Andreae / Teigelack, Autokaufrecht §6, Rz 51 mit dem Beispiel Knarzen der Sitze und einem Hinweis auf OLG München).

Jedenfalls sei in der Praxis mit einem erhöhten Einigungswillen zu rechnen, wenn sich ein Käufer dementsprechend vorher ausführlich und schriftlich dokumentiert erkundigt habe. Dies vorhersehend, dürften die meisten Profi-Verkäufer bei MB eher bereitwillig Auskunft geben. Und das sei ja schließlich auch das Ziel der Fragen: Für beide Seiten Ärger vermeiden.

Fazit: Es gibt natürlich keine sichere Methode, sich vor Reinfällen zu bewahren. Aber entsprechende Fragen bei der Kaufanbahnung können die Position des Käufers verbessern.

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Zitat:

@GPX8888 schrieb am 27. Dezember 2014 um 20:19:46 Uhr:


Hätte er vor Kauf gewusst, dass das Fahrzeug 17 mal in der Werkstatt war, hätte er nie und nimmer gekauft. Somit kann ich nichts Negatives daran finden, dass solche Daten nicht öffentlich gemacht werden.

Da fällt mir jetzt echt nichts mehr dazu ein.

Ignorance is bliss, oder wie?

"Wenn ich gewusst hätte, dass meine Frau früher ein Mann gewesen ist, würden wir jetzt keine so glückliche Ehe führen"

Wir können das ja noch weiter ausführen: wen geht es denn etwas an, wie weit ich mit dem Auto gefahren bin? Einfach Tacho nullen und gut ist.
Natürlich ist das ganze so nur ein Vorteil für Mercedes. Der Kunde soll schön darüber im Unklaren gelassen werden, sonst ist er womöglich noch in einer besseren Verhandlungsposition.
Datenschutz, na klar... Wenn einem sonst kein Argument mehr einfällt.

Zitat:

@Nandroltom schrieb am 28. Dezember 2014 um 13:52:33 Uhr:



Zitat:

@GPX8888 schrieb am 27. Dezember 2014 um 20:19:46 Uhr:


Hätte er vor Kauf gewusst, dass das Fahrzeug 17 mal in der Werkstatt war, hätte er nie und nimmer gekauft. Somit kann ich nichts Negatives daran finden, dass solche Daten nicht öffentlich gemacht werden.
Da fällt mir jetzt echt nichts mehr dazu ein.
Ignorance is bliss, oder wie?
"Wenn ich gewusst hätte, dass meine Frau früher ein Mann gewesen ist, würden wir jetzt keine so glückliche Ehe führen"

Wir können das ja noch weiter ausführen: wen geht es denn etwas an, wie weit ich mit dem Auto gefahren bin? Einfach Tacho nullen und gut ist.
Natürlich ist das ganze so nur ein Vorteil für Mercedes. Der Kunde soll schön darüber im Unklaren gelassen werden, sonst ist er womöglich noch in einer besseren Verhandlungsposition.
Datenschutz, na klar... Wenn einem sonst kein Argument mehr einfällt.

Schade, dass Du meinen Post nicht verstanden hast, war vielleicht etwas zu kompliziert und zu lang für Dich. Du solltest auch nicht einfach nur einen Satz rauskopieren und dann versuchen, aus dem Zusammenhang gerissene Sätze zu kommentieren, bringt nicht viel und verfälscht leider die Aussagen.

Zitat:

Wenn ich gewusst hätte, dass meine Frau früher ein Mann gewesen ist, würden wir jetzt keine so glückliche Ehe führen

Ist doch nicht so tragisch, dass Deine Frau früher ein Mann war, Hauptsache sie ist jetzt glücklich. 😉

Zum Thema Datenschutz, setz Dich doch einfach mal etwas intensiver mit der Materie auseinander und denk mal einfach darüber nach, warum es in Deutschland Gesetze zum Thema Datenschutz gibt. Das hat schon seine Gründe. Kann natürlich auch sein, dass Du zu den Kundenkarten-Lemmingen gehörst und Dein ganzes Leben ohnehin auf Facebook teilst und somit der Datenschutz für Dich ohnehin nicht relevant ist. Btw, weißt Du auch zu 100%, wie Deine Frau ihr Leben vor Dir gestaltet hat? Sicher?

