Recht auf Einblick in Werkstatthistorie?
Hallo Leute,
ich wünsche schöne und entspannte Weihnachten gehabt zu haben!
Mich beschäftigt mal wieder eine Frage und hoffe auf Eure Einschätzung: Hat man als Kunde das Recht die Werkstatt- und Fahrzeughistorie des eigenen Fahrzeuges einzusehen? Mich würde hier besonders interessieren was bei meinem Jahreswagen werkstattmäßig passiert ist, bevor ich der Eigentümer wurde.
Ich entdecke immer wieder neue Knarz- und Klappergeräusche bei meinem Auto, bei denen ich das Gefühl habe, dass der Fahrzeuginnenraum eventuell schon mal - zumindestens teilweise - zerlegt war.
Liebe Grüße und dann bald einen guten Start in das Jahr 2015!
WakeUp
Beste Antwort im Thema
Guten Tag zusammen,
nachdem sich leider niemand gefunden hat, der weitere Expertise beiträgt, habe ich die Kollegen unserer Rechtsabteilung behelligt.
Deren Auskunft:
- So einfach, wie ich mir es vorgestellt hatte, sei es nicht.
- Aber der Ansatz nach Teilen der Werkstatthistorie zu fragen, sei dennoch durchaus vielversprechend.
Es komme dabei tatsächlich nicht darauf an, die Werkstatthistorie selbst zu erhalten. Wenn der private Kaufinteressent beim gewerblichen Verkäufer (wie es eine MB-Niederlassung ist) explizit nachfragt, ob sich aus der Werkstatthistorie Anhaltspunkte für Sachmängel ergeben, sollte der gewerbliche Verkäufer schon allein aus der gebotenen Sorgfaltspflicht dort auch nachsehen. Die eigentliche Historie selbst anzufragen, sei weder notwendig noch zielführend. Der Verkäufer müsse sie wahrscheinlich nicht offenbaren und der Käufer hat auch kein Interesse an allen darin enthaltenen Informationen. Dem Käufer genügt die Eingriffshistorie und vom normalen abweichende Besonderheiten des Wagens. Nur danach solle er sich erkundigen, wie von mir vorgeschlagen.
[Anmerkung: Habe den ersten Absatz sowie weiter unten einige Passagen aufgrund der folgenden Repliken editiert, um ihn verständlicher zu machen.]
Die Frage, wie oft ein Fahrzeug laut Historie in der Werkstatt war, lässt sich nicht einfach abbügeln, wenn der private Käufer signalisiert, ihm sei es besonders wichtig, kein Fahrzeug zu kaufen, das ungewöhnlich häufig in die Werkstatt musste. Wenn sich der private Kaufinteressent entsprechend erkundigt und klar zu erkennen gibt, dass dies für ihn eine wichtige Beschaffenheit der Kaufsache sei, wird es für den schweigsamen gewerblichen Verkäufer zumindest unwägbar.
Gerade bei jüngeren Problemfahrzeugen, die sich noch in der Garantie- bzw. Gewährleistungsphase befinden, ist deren Historie (zumindest was die eigenen Werkstätten angeht) für eine Herstellerfiliale zugänglich. Dabei gehe es nicht darum, Einsicht in die Werkstatthistorie zu begehren. Vielmehr erkundige man sich lediglich nach der Zahl der Werkstattaufenthalte. Und diese Information liegt dem MB-Verkäufer zumindest für die MB-Werkstätten vor. Für eine Auskunft müsse er die Werkstatthistorie auch nicht offenbaren. Die Rechtslage werde bei Verschweigen auffällig vieler ungeklärter Werkstattaufenthalte für den allzu zugeknöpften Verkäufer einer MB-Filiale auch unter dem Aspekt der arglistigen Täuschung unkalkulierbar -vor allem wenn sich der Käufer danach explizit erkundigt hatte. Das hatte ich gar nicht auf dem Schirm.