Deine Argumentation ist übrigens nicht zielführend, da Dinge wie Kilometerstand zweifelsfrei den Wert eines Fahrzeuges beeinflussen, und das auch sicherlich mehr, als der zweiten Kompressor der Luftfederung oder ein neues Navigationsgerät. Und Informationen über wertbeeinflussende Faktoren bekommt man aus meiner Sicht relativ stressfrei. Ich habe zumindest bisher immer vor Kauf eines Gebrauchtfahrzeuges bei einem Mercedeshändler unaufgefordert alle Infos über Unfallreparaturen bekommen. Übrigens, wenn ich jetzt ein Fahrzeug kaufe mit 80tkm, das z.B. ein neues Getriebe, ein neues Navi und z.B. einen neuen Fahrersitz hat, alles auf Garantie oder Kulanz, ist dann dieses Fahrzeug günstiger oder teurer als ein Fahrzeug, das diese Neuteile nicht hat? Wie würdest Du das bewerten?

Vorweg gesagt, ich spreche niemanden persönlich an.

Ich finde, hier wurden auch fernab vom Datenschutz genug Argumente gegen die Einsicht geliefert. Die Argumente für die Einsicht liegen klar auf der Hand, aber die Gegenargumente einfach zu ignorieren hat was von "mit dem Kopf durch die Wand".

Bevor es hier ins lächerliche abdriftet, sollte man vielleicht sachlich beim Thema bleiben und bevor man sich überhaupt dazu äußert, sollte man vielleicht auch die vorherigen drei Seiten lesen.

Gruß

Es wird ja gerade in der Wirtschaftslobby intensiv besprochen, wie man zukünftig mit dem deutschen Datenschutzgesetz umgeht. Da hat sich Deutschland weltweit isoliert. Aber das nur am Rande, denn das Thema Datenschutz ist in diesem Zusammenhang nur ein vorgeschobenes Argument, wie überhaupt gerne Datenschutz dann plötzlich herausgeholt wird, wenn man etwas nicht offenbaren möchte. Datenschutz im Auto ist zudem in Diskussion: Die Daten der Steuergeräte im Auto, warum dürfen sie überhaupt gespeichert werden und wer darf sie sehen, verwenden, löschen? Und das in Datenschutz-Deutschland, wo erste Kunden schon im neuen Comand auf abschaltbarem Live Traffic bestehen...

Das BDSG (Bundersdatenschutzgesetz) regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten. Für die Privatwirtschaft, die zu gewerblichen oder kommerziellen Gründen Daten erhebt, bedeutet das, alle Daten, die über eine Person gespeichert sind, müssen für diese auch zugänglich sein. Es besteht eine Auskunftspflicht. Da die ja offenbar verwehrt wird und es anscheinend auch keine Löschfristen für diese Werkstatthistorie gibt, zeigt das, es sind offenbar nach Rechtsauffassung von Mercedes keine pesonenbezogenen Daten. Das kann ich nachvollziehen, schließlich ist das Kennzeichen nicht Teil der Historie, nur die FIN.

Also gibt es andere Gründe, die Daten vorzuenthalten, z.B. Betriebs- und Geschäftsgeheimnis. Coca Cola muß das Rezept nicht veröffentlichen, Mercedes nicht die Werkstatthistorie zeigen. So einfach ist das. Vor dem Kauf ist man in einer guten Position und kann die Daten auch schon mal einsehen. Der Ton macht die Musik, immer freundlich sein. Wird einem die Einsicht dennoch verwehrt, kann man Schlüsse ziehen.

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Hallo ins Forum,

ich habe jetzt neben einer ausführlichen Google-Suche (die überraschend wenig zutage föderte) auch in der kostenpflichtigen Datenbank Genios Pressearchive sowie Rechtsprechung durchforstet. Ich denke, ich mache es in Zukunft wie folgt: Ich frage nicht nach der Werkstatthistorie, sondern nach den Informationen, die einen Käufer darin wirklich interessieren. Beim nächsten Erwerb eines Jungen Sterns schreibe ich daher dem MB-Händler eine Nachricht mit zwei Fragen.

  1. Gab es bei dem Wagen neben der Behebung von Unfall-Schäden weitere Reparaturen oder gab es weitere Maßnahmen und Eingriffe an dem Fahrzeug, wie zum Beispiel Austausch oder Nachjustierung von Bauteilen oder Fahrzeugsystemen?
  2. Gab es durch den vorherigen Eigentümer (berechtigte oder unberechtigte) Beanstandungen an dem Wagen, deretwegen das Fahrzeug in einer MB-Niederlassung oder der Werkstatt eines MB-Vertragspartners vorgestellt wurde (Werkstatthistorie)?

Wenn eine der Fragen mit Ja beantwortet wird, dann hake ich weiter nach - immer schön schriftlich. Wenn die Antwort verweigert wird, dann werte ich das als Nein und sage dieses dem Händler auch - verbunden mit dem Hinweis: Wenn es keine Maßnahmen gab, liegen auch keine Daten vor, auf deren Datenschutz man sich berufen kann. Spätestens nach diesem Hinweis steht der Verkäufer vor einem Dilemma. Zudem erkundige ich mich auf diesem Weg nach der Beschaffenheit der Kaufsache bei einem "fachkundigen Verkäufer." Zitat aus einem Beschluss des OLG (Oberlandesgericht) Düsseldorf vom 15.11.2012, Aktenzeichen I-3 W 228/12:

"Handelt es sich bei dem Verkäufer um einen Gebrauchwagenhändler, so ist die Interessenlage typischerweise dadurch gekennzeichnet, dass der Käufer sich auf besondere, ihm in aller Regel fehlende Erfahrung und Sachkunde des Händlers verlässt. Er darf daher darauf vertrauen, dass der Händler für Erklärungen zur Beschaffenheit des Fahrzeugs, die er in Kenntnis dieses Umstands abgibt, die Richtigkeitsgewähr übernimmt..."

Rechtlich bin ich damit zwar immer noch nicht auf der sicheren Seite. Die Frage, ob die Angaben lediglich als Beschaffenheitsangabe oder aber als Beschaffenheitsgarantie zu werten sind, ist unter Berücksichtigung der beim Abschluss eines Kaufvertrags über ein Gebrauchtfahrzeug typischerweise gegebenen Interessenlage des konkreten Einzelfalls zu beantworten. Aber in der Realität wird doch Folgendes passieren: Der (fest) angestellte Verkäufer in der NL geht jetzt mit einem deutlichen höheren Einsatz "ins Casino", sprich in eine rechtliche Auseinandersetzung. Festangestellte MB-Verkäufer ticken ziemlich wahrscheinlich nach derselben Konzernmentalität wie viele Angestellte von anderen Großkonzernen auf Gottes weitem Erdenrund: Sie werden kein Risiko eingehen und irgendetwas verschweigen. Und damit habe ich die Informationen, die ich aus der Werkstatthistorie haben wollte.
Vorsichtshalber der Hinweis: Die hier gemachten Ausführungen sind lediglich meine persönliche Meinung und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. 😎

In der Theorie hört sich das ganz gut an. Starte doch mal einen konkreten Versuch, ich bin gespannt, welche Informationen Du bekommst. Vielleicht liegt ja in der vernünftigen Fragestellung die Lösung dieses Problems, zumal die Interessenslage des Verkäufers unter Umständen eine andere ist als des Werkstattmeisters. Allerdings keine Lösung für all die Fahrzeugbesitzer, die ihren Wagen irgendwo bei einem markenfremden Händler oder von privat gekauft haben und meinen, der alleinige Besitz des Fahrzeuges müsste dazu führen, dass Mercedes jegliche Tätigkeit lückenlos seit Produktion des Fahrzeuges sofort aushändigt.

Wenn ich das auf meinen 🙂 übertrage, dann wäre das schon mal sehr spannend, wie die das intern handhaben würden. Es gibt einen Gebrauchtwagenverkäufer, mit dem ich kommunizieren müsste und es gibt einen Werkstattmeister, der Zugriff auf die Historie eines Fahrzeuges hat. Somit müsste der Verkäufer die Infos vom Meister bekommen, ausgedruckt wird vermutlich eher nichts, in den Bildschirm schauen und sich alles merken wird auch schwierig. Und dann kommt noch erschwerend hinzu, dass der Verkäufer beurteilen müsste, welche Informationen für Dich als Käufer relevant sind oder nicht. Stellt sich wiederum die Frage, ob bei diesem Ablauf ein Gebrauchtwagenverkäufer technisch so umfassend informiert sein muss, dass er aus einer vorhandenen Werkstatthistorie eindeutig die Punkte rausziehen kann, die relevant sind. Oder kann man an dem Punkt unterstellen, dass ein Gebrauchtwagenverkäufer (der ja kein ausgebildeter KFZ-Mechaniker sein muss) technisch so in der Materie sein muss, dass er aller relevanten Informationen aufbereiten kann? Würde man Deine erste Frage beantworten wollen, dann müsste auch ein ausgetauschter PDC-Sensor oder ein nachjustierter Tankdeckel in den Informationen auftauchen, sogar eine ausgetauschte Zierleiste mit Flugrost müsste angeführt werden. Macht das grundsätzlich Sinn oder sind solche Dinge ohnehin nicht relevant, da ja bereits behoben?