Die Kollegen haben noch zwei Urteile des BGH zu dem Stichwort Arglist erwähnt:
BGH, Urteil vom 27. März 2009 - V ZR 30/08 (NJW 2009, 2120):
Dort ging es um Ansprüche wegen Verschuldens bei Vertragschluss. Diese seien im Sachbereich der §§ 434 ff. BGB nach Gefahrübergang zwar grundsätzlich ausgeschlossen. Das gelte jedoch zumindest dann nicht, wenn der Verkäufer den Käufer über die Beschaffenheit der Sache arglistig getäuscht hat.
Die Fortsetzung dieses Falls endete in einem weiteren
BGH-Urteil vom 12. November 2010 - V ZR 181/09 (NJW 2011, 1280):
Ein Gewährleistungsausschluss ist nach § 444 BGB unwirksam, wenn ein Sachmangel arglistig verschwiegen wurde. An sich trägt die Beweislast der Käufer. Da es sich aber um eine negative Tatsache handelt (nicht aufgeklärt worden zu sein), besteht eine Beweiserleichterung durch eine sog. "sekundäre Behauptungslast": Der Verkäufer muss substantiiert vortragen, wie er aufgeklärt hat und darf nicht einfach die Behauptung, nicht aufgeklärt zu haben, bestreiten. Trägt er nichts vor, gilt sein bloßes Bestreiten, weil unsubstantiiert, gem. § 138 III ZPO als Geständnis (§ 288 ZPO).
In dem Fall (war kein Auto aber das Bürgerliche Gesetzbuch gilt eben für vieles) war die Kaufsache mit einem Mangel behaftet. Dies war den Verkäufern auch bekannt, weil ihnen zuvor deswegen ein Kaufinteressent abgesprungen war. Als sich andere Kaufinteressenten just hinsichtlich der entsprechenden Beschaffenheit der Kaufsache erkundigten, antwortete der Käufer (wahrheitswidrig), er wisse hierzu nichts.
Dabei wussten die Verkäufer ja bereits wegen des abgesprungenen Kaufinteressenten, dass dies ein Umstand war, der für einen verständigen Käufer von kaufentscheidender Bedeutung war. Wenn also ein Kunde seinen Wagen wandelt (das Beispiel hatten wir oben), dann kann man das Auto unter Umständen nicht einfach so auf den Hof der Niederlassung stellen und dem nächsten Käufer andrehen.
Das schriftliche Erkundigen, so meinen meine Kollegen aus der Rechtsabteilung, sei auch ohne juristischen Hintergedanken ein guter Ansatz. Rechtlich gesehen, müsse der Verkäufer vielleicht nicht jedes Zipperlein offenbaren. Für einen Sachmangel sollte es sich schon um eine erhebliche Einschränkung der Nutzbarkeit handeln. Aber was das im Einzelfall sei, müsse dann vor Gericht geklärt werden. Wie das ausgehe, könne keine Rechtsabteilung eines Herstellers mit 100 Prozent Sicherheit prognostizieren. „Die Eignung zur gewöhnlichen Verwendung umfasse nämlich neben der technischen Beurteilung der Funktionstauglichkeit auch den Fahrkomfort“ (Himmelreich / Andreae / Teigelack, Autokaufrecht §6, Rz 51 mit dem Beispiel Knarzen der Sitze und einem Hinweis auf OLG München).
Jedenfalls sei in der Praxis mit einem erhöhten Einigungswillen zu rechnen, wenn sich ein Käufer dementsprechend vorher ausführlich und schriftlich dokumentiert erkundigt habe. Dies vorhersehend, dürften die meisten Profi-Verkäufer bei MB eher bereitwillig Auskunft geben. Und das sei ja schließlich auch das Ziel der Fragen: Für beide Seiten Ärger vermeiden.
Fazit: Es gibt natürlich keine sichere Methode, sich vor Reinfällen zu bewahren. Aber entsprechende Fragen bei der Kaufanbahnung können die Position des Käufers verbessern.
108 Antworten
Ich weiß, dass MB sich mit der Herausgabe der Daten mit dem Argument des Datenschutzes "ziert", jedoch bezweifle ich, dass dies vor Gericht haltbar wäre. Als Käufer eines Gegenstandes mit bekannt dokumentierter Historie erwirbt man diese mit und da praktisch keine personenbezogenen Daten daraus abzuleiten sind gibt es auch kein schützenswertes Interesse der Vorbesitzer. Ebensogut dürfte man ja auch kein Wartungsheft augehändigt bekommen.