Zunächst einmal muss er ja nur mit ja oder nein antworten. Ich will einfach meine Verhandlungsbasis für den Fall der Fälle verbessern. Fragen darf man wohl und so aus der Welt sind die Fragen auch nicht. Er kann sich ja auf die wesentlichen Punkte konzentrieren. Das mag etwas unbestimmt klingen - aber machen wir uns nichts vor: Wenn an dem Auto was war / ist, dann ist das dem Profi-Verkäufer von MB doch meistens klar. Wenn er auf diese Fragen hin trotzdem schweigt, muss er sich hinterher im Fall der Fälle schon eher Rückfragen vom Richter oder Verbraucher-Journalisten gefallen lassen.
Aber: Ein wasserdichtes System gibt's halt nicht. Versuch macht "kluch". Besser das, als gar nichts (klingt leicht ähnlich wie der Mercedes Claim)

@rus:

Deine Idee gefällt mir sehr gut. Leider hatte ich - gerade bei Gebrauchtwagenveräufern in den Werksniederlassungen - leider nie das Gefühl, dass sie mir ein Auto verkaufen wollen/müssen. Teilweise musste ich eine Wartenummer ziehen und sobald meine Fragen etwas zu tief gingen, wurde versucht, das Gespräch freundlich zu beenden. Teilweise war es gruselig mit welcher Inkompetenz hier verkauft wird, aber so lange in einer großen Niederlassung ca. 100 Autos pro Monat durchlaufen, werden die sich bei wenigen besonders anspruchsvollen Kunden keine überdurchschnittliche Mühe gegeben und auch noch die Historie sichten.

Zitat:

@wakeup18 schrieb am 29. Dezember 2014 um 18:38:03 Uhr:


@rus:

Deine Idee gefällt mir sehr gut. Leider hatte ich - gerade bei Gebrauchtwagenveräufern in den Werksniederlassungen - leider nie das Gefühl, dass sie mir ein Auto verkaufen wollen/müssen. Teilweise musste ich eine Wartenummer ziehen und sobald meine Fragen etwas zu tief gingen, wurde versucht, das Gespräch freundlich zu beenden. Teilweise war es gruselig mit welcher Inkompetenz hier verkauft wird, aber so lange in einer großen Niederlassung ca. 100 Autos pro Monat durchlaufen, werden die sich bei wenigen besonders anspruchsvollen Kunden keine überdurchschnittliche Mühe gegeben und auch noch die Historie sichten.

Eben für das Problem ist mein Vorschlag mitgedacht. Wenn er abwimmelt, hat er hinterher trotzdem das Problem, geschwiegen zu haben. Gehen wir davon aus, dass Du mit Sicherheit irgendwo kaufst. Wenn hinterher was ist, Du überall gefragt hast und der letztendliche Verkäufer sagte nur irgendwas in Richtung "der Wagen ist ok", dann hat er die Frage beantwortet. Das wird nicht in allen Konstellationen immer funktionieren. Aber es erhöht zumindest Deine Chancen, bei Verhandlungen mehr Kulanz zu bekommen - eben weil Du detaillierter gefragt hattest. Wenn es rechtlich nicht reicht, kannst Du immer noch zum Verbrauchermagazin von ARD oder ZDF oder sonstwem gehen. Was will er denen sagen? Dass er Deine punktgenauen Fragen nicht für unwichtig hielt?

Wenn einer nichts sagt, sagt er nichts. Das wird auch durch "Wenn Du nichts sagst, heißt das Ja/Nein" nicht anders.

Welche Frage bzw. Antwort wäre denn später tatsächlich relevant? Mir fehlt gerade die Phantasie. 🙂

@rus: Ich glaube, du malst dir das etwas einfacher als es ist. Wenn ein Verkäufer schweigt und du das Auto trotzdem kaufst, hast du es akzeptiert. Und so lange kein Kaufvertrag zustande kommt, kann man auch niemanden vor Gericht belangen.

ARD oder ZDF, bleib bitte mal auf dem Teppich, jedenfalls mit diesen Argumenten wird dir auch da keiner Gehör schenken.