In der Praxis wird es jedoch zielführender sein, mit dem Annahmemeister des Vertrauens einen "inoffiziellen Deal" ohne Hardcopy zu suchen.
Das Wartungsheft pflegt der jeweilige Besitzer doch freiwillig um sein Fahrzeug eventuell besser wiederverkaufen zu können, oder nicht? Wenn MB einfach Daten raus gibt, fehlt das Einverständnis des Vorbesitzers.
Eigentlich geht es ja auch niemanden was an, wann ich mit meinem Auto wegen was in der Werkstatt war.
Allerdings verstehe ich den Wunsch die Werkstatthistorie einzusehen. Nur wie soll sowas umgesetzt werden? Ohne Kompromisse geht das wohl kaum, von daher wäre ein "Recht" darauf ja schon eher ein faules Ei. Denn es gibt ja nicht nur MB Werksttätten, die komplette Historie zu bekommen wäre als bei den meisten Fahrzeugen ohnehin kaum möglich.
Seitens MB verstehe ich es auch, dass sie dem Kunden keine Einsicht geben wollen. Ich glaube dann hätten sie ganz viel Ärger, weil viele der Meinung wären, das Fahrzeug wäre ihnen zu teuer verkauft worden.
Worauf es ankommt ist doch, dass beim Kauf alles mit dem Fahrzeug in Ordnung ist, und sollte das nicht der Fall sein, kann man sich auf die gesetzliche Gewährleistung berufen, was ja oft auch durch die Garantie des Herstellers nicht nötig ist. Ob mal eine Zierleiste ausgetauscht wurde, spielt ja auch insofern schon keine Rolle, dass es kein potentieller Sicherheitsmangel wäre. Unfallschäden müssen ja nach wie vor angegeben werden.
So wie ich das sehe, ist also das Wichtigste gegeben.
Also die ganze Sache ist ganz einfach. Geht zu eurem Werkstattmeister des Vertrauens und fragt ganz nett ob der die Historie mal mit euch überprüfen kann. Ausdrucken machen die ungern solange ihr nicht im Fahrzeugschein steht aber zumindest könnt ihr euch die Sache anschauen.
Bei anderen Herstellern ist das genauso. Hab einen Bekannten der hat bei BMW die Auskunft am Telefon erhalten. Wie gesagt das kommt immer darauf an wie nett ihr fragt und ganz wichtig wie der andere gerade drauf ist. Wenn er im Stress ist weil ihn den ganzen Tag Kunden genervt haben wird er auch keine Zeit haben.
Ja, da muss man wahrscheinlich auch den richtigen Tag und Moment erwischen. 😉
Ähnliche Themen
Zitat:
@rus schrieb am 27. Dezember 2014 um 07:57:46 Uhr:
Das Argument Datenschutz gilt bei der Werkstatthistorie gewiss nicht generell. Spätestens wenn der Wagen vorher ein Mietwagen war, fehlt den Daten der Werkstatthistorie der Personenbezug und damit die Verbindung zum Argument „Schutz persönlicher Daten“. Auch ist generell keineswegs klar, welche Daten der Werkstatthistorie personenbezogene Informationen enthalten (sollen).
Ich sehe den Datenschutz hier auch mehr als bequemen Deckmantel. Allerdings ist Datenschutz recht weit gefasst. Es geht mich einfach nichts an, was irgendein Dritter vorher getan hat. Und spätestens, wenn Werkstattbesuche mit Terminen verbunden werden, wird es langsam grenzwertig.
Zitat:
Inzahlungnahme
Wie ist es mit dem Datenschutzargument, wenn MB in Gestalt seiner Niederlassung Dir beim Neuwagenkauf das Angebot macht, Deine E-Klasse in Zahlung zu nehmen? Darf MB dann „Deinen“ Teil der Werkstatthistorie zur Kalkulation nutzen? Ist es in diesem Fall angemessen, dass nur der Hersteller den Teil der Werkstatthistorie kennt, die Dein Wagen vor Dir hatte und Du nicht?
Klar. Schließlich stand das Auto ja bei Mercedes, und sie haben Zugang zu Informationen, die sie selbst gesammelt haben. Sollen sie die wieder "vergessen"?
Zitat:
Verkauf JS
Ist das angemessen, wenn Dir eine NL eine gebrauchte E-Klasse Junge Sterne (aber auch Vorführwagen / Werkswagen) verkauft oder müsste sie in diesem Fall nicht zumindest bei auffälligen Wagen von sich aus darauf hinweisen? Nur aus der Auffälligkeit lassen sich ja noch lange nicht personenbezogene Daten ableiten.
Aufzuzählen sind wohl nur vorliegende Mängel. Und wenn das Fahrzeug zum Verkaufszeitpunkt keine hat...
Zitat:
Datenschutz kein Argument
<snip>
Ja, aber zwischen "dürfen" und "müssen" ist eben ein großer Unterschied. Du kannst doch auch nicht zu Mediamarkt oder Samsung gehen und nach früheren Reparaturen eines ersteigerten Fernsehers verlangen.
Wem es so unheimlich wichtig ist, der kann darum *bitten*, oder beim ehemaligen Besitzer bzw. Verkäufer danach fragen. Der Verkäufer ist erstmal der einzige, mit dem der neue Besitzer einen Vertrag geschlossen hat.
Die Termine der Werkstattbesuche muss die Werkstatt ja nicht bekannt geben. Es geht hier nicht um "irgendeinen Dritten", sondern um den Vorbesitzer, den Verkäufer (die NL des Herstellers) und den Käufer. Der Käufer ist ja keine breite Öffentlichkeit, sondern ein Vertragspartner. Warum soll der in seinem Wissen schlechter gestellt werden, als der Vorbesitzer bzw. der Verkäufer, falls sie nicht ohenhin identisch sind? Es geht auch nicht darum, festzuhalten, wer wann und wo gefahren ist und was welche Personen getan haben. Es geht darum, welche Eingriffe an einem Wagen vorgenommen wurden. Eingriffe, die übrigens auch der Vorbesitzer unter Umständen gar nicht ohne weiteres mitgeteilt bekam. Etwa, wenn aus Anlass von Kundendienst-Terminen (Inspektion) oder Wechsel Winterreifen gleich noch andere Teile prophylaktisch getauscht wurden. Bauteile zum Beispiel, von denen der Hersteller wusste, dass sie langfristig ausfallen und er so eine Rückrufaktion vermeidet bzw. ihr vorbeugt. Aus welchem Grund sollen diese Eingriffe das exklusive Geheimwissen des Herstellers bleiben, bei dem via NL / Werkstatt technisch tausende Personen (kontrolliert aber immerhin) Zugriff haben? All diese Menschen - nur ausgerechnet der Eigentümer nicht?Zitat:
@chess77 schrieb am 27. Dezember 2014 um 10:28:30 Uhr:
Ich sehe den Datenschutz hier auch mehr als bequemen Deckmantel. Allerdings ist Datenschutz recht weit gefasst. Es geht mich einfach nichts an, was irgendein Dritter vorher getan hat. Und spätestens, wenn Werkstattbesuche mit Terminen verbunden werden, wird es langsam grenzwertig.
Natürlich sollen sie die Daten nicht vergessen. Aber wenn MB schon Daten über mein Eigentum sammelt, habe ich dann kein Recht, diese Daten ebenfalls (ggf. teilweise) zu erfahren? Der Gedanke des Auskunftsrechts Betroffener ist dem Bundesdatenschutzgesetz bei personenbezogenen Daten nicht fremd. Aus welchem Grund soll ein Eigentümer nicht wissen, welche Daten ein Dritter (der Hersteller) über sein Eigentum sammelt?Zitat:
@chess77 schrieb am 27. Dezember 2014 um 10:28:30 Uhr:
Klar. Schließlich stand das Auto ja bei Mercedes, und sie haben Zugang zu Informationen, die sie selbst gesammelt haben. Sollen sie die wieder "vergessen"?