Ich sehe hier jetzt auch überhaupt nicht das Problem was du ansprichst. Der TE berichtet von immer mehr Klappergeräuschen die mit der Zeit auftauchen, heißt, der Wagen war beim Kauf in Ordnung? Insofern lügt auch kein Verkäufer wenn er etwas anderes behauptet. Selbst wenn es ein Unfallwagen war muss der Verkäufer davon noch lange nichts wissen, denn der von dem er ihn gekauft hat, wäre in der Pflicht gewesen seinen Käufer darüber zu informieren, also macht auch dann der Verkäufer nicht zwingend etwas falsch.

Was hier scheinbar vergessen wird ist doch, es ist Hose wie Jacke ob mal etwas repariert wurde, wenn es repariert wurde und beim Kauf des Fahrzeuges in Ordnung war. Worüber will man sich denn bitte auch beklagen wenn man ein tadelloses Fahrzeug kauft, selbst wenn schon 1000 Reparaturen daran vorgenommen wurden?

Junge junge, die armen Verkäufer.. Manche haben es verdient, weil es unehrliche Typen sind, aber das trifft noch lange nicht auf alle zu, ich betone manche.

Manchmal habe ich das Gefühl, seit Advocard wedelt jeder mit einem Anwalt rum den er sich nicht mal aussuchen kann.

Guten Morgen ins Forum!

Nehmen wir mal an, Ihr habt bei Mercedes.de Euren guten Gebrauchten entdeckt und einer von Euch hat den Wagen von SternMB oder brazzident verkauft bekommen (SternMB http://www.motor-talk.de/.../...nsaubere-schaltvorgaenge-t4691931.html).

Ihr habt die beiden Fragen an die NL gemailt, die den Wagen ausgeschrieben hat. Und man hat Euch geantwortet: "Der Wagen steht technisch und optisch völlig in Ordnung da, kein Grund zur Sorge. Abgesehen davon empfehlen wir immer den Abschluss von MB100." Und antworten wird die NL immer irgendwas. Meinetwegen auch: "Wir verkaufen den Wagen in Kommission und können zur Vorgeschichte nichts sagen." (obwohl die NL die Werkstatthistorie des nicht so alten Wagens ja hat).

Daraufhin macht ihr einen schönen Wochenend- Sommerausflug nach Stuttgart, fahrt gegen 15 Uhr das von einer vorherigen Probefahrt warm gefahrene Auto und schlagt dann zu.

Kurze Zeit später beginnen die Probleme von SternMB oder brazzident wieder aufzutreten. Nur diesmal bei Euch. Nach einem Vierteljahr wollt ihr wandeln. Aber die NL bockt, Ihr schaltet einen Anwalt ein und im Lauf des Verfahrens kommt die Werkstatthistorie doch auf den Tisch (Beweisbeschluss). Da wird der Richter schnell einen Vergleich zu Euren Gunsten anregen.

Ich bin nicht gänzlich unbeleckt, was Juristen und Journalisten angeht. Wenn Ihr jetzt mit der Verbraucher-Sendung Markt vom SWR winkt - was soll denn die Gegenseite dann sagen? Sie habe nicht gewusst, dass der Wagen eine Vorgeschichte hat und Eure Fragen deshalb geschickt "umschifft"? Stimmt ja nicht. Sie kommen nie aus dem Vorhalt heraus, der lautet: Sie sind ein professioneller Verkäufer, wussten um die Vorgeschichte der Verkaufssache und haben sie dem Käufer trotz dessen expliziter Frage vor dem Kauf verschwiegen.

Wenn das Auto dagegen vor Eurem Kauf in der Werkstatt kuriert wurde und ihr habt keine Probleme damit, dann werdet Ihr Euch nie mit dem Verkäufer streiten. Wenn Ihr über die Vorgeschichte informiert wurdet und jetzt ohne Probleme fahrt, dann habt Ihr wahrscheinlich ein gutes Schnäppchen gemacht. Freut Euch und zerbrecht Euch nicht den Kopf der NL. Ihr seid die Käufer mit Euren Interessen. MB schaut schon auf seine eigenen, keine Sorge.

Und immer noch: die Vorgeschichte ist für Deine Rechte als Verbraucher irrelevant.

Dein Recht auf Wandlung beginnt nach dem dritten fehlgeschlagenen Reparaturversuch nach *Deinem* Kauf. Was vorher war ändert da absolut nichts dran. Ob der Verkäufer gewusst hat, dass es vorher schon Probleme gab ist deshalb auch egal - das Recht auf Wandlung hast Du so oder so. Du gewinnst keinerlei Rechte hinzu.

Zitat:

Ihr habt die beiden Fragen an die NL gemailt, die den Wagen ausgeschrieben hat. Und man hat Euch geantwortet: "Der Wagen steht technisch und optisch völlig in Ordnung da, kein Grund zur Sorge. Abgesehen davon empfehlen wir immer den Abschluss von MB100." Und antworten wird die NL immer irgendwas. Meinetwegen auch: "Wir verkaufen den Wagen in Kommission und können zur Vorgeschichte nichts sagen." (obwohl die NL die Werkstatthistorie des nicht so alten Wagens ja hat).

Äh...nein. Hier haben doch einige User ihre Erfahrungen geschildert. NL antworten sehr gerne auch mal nicht.

Aber nehmen wir an, sie antworten. Du hast kein Geschäft, nicht wahr? Ich habe eins und weiß genau, dass man niemals bei Voranfragen seinen Spielraum verengen sollte. Also würde ich als NL das antworten, was Daimler unter dem Punkt "Junge Sterne", "Qualität" vorgibt. Da kannst du rechtlich nichts mit anfangen und bist als Kunde dennoch beruhigt:

Unsere Junge Sterne müssen einen strengen Gebrauchtwagen-Check erfolgreich bestehen. TÜV-Abnahme und Abgasuntersuchung dürfen nicht länger als 3 Monate zurückliegen. Die nächste Wartung darf erst frühestens nach 6 Monaten (bis 7.500 km) fällig sein. Werkstattleiter und Verkaufsberater bezeugen den einwandfreien Zustand des Fahrzeugs mit einer Unterschrift auf der Zertifizierungsurkunde Ihres Jungen Sterns.

Zitat:

Ich bin nicht gänzlich unbeleckt, was Juristen und Journalisten angeht. Wenn Ihr jetzt mit der Verbraucher-Sendung Markt vom SWR winkt - was soll denn die Gegenseite dann sagen?

Bist du denn von Demografie beleckt? Dann kannst du dir selber ausrechnen, wie man mit Leuten, die mit Öffentlichkeit drohen, umgeht. Es gibt vielleicht 20 Sendungen oder Fachzeitschriften, wo man so etwas vorbringen kann. Die erscheinen bestenfalls wöchentlich und bringen einen Fall. Es sind also 1000 Fälle/Jahr. Der Prozentsatz der Querulanten ist unabhängig von Gesellschaftssystem und Zeit immer 2% einer jeden Gesellschaft. Bei 30 Millionen Fahrzeugbesitzern in Deutschland sind das 600.000. Also sind das 600 potenzielle Briefe/Mails pro Kummerkasten und pro Woche. Und dazu kommen noch die berechtigt beschwerten, was vermutlich viel mehr sind. 30 Millionen Autos bedeuten 45 Millionen Werkstattaufenthalte im Jahr. Wenn nur 10% nicht zur vollen Zufriedenheit ausfallen wären das 4,5 Millionen potenzielle Schreiber. Die Briefkästen dieser Magazine sind also riesige Müllcontainer, wo kein Mensch sich die Mühe machen kann, das auch nur vorzusichten. Die greifen aus dem Berg einfach zehn raus, lesen die - sortieren Querulanten und anangemessene Anspruchsteller, unsymphatische oder wohlhabene Typen heraus - und haben dann ihren Fall. Der Rest heizt das Redaktionshochhaus.

Mercedes weiß um diese Mengenverhältnisse genau, die Mailadressen der Vorstandsmitglieder waren/sind schließlich auch so ein Einfallstor für die Empörung der Oft-Empörten. Die von Zetsche funktioniert schon nicht mehr, vermutlich, weil einfach zu viele Mails für das geschulte Team kamen (er selber hatte die Mails nie zu Gesicht bekommen). Also wird man auf solche Drohungen gar nichts geben. Kommt dann tatsächlich mal eine schriftliche Anfrage, wird die NL die zentrale Pressezentrale eingeschaltet und die übernimmt. Easy.

Die Historie wird doch vom Verkäufer nicht geprüft. Der Verkäufer verlässt sich auf den Prüfbericht der Dekra etc. Also kann der auch nicht wissen was am Fahrzeug war.

Wandeln kannst du nur wenn ein Fehler 3x ohne Erfolg nachgearbeitet wurde.

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