... dann ist das doch eine Auskunft, die man mit Verweis auf die Werkstatthistorie ruhig geben kann.Zitat:
@chess77 schrieb am 27. Dezember 2014 um 10:28:30 Uhr:
Aufzuzählen sind wohl nur vorliegende Mängel. Und wenn das Fahrzeug zum Verkaufszeitpunkt keine hat...
Bei einem KfZ liegt die Sache doch wohl etwas anders als bei einem TV-Gerät. Der Hersteller sammelt Daten über mein Eigentum. Wem gehören die Daten nun? Dem Besitzer des Wagens oder demjenigen, der damit Geld verdient (hat)?Zitat:
@chess77 schrieb am 27. Dezember 2014 um 10:28:30 Uhr:
Ja, aber zwischen "dürfen" und "müssen" ist eben ein großer Unterschied. Du kannst doch auch nicht zu Mediamarkt oder Samsung gehen und nach früheren Reparaturen eines ersteigerten Fernsehers verlangen.
Klar: Alles muss im vernünftigen Rahmen bleiben. Deswegen das Plädoyer für den beschränkten Zeitraum der Gewährleistung / Garantien.
Wann - da hast Du recht. "Wegen was" - da kann man geteilter Meinung sein. Ich finde, es ist z. B. eine wichtige Information, wenn das Auto mehrmals wegen defekter Bremsen in der Werkstatt war. Zumindest will ich mich dann erkundigen können, ob und wie das Problem gelöst wurde.Zitat:
@difference schrieb am 27. Dezember 2014 um 09:58:13 Uhr:
...
Eigentlich geht es ja auch niemanden was an wann ich mit meinem Auto wegen was in der Werkstatt war.
Stimmt: Es geht aber darum, dass MB Daten über Dein Eigentum sammelt. Und als Eigentümer sollte man doch wissen dürfen, welche Daten der Hersteller über mein persönliches Fahrzeug in seiner Werkstatt erfasst. Es geht um die erfassten Daten, nicht um eine komplette Historie.Zitat:
@difference schrieb am 27. Dezember 2014 um 09:58:13 Uhr:
Allerdings verstehe ich den Wunsch die Werkstatthistorie einzusehen. Nur wie soll sowas umgesetzt werden? Ohne Kompromisse geht das wohl kaum, von daher wäre ein "Recht" darauf ja schon eher ein faules Ei. Denn es gibt ja nicht nur MB Werksttätten, die komplette Historie zu bekommen wäre als bei den meisten Fahrzeugen ohnehin kaum möglich.
Die Zierleiste wird in der Regel keine Rolle spielen, da stimme ich gern zu. Man könnte sich ja darauf einigen, dass der Hersteller im Streitfall die Werkstatthistorie herausgeben muss. Kommt eben, wie so oft im Leben, auf die richtige Dosierung an.Zitat:
@difference schrieb am 27. Dezember 2014 um 09:58:13 Uhr:
Worauf es ankommt ist doch, dass beim Kauf alles mit dem Fahrzeug in Ordnung ist, und sollte das nicht der Fall sein, kann man sich auf die gesetzliche Gewährleistung berufen, was ja oft auch durch die Garantie des Herstellers nicht nötig ist. Ob mal eine Zierleiste ausgetauscht wurde, spielt ja auch insofern schon keine Rolle, dass es kein potentieller Sicherheitsmangel wäre. Unfallschäden müssen ja nach wie vor angegeben werden. So wie ich das sehe, ist also das Wichtigste gegeben.
Hallo ins Forum,
das Problem ist halt nur, dass in der Historie m.W. neben dem Datum der Maßnahme (Reparatur, Wartung, Garantie, etc.) auch der Kilometerstand, die durchführende Werkstatt, das Kennzeichen, die Auftragsnummer und noch weiteres wie ggf. gewährte Kulanz/Sonderkulanz etc. steht. Diese Daten sind eben nicht für die Öffentlichkeit bestimmt und ich wäre auch nicht glücklich, wenn wer auch immer als Gebrauchtwagenkäufer an diese Daten käme.
Insoweit ist Ansehen beim Meister des Vertrauens, wenn dieser die Historie eh braucht, i.d.R. kein Thema. Ausdrucken oder Anschauen, ohne dass es einen zureichenden Anlass für den Abruf gab, wird aber wegen der Protokollierung eher ein Thema sein. Dies ist übrigens in verminderter Form auch für Diagnoseberichte der Fall. Versuch' mal ein Ausdruck eines Diagnosetests, der mehr als einfache Kurztest ist, zu bekommen.
Viele Grüße
Peter
Zitat:
@212059 schrieb am 27. Dezember 2014 um 13:48:32 Uhr:
Hallo ins Forum,das Problem ist halt nur, dass in der Historie m.W. neben dem Datum der Maßnahme (Reparatur, Wartung, Garantie, etc.) auch der Kilometerstand, die durchführende Werkstatt, das Kennzeichen, die Auftragsnummer und noch weiteres wie ggf. gewährte Kulanz/Sonderkulanz etc. steht. Diese Daten sind eben nicht für die Öffentlichkeit bestimmt und ich wäre auch nicht glücklich, wenn wer auch immer als Gebrauchtwagenkäufer an diese Daten käme.
...Viele Grüße
Peter
Das Problem ist doch sehr einfach beherrschbar: Maßnahmen und Jahr der Durchführung genügen vollauf. Mehr muss ein nachfolgender Eigentümer nicht wissen. Das auf einen Zeitraum von zwei bis fünf Jahren beschränkt, würde Teile des Gebrauchtwagenhandels deutlich verbessern. Der nachfolgende Eigentümer ist nicht die Öffentlichkeit - die sich auch kaum für die Historie eines einzelnen Fahrzeugs interessiert.
Durch die Menge der gesammelten Daten ist es für den Hersteller überhaupt nicht möglich, eine Unterscheidung zu treffen, welche der Daten in Bezug auf personenbezogene Daten schützenswert sind und welche nicht. Ist ein Vermerk in der Datenbank, dass ich immer mein eigenes Öl mitbringe oder womöglich, dass ich meine Werkstattrechnung nur in Raten bezahle, könnte ja jemand Rückschlüsse auf meine finanzielle Situation ziehen. Also ist der sicherste Weg, dem Endkunden keinerlei Zugriff zu geben, dann muss ich mich auch nicht darum kümmern, welche Daten ich speichere und welche nicht.
Ich kann jederzeit von meiner Werkstatt die Rechnungskopien anfordern, die mein Fahrzeug betreffen und die ich bezahlen musste. Aber hier jetzt Informationen zu diversen Vorbesitzern abzurufen oder eine lückenlose Historie zu verlangen inkl. Garantie- und Kulanzleistungen (oder auch Mängelbeseitigung ohne Wissen des Fahrzeughalters) halte ich für aussichtslos. Auf welcher Grundlage sollte ich auch das Recht haben, diese Informationen zu erhalten oder zu fordern? Oder anders rum gefragt, auf welcher rechtlichen Grundlage sollte der Hersteller verpflichtet sein, Euch diese Daten zur Verfügung zu stellen, insbesondere Infos über Dinge, die der Hersteller in Auftrag gegeben und auch bezahlt hat und das auch vor zig Jahren? Wo sollte die Grenze gezogen werden, welche Informationen zur Verfügung gestellt werden und welche nicht?
Mir ist völlig klar, dass es tierisch interessant wäre, alle Daten eines Fahrzeuges lückenlos im Zugriff zu haben, möglichst noch über einen Zeitraum von 30 Jahren und unabhängig von der Anzahl der Vorbesitzer, aber so etwas wird es in der Form niemals geben und das ist auch gut so.
Ich denke mal, dass die Fahrzeugkäufer hier (theoretisch) alle Macht haben.
Wenn ich einen Jahreswagen kaufen will und bestehe auf Herausgabe der Werkstattdaten und kaufe bei Verweigerung nicht, wird dem Händler auf Dauer nichts anderes übrig bleiben. Sonst sind nämlich seine Fahrzeuge unverkäuflich.
Natürlich würde das nur funktionieren, wenn alle Kaufinteressenten darauf bestehen.
Und da liegt der Hase sicherlich im Pfeffer, da sich die Kunden hierzulande gerne schlecht behandeln lassen.
Bislang habe ich zwar noch keine Gebrauchten bei MB gekauft, wenn es aber mal so weit sein sollte, würde ich darauf bestehen. Und bin gespannt, was dann passiert.
Warum sollten die Hersteller auch etwas ändern, was seit Jahren gut funktioniert. Man muss auch mal die eventuell weitreichenden Konsequenzen ins Auge fassen. Wenn man sämtliche Informationen über sein Fahrzeug bekommt, dann kommt der Nächste und will die Informationen schon vor dem Kauf haben. Wie will Daimler rechtfertigen dir die Informationen zu geben wenn du das Fahrzeug kaufst, aber nicht bevor du es kaufst? Und selbst wenn man sie nach dem kauf bekommt und sie es rechtfertigen könnten (wie auch immer), bin ich ziemlich sicher, würde eine menge Streit entstehen, zwischen einigen Käufern und dem Hersteller, der notfalls auch vor Gericht ausgetragen wird.
Bekommt man diese Informationen vor dem Kauf, will ich nicht ausschließen das es den Gebrauchtfahrzeugmarkt ziemlich ruiniert und auch eventuell einzelne Fahrzeuge (auch sicher teils zu unrecht) zum Ladenhüter macht. Mal abgesehen von den Preiskonsequenzen, die es nach sich ziehen würde.
@bimidi: Ich kann dir sagen was dann passiert, du gehst ohne Fahrzeug wieder nach Hause. 😉
Abgesehen davon dass ich dir zustimme, dass die Leute schlechten Service allgemein oft einfach akzeptieren, hat das nichts mit schlechtem Service zu tun. Zumal wir genau so auf Autos angewiesen sind, wie die Autohäuser auf ihre Kunden. Es könnte also gar nicht funktionieren, selbst wenn der Wille von jedem Kunden da wäre. Die Hersteller können so etwas mit Sicherheit auch länger aussitzen als ihre Kunden.
Vor allem wird gerne auf das Recht des Verbrauchers gepocht, aber vergessen, dass jeder Beschäftigte auf die gut laufenden Unternehmen angewiesen ist, und die laufen so lange gut, wie sie auch noch ein bisschen Recht auf ihrer Seite haben. Oder von wem bekommst du deinen Lohn oder dein Gehalt?
Zitat:
@difference schrieb am 27. Dezember 2014 um 16:09:05 Uhr:
@bimidi: Ich kann dir sagen was dann passiert, du gehst ohne Fahrzeug wieder nach Hause. 😉
Abgesehen davon dass ich dir zustimme, dass die Leute schlechten Service allgemein oft einfach akzeptieren, hat das nichts mit schlechtem Service zu tun. Zumal wir genau so auf Autos angewiesen sind, wie die Autohäuser auf ihre Kunden. Es könnte also gar nicht funktionieren, selbst wenn der Wille von jedem Kunden da wäre. Die Hersteller können so etwas mit Sicherheit auch länger aussitzen als ihre Kunden.
Vor allem wird gerne auf das Recht des Verbrauchers gepocht, aber vergessen, dass jeder Beschäftigte auf die gut laufenden Unternehmen angewiesen ist, und die laufen so lange gut, wie sie auch noch ein bisschen Recht auf ihrer Seite haben. Oder von wem bekommst du dein Lohn/Gehalt?
Wenn ich bei MB ohne Fahrzeug nach Hause gehe, ist ja nichts passiert.
Es gib noch genug andere Hersteller von Autos. Teils bessere, teils schlechtere - aber eben genug Alternativen.
Bei MB beispielsweise zahlt man Premium-Preise und dafür darf ich doch Premium Service, inkl. Premium-Informationen erwarten. (Ich weiß, dass es das bei MB nicht mehr gibt, aber das ist ja das Problem.) Schließlich investiere ich beispielsweise 50.000 Euro in einen Jahreswagen und habe IMO dafür Anspruch auf mehr Information als auf das, was ich dem Dealer juristisch nachweisen kann (Unfallfreiheit). Für ein sog. Montagsauto einen Premium-Preis zu zahlen und dafür Premium-Aufwand und Ärger zu haben, ist fast noch schlimmer als ein verschwiegener Unfall.
Ich bekomme mein Gehalt übrigens - wie du vermutlich auch - von meinen Kunden, die ich im Gegenzug dafür nicht über den Tisch ziehe und ausgesprochen fair behandele.
Und bei den anderen Herstellern willst du dann auf die Informationen oder eben den gewohnten Luxus in Form eines Autos verzichten?
Keine Frage, mehr Service kann man definitiv erwarten, aber wie ich finde an anderer Stelle. Es ist auch nicht so, dass MB grundsätzlich keinen angemessenen Service mehr bieten würde, erfahrungsgemäß kommt es auf die NL oder den Vertragshändler und die dort arbeitenden Leute an. Was natürlich auch fragwürdig ist für eine solche Marke.
Was Premium-Informationen betrifft: die bekommt man ganz sicher, man kann sich ja über sehr viele Details zu seinem Fahrzeug informieren, nur eben nicht über Sachen welche unter den Datenschutz fallen würden.
Mit der Gehaltsfrage möchte ich dir nicht zu nahe treten, es war mehr eine rhetorische Frage. Seine eigenen Kunden nicht über den Tisch zu ziehen, dem schließe ich mich aber gern an. 🙂
Nur finde ich "über den Tisch ziehen" auch etwas weit aus dem Fenster gelehnt. Daimler hat es ja nicht darauf angelegt seine Kunden über den Tisch zu ziehen, ich sehe da auch keinen Zusammenhang mit Werkstattinformationen. Denn da geht es ja um behobene Mängel, wo ich nun kein Problem sehe. Auch ein Montagsauto kann repariert werden und es ist nicht gesagt, dass es das Autoleben lang mit vielen Reparaturen weiter geht.
Ich möchte dir auch nicht zu nahe treten, aber die ganze Debatte ist ohnehin theoretischer Natur.
Aber um die Frage zu beantworten: Es geht nicht darum, auf den Luxus eines Autos zu verzichten, sondern darum, auf bestimmte Marken, deren "Service" der Kunde für sich nicht akzeptabel findet, zu verzichten.
Premium-Preise sind doch heute ausnahmslos nur dann gerechtfertigt, wenn die Rahmenbedingungen Premium sind. Ansonsten sind die verbauten Teile ohnehin weitgehend identisch (oder zumindest ähnlich) und kommen von Zulieferern.
Die Produkte selbst sind austauschbarer denn je.
Und natürlich ist der Service immer nur so gut oder so schlecht, wie der Mitarbeiter, der dir gerade gegenüber steht.
Meine Erfahrung nach vielen Jahren damit: er wird immer schlechter, weil der Konzern seine Gewinnmaximierung auch gerne auf dem Rücken der Kunden austrägt.
Selbstverständlich ist es nicht der Unternehmenszweck der Daimler AG, Kunden über den Tisch zu ziehen. Allerdings behandeln sie mich bei weitem nicht so gut, wie ich meine Kunden und ich hoffe, wie du deine Kunden (falls du nicht MA der AG bist). Da ist also Optimierungsbedarf.
Und in wie weit man es "über den Tisch ziehen" nennen darf, wenn ein mehrmaliger, erfolgloser Reparaturversuch dem Käufer eines Jahreswagens beispielsweise verschwiegen wird, soll jeder selbst beurteilen.
Fest steht, der Kunde darf damit noch ein paarmal die Mühen von Werkstattbesuchen auf sich nehmen, wenn seine Werkstätten weiterhin nicht in der Lage sind, die Fehler zu beheben. Und das kommt eigentlich (wenn man den Foren folgt) oft genug vor